Jump to content

Bedürfnisprüfung durch die Behörde


rugerclub

Recommended Posts

Hallo Zusammen!

Anbei zur Info, falls einem von Euch etwas ähnliches widerfährt und für die (noch) nicht Betroffenen eine Information wie hier seitens Behörden mit Bürgern umgegangen wird.

Wir haben nur eine Chance, wenn wir uns nicht mehr alles gefallen lassen.

Das heißt gegenüber den Sachbearbeitern freundlich aber bestimmt unseren Standpunkt mit Fakten zu vertreten.

Was dabei herauskommt, wenn man glaubt mit Politikern verhandeln zu können, erleben gerade die Freiburger Waffenbesitzer.

Dort haben sich beispielsweise die Jäger mit den Kontrollgebühren einverstanden erklärt, wenn bei unbeanstandeten Kontrollen „nur“ 50% der Gebühren bezahlt werden müssen.

Nun haben vor kurzem die Grünen einen Antrag eingebracht, den „Waffenfreaks“ auch bei beanstandungslosen Kontrollen den vollen Beitrag abzuknöpfen. Die Jäger haben darauf hin Gespräche mit den Parteien geführt und am 12.07.2011 ein Rundmail mit dem Tenor versendet: Seht ihr, unsere Gespräche waren erfolgreich, die 50% Erhöhung (!) konnte abgewendet werden, der Antrag der Grünen wird abgelehnt.

In seiner Sitzung am 13.07.2011 hat der Gemeinderat jedoch genau das Gegenteil beschlossen – zukünftig wird Freiburg auch bei beanstandungslosen Kontrollen die volle Gebühr verlangen. Das kommt dabei heraus, wenn man mit Politikern einen Kompromiss zu Ihren (populistischen und ideologischen) Gunsten eingeht, anstatt für sein Recht einzustehen und dafür auch zu streiten.

Im Bereich der Waffengesetzgebung erleben wir seit Jahren genau das gleiche. Es wurden immer wieder Kompromisse ausgehandelt, von denen jeder ein Stückchen weniger Recht und weniger persönliche Freiheit bedeutet hat.

Zudem haben wir uns bisher auseinander dividieren lassen - Jäger gegen Sportschützen, Großkaliber gegen Kleinkaliber usw., teilweise passiert dies aus Unwissenheit oder Vertrauen in Politik und (die falschen) Funktionäre leider noch immer.

Wenn wir nicht wollen, dass man uns das Recht auf Waffenbesitz – egal ob zur Jagd, zum Sportschiessen, als Sammler, Paintballer oder zu welchem legalen Zweck auch immer, noch weiter beschneidet, oder uns den Waffenbesitz komplett verbietet, müssen wir endlich gemeinsam handeln.

Der Wunsch nach Freiheit und Gerechtigkeit und der Drang sich gegen Ideologen, Populisten und Sippenhaft zu wehren, ist der Grund für mein Engagement bei prolegal. Macht mit und unterstützt uns. Nur gemeinsam und reduziert auf den Konsens hinsichtlich dem kleinsten, gemeinsamen Nenner – das Recht haben zu wollen eine Waffe zu besitzen, können wir dies auch erreichen.

--

Beste Grüsse,

Markus Präg

Von: GSVBW Präsident

Gesendet: Donnerstag, 14. Juli 2011 21:35

An: Markus Präg

Betreff: Re: WG: Durchführung WaffG - Andreas Jeckel

Hallo Markus - bis jetzt noch nicht. Genau genommen ist die VwV ja noch gar nicht in Kraft. D.h. es stellt sich die Frage worauf sich die Behörde beruft? Auf jeden Fall hat die Überprüfung nur anlassbezogen zu erfolgen. D.h. die Frage nach dem Anlass ist berechtigt. Hätte sogar vor jeglicher Auskunft an die Behörde erfolgen können.

Mit freundlichen Grüssen

Helmut Glaser, GSVBW Präsident

_________________________________________

Tel.: 07142-775924; Fax: 07142-775925

e-mail: praesi@gsvbw.de; homepage: www.gsvbw.de

=========================================================

Der innovative BDS Landesverband Baden-Württemberg

Am 14.07.2011 09:56, schrieb Markus Präg:

Hallo Helmut,

anbei mein Schreiben an die Behörde in Rheinfelden, habt ihr ähnliche Fälle?

Beste Grüße,

Markus

Von: Markus Präg

Gesendet: Mittwoch, 13. Juli 2011 18:37

An: 'k.rettig@rheinfelden-baden.de'

Betreff: Durchführung WaffG - Andreas xxxx

Sehr geehrte Frau Rettig,

unser Mitglied Andreas xxxxx hat mir, als Vorstand des Groß-Kaliber-Dreiländereck e.V., Ihr Schreiben vorgelegt, mit der Bitte Ihnen seine aktive Mitgliedschaft in unserem Verein zu bestätigen.

Dies mache ich hiermit gerne. Gleichzeitig erlaube ich mir aus den nachfolgenden Gründen, Ihnen einen Auszug aus der WaffVwV zu übermitteln, in der ich die entsprechenden Punkte farblich hervorgehoben habe.

Zu den beiden relevanten Punkten:

1. Die von Ihnen geforderte Überprüfung soll anlassbezogen und nicht generell erfolgen. Insofern sind Ihre Ausführungen über die Erfordernis einer Bedürfnisprüfung nicht nachvollziehbar. Bitte teilen Sie uns deshalb mit, welche Anhaltspunkte bei Herrn xxxxx zu der von Ihnen verlangten Überprüfung Anlass gegeben haben.

„Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d.h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat.“ Mit § 4 Abs. 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis mehr hat. Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die letzten zwölf Monate. Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung.

2. Die von Ihnen geforderte Bescheinigung des Vereins über eine aktive Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Auf Grund Ihres Schreibens hat Ihnen Herrxxxxx persönlich sein Schiessbuch und den Mitgliedsausweis des Vereins und des Verbandes vorgelegt. Laut Gesetz und der VwV kann der Nachweis über den Fortbestand des Bedürfnisses durch die Vorlage des Schiessbuches oder (und nicht und) eine Bescheinigung des Vereins erbracht werden.

Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehen des Bedürfnisses nach § 4 Abs. 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass……

Im Sinne eines vertretbaren Aufwands für alle vom Waffengesetz Betroffenen – einschließlich Ihnen selbst, bitte ich Sie freundlich um Rücksprache in Ihrer Behörde und Überprüfung der diesbezüglichen Vorgehensweise.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen – nicht nur als Vorstand des Groß-Kaliber-Dreiländereck e.V., sondern auch als Mitglied im Vorstand von prolegal gerne zur Verfügung.

---

Beste Grüße,

Markus Präg

Vorstandsmitglied prolegal

prolegal - Interessengemeinschaft für Waffenbesitz e.V.

Vereinsregisternummer VR 1365 - Amtsgericht Bruchsal

Sitz des Vereins: Spitzenäcker 4 - 76698 Ubstadt-Weiher

Internet: www.prolegal.de - E-Mail: info@pro-legal.de

Zentrale Fax-Nr. 07621-1621513

WaffG_4_4.pdf

Schreiben_Stadt_Rheinfelden_Beduerfnispruefung.pdf

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)