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Erlaubnisfrei oder nicht?


m1e

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Hallo zusammen, folgende grundlage ist mir bekannt:

Der Erwerb und Besitz von SRS-Waffen mit PTB-Zulassungszeichen ist ab 18 Jahren frei. Alle Personen, die diese Waffen in der Öffentlichkeit bei sich tragen (führen), müssen einen so genannten "Kleinen Waffenschein" besitzen.
quelle: http://www.triebel.de/waffen/erwerb_frei.html

Aber 2008, wollte ich mich und meinen Betrieb durch eine SRS Waffe sichern! (Kfz-Handel)

Der Verkäufer verlangte aber den KWS vor der Auslieferung, denn ich dann Besorgte und ihm Übermittelte!

Alles war gut, die Waffe war die ganze Zeit im Tresor und mit CO² Munition versehen, aber hat nie einen Schuß Abgegeben, ich weis bis heute nicht ob das Teil Funktioniert.

Wegen Div. Umständen habe ich aber 2010 2 Vorstrafen erhalten (Parkplatzstreit=Beleidigung 30TS nach StPO und angeblichen Betrug mit 95TS nach STPO)

Die Waffenbehörde forderte mich auf den KWS abzugeben und die Waffe bei der Behörde abzugeben bzw. den entsorgungsnachweis vorzulegen!

Ich habe der Etscheidung wiedersprochen, da ich Waffenrechtlich keine Vergehen begangen habe und mein Eigentum, die Erlaubnisfrei Waffe, auf meinem Grund und Boden Deponieren darf so lange ich möchte! Ausserdem habe ich 1/2 vor der Entscheidung den Verlust des KWS bei der POL gemeldet!

Vorgestern Stürmt die Kripo bei mir Privat mit ihrer Armada am Zivilbeamten und einer Ausfertigung einers Duchsuchungsbeschlusses für Wohnung und alle Geschäftsräume!

Komisch, da ich ja schon im Wiederspruch erklärt habe, das die Waffe im Safe im Büro ist und der KWS nachweislich nicht mehr existiert!

Die haben mir die Ganze Wohnung zerwühlt und dann erst sind wir zum Büro gefahren, wo ich dann den Tresor geöffnet habe und der KOK die Waffe entnommen hat!

Ich bin als Fußgänger doch auch erlaubnisfreier Teilnehmer am Straßenverkehr, das kann mir auch keine Untersagen, selbst wenn ich Punkte in Flensburg hätte, oder gar keinen Führerschein! Selbst bei einer Untersagungsverfühgung im bereich der StVO, darf ich auf meinem Grundstück umherlaufen so viel ich möchte, oder?

Der KWS wird zum Führen der Waffe benötigt, da ich diese aber nei öffentlich Führe, sondern nur zur Selbstverteidigung an einem Sicheren Ort verwahre, brauche ich auch keinen KWS, oder?

Die Erlaubnisfrei SRS Waffe ist dem nach mein Privateigentum, das mir nicht ohne Richterliche Entscheidung entzogen werden darf, oder?

Wäre für einen Gedankenaustausch sehr dankbar, denn das ganze ist für mich unverständlich!

Was bedeutet Erlaubnisfrei?

LG EDi

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Was bedeutet Erlaubnisfrei?

Erlaubnisfrei bedeutet, dass Du keine behördliche Erlaubnis zum Erwerb benötigst. In Klartext: Du darfst kriminell, rechstradikal, sadistisch oder sonstwas sein - die Behörde kann Dir den Erweb erlaubnisfreier Waffen nicht verbieten.

Um die erlaubnisfreie Waffe außerhalb Deiner Wohnung oder Deines umfriedeten Grundstückes zugriffsbereit bei Dir zu führen, benötigst Du den "kleinen Waffenschein". Diesen kann die Behörde widerrufen, danach darfst Du das Ding nur noch zu Hause tragen.

Die erlaubnisfreie Waffe mit Polizei und Militär aus Deiner Wohnung zu holen ist rechtswidrig. Übergib die Sache einem Anwalt und verlange Schadenersatz.

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- die Behörde kann Dir den Erweb erlaubnisfreier Waffen nicht verbieten.

Nicht ganz richtig, denn es gibt noch den §41 WaffG:

§ 41 WaffG - Waffenverbote für den Einzelfall

(1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen,

1. soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist oder

2. wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder sonst die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder ihm die für den Erwerb oder Besitz solcher Waffen oder Munition erforderliche Zuverlässigkeit fehlt.

Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist der Betroffene darauf hinzuweisen, dass er die Annahme mangelnder persönlicher Eignung im Wege der Beibringung eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung ausräumen kann; § 6 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

(2) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, untersagen, soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist.

(3) Die zuständige Behörde unterrichtet die örtliche Polizeidienststelle über den Erlass eines Waffenbesitzverbotes.

(Fettungen von mir)

Ob die oben genannten Voraussetzungen erfüllt oder eben nicht erfüllt sind, kann dein Anwalt prüfen lassen.

Edited by Califax
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