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Zur Zulässigkeit der Gebührenerhebung bei Waffenkontrollen


rugerclub

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Zur Zulässigkeit der Gebührenerhebung bei Waffenkontrollen

insbesondere in Baden-Würtemberg

Herr Dr. Stefan Braun, stellvertretender Leiter des Referats Recht, Forschung beim Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Würtemberg hat in der Ausgabe 9/11 der Zeitschrift „Die Polizei“ einen Artikel zum Thema „Zulässigkeit der Gebührenerhebung für Waffenkontrollen“ veröffentlicht.

Herr Dr Braun geht in seinem Artikel sowohl auf die Bundesgesetzgebung, wie auf die Ländergesetzgebung ein. Er untersucht insbesondere das Land Baden-Würtemberg. Er kommt zu dem Schluss, dass im Falle einer Zufallsüberprüfung, das heißt einer verdachtsunabhängigen Überprüfung keine Gebühren für die Waffenkontrolle erhoben werden können. Das gilt auch, sollten sich Beanstandungen während der Überprüfung ergeben.

Eine Gebühr kann nur dann erhoben werden, sollte die Überprüfung anlassbezogen sein, etwa weil eine dringende Gefahr vorliegt, oder der Waffenbesitzer seiner Nachweispflicht § 36 III 1 WaffG nicht genügt hat.

http://www.waffenrecht.lexdejur.de/waffenrecht/aus-der-praxis-ldjp/vorschau-ldjpv/3523-ldjpv-rechtliche-probleme-der-zulaessigkeit-einer-waffenbesitzsteuer

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  • 2 weeks later...

Hallo rugerclub (ich nehm hier mal den Nick),

eine interessante Aussage, da es schon Rechtsprechung gibt, die zu einem anderen Schluß kommt (was nicht unbedingt was heissen muss).

Ich bin mal dem Link gefolgt und nur zu dem Inhaltsverzeichnis unter "in Vorbereitung" gekommen. Liegt Dir schon der ganze Artikel vor ?

Gruß,

coltfan

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