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Shot Show 2012


Hollowpoint

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Die "Schmierfinken" des linken "Hetzblattes" Welt berichten ebenfalls über die Messe der "Waffennarren":

http://www.welt.de/vermischtes/article13820992/Die-Messe-der-Waffennarren-in-Las-Vegas.html

Dabei sollte es politisch Korrekt eigentlich Waffenfanatiker heissen! Man sagt ja auch nicht Briefmarkennarr. "Aber nein, das ist gefälligst ein Briefmarkensammler oder ein Philatelist." (Klingt irgendwie schwul) :rolleyes:

Man will den Waffenbesitz in den Medien immer als "narrhaft" = lachhaft hinstellen. :evil:

Aber hier, den könnt ihr von mir haben: :assiman:

(Sorry, aber so was treibt mich in den Wahnsinn)

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Diktion meiner Strafanzeige, aufgegeben heute.

Die Welt stellt eine Messe, die als Zielgruppe den Legalen Waffenbesitz adressiert, als "Messe der Waffennarren" dar, tituliert damit den Besitzer legaler Schußwaffen als Waffennarren.

Zum Polizistenmord in Augsburg zitiere ich aus der Welt "http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13791958/Polizist-mit-Maschinenpistolen-Salve-hingerichtet.html":

Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz sagte, der 56 Jahre alte Hauptbeschuldigte sei ein „sozial unangepasster Waffennarr, der schießwütig agiert, wenn er in Konfliktsituationen gerät“

Die Welt Online stellt mit dieser Diktion den legalen Waffenbesitzer, der zumindest in Deutschland vielfach auf seine Zuverlässigkeit überprüft und damit eigentlich einer der gesetzestreuesten Mitbürger ist, auf eine Stufe mit einem mehrfachen Polizistenmörder. Der Angriff richtet sich gegen alle Besitzer legaler Schußwaffen.

Ich persönlich fühle mich als legale Besitzerin mehrerer Schußwaffen beschimpft und verächtlich gemacht.

Bitte prüfen Sie, ob damit der § 130 StGB, Volksverhetzung, nämlich

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

bzw,

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

a) verbreitet,

B) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder

d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

erfüllt ist.

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PRIMA gemacht DH!!! :mrgreen:

Wusst ich doch das man dagegen was unternehmen kann! Ich habe das Synonym für Waffennarr im Suchprogramm eingegeben. Da kam dass Waffennarr ein abwertender Begriff sei und Personen die extremes Interesse daran zeigen oder illegal Waffen beschafft haben so genannt werden. Von dürfen war da nicht die Rede. Daher hab ich die bittere Pille eben geschluckt!! :evil:

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Interessant ist das Schweizerische Bundesgerichtsurteil u.a. über das Wort Waffennarr.

Es ist Ehrverletzend und Widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung.

Bei Google: BGE 119 ll 97

Interessant wird das Urteil ab Erwägung und dann ab C.

Für wahr! Das ist es. :mrgreen:

Das nächste Blatt das "Waffennarr" schreibt zeige ich an!!!

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Im letzten Jahr, (2011) machte ich den "Tages-Anzeiger" auf den BGE 119 ll 97

wegen der unentwegten Werbung für das neue Waffenrecht aufmerksam.

Darauf bekamen die Angst, dass einer ihrer linken Schreiberlinge in die Kiste müsste.

Und verwendeten fortan das Wort Waffennarr kaum mehr!

Das Schweizerische Bundesgerichtsurteil ist ganz klar!

Das Wort Waffennar ist Ehrverletzend und eine Widerrechtliche Verletzung in der Persönlichkeit!

Die Deutschen Gesetzte kenne ich nicht, aber viel weiter alls unsere Gesetze können sie nicht entfernt sein.

Edited by Butterfly
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