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Repetierflinte Bedürfnisbescheinigung


bopper

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"innerhalb"

Ah, Danke, jetzt bin ich beruhigt. Genau das hatte ich auch angekreuzt und vom Verein stempeln lassen, aber irgendwie war ich jetzt beim Eintüten ins Grübeln gekommen, weil es weder KW noch Selbstlader ist und deshalb im Prinzip ja kein "Regelbedürfnis" darstellt. Oder so ähnlich. Habe mich endlich auch dazu aufgerafft, eine .45er zu beantragen. Ist ja immerhin Jubiläumsjahr für 1911er... :mrgreen:

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Bei mir kommt wahrscheinlich noch vor Pfingsten auch no ne 45er dazu, jedoch keine 1911er aber eine unter 4 Zoll da mir eine kompakte 45er noch fehlt.

Kompakte 1911er gibts doch wie Sand am Meer? :confused:

Bei der Paraordnance ist das Magazin sogar Doppelreihig! Da haste Kapazität 10+1! Übrigens kürzer als 3" gehts meines Wissens nimmer!

Beispiele:

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Für VRF gibt es doch gar kein "Kontingent" und kein "Regelbedürfnis"!

2 VFR sollten möglich sein (zumindest im BDS). Eine VRF mit offener Visierung und eine mit Optik.

GRUß

Hier bei uns wird eine Repetierflinte wie ein Selbstlader als Kontingentwaffe gerechnet.

3 SLB oder 2 SLB 1 VRF alles weitere gibt es dann als weitere Sportdisziplin sofern man hier und da mal an einem offiziellen Wettkampf teilnimmt.

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Hier bei uns ...

3 SLB oder 2 SLB 1 VRF alles weitere gibt es dann als weitere Sportdisziplin sofern man hier und da mal an einem offiziellen Wettkampf teilnimmt.

Befürwortungsrichtlinie Deines Landesverbandes (dann kann man da wirklich wenig machen - oder anderen Verband für Bedürfnisbefürwortung wählen) oder selbstherrliche Auslegung des Sachbearbeiters (der hier - wenn das der Fall sein würde - seine Kompetenz weit, sehr weit überschritten haben dürfte) ?

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Das würde mich jetzt auch mal interessieren.

Wenn's das Amt so sieht, dann auch dieses. RP Darmstadt ?

Was der Verband an Waffen bescheinigt (Nachweis des Bedürfnisses nach § 8 ), hat der SB einzutragen. Punkt und aus.

Der SB hat nur die Voraussetzungen nach §4 WaffG zu prüfen, ob der Antragsteller:

1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),

2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,

3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),

4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8 )

Zu Punkt 4 - der SB prüft, ob das Papierchen vorliegt und ggf. obs echt ist, nicht, was drin steht.

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Befürwortungsrichtlinie Deines Landesverbandes (dann kann man da wirklich wenig machen - oder anderen Verband für Bedürfnisbefürwortung wählen) oder selbstherrliche Auslegung des Sachbearbeiters (der hier - wenn das der Fall sein würde - seine Kompetenz weit, sehr weit überschritten haben dürfte) ?

Richtlinie des Landesverbandes, aber nicht weiter tragisch da man ja ohne Probleme über das Kontingent hinaus beantragen kann. Für Leute die nur eine VRF wollen sogar ein Vorteil eigentlich.

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