rugerclub Posted January 9, 2012 at 10:46 PM Share Posted January 9, 2012 at 10:46 PM Zur Zulässigkeit der Gebührenerhebung bei Waffenkontrollen insbesondere in Baden-Würtemberg Herr Dr. Stefan Braun, stellvertretender Leiter des Referats Recht, Forschung beim Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Würtemberg hat in der Ausgabe 9/11 der Zeitschrift „Die Polizei“ einen Artikel zum Thema „Zulässigkeit der Gebührenerhebung für Waffenkontrollen“ veröffentlicht. Herr Dr Braun geht in seinem Artikel sowohl auf die Bundesgesetzgebung, wie auf die Ländergesetzgebung ein. Er untersucht insbesondere das Land Baden-Würtemberg. Er kommt zu dem Schluss, dass im Falle einer Zufallsüberprüfung, das heißt einer verdachtsunabhängigen Überprüfung keine Gebühren für die Waffenkontrolle erhoben werden können. Das gilt auch, sollten sich Beanstandungen während der Überprüfung ergeben. Eine Gebühr kann nur dann erhoben werden, sollte die Überprüfung anlassbezogen sein, etwa weil eine dringende Gefahr vorliegt, oder der Waffenbesitzer seiner Nachweispflicht § 36 III 1 WaffG nicht genügt hat. http://www.waffenrecht.lexdejur.de/waffenrecht/aus-der-praxis-ldjp/vorschau-ldjpv/3523-ldjpv-rechtliche-probleme-der-zulaessigkeit-einer-waffenbesitzsteuer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Coltfan Posted January 19, 2012 at 08:13 AM Share Posted January 19, 2012 at 08:13 AM Hallo rugerclub (ich nehm hier mal den Nick), eine interessante Aussage, da es schon Rechtsprechung gibt, die zu einem anderen Schluß kommt (was nicht unbedingt was heissen muss). Ich bin mal dem Link gefolgt und nur zu dem Inhaltsverzeichnis unter "in Vorbereitung" gekommen. Liegt Dir schon der ganze Artikel vor ? Gruß, coltfan Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted January 19, 2012 at 08:55 AM Author Share Posted January 19, 2012 at 08:55 AM Hi Coltfan, kannst mich ruhig beim Namen nennen. Unterschiedliche Gericht mit unterschiedlichen Urteilen - vermeide hier ganz bewusst den Sprachgebrauch "Rechtsprechung" - das ist nichts neues. Wegen dem kompletten Schriftsatz muss ich mal rumfragen. Coming back soon Link to comment Share on other sites More sharing options...
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