rugerclub Posted January 29, 2012 at 07:01 PM Share Posted January 29, 2012 at 07:01 PM http://www.jagderleben.de/schluessel-schrank-frage Wo und wie darf ein Schlüssel zum Waffenschrank aufbewahrt werden? In einem Informationspapier greift das Bayerische Landeskriminalamt dieses wichtige Thema auf. Empfehlung zur Schlüsselaufbewahrung:Gleicher Sicherheitsstandard von Wertbehältnis und Schlüsselaufbewahrungsbehältnis oder mnemonische bzw. biometrische Verschlusssysteme beim Waffenaufbewahrungsbehältnis.' In der Konsequenz bedeutet dies - sofern der Waffenschrank nur ein Schlüsselschloss hat -, dass auch der Schlüssel in einem Tresor aufbewahrt werden müsste. Und zwar in einem Tresor, der seinerseits denselben Widerstandsgrad haben muss, wie der Waffenschrank, zu dem der deponierte Schlüssel gehört (also bis zu zehn Langwaffen ein A-Schrank; für mehr Langwaffen oder bis zu 5 Kurzwaffen ein B-Schrank usw.) und der idealerweise mit einem Zahlenkombinationsschloss oder einem biometrischen Verschlusssystem ausgerüstet ist. Denn sonst würde sich das 'Spiel' mit der Schlüsselaufbewahrung ja fortsetzen. Ein wie auch immer gestaltetes Verstecken oder anderweitiges Wegschließen genügt jedenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen. Denn erlangen unbefugte Dritte Zugriff auf den Schlüsssel und damit auf den Waffenschrank wurde den Aufbewahrungsvorschriften nicht entsprochen und damit steht unter dem Stichwort 'grob fahrlässig' in der Konsequenz die Zuverlässigkeit auf dem Spiel. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted January 29, 2012 at 08:33 PM Author Share Posted January 29, 2012 at 08:33 PM mir stellt sich die Frage wo man den Zeigefinger aufbewahrt wenn man ein biometrischen Schloss verwendet, oder den Spickzettel mit dem Zahlencode? Kann mi da jemand einen Tip geben? Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50 AE Posted January 30, 2012 at 08:06 AM Share Posted January 30, 2012 at 08:06 AM Will nur mal an diese Aktion des CCC erinnern http://www.heise.de/security/meldung/CCC-publiziert-die-Fingerabdruecke-von-Wolfgang-Schaeuble-Update-193732.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 30, 2012 at 04:20 PM Share Posted January 30, 2012 at 04:20 PM mir stellt sich die Frage wo man den Zeigefinger aufbewahrt wenn man ein biometrischen Schloss verwendet, oder den Spickzettel mit dem Zahlencode? Kann mi da jemand einen Tip geben? Ganz einfach, die Zahlen meines Codes stehen auf der Türinnenseite meines Tresors ... :cool: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted January 30, 2012 at 04:59 PM Share Posted January 30, 2012 at 04:59 PM Ich trage die Schlüssel immer bei mir. Ein Schlüsseltresor bietet nur eine Scheinsicherheit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted January 30, 2012 at 05:24 PM Share Posted January 30, 2012 at 05:24 PM Ich trage die Schlüssel immer bei mir. Ein Schlüsseltresor bietet nur eine Scheinsicherheit. Bis zur Waffenrechtsverschärfung von 2002 durfte man seiner Ehefrau noch vertrauen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
peterjustus Posted January 30, 2012 at 06:39 PM Share Posted January 30, 2012 at 06:39 PM Ja, die Schlüsselverwahrung kann schon ein Problem sein ... Ich habe zum Beispiel einen A-Schrank mit B-Innenfach. Der A-Schrank verfügt über ein elektronisches Schloß und das B-Fach muss mit einem Schlüssel geschlossen werden. Wenn ich jetzt den B-Schlüssel im A-Schrank liegen ließe, hätte ich ja auch nur eine "A-Sicherheit" für das B-Fach - geht also nicht. Wohin also mit dem B-Fach-Schlüssel? Zusätzlich einen kleinen B-Würfel mit Elektronikschloß kaufen? Nur für den B-Fach-Schlüssel? Dummerweise hat diese Kombination (A-Schrank elektronisch, B-Innenfach Schlüssel) keinen gesteigerten Mehrwehrt durch das Elektronikschloss. Dass ist mir allerdings erst nach dem Kauf eingefallen. Ich hätte mit genausogut den A-Schrank ohne Elektronikschloss kaufen können. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted January 30, 2012 at 08:45 PM Share Posted January 30, 2012 at 08:45 PM B-Würfel mit Zahlenschloß (Burgwächter, Bauhaus-Angebot zu 149,-, sonst fast das Doppelte) Und die restlichen A- und B-Tresore mit Schlüsseln. Das ist sicher, das ist gut. Gesetzlich vorrgeschrieben ist das nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted January 30, 2012 at 09:16 PM Share Posted January 30, 2012 at 09:16 PM B-Würfel mit Zahlenschloß (Burgwächter, Bauhaus-Angebot zu 149,-, sonst fast das Doppelte) Hast du grad ein Angebot vorliegen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted January 30, 2012 at 09:29 PM Author Share Posted January 30, 2012 at 09:29 PM Feuerschutztresor fp4e os 104680-20122504 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted January 30, 2012 at 10:40 PM Share Posted January 30, 2012 at 10:40 PM Hast du grad ein Angebot vorliegen? Nein, das kam immer mal wieder. Es lohnt, im nächstgelegenen Bauhaus anzurufen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted January 30, 2012 at 10:42 PM Share Posted January 30, 2012 at 10:42 PM der Bauhaus in Kreuznach hatte letztens palettenweise solche Schränke. Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50 AE Posted January 31, 2012 at 07:01 AM Share Posted January 31, 2012 at 07:01 AM Hast du grad ein Angebot vorliegen? http://www.bauhaus.info/angebote/katalog/index.html auf Seite 207 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted January 31, 2012 at 07:14 PM Share Posted January 31, 2012 at 07:14 PM Nein, auf 207 ist da nix - sondern auf 208, Nr. 2a für 328,-Doppelmark. Das 150,- Euro-Angebot war einmal zum Jubiläum (da habe ich zugeschlagen) und dann später nochmal, da war ich zufällig im Bauuhaus und habe meinem Chef gleich einen gekauft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted January 31, 2012 at 08:59 PM Share Posted January 31, 2012 at 08:59 PM Das 150,- Euro-Angebot war einmal zum Jubiläum (da habe ich zugeschlagen) ... Ja, ich auch. Wenn es ein solches Angebot wieder gäbe, wüsste ich einige Vereinskollegen, die Interesse daran hätten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted April 18, 2012 at 09:55 PM Author Share Posted April 18, 2012 at 09:55 PM http://www.dwj.de/Artikel/Artikel.php?id=1035X4297EA4L57A0640672XR1853LZLZ21R539D DJV: Verwahrung des Waffenschrank-Schlüssels: kein Tresor erforderlich In welcher Form Waffen und Munition aufbewahrt werden müssen, ist im Waffengesetz geregelt. Seit dessen Novellierung 2009 sind Waffenbesitzer zudem angehalten, den kontrollierenden Behörden die sachgemäße Verwahrung nachzuweisen. Was aber geschieht mit den Schlüsseln von Waffenschränken? Zur Aufbewahrung des Schlüssels zum Waffenschrank äußern sich weder das Waffengesetz oder die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), noch die kürzlich beschlossene (aber immer noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlichte) Waffenverwaltungsvorschrift. Darauf weist der DJV hin. Das Waffengesetz verlangt lediglich, dass Nichtberechtigte keinen Zugriff zu den Waffen haben dürfen. Das bedeutet konkret, dass der Schlüssel zum Waffenschrank beispielsweise nicht auf demselben liegen oder in der Wohnung an einem Schlüsselbrett hängen darf. Eine Aufbewahrung in einem weiteren Schrank, der dem gleichen Schutzniveau wie dem des Waffenschrankes entspricht, ist zwar sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Es reicht aus, dass der Schlüssel so versteckt ist, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf – und dadurch auf Waffen und Munition – haben. Auf Reisen müssen Waffe und Munition nicht zwingend im Waffenschrank verwahrt werden. Vorübergehend kann der Kleiderschrank im Hotelzimmer ausreichen, wenn Verschluss oder Vorderschaft entfernt werden. Für den Transport im Auto gilt nach der AWaffV: Die Waffe muss nicht unbedingt in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, sondern darf lediglich nicht zugriffsbereit sein. Das heißt: Sie darf bei einem Transport in einem unverschlossenen Behältnis nicht innerhalb von drei Sekunden mit weniger als drei Handgriffen in Anschlag gebracht werden können. Eine Schlüsselrolle übernimmt der Schlüssel hier ebenfalls nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted April 18, 2012 at 10:05 PM Share Posted April 18, 2012 at 10:05 PM Es geht, m.E., hauptsächlich darum, dass in der gemeinsamen Wohnung lebende Partner, Kinder usw. keinen Zugriff auf die Schlüssel haben. Es sei denn, sie haben auch Waffen..oder WBK..etc.. Jetzt bitte keine Haarspaltereien..aber das war (wohl) gemeint! Selbst ich (paranoia..), alleinlebend, habe alle Schlüssel im Tresor mit Zahlenschloss. Damit ich nicht rankomme, wenn ich den Code vergesse.. Allerdings mit Alarmanlage, für die Gastleser.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 19, 2012 at 05:54 AM Share Posted April 19, 2012 at 05:54 AM ... Selbst ich (paranoia..), alleinlebend, habe alle Schlüssel im Tresor mit Zahlenschloss. Damit ich nicht rankomme, wenn ich den Code vergesse... Schreib doch den Code hier einfach ins Forum rein, so kannst Du den immer wieder raussuchen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
ReinickendorferFuchs Posted April 19, 2012 at 06:10 AM Share Posted April 19, 2012 at 06:10 AM Und vergiss nicht deine Anschrift, dann können wir dir den Code zuschicken wenn dein PC streikt. :n10: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted April 19, 2012 at 06:20 AM Share Posted April 19, 2012 at 06:20 AM ... noch die kürzlich beschlossene (aber immer noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlichte) Waffenverwaltungsvorschrift. Darauf weist der DJV hin. ... Die Verwaltungsvorschrift wurde am 22.03.2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Ausführungsbestimmungen zum Waffengesetz sind somit in Kraft. Wer die WaffVwV noch nicht hat, bitte schön:Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted April 19, 2012 at 06:44 AM Share Posted April 19, 2012 at 06:44 AM Selbst ich (paranoia..), alleinlebend, habe alle Schlüssel im Tresor mit Zahlenschloss. Damit ich nicht rankomme, wenn ich den Code vergesse.. Allerdings mit Alarmanlage, für die Gastleser.. man kann sich den Code auch auf die Fußsohle tätowieren lassen ... Alternativ nimmste den Farbcode der Tattoo-Farbe mit dem höchsten Farbanteil ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted April 19, 2012 at 07:38 AM Share Posted April 19, 2012 at 07:38 AM (edited) gröööhl... mein nachbar hat ihn bekommen, der hat ja auch nen wohnungsschlüssel.. Scherz beiseite: die Schlüsselgeschichte ist doch auch die Konsequenz aus Winnenden, soweit ich mich erinnere...damit kein unberechtigter Mitbewohner an die Waffen gelangen kann.. In der Verwaltungsvorschrift stehts..aber von Aufbewahrung der Schlüssel wurde kein Wort verloren..ich habe jedenfalls nix gefunden. Liegt also an jedem selbst, wie er es handhabt..!? Edited April 19, 2012 at 08:07 AM by kriegerlein Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted April 19, 2012 at 09:20 AM Share Posted April 19, 2012 at 09:20 AM gröööhl... Scherz beiseite: die Schlüsselgeschichte ist doch auch die Konsequenz aus Winnenden, soweit ich mich erinnere...damit kein unberechtigter Mitbewohner an die Waffen gelangen kann...!? Welche "Schlüsselgeschichte"? Ich lese von "Schlüsselgeschichten" nur in den Foren, wie sich die LWB selbst "verrückt" machen. Nach Winnenden kamen die vertdachtsunabhängigen, unangekündigten Kontrollen, ob das WaffG eingehalten wird. Die Tresorpflicht war schon seit 2002 im Gesetz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted April 19, 2012 at 09:36 AM Share Posted April 19, 2012 at 09:36 AM Leute, es versteht sich doch von selbst, daß der Tresorschlüssel so zu sichern ist wie die Waffen. Sagt einem doch der gesunde Menschenverstand. Ich versteh die ganze Diskussion darum nun wirklich nicht. Der Kram ist kein Spielzeug, und gehört gegen unbefugten Zugriff gesichert. Ich schreib doch auch nicht die PIN auf die Scheckkarte ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted April 19, 2012 at 03:36 PM Share Posted April 19, 2012 at 03:36 PM Welche "Schlüsselgeschichte"? Ich lese von "Schlüsselgeschichten" nur in den Foren, wie sich die LWB selbst "verrückt" machen. Nach Winnenden kamen die vertdachtsunabhängigen, unangekündigten Kontrollen, ob das WaffG eingehalten wird. Die Tresorpflicht war schon seit 2002 im Gesetz. Du triffst wieder den Nagel auf`n Kopf:pro: Link to comment Share on other sites More sharing options...
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