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Lagerung von Waffen


jerrycan

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Hallo zusammen,

ich möchte den Schiesssport an meinem Zweitwohnsitz betreiben.

Die ordnungsgemäße Lagerung der Waffen in den entsprechenden Tresoren wäre kein Problem. Wie schaut es den mit etwaigen Meldungen aus. Muss ich irgendwo anmelden das ich einen Teil der Waffen an meinem Zeitwohnsitz lagern möchte? :confused:

Schließlich könnte bei einer Nachschau an meinem Erstwohnsitz ja die Frage auftauchen wo die Waffen sind, welche ich am Zweitwohnsitz lagere. :puke:

An meinem Erstwohnsitz lagere ich die Waffen im selben Raum wie mein Vater, welcher ebenfalls WBK Inhaber ist, jedoch in getrennten Tresoren. Keiner von uns hat Schlüssel für den Tresor des andern.

Außerdem bin ich mir bei meinem VL-Revolver nicht sicher ob eine Lagerung im A-Schrank ausreichend ist. Der passt nämlich nicht ins B-Fach meines Kombischrankes. ;)

Danke für eure Hilfe

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Lagerung wie beschrieben am Zweitwohnsitz ist IMHO ok.

Müssen die Kontrolettis eben nochmal woanders hinfahren, wenns ihnen Spaß macht. Da hält sich mein Mitleid in engen Grenzen.

Allein der VL-Revolver sollte doch in einen B-Schrank, da ich aus den Bestimmungen des WaffG und der AWaffV nichts anderes herauslesen kann. Es handelt sich um eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe.

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