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Gewehrattrappen bei Protestaktion gegen Banken erlaubt


Jägermeister

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Frankfurt, hellichter Tag. Mehrere Personen in Bundeswehr-Kampfanzügen mit Gefechtshelmen und Sturmgewehrattrappen postieren sich als "Wachposten" vor dem Haupteingang der Commerzbank, während weitere Personen in bürgerlicher Kleidung bzw. "in Banker-Habitus" Flugblätter zum Thema "Bankenschutz" verteilten.

Das Ganze war eine (angemeldete) Protestaktion gegen den so genannten "Celler Trialog", nach Wikipedia

"ein nationales Forum aus Vertretern der Politik, Wirtschaft und Bundeswehr mit dem Ziel, die Vernetzung deutscher Sicherheitspolitik zu stärken."

Polizeibeamte - teilweise in Zivil - machten dem Ganzen nach wenigen Minuten den Garaus. Die Träger der Waffenattrappen wurden unter Hinweis auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz aufgefordert, diese zu verstauen. Und tatsächlich - in § 42a Waffengesetz steht:

"Es ist verboten, Anscheinswaffen [...] zu führen."

Die Veranstalter der Versammlung kamen dem zwar nach, wollten im Nachgang aber die Rechtswidrigkeit dieser Auflösung der Versammlung gerichtlich feststellen lassen. Das ist ihnen jetzt auch gelungen: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mir Urteil vom 17.03.2011, Aktenzeichen: 8 A 1188/10, die Polizeiaktion für rechtswidrig erklärt.

Dabei wurde Bezug genommen auf die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) einerseits, auf die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) andererseits.

Zunächst stellte der VGH fest:

"Die Aktion [...] stellte als vorübergehende Zusammenkunft von etwa sieben Teilnehmern zur Verfolgung des gemeinsamen Zwecks der kollektiven Meinungsbildung und -äußerung in öffentlichen Angelegenheiten eine dem Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG unterfallende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel dar, auf die die grundsätzlich abschließenden Sonderregelungen des Versammlungsrechts anwendbar sind."

Nicht nach dem Waffengesetz, sondern nach dem (in Hessen noch gültigen) Versammlungsgesetz war die Rechtmäßigkeit der Polizeiaktion also zu bewerten.

Nach dem Versammlungsgesetz wäre aber nicht die Polizei, sondern die Oberbürgermeisterin von Frankfurt für eine derartige Aktion zuständig gewesen - die Polizisten handelten also schon formell rechtswidrig.

Doch das Vorgehen war auch materiell rechtswidrig: Eine Gefahr ging nämlich von der Versammlung nicht aus. Und wäre die Polizei nicht in Zivil, sondern in Uniformen aufgetreten,

"so wäre die vom Polizeipräsidium Frankfurt am Main angeführte Verunsicherung von Passanten bei sichtbar im Einvernehmen mit dem Versammlungsleiter postierten Polizeibeamten (in Uniform) weitgehend vermieden worden."

Schließlich diene die Entsendung von Polizeibeamten in eine Versammlung nicht nur der Abschreckung vor rechtswidrigen Handlungen, sondern insbesondere auch dem Schutz der Versammlung vor Störungen von innen oder außen.

Die Attrappen schließlich dienten der Kunst - nämlich dem Straßentheater - und fallen unter den Schutzbereich der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG. Denn sie wurden nach den Gesamtumständen ersichtlich zweckentfremdet als Darstellungsmittel bei einer politischen Kunstaktion verwendet, die bei verfassungskonformer weiter Auslegung unter Berücksichtigung der in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantierten Kunstfreiheit als „Theateraufführung“ im Sinne der Ausnahmevorschrift des § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Waffengesetz anzusehen war - und hiernach sind Waffenattrappen "für die Verwendung bei Theateraufführungen" eben doch zulässig.

Auch politisches Straßentheater sei also eine Theateraufführung:

"Die beiden als Bundeswehrsoldaten verkleideten und mit den strittigen Gewehrattrappen als Requisiten versehenen Kläger haben durch ihre Postierung als „Wachsoldaten“ vor der Commerzbank den von ihnen kritisierten Einsatz der Bundeswehr zum Schutz wirtschaftlicher Interessen symbolhaft - bildlich dargestellt. Durch diese absurde Situation, die durch die anderen fünf als „Banker“ agierenden Personen noch verstärkt wurde, haben sie die Passanten gezielt verunsichert und irritiert, um bei ihnen emotionale und/oder rationale Prozesse in Gang zu setzen, die – schon ohne die ergänzend verteilten Flugblätter – zu einer kritischen Beschäftigung mit der dargestellten, mindestens befremdlich erscheinenden Situation führen sollten. Diese rein mimisch-surreale Darstellung bedurfte keiner gesprochenen Texte, wohl aber einer genauen Dramaturgie, die nicht nur den Ablauf, sondern insbesondere auch die für die bildhafte Aussage entscheidende Ausstattung der Darsteller umfasste."

Quelle: http://klawtext.blogspot.com/2012/03/gewehrattrappen-bei-protestaktion-gegen.html

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Das haben die Linken bei uns in der IKEA auch gemacht um auf die Waffenschutz Init. zu "werben"! Diese Aktion hatte ihnen eine Strafuntersuchung, wegen Wiederhandlung gegen das WG eingebracht. Hab mich krumm gelacht! :cool:

Apropos. Ist da was raus gekommen? Oder ist das Verfahren wieder mal unter den Teppich gekehrt worden? :confused:

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