Jump to content

19-01-2012: Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes im Bundestag


rugerclub

Recommended Posts

152. Sitzung, Donnerstag, 19.01.2012, 09.00 - ca. 22.00 Uhr Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes - Schutz vor Gefahren für Leib und Leben durch kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen

- Drs 17/7732 -

(TOP 16, 00:30 Stunden) http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/152.html

Deutscher Bundestag: 152. Sitzung, Donnerstag, 19.01.2012, 09.00 - ca. 21.25 Uhr

www.bundestag.de

Link to comment
Share on other sites

Interessant die Meinung der SPD-Dame Fograscher:

Den Grundkonflikt in der Gesellschaft, der sich auch

in den Fraktionen des Bundestages widerspiegelt, werden

wir durch ein Verbot einzelner Waffengattungen

nicht lösen. Wir als Gesetzgeber sollten deshalb besonnen

handeln.

Ich habe große Zweifel, dass sich mit dieser subjektiven

Definition die Gefährdung und Bedrohung durch

Anscheinswaffen wirklich lösen lässt.

NOCH ist bei der Bundes-SPD (und auf die kommt es in waffenrechtlicher Hinsicht an) Hopfen und Malz nicht völlig verloren!

Extrem ärmlich: die Haltung der SED zur Waffenrechtsfrage! Wir sind zwar (sinngemäß) der Meinung, daß der Vorschlag der Grünen Unsinn ist, aber wir sind aus Solidarität mit unseren Brüdern im Ungeiste trotzdem dafür. :wuerg:

Voll auf den Punkt gebracht (und deswegen Vollzitat): die Meinung der vielgeschmähten FDP.

Serkan Tören

(FDP):

Mit dem von Bündnis 90/Die

Grünen vorgelegten Entwurf einer Änderung des Waffengesetzes

soll dem Schutz für Leib und Leben durch

das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer

Schusswaffen begegnet werden. Ich glaube, wir alle sind

uns einig, dass der Schutz von Leib und Leben bei allen

Mitgliedern des Hauses an oberster Stelle steht. Darüber

müssen wir nicht diskutieren.

Allerdings kommen mir bei dem vorgelegten Entwurf

zur Änderung des Waffengesetzes erhebliche Zweifel,

ob hier ein tauglicher Änderungsentwurf zur Verschärfung

des Waffengesetzes zum Schutz von Leib und Leben

vorgelegt worden ist.

Als Begründung für den Gesetzentwurf dient der

menschenverachtende Massenmord auf der norwegischen

Insel Utoya im Sommer 2011. Aus Gewalttaten,

so wie sie in Norwegen geschehen sind, kann man sicherlich

immer auch neue Erkenntnisse ziehen. Die

schlimmen Ereignisse auf der Insel Utoya haben meines

Erachtens bis jetzt keine neuen Erkenntnisse zutage gefördert,

die eine weitere Verschärfung des ohnehin schon

scharfen deutschen Waffenrechts rechtfertigen würden.

Was allerdings mit dem Gesetzentwurf von Bündnis

90/Die Grünen vorgelegt wird, kann aus Sicht der

FDP nicht einmal als tauglicher Versuch einer möglicherweise

sinnvollen Modifizierung des Waffenrechts

bezeichnet werden. So sollen halbautomatische Waffen,

die ihrer äußeren Form nach vollautomatischen Kriegswaffen

überwiegend nachgebildet sind oder in sonstiger

Weise den Anschein einer solchen Waffe hervorrufen,

nach diesem Gesetzentwurf verboten werden.

Es geht also nicht um die Wirkung der Waffen, sondern

um das Design der Waffen. Der Antrag zeigt, dass

es Bündnis 90/Die Grünen also nicht um eine Verbesserung

des Schutzes der Bevölkerung geht. Hier stehen

wohl eher ideologische Fragen im Vordergrund. Gegenstände

werden nicht nach objektiven Kriterien beurteilt,

sondern einzig und allein nach subjektiven. Alles, was

nur einen martialischen Anschein hat, ist somit per se

schlecht und muss verboten werden. Diese Haltung zeigt

sich auch in der Begründung zum Gesetzesantrag; dort

heißt es, dass Waffen mit militärischem Aussehen in unserer

Gesellschaft nichts zu suchen haben. Eine solche

ideologische Argumentation lehnen wir Liberale ab. Mit

diesem Argument könnte man übrigens auch den Bundeswehrparka

verbieten – sofern ich mich erinnern kann,

geradezu ein Statussymbol bei den Mitgliedern und

Sympathisanten der Grünen der frühen Jahre.

Sofern durch das Aussehen einer Waffe sicherheitsrelevante

Probleme auftauchen, gibt es Einschränkungen, was die Nutzung solcher Waffen angeht. Geregelt ist

dies in § 42 a des Waffengesetzes. Dieser Paragraf verbietet

das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit.

Damit wäre auch dem Schutz der Jugend genüge

getan, wie dies der Gesetzentwurf fordert.

Unter dem Strich kann man eigentlich nur zu dem

Schluss kommen, dass es Bündnis 90/Die Grünen bei

diesem Antrag nicht um ein Mehr an Sicherheit geht. Es

geht vielmehr darum, Dinge, die einem sowieso ein

Dorn im Auge sind, zu verbieten. Es geht also um den

moralischen Zeigefinger. Dieses Gängeln von Bürgern

ohne einen echten Sicherheitsgewinn lehnen wir Liberale

ab.

Von Seiten der Union: glatte Ablehnung dieses Bullshit-Entwurfs mit z.T. sehr stichhaltigen Argumenten (z.B. daß die Attentatswaffe von Breivik auch nach einer theoretischen Einführung des Anscheinswaffenverbots gemäß Gesetzesvorlage weiterhin erhältlich wäre). :!:

GRUß

Link to comment
Share on other sites

Wieso wandern die grünen eigentlich nicht nach Syrien aus?

NÖ!

Die männlichen Grünen kommen alle in mordkoreanische "Ferien"lager und dürfen dann den ganzen Tag lang den "Lieben Führer", den göttlichen Kim Fet-Sak anbeten. :redhole:

Die "Damen" - zuvörderst C. Roth - dürfen die Multikulti-Segnungen der Mullahs im Irran genießen -> rein in die Burka und dann jeden Tag eine ordentliche Tracht Prügel von den dortigen Herren der Schöpfung! :mrgreen:

GRUß

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)