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Claudia Roth hat eine Waffe zur Selbstverteidigung?


rugerclub

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Die linke Meinungspresse tritt schön breit, wie sich die tapfere Frau Roth gegen die Unterstellungen der bösen Waffenlobby wehrt.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article13839679/Gefaehrliche-Waffe-in-Claudia-Roths-Handtasche.html

Was sie damit bezweckt ist schleierhaft. Sie kann als MDB einen Waffenschein und eine Waffe legal besitzen, niemand hat ihr eine Straftat unterstellt. Und ob sie tatsächlich einen Waffenschein hat oder nicht, das lässt sich weder beweisen noch widerlegen.

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Und ob sie tatsächlich einen Waffenschein hat oder nicht, das lässt sich weder beweisen noch widerlegen.

Doch!

Die Roth hat eine einstweilige Verfügung gegen ProLegal erwirkt, in der dem Verein die Behauptung, R. trage eine Waffe, vorläufig verboten wurde.

In der Hauptverhandlung vor Gericht wird schon nach ihrem Waffenschein gefragt werden.

Und falls sie einen hat, wird das auch herauskommen.

Falls sie jedoch tatsächlich keinen besitzen sollte und auch an der PPK nix dran ist, steckt PL tief in der Scheiße! :eek:

GRUß

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Falls sie jedoch tatsächlich keinen besitzen sollte und auch an der PPK nix dran ist, steckt PL tief in der Scheiße! :eek:

Inwiefern? Das Führen einer Waffe mit Waffenschein ist keine strafbare Handlung, das ist wie Staplerfahren mit Staplerschein. Außerdem habe ich auf PL keine solche Behauptung gelesen, sondern es wurde danach Beweisen für eine unbewiesene Information gefragt.

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unglaublich aber wahr!!

http://www.schwaebische-post.de/regional/leserartikel/597721/

Kurz zusammengefasst- Ist:

§2 Freie Entfaltung der Persönlichkeit: Verletzung beabsichtigt - Sportschießen soll verboten werden

§3 Gleichheitsgrundsatz: verletzt - Verschiedene politische Amtsinhaber dürfen dem Anschein nach Schusswaffen zur Selbstverteidigung besitzen, der normale Bürger praktisch nicht.

§5 Meinungsfreiheit & Pressefreiheit: verletzt – Wer unvorteilhafte Berichterstattungen über sich per einstweiliger gerichtlicher Verfügung verbieten lässt, kann nicht aufrichtig daran interessiert sein, dass Meinungen frei geäußert werden.

§13 Unverletzlichkeit der Wohnung: verletzt – Legalwaffenbesitzer dürfen in Deutschland nach geltendem Recht jeder Zeit verdachtsunabhängig darauf hin überprüft werden, ob sie ihre Waffen ordnungsgemäß lagern.

§14 Eigentumsrechte: Verletzung beabsichtigt – Ein Verbot von halbautomatischen Langwaffen gemäß des jüngsten Antrags der Grünen oder auch das Verbot von Großkaliberpistolen gemäß des Verbotsantrags des baden-württembergischen SPD-Innenministers Gall an den Bundesinnenminister mündet in entsprechenden Enteignungen der Waffenbesitzer.

§20 Abs 4 Widerstandrecht: ignoriert – Wie soll das Volk sein Recht auf Widerstand im schlimmsten aller schlimmen Fälle ausüben, wenn es unbewaffnet ist?

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