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Freiburg: Gemeinderat erhöht Kontrollgebühren


rugerclub

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Waffenbesitz: Gemeinderat erhöht Kontrollgebühren

FREIBURG Auch Jäger und Sportschützen müssen künftig die vollen Gebühren für Waffenkontrollen bezahlen

Auch Jäger und Sportschützen müssen in Freiburg künftig die vollen Gebühren für Waffenkontrollen bezahlen. Das hat der Freiburger Gemeinderat gestern mit knapper Mehrheit entschieden. Bislang mussten Waffenbesitzer nur die Hälfte der Gebühren bezahlen, wenn es bei ihnen nichts zu beanstanden gibt. Dieser 50-Prozent-Abschlag wurde jetzt vom Gemeinderat gekippt. Für Waffenkontrollen in Freiburg werden je nach Dauer Gebühren zwischen 50 und 400 Euro fällig.

http://www.tv-suedbaden.de/default.aspx?ID=2107&showNews=990952

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Wartet es erst mal ab, bis eure Grünlinge die Schweizer Armee abgeschafft haben.

Dann marschieren die Liechtensteiner los und schwupps wird die Schweiz und D ins Fürtsentum einverleibt!

Danach nennen sie sich sicher GROßfürstentum Liechtenstein! :twisted:

GRUß

Aber dann kommt das grosse Problem: Was macht das Grossfürstentum Liechtenstein mit Österreich!? :eek:

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Leider ist das auf der FWR -Seite nicht mehr Aktuell. :confused: Hier die die Entscheidung des VG Freiburg

Ein Bescheid, mit dem die Waffenbehörde von einem Waffenbesitzer Gebühren für eine so genannte verdachtsunabhängige Vorortkontrolle nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG erhebt, begegnet keinen ernstlichen Zweifeln im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO.

Die Gebührenerhebung richtet sich nach Landesrecht und nicht nach der (Bundes-)Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV).

Die Kontrolle nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG ist eine eigenständige Maßnahme, die zu den Befugnissen der Waffenbehörde und den Nachweispflichten des Waffenbesitzers nach den §§ 4 Abs. 3 und 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG neu hinzugetreten ist.

Die Gestattung des Betretens der Wohnräume durch den Wohnungsinhaber entzieht einem Grundrechtseingriff den Boden, auch wenn der Wohnungsinhaber sich irrtümlich für verpflichtet gehalten hat, dies zu gestatten.

Die Vorortkontrolle nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG gehört zu dem Pflichtenkreis des Erlaub-nisinhabers/Waffenbesitzers. Ihm ist damit die darin liegende öffentliche Leistung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 LGebG auch zuzurechnen.

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/list.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VG+Freiburg&Art=en&sid=b08f40b031ef9447004cedc39a4fb483

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"Ausserdem sind doch eh nur die Verkehrsteilnehmer betroffen, die ein sauberes Gewissen haben. Die schwarzen Schafe - also die Betrunkenen oder Fahrer von Fahrzeugen ohne gültige Zulassung, kennen die Stellen, an denen wir kontrollieren sehr gut und nehmen meist Umwege, um an ihr Ziel zu gelangen. Dagegen können wir leider nichts machen und ich weiß auch nicht, was diese Aufregung soll - unsere Strassen werden sicherer!"

Sagt mal, ist der Krank im Kopf??

Das ist wohl das Problem der Polizei und nicht das der gesetztestreuen Bürgers!! :cool:

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Schweizer denken etwas laannggssaarrmmeerr..:)

Die denken nicht langsamer!

Wir haben einfach manchmal Mühe, die Sprache der deutschen Behörden zu lesen, vor allem, wenn es um Gesetze und Parargraphen geht. :eek:

Das ist für unsere Ohren fachchinesisch vom feinsten!

Kachelfrosch könnte davon ein Liedchen singen.

Der weis heute noch nicht, was die komisch verkleideten Leute am Richtertisch eigentlich wollten! :D Sind das Musels ?

Edited by Butterfly
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