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Der Spiegel und die Antwort


DirtyHarriett

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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,813812,00.html

Sachverhalt:Ich möchte Strafanzeige gegen den Verfasser des Artikels wegen des Verdachts auf Volksverhetzung und Beleidigung stellen. Begründung: Der Autor bezeichnet Legalwaffenbesitzer als "Waffennarren". Damit stellt er sie als geistesgestört und unbelehrbar dar. Im Falle des (verabscheuungswürdigen) Augsburger Polizistenmordes sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz, der 56 Jahre alte Hauptbeschuldigte sei ein „sozial unangepasster Waffennarr, der schießwütig agiert, wenn er in Konfliktsituationen gerät“ Der Spiegel stellt mit dieser Diktion den legalen Waffenbesitzer, der zumindest in Deutschland vielfach auf seine Zuverlässigkeit überprüft und damit eigentlich einer der gesetzestreuesten Mitbürger ist, auf eine Stufe mit einem mehrfachen Polizistenmörder. Der Angriff richtet sich gegen alle Besitzer legaler Schußwaffen. Ich persönlich fühle mich als legale Besitzerin mehrerer Schußwaffen beschimpft,verächtlich gemacht und kriminalisiert. Bitte prüfen Sie, ob damit der § 130 StGB, Volksverhetzung, nämlich (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. bzw, (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, a) verbreitet, B) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder 2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet. erfüllt ist. Desweiteren stelle ich Strafanzeige wegen Beleidigung. Ich bitte um Übermittlung des Aktenzeichens und ggfs Einstellungsvermerk.

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