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Verwaltungsrichter beugt Recht und fordert zur Rechtsbeugung auf


rugerclub

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http://waffenpflege.tetra-gun.de/archives/191

Wenn das stimmt, was hier bei der Süddeutschen Zeitung steht, dann gehen wir sehr schlechten Zeiten entgegen. Richter, die absolut keine Ahnung von der Gesetzeslage haben, Rechtsanwälte die noch weniger wissen, der Bürger zwischendrin, schon ist das Fiasko perfekt.

Zum Fall: Das Kreisverwaltungsreferat München ist für die sehr restriktive Auslegung des Waffengesetzes weit über die Grenzen Bayerns hinaus bekannt. Hier klicken und bitte auch hier, sowie ganz wichtig, hier: Rechenkünstler.

Die legalen Waffenbesitzer in München haben ständig Probleme mit der zuständigen Behörde, so werden gerne mal Anträge auf eine WBK oder einen Waffenschein abgelehnt, so wie auch im jetztigen Fall. Ein Sicherheitsunternehmen mit 64 Mitarbeitern benötigt, um Aufträge zu erledigen, einen neuen Waffenschein, der alte ist abgelaufen. Dieser wird mit fadenscheinigen und an den Haaren herbeigezogenen Argumenten abgelehnt, der Inhaber geht in seiner Not vor’s Verwaltungsgericht München.

“Um beiden Seiten gerecht zu werden, schlug die 7.Kammer des Verwaltungsgerichts einen Kompromiss vor: Damit er seine Pistole weiterhin legal griffbereit haben könne, solle der Detektiv
einfach in einen Schützenverein eintreten, um so das Bedürfnis für eine Waffenbesitzkarte zu begründen
. ‘Das haben wir noch nie so gemacht’, wunderte sich der Mann vom KVR, nickte aber zustimmend. Und wenn ein Auftrag hereinkomme, bei dem der Detektiv seine Pistole tragen müsse, werde die Behörde sehr rasch einen für diesen Job befristeten Waffenschein erteilen, sagte er zu.

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Da gibts es nur eines:

Anzeige wegen Anstiftung zu einer Straftat im Amt, Nötigung und Rechtsbeugung.

Aber leider hackt ja kein Geier dem anderen ein Auge aus, und wenns ein Hühnerauge wäre.

Da dieser Staat eh ein (schlechter) Witz ist, inzwischen, wird gar nichts passieren.

Zumindest nicht diesen Freistil"juristen".

Aber wehe, der brave Bürger gibt im Rahmen der Amnestie eine Murmel ab, die durch ein anderes Gesetz verboten ist. Den wird die volle Wucht der Teutschen Rechtsfindung treffen, daß er denkt, des Donnergottes Hammer schlüge ihm zwischen die Augen (sh. der dämliche Lehrer mit seiner alten Hartkernpatrone).

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