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Datenbank: Verwendung illegaler (Schuss)Waffen


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Von den geschätzten 30 Millionen Schusswaffen in Deutschland sind nur rund zehn Millionen legal in Waffenbesitzkarten eingetragen. Der große Rest, gut 20 Millionen Schusswaffen, sind illegal - und nur schwer zu finden.

von Ulrike Hinrichs und Herbert Klar

Ein Sonntagabend im Mai 2002 am Bahnhof Zoo in Berlin. Frontal21 ist mit einem Waffendealer verabredet. Er will uns eine großkalibrige Pistole verkaufen. Kurz vor Mitternacht steigt der Mann in unseren Wagen. Wir drehen mit versteckter Kamera. Die Anweisungen des Händlers sind kurz und präzise, kein Wort zuviel. Er führt uns auf einen entlegenden Parkplatz. Und dann zeigt er uns eine Pistole, führt vor, wie sie funktioniert. Im Gespräch benutzt der Händler ein erschreckendes Verkaufsargument: "Gute Waffe - Glock, Österreich, gleiches Modell wie in Erfurt."

Pistole? Kein Problem

Wir wollen wissen, wie die illegalen Waffen nach Deutschland kommen. An der deutsch-polnischen Grenze präparieren wir erneut unsere verdeckten Kameras. Auch in Polen, so haben uns Experten erzählt, könnten wir auf dem Schwarzmarkt problemlos eine Pistole kaufen. Wir fragen einen Händler, ob er uns Waffen verkaufen kann. Er weiß es nicht und holt seinen Kumpel, der deutsch spricht. Dieser schickt uns dann in ein anderes Viertel. Und dort kann man uns weiterhelfen: "Eine Pistole? Kein Problem." 500 Euro will der Mann dafür haben. Am nächsten Tag gegen zwölf Uhr könnten wir die Waffe abholen.

Illegaler Waffenverkauf ist offensichtlich kein Problem. Wir kehren nach Deutschland zurück. Ob mit oder ohne Waffe, die Zöllner an der Grenze können das nicht feststellen. Wenn sie eine Waffe finden, dann eher aus Zufall.

Fahndungserfolge sind Zufall

Was in Polen geht, geht auch woanders, zum Beispiel 700 Kilometer südwestlich in Freiburg. Die Zollfahndung Freiburg zeigt uns Waffen, die aus einem Schweizer Waffengeschäft gleich hinter der Grenze kommen. Allein aus einem einzigen Laden sollen rund 10.000 Waffen illegal nach Deutschland verkauft worden sein. Hunderte Deutsche sind seitdem im Visier der Fahnder.

Ein solcher Erfolg ist aber die Ausnahme, räumen die Fahnder ein. Georg Fischer, Zollfahndung Freiburg: "Im Waffenbereich stellt es sich so da, dass wir deshalb vor Problemen stehen, weil wir nicht wissen können, wer Waffen besitzt oder wer illegal mit Waffen handelt oder sie gar einschmuggelt. Das geht nur über Informationen, die wir aus entsprechenden Kreisen bekommen oder zugespielt bekommen von befreundeten Dienstellen, dass wir in solchen Fällen Ermittlungsverfahren einleiten, Untersuchungsmaßnahmen durchführen und dann auch letztendlich an die illegalen Waffen herankommen. Der Zufall spielt eine wesentliche Rolle. Bei Grenzaufgriffen zum Beispiel ist es äußerst schwierig oder fast gar nicht möglich einen Waffentäter zu erkennen, ausfindig zu machen und da spielt natürlich der Zufall eine ganz, ganz große Rolle."

Unterschiedliche europäische Gesetze

So wie in der Schweiz läuft es auch in Frankreich: Wir fahren über die Grenze und wollen testen, ob wir hier tatsächlich Waffen kaufen können, die in Deutschland verboten sind. In einem Waffengeschäft bietet uns der Verkäufer eine Waffe an, die eine Art Schrot-Munition verschießt - Gummikugeln mit Stahlkern. Ausdrücklich erklärt er uns, dass die Waffe in Deutschland verboten sei. Für 252 Euro könnten wir sie aber einschließlich Munition mitnehmen.

Wolfgang Speck von der Deutschen Polizeigewerkschaft erklärt das Problem: "Das ist darauf zurückzuführen, dass Frankreich andere Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen als Deutschland hat. Und da seit Schengen die Grenzen wegfallen, kann man auch unkontrolliert von Frankreich nach Deutschland die Waffen bringen. Wie gesagt, man muss sich an einen Tisch setzen, man muss sich EU-weit einigen und muss die Gesetze angleichen, ansonsten werden wir bei den illegalen Waffen keine Fortschritte machen können."

Ähnliche Täterprofile

Zurück zur Zollfahndung Freiburg. Immer wieder stoßen die Ermittler bei den Tätern auf dasselbe Profil: Mitglied im Sportverein, Waffenbesitz für Sportwaffen erlaubt und dann illegal härtere Waffen dazugekauft: Maschinenpistolen oder Karabiner.

Georg Fischer, von der Zollfahndung Freiburg zeigt uns Fotos von einem Ermittlungsverfahren, das er und seine Beamten im Laufe des letzten Jahres durchgeführt hatten: "Das war auch ein Mischverfahren, das heißt, der Täter hatte legale Waffen, aber auch - wie sich später aufgrund der Untersuchungsmaßnahmen herausstellte - illegale Waffen. Das waren weitere Faustfeuerwaffen, sehr große Munitionsmengen, bis hin zu Kriegswaffenmunition, die sicher gestellt werden konnte.Auch Sprengstoffe werden durchaus häufig bei den Tätern gefunden, auch möglicherweise zur Herstellung von Sprengmitteln, all das ist Alltag des Waffenfahnders hier bei der Zollfahndung in Freiburg."

Verbot als Verkaufsargument

Im Klartext: Wer illegale Waffen sucht, muss bei den legalen Waffenbesitzern anfangen. Die geplante Verschärfung des deutschen Waffenrechts wird so nicht viel bringen. Fachleute fordern mehr: Wer Waffen will, muss nachweisen, dass er dafür geeignet ist.

Wolfgang Speck von der Deutschen Polizeigewerkschaft: "Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass man nur mit einem polizeilichen Führungszeugnis, das natürlich sauber sein muss, oder auch weil man die Anforderung des Schützenvereins hat, dass man damit schon als zuverlässig gilt. Ich meine, eine Waffe ist so ein gefährliches Werkzeug, dass man endlich auch darüber nachdenken muss, ob man nicht medizinisch-psychologische Gutachten anfordert, um den Menschen, der später die Waffe hat, einzuschätzen."

Wehrlose Fahnder, skrupellose Dealer, gierige Waffennarren. Bei unseren Recherchen werden uns zahlreiche Waffen angeboten. Dass die in Deutschland verboten sind, galt sogar als Verkaufsargument.

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Eingestellte Beiträge bitte wie folgt kennzeichenen, um die Datenbank auch für jeden nutzbar zu machen:

1.) Datum (yyyy.dd.mm)

2.) Ortsangabe

3.) Kurze Zusammenfassung des Tatgeschehens im Titel

4.) Quellenangabe (Link, etc.)!

5.) Bitte keine Diskussionen in diesem Thread!

Edited by Jägermeister
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Die Polizei hat im thüringischen Mühlhausen ein illegales Waffenlager ausgehoben. Ein 51-jähriger Mann hatte insgesamt 17 Pistolen, zehn Revolver, eine Luftdruckpistole, ein Gewehr und 855 Schuss Munition gehortet. Nach Angaben der Polizei hatte die von dem Mann getrennt lebende Ehefrau das Lager zufällig in der gemeinsamen Wohnung entdeckt.

1981750350@Sub1,Sub2,Top1,Top2,TopRight,Left,Right,Right1,Right2,Right3,Right4,Right5,Middle,Middle1,Middle2,Middle3,Bottom,Bottom1,Bottom2,Bottom3,Position1,Position2,x01,x02,x03,x04,x05,x06,x07,x08,x09,x10,x11,x12,x20,x21,x22,x23,x70,VMiddle2,VMiddle,VRight,Spezial!Middle2

Bei der Durchsuchung der Wohnung, der neuen Unterkunft des Mannes sowie zweier Garagen wurden weitere Waffen gefunden. Bei einem Teil davon handelt es sich um Schreckschusswaffen. An ihnen wurde laut Polizei jedoch offenkundig manipuliert, um sie schussfähig zu machen.

Der Mann besaß demnach weder eine Waffenbesitzkarte noch einen Waffenschein. Woher die Waffen stammen und was der 51-Jährige damit vorhatte, ist unklar. Der Beschuldigte schwieg gegenüber der Polizei und befindet sich wieder auf freiem Fuß.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,823287,00.html[/CODE]

Edited by Jägermeister
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Bereits am Dienstag förderte die Durchsuchung mehrerer Wohnungen in Großschönau im Zittauer Gebirge ein umfangreiches Waffenarsenal zu Tage. Wie die Staatsanwaltschaft Görlitz und die Polizei mitteilten, lagerten in verschiedenen Wohnungen unter anderem eine Armbrust, mehrere Langwaffen und Pistolen nebst Munition. Es wurden Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz beziehungsweise Kriegswaffenkontrollgesetz eingeleitet. Den Beschuldigten droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

http://www.dtoday.de/startseite/panorama_artikel,-Illegales-Waffenlager-in-Thueringen-ausgehoben-_arid,143139.html[/CODE]

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Eine so wilde Schießerei hat Hamburg lange nicht mehr erlebt. Im Stadtteil Lurup gerieten am Wochenende offenbar verfeindete Gruppen von Südländern aneinander. Kugeln flogen durch die Elbgaustraße.

schiesserei_lurupe_1590432p.jpg

Foto: André Zand-Vakili

Bei einer Schießerei in der Luruper Hauptstrasse wurde ein Jugendlicher verletzt. Ein Querschläger traf ein Taxi. Polizisten überprüfen nach der Schießerei in der Umgebung Fahrzeuge

Bisherigen Erkenntnissen zufolge hatten bislang unbekannte Täter in der Nacht zum Sonntag mehrfach auf drei 17 und 18 Jahre alte Jugendliche geschossen und einen von ihnen in den Rücken getroffen, wie die Polizei am Montag mitteilte.

Ein 17-Jähriger brach getroffen zusammen. Bislang scheint es so, als sei der junge Mann ein Zufallsopfer. Das 17 Jahre alte Opfer konnte durch eine Notoperation gerettet werden und schwebt nicht mehr in Lebensgefahr. Auch andere Unbeteiligte waren in akuter Lebensgefahr.

Polizei hielt Hintergründe zunächst geheim

Großes Glück hatte ein unbeteiligter Taxifahrer und dessen Fahrgäste. Obwohl eine Kugel die Fahrertür des Wagens durchschlug, blieben alle drei Insassen unverletzt. Das Motiv der Schießerei liegt nach Polizeiangaben bislang völlig im Dunkeln. Die Behörden versuchten zunächst, die Hintergründe der brutalen Auseinandersetzung geheim zu halten.

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Sicher ist, dass die drei Jugendlichen am Sonnabend gegen 0.20 Uhr von einem Schnellrestaurant in der Luruper Hauptstraße durch den Vorhornweg gingen, als sie dort zwei quer stehende dunkle Autos sahen. Als die jungen Männer etwa 60 Meter an die Fahrzeuge herangekommen waren, wurde unvermittelt auf sie geschossen. Die drei Jugendlichen flüchteten sofort, der 17-Jährige wurde aber in den Rücken getroffen. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach den beiden Autos, darunter ein Mercedes „S-Klasse“ mit auffälligen silberfarbenen Felgen, blieb zunächst erfolglos.

Wilde Schießerei über mehrere 100 Meter hinweg

Anwohner in Höhe Elbgaustraße hörten Schüsse. „Mehrfach“ war offenbar abgedrückt worden, so ein Ohrenzeuge. Wie wild die Schießerei war, zeigen die Fakten. Zwischen dem Taxi, das von einer Kugel getroffen wurde, und dem Ort, an dem es den 17-Jährigen traf, liegen mehr als 300 Meter.

Die großkalibrige Kugel war in den Brustkorb des Jugendlichen geschlagen. Er hatte riesiges Glück. Obwohl das Projektil seine Lunge durchschlagen hatte, war die Verletzung nicht lebensgefährlich. Im Krankenhaus wurde er notoperiert.

Taxifahrer: „Kugeln flogen an meinem Kopf vorbei"

Ob auf den jungen Mann gezielt geschossen wurde, war zunächst nicht klar. Tolga C. war mit Freunden unterwegs gewesen und hatte den nahen Kleingartenverein durchquert, als ihn die Kugel traf. Taxifahrer Nadr I., dessen Wagen getroffen wurde, schildert die dramatische Situation. „Ich dachte zuerst, ein Reifen wäre geplatzt. Dann hörte ich noch mehr Schüsse. Kugeln flogen an meinem Kopf vorbei.“ Dass nicht noch weitere unbeteiligte Menschen getroffen und verletzt oder sogar getötet wurden, war reines Glück.

Das Taxi wurde für weitere Untersuchungen sichergestellt. Beamte des ermittelnden Kriminaldauerdienstes und der Mordkommission entdeckten ein weiteres Projektil in einem Baum. Außerdem wurden im Vorhornweg mehrere Patronenhülsen gefunden.

Bandenkrieg als möglicher Hintergrund

Ein „Milieu-Hintergrund“ wird seitens der Ermittlungsbehörden nicht ausgeschlossen. Dort hüllte man sich auch am Sonntag zunächst über Details zur Tat in Schweigen. Sicher ist: Es werden zwei Limousinen im Zusammenhang mit der Schießerei gesucht. Polizisten hatten schon kurz nach der Tat mehrere verdächtige Fahrzeuge in der Umgebung gestoppt und die Insassen überprüft. Die Täter waren nicht darunter. Sie konnten unerkannt entkommen.

In Lurup ist man sich sicher, dass die blutige Schießerei der vorläufige Höhepunkt eines Bandenkrieges ist. „Hier kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen von verfeindeten Gruppen. Die gehen da nicht zimperlich miteinander um. Viele sind auch bewaffnet“, sagt ein Anwohner, der aus Angst seinen Namen nicht nennen möchte. „Das ist hier auch immer wieder Gesprächsthema.“ Die Polizei durfte keine Stellung zu der Auseinandersetzung nehmen.

http://www.welt.de/regionales/hamburg/article13930840/Die-Kugeln-flogen-an-meinem-Kopf-vorbei.html[/CODE]

Edited by Jägermeister
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Wie mit Meldung 2143 vom 21.11.2011 berichtet, kam es am 16.11.2011 in der Nürnberger Innenstadt zu einer Verfolgungsfahrt, an der mehrere Streifen der Nürnberger Polizei beteiligt waren. Geflüchtet war ein Mercedes-Benz.

Kurz nach 21:15 Uhr sollte der Sportwagen mit Hamburger Zulassung in der Engelhardsgasse von einer Streife der PI Nürnberg-Mitte überprüft werden. Allerdings gab der Fahrer sofort Gas und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit davon.

Bei der anschließenden Verfolgungsfahrt durch die Nürnberger Innenstadt missachtete der Flüchtige mehrere Rotlicht zeigende Ampeln. Dies hatte zur Folge, dass einige Passanten gezwungen waren, mit Sprüngen zur Seite auszuweichen. Auch mussten etliche Pkw-Fahrer ihre Fahrzeuge notbremsen, um Kollisionen zu vermeiden. Auf seiner weiteren Fahrt erreichte der Mercedes SL 500 eine Spitzengeschwindigkeit von bis zu 100 km/h.

Letztlich konnte der Pkw in der Oberen Schmiedgasse aufgefunden werden, vom Fahrer fehlt bis jetzt jede Spur. Offensichtlich flüchtete der Mann zu Fuß.

Sichergestellte Spuren (u.a. eine DNA-Spur) am und im Mercedes führten nun vor wenigen Tagen zur Festnahme eines 38-jährigen Oberbayern. Der Beschuldigte wurde an seinem Wohnsitz auf Grund richterlichen Haftbefehls verhaftet. Der Mann legte ein umfassendes Geständnis ab.

Das Fahrzeug selbst war auf eine Hamburger Firma zugelassen. Gegen deren Geschäftsführer - einen Autohändler aus Nürnberg - wurde Anzeige wegen des Verdachts der Strafvereitelung erstattet.

Der Mann soll durch wahrheitswidrig gemachte Angaben ein Ermittlungsverfahren gegen den 38-Jährigen verhindert haben. Der Tatnachweis gegen den 43-Jährigen erhärtete sich, als richterlich angeordnete Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen wurden. Dabei fanden sich in den Räumen des Mannes eindeutige Beweismittel.

Zudem muss er sich wegen Verstoßes nach dem Waffengesetz verantworten, weil sich bei ihm eine waffenrechtlich erlaubnispflichtige Schusswaffe fand, für die keine Erlaubnis vorlag.

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/6013/2223495/pol-mfr-534-beschuldigter-nach-verfolgungsfahrt-ermittelt/gn[/CODE]

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Beamte der Bundespolizei kontrollierten am 13.03.2012 um 10:00 Uhr auf der BAB 4, Parkplatz "Löbauer Wasser" einen 56-jährigen tschechischen Staatsangehörigen, der mit einem PKW Citroen Jumper unterwegs war. Bei der Kontrolle wurde ein geladener Revolver der Marke "Bohemia", Kaliber 22 mit 9 Schuss griffbereit im Ablagefach über dem Fahrersitz festgestellt. Einen erforderlichen Waffenschein konnte der Mann nicht vorlegen. Neben dem Fahrereinstieg lag noch eine Machete mit einer Klingenlänge von 56 cm. Weiter wurden noch zwei Messer im Fahrzeug aufgefunden, die jedoch nicht unter das Waffengesetz fallen. Wegen des Verdachts einer Straftat gegen das Waffengesetz wird nun gegen ihm ermittelt. Der Revolver und die Machete wurden sichergestellt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ebersbach

Pressesprecher

Jörg Freitag

Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 18

E-Mail: joerg.freitag@polizei.bund.de

http://www.bundespolizei.de

http://www.smartredirect.de/ad/clickGate.php?u=Fo6Pr2As&m=1&p=0oAj48ggLw&s=&url=http%3A%2F%2Fwww.presseportal.de%2Fpolizeipresse%2Fpm%2F74161%2F2215914%2Fbpoli-ebb-mann-mit-machete-und-revolver-unterwegs%2Fgn[/CODE]

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Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wird eine 47-jährige Frau angezeigt. Sie hatte in ihrem Fluggepäck unerlaubt Munition transportiert.

Die 47-Jährige hielt sich am 09.03.2012 zusammen mit einem Bekannten in Nürnberg auf und war zuvor aus dem südlichen Europa angereist. Als sie vor der Rückreise durch die Sicherheitskontrolle des Nürnberger Flughafens ging, entdeckten Beschäftigte der SGN (Sicherheitsgesellschaft Nürnberg) im Gepäck der Frau rund 80 Patronen. Beamte der Polizeiinspektion Flughafen übernahmen daraufhin die weiteren Ermittlungen.

Ihren Angaben nach besuchte die Frau vor der Einreise nach Nürnberg eine private Schießausbildung und hatte zu diesem Zweck die Munition erworben. Sie hatte nun lediglich vergessen, die Patronen dort wieder abzugeben.

Die Angaben wurden gewissenhaft überprüft und stellten sich als richtig heraus.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Nürnberg wurde die Munition sichergestellt. Zudem musste die Beschuldigte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,-- Euro hinterlegen.

Nach abgeschlossener Sachbehandlung und Bezahlung des Geldbetrages flog das Paar wieder in die Heimat zurück.

Bert Rauenbusch/n

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken

Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle

Telefon: 0911/2112-1030

Fax: 0911/2112-1025

http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/

http://www.smartredirect.de/ad/clickGate.php?u=Fo6Pr2As&m=1&p=0oAj48ggLw&s=&url=http%3A%2F%2Fwww.presseportal.de%2Fpolizeipresse%2Fpm%2F6013%2F2216754%2Fpol-mfr-454-patronen-im-fluggepaeck-entdeckt%2Fgn[/CODE]

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Schießerei in BottropTäter legt Geständnis ab

Ein Jugendlicher gesteht, in Bottrop zwei Männer niedergeschossen zu haben. Motiv und Hintergründe der Tat sind rätselhaft. Vor Ort wird spekuliert, der 16-Jährige könnte als Täter nur vorgeschoben worden sein, weil Jugendliche milder bestraft werden.

Ein 16-jähriger Junge aus Bottrop hat gestanden, am Vorabend zwei Männer auf offener Straße niedergeschossen zu haben. Die 24 und 25 Jahre alten Brüder wurden schwer verletzt. Der ältere schwebt noch in Lebensgefahr. Gegen den 16-jährigen wurde Haftbefehl wegen versuchten Totschlags erlassen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit.

Der mutmaßliche Täter habe in Begleitung seines Anwalts die Schüsse zugegeben, sonst aber kaum Angaben gemacht, sagte Polizeisprecher Andreas Wilming-Weber. Die Mordkommission werde nun intensiv im Umfeld des Jugendlichen ermitteln. Eine wichtige Frage sei zum Beispiel, ob Täter und Opfer sich gekannt haben.

In Bottrop wird spekuliert, dass die Tat ein Racheakt für eine heftige Massenschlägerei bei einer Hochzeitsfeier mit 200 Gästen am vergangenen Samstag gewesen sein könnte. Die beiden späteren Opfer sollen bei der Hochzeit dabei gewesen sein. Dies werde natürlich in die Ermittlungen mit einbezogen, sagte der Sprecher. Der Wirt der Gaststätte, in der die Hochzeit stattgefunden hatte, wollte sich nicht dazu äußern.

Der Polizei seien natürlich auch die Spekulationen bekannt, nach denen der 16-Jährige als Täter vorgeschoben worden sein könnte, weil Jugendliche milder bestraft werden, sagte der Sprecher.

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Zahlreiche Waffenfunde bei Durchsuchungsaktion in der Oberpfalz und in Niederbayern

Empfindlicher Schlag gegen illegalen Waffenbesitz - Innenminister Joachim Herrmann: "Auch Rechtsextreme im Visier"

"Der Regensburger Polizei ist ein empfindlicher Schlag gegen illegalen Waffenbesitz auch im rechtsextremen Milieu gelungen", so Innenminister Joachim Herrmann. Unter anderem wurde nach derzeitigem Ermittlungsstand bei vier Personen aus rechtsextremen Kreisen neben NS-Propagandamaterial auch eine Reihe illegaler Waffen bis hin zu Kriegswaffen sichergestellt. Zugrunde liegen intensive Ermittlungen unter anderem gegen Personen aus dem Rockermilieu sowie dem rechtsextremistischen Bereich. Diese führten zu den Durchsuchungsaktionen an insgesamt 59 Objekten in Bayern und zwei im Großraum Trier. Insgesamt wurden unter anderem circa 200 Schusswaffen, diverse Munition sowie mehrere hundert Gramm Betäubungsmittel aufgefunden. Gegen sechs Personen wurde der Haftbefehl beantragt. "Dieser große Erfolg zeigt, dass wir mit aller Entschlossenheit gegen Kriminalität und insbesondere Rechtsextremisten sowie Angehörige aus dem Rockermilieu vorgehen", betonte Herrmann. "Unabhängig davon !

nutzen wir bereits seit langem im Rahmen unserer zentralen waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung alle rechtlichen Möglichkeiten, dass Rechtsextremisten auch keine erlaubnispflichtigen Waffen legal erhalten. Das zeigt, dass wir Rechtsextreme in Bayern ganz genau im Visier haben."

Auf Initiative Bayerns wurde 2003 im Waffengesetz die aktive extremistische Betätigung als Grund aufgenommen, Waffenerlaubnisse zu versagen. Herrmann: "Die bayerischen Waffenbehörden wenden diese Regelung im Rahmen des rechtlich Möglichen konsequent an. Um diese Norm wirksam durchzusetzen, müssen die Waffenbehörden wissen, wer aktiver Extremist ist. Daher führt das Bayerische Landeskriminalamt seit 2007 die waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen bayernweit zentral durch." Wenn jemand eine Waffe beantragt, richtet die Waffenbehörde eine Anfrage an das Bayerische Landeskriminalamt. Dort werden die Daten des Antragstellers mit vorhandenen Datenbeständen abgeglichen. Aufgrund der engen Zusammenarbeit fließen dabei auch die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes mit ein. Zudem überprüft der Verfassungsschutz regelmäßig Personen des rechtsextremistischen Spektrums, ob ihnen eine Waffenerlaubnis erteilt wurde. "Das ist nötig, um auch Personen zu erfassen, bei denen sich erst nachträglich eine Extremismuszugehörigkeit zeigt", so Herrmann.

Sofern die Waffenbehörde von einer extremistischen Aktivität Kenntnis erlangt, kann sie auch ein Waffenverbot aussprechen (Paragraph 41 Waffengesetz). Dieses geht erheblich weiter als die Nichterteilung bzw. der Widerruf einer Waffenerlaubnis. Denn vom Waffenverbot sind auch erlaubnisfreie Waffen wie Schreckschusspistolen erfasst. Beispielsweise hat das Landratsamt Landshut gegen den einschlägig bekannten Rechtsextremisten Martin Wiese mit Bescheid vom 27. Dezember 2011 ein Waffenverbot ausgesprochen, das kürzlich bestandskräftig geworden ist.

Pressesprecher: Oliver Platzer

Telefon: (089) 2192 -2114

Telefax: (089) 2192 -12721

E-Mail: presse@stmi.bayern.de

München - Veröffentlicht von pressrelations

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Mann empfängt Polizisten mit scharfer Waffe

Lübeck - Die Beamten kamen eigentlich wegen Ruhestörung, sie fanden aber einen geladenen Revolver und Munition.

Der Trommelrevolver lag geladen auf dem Tisch, im Schrank lagerte ein Koffer mit Munition – nach LN-Informationen knapp 1000 Schuss. Den beiden Polizisten wird etwas mulmig gewesen sein, als sie gestern nichtsahnend eine Wohnung in der Kahlhorststraße betraten. Gerufen worden waren sie kurz vor 2 Uhr wegen zu lauter Musik, niemand wusste von dem Arsenal. Statt eines Sondereinsatzkommandos öffnete deshalb der Schlüsseldienst die Wohnungstür.

„Die Kollegen haben sich noch durch die Tür mit dem Mann unterhalten“, sagt Polizeisprecher Torsten Baar. Er habe einen verwirrten Eindruck gemacht. Trotz schussbereitem Revolver verlief der Einsatz aber glimpflich: Der Lübecker habe die zwei Beamten weder bedroht noch mit der Waffe herumgefuchtelt. „Er ist nicht einmal polizeilich bekannt“, sagt Baar. Zeugen gaben an, der Mann habe schon häufiger laut Musik gehört und zudem herumgepöbelt.

Sprecher Baar ist froh, dass nichts Schlimmes passiert ist: „Zum Glück hat er schon vorher nichts gemacht.“ Der offenbar geistig Verwirrte kam in eine Nervenklinik in Neustadt; Waffe, Munition und Zubehör wurden sichergestellt. Den Mann erwartet wahrscheinlich eine Anzeige wegen illegalen Waffenbesitzes. Baar: „So eine Ausrüstung bekommt man heute nicht mehr.“

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Im Prozess um eine Schießerei auf der Beekstraße ist am Freitag noch kein Urteil gefallen. Die Vernehmung eines Zeugen dauerte länger als erwartet. Der Staatsanwalt vermutete, dass der Zeuge die Unwahrheit sagt.

Auch das Gericht musste den Zeugen mehrfach auf Widersprüche in seinen Aussagen hinweisen. Schon am ersten Prozesstag hatte es Schwierigkeiten gegeben, weil es Anhaltspunkte für die Beeinflussung von Zeugen gab. Seitdem läuft die Verhandlung gegen den 43-jährigen inhaftierten Angeklagten unter verstärkten Sicherungsvorkehrungen.

Der Angeklagte soll wie berichtet im Juni vergangenen Jahres auf der Beekstraße auf den Asphalt geschossen und zwei Männer verletzt haben. Mit ihnen hatte sich der Duisburger getroffen, um Schulden zu bezahlen. Der Familienvater muss sich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Ursprünglich war gegen ihn wegen eines versuchten Tötungsdeliktes ermittelt worden. Der Zeuge hielt sich gestern mit einer Belastung des Angeklagten zurück. Er habe den Mann nie zuvor gesehen und sei am Tatabend nur zufällig vor Ort gewesen.

Er habe in der Gaststätte seines Bruders ausgeholfen, weil die Kellnerin ausfiel. Plötzlich sei ein Mann gekommen und habe gesagt: "Bitte fahr mich ins Krankenhaus." Zwar habe er kein Blut gesehen, der Verletzte habe aber angegeben, er sei angeschossen worden. Später habe er ihm ein Schussloch im Stiefel gezeigt. Er glaube, bei der Auseinandersetzung sei es um die Ehre gegangen. Der Angeschossene habe gesagt, dass er sich "in den Kreisen einen Namen machen müsse".

Es gebe in der Umgebung allerhand "unangenehme Leute" wie Zuhälter, Drogendealer und Kriminelle. Der Angeklagte hatte angegeben, er habe niemanden verletzen wollen. Nach der Tat hatte er sich in die Türkei abgesetzt. Der Prozess wird am 12. März fortgesetzt. Dann soll auch das Urteil fallen.

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Waffendepots ausgehoben

Regensburg (dapd). Nach einem anonymen Hinweis hat die Polizei im oberpfälzischen Landkreis Schwandorf zwei Waffendepots ausgehoben. Ein Rentner hatte zu Hause unter anderem eine verbotene Maschinenpistole, ein Vorderladergewehr, eine Kleinkaliberpistole und 230 Patronen gebunkert, teilten die Beamten am Dienstag in Regensburg mit. Einen Waffenschein dafür besaß der 72-Jährige nicht. Im Zuge der Ermittlungen stieß die Polizei auf einen weiteren Waffen-Liebhaber in derselben Gemeinde, bei dem vor allem Munition gefunden wurde.

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Im Prozess gegen einen Kampfsportstudio-Betreiber hat das Landgericht Lüneburg sein Urteil gefällt: Der 43-jährige Angeklagte aus Seevetal im Kreis Harburg muss für vier Jahre ins Gefängnis. Er hatte im August 2011 seinen Geschäftspartner mit 13 Schüssen umgebracht. Noch am Tatort im Gewerbegebiet Maschen wurde der Mann von der Polizei festgenommen. Die beiden Männer hatten sich zuvor monatelang immer wieder um Geld gestritten.

Angeklagter handelte in Notwehr

Der Angeklagte habe sich massiv bedroht gefühlt und in Notwehr gehandelt, so das Gericht zur Begründung des Urteils. Allerdings habe er dabei das gebotene Maß der Notwehr überschritten. Deshalb verhängte die Kammer am Montag vier Jahre Haft wegen minderschweren Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes. Im Laufe des Prozesses hatte der Angeklagte die Tat gestanden und sich dabei auf Notwehr berufen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Staatsanwaltschaft glaubte nicht an Notwehr

Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte sieben Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Dies sei ein gemildertes Strafmaß, das möglich sei, weil der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt habe, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Notwehr hingegen sei nicht glaubhaft, da 12 der 13 Schüsse den 47-Jährigen in die Seite oder in den Rücken getroffen hatten. Das spräche dafür, dass das Opfer versuchte zu flüchten.

Verteidiger forderte Freispruch

Der Schießerei war ein monatelanger Streit ums Geld vorausgegangen. Schon am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte gesagt, er habe sich bedroht gefühlt von seinem ehemaligen Partner. Aus Angst um sich und seine Familie habe er sich eine Waffe besorgt. Die Tat sei ein Fall von Notwehr-Exzess gewesen, sagte sein Verteidiger Hans-Joachim Gerst. Das sei eine besondere Form, die über die normale Notwehr hinausgehe. Deswegen fordere er Freispruch für seinen Mandanten. Ein Gutachter hatte im Laufe der Gerichtsverhandlung bescheinigt, dass der Angeklagte aufgrund der monatelangen Drohungen während der Tat steuerungsunfähig gewesen sei.

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Am Samstag vor 17 Jahren wurden bei einem Amoklauf im Bezirksgericht Urfahr fünf Menschen getötet. Auslöser für die Wahnsinnstat war ein Nachbarschaftsstreit um einen 20-Zentimeter-Grundstreifen.

Daraufhin wurden österreichweit Sicherheitsmaßnahmen an Gerichten diskutiert. 64 von 166 Gerichten haben bis heute allerdings noch immer keine Kontrollen.

Pensionist eröffnete Feuer im Gerichtssaal

„Was ist das für eine Gerechtigkeit?“ Mit diesen Worten eröffnet der Amokschütze am 10. März 1995 das Feuer im Verhandlungssaal. Gleich nachdem der Richter das Urteil in dem Nachbarschaftsprozess verkündet hat. Der Kläger, ein Pensionist aus Feldkirchen an der Donau, erschießt den Richter und seinen Prozessgegner.

Ihn hat er wegen einer angeblichen Beleidigung im Zuge eines Streites um 20 Zentimeter Grundstreifen geklagt. Eine 34-jährige Nachbarin tötet er ebenfalls. Die vierfache Mutter hat als Zeugin ausgesagt.

Einen 25-jährigen Praktikanten, der zum ersten Mal eine Verhandlung besucht, treffen Schüsse an Hals und Beinen. Er überlebt, genauso die Anwältin des Amokläufers, die mit einem Beinschuss davon kommt. Der gegnerische Anwalt flüchtet auf den Gang - der Amokschütze verfolgt und tötet ihn. Ein Richter, der wegen des Schusswechsels Nachschau hält, wird ebenfalls zum Opfer. Fünf Tote und zwei Verletzte sind die Bilanz.

Täter richtete sich selbst

Die Leiche des Täters wird Stunden später von einem Kind in einem Haus in Lichtenberg bei Linz entdeckt. Der Feldkirchner hat sich mit der Tatwaffe selbst gerichtet. Über den Mann ist übrigens seit 1987 ein Waffenverbot verhängt gewesen, nach einer Misshandlung seiner Ex-Frau.

Die Tragödie löst Diskussionen über Sicherheitsvorkehrungen aus. Viele halten damals ständige Kontrollen nicht für möglich. Nach und nach werden sie allerdings eingeführt. Doch bis heute nicht an allen Gerichten.

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Mit einer Bewährungsstrafe ist ein 43-jähriger Waffennarr am Amtsgericht davon gekommen. Zahlreiche Waffen, mehrere Tausend Schuss Munition und sogar Sprengstoff hatte der Mann gehortet.

Wegen unerlaubten Waffenbesitzes und fahrlässigem Umgang mit Sprengstoff wurde ein 43-jähriger Mann zu 20 Monaten Gefängnisstrafe auf Bewährung vom Bad Mergentheimer Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Autenrieth verurteilt.

Ein ganzes Waffenarsenal hatte die Polizei Mitte Oktober 2009 bei einer Hausdurchsuchung in einem kleinen Ort des Oberen Bezirks entdeckt. Halbautomatische und Selbstladepistolen, KK-Gewehre, ein Repetiergewehr, eine Winchester, Revolver und Schreckschusspistolen, die umgebaut worden waren um scharfe Munition verschießen zu können, ein Schießschraubenzieher, Gewehrläufe und sonstige Waffenteile (Gewehrschäfte- und läufe, Schalldämpfer usw.) wurden dabei vorgefunden und sichergestellt.

Daneben noch mehrere Tausend Schuss Munition und Patronenhülsen sowie 1,5 Kilo Raketentreibstoff und 2,2 Kilo TNT-Sprengstoff. Auch drei Gramm Marihuana fanden sich bei der Polizeiaktion. Aufgrund von Ermittlungen und einer Telefonüberwachung gegen einen Waffenhändler war man auf den 43-jährigen Waffennarr und Sportschützen aufmerksam geworden.

Allerdings gab es keine Anhaltspunkte, dass der Verdächtige mit in den Waffenhandel verstrickt war. Deshalb lautete der staatsanwaltschaftliche Vorwurf unerlaubter Besitz von Schusswaffen, fahrlässiger Umgang mit Sprengstoff und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und damit Verstoß gegen das Waffengesetz, Sprengstoffgesetz und Betäubungsmittelgesetz.

Der Angeklagte wollte keine Angaben zu den Vorwürfen machen. Sein Anwalt erklärte jedoch, dass sein Mandant zu den Anklagepunkten stehe. Im Verlauf der Verhandlung ging es auch darum, ob sich alle sichergestellten Waffen im Besitz des Angeklagten oder sich einige nur zur Verwahrung bei ihm befanden. Vorliegende schriftliche Überlassungserklärungen dazu, waren dabei rechtlich nicht eindeutig zu klären.

Ein Teil der Waffen und der Sprengstoff stammen aus dem Nachlass des verstorbenen Schwiegervaters, einem ehemaligen Sprengmeister, erklärte der Verteidiger im Verlauf der Sitzung. Über die sprenghaltigen Mittel, die in ihrem gepressten Zustand wie Kieselsteine aussahen und in einem Sack aufbewahrt wurden, hätte sein Mandant keine Kenntnisse gehabt.

Ein wesentliches Kriterium für die spätere Strafzumessung sei auch laut Staatsanwalt der Verbleib der sichergestellten Gegenstände. Der Verteidiger erklärte im Auftrag seines Mandanten, dass dieser auf die Rückgabe der 72 in der Asservatenliste aufgeführten Gegenstände mit Ausnahme eines Computers und zweier Wiederladegräte verzichte. Daneben hatten Besitzer verwahrter Waffen deren Rückgabe beantragt.

Die eigene Waffen und ein Teil der Munition, für die der Angeklagte eine Waffenbesitzkarte hatte, mussten aus dem Verfahren genommen werden, sodass letztendlich über den unberechtigten Besitz von neun Waffen zu verhandeln war. Der Rauschgiftbesitz spielte wegen Geringfügigkeit keine Rolle.

In seinem Plädoyer hielt der Staatsanwalt dem bislang straffreien und einsichtigen Angeklagten zugute, dass er die Waffen vorschriftsmäßig in einem Waffenschrank verwahrt hatte und er auf die Rückgabe verzichte. Auch die knapp einmonatige U-Haft sei strafmildernd zu berücksichtigen. Aber der unerlaubte Besitz halbautomatischer Waffen, aufgebohrter Schreckschusspistolen oder der selbstgefertigte Schießschraubenzieher sowie der fahrlässige Umgang mit Sprengstoff sei so schwerwiegend, dass er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die auf eine dreijährige Bewährungszeit ausgesetzt werden könne, sowie eine Geldauflage über 1500 Euro für angemessen halte.

Der Verteidiger wies darauf hin, dass die meisten Waffen geerbt waren, für die lediglich die zugehörige Berechtigung fehle. Die umgebauten Schreckschusswaffen und der Schießschraubenzieher waren vom Angeklagten, der mit Waffen abgeschlossen habe, nicht als Schusswaffe zu erkennen. Die Tatvorwürfe seien deshalb als minderschwerer Fall zu werten, für die eine Geldbuße ausreichend wäre. Sollte das Gericht dieser Wertung nicht folgen können, beantrage er eine Haftstrafe auf Bewährung von nicht länger als einem Jahr.

Das Gericht hielt dem Verurteilten vor, dass kein Sportschütze dies Anzahl und Art von Waffen brauche. Das ausgesetzte 20-monatige Haft, Geldbuße von 1500 Euro und die Aufsicht durch einen Bewährungshelfer sollen eine Warnung sein, künftig nichts mehr mit Waffen zu tun zu haben.

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Tödlicher Scheidungsstreit in Tübingen: Im rollenden Auto richtete eine Ehefrau die Waffe gegen ihren Mann, einen Zahnarzt, der am Lenker saß.

Entsetzen ausgelöst hat in Tübingen eine Bluttat am Denzenberg, einer Wohngegend gehobenen Charakters. Opfer wurde ein 63-jähriger Zahnarzt, der einst einer der besten Fußballer der Stadt war. Er hatte am Dienstagabend mit dem BMW seine von ihm getrennt lebende Ehefrau abgeholt und fuhr mit ihr in Richtung Stadt. Während der Fahrt gerieten sie offenbar in Streit. Die 48-jährige Frau schoss vom Beifahrersitz aus mit einer Pistole mehrmals auf ihren Ehemann.

Der Mann sprang aus dem rollenden Wagen und brach auf der Straße zusammen. Der BMW kam an einer Gartenmauer zum Stehen. Ein Nachbar beobachtete, wie die Frau aus dem Fahrzeug ausstieg. Als der Nachbar herbeieilte, habe sie ihn aufgefordert, sich zu entfernen. Darauf schoss die Frau noch einmal gezielt in den Kopf des Liegenden.

Die Frau flüchtete Richtung Innenstadt. Passanten hatten sie beobachtet und gaben der Polizei Hinweise. Nur fünf Minuten nach der Tat nahm eine Streife die Frau auf dem Gelände einer Tankstelle fest, etwa 500 Meter vom Tatort entfernt. In ihrer Handtasche befand sich eine Pistole mit dem Kaliber neun Millimeter, nach Polizeiangaben keine gängige Waffe.

Der Mann starb am Tatort. Die rasch eingetroffene Notärztin konnte ihm nicht mehr helfen. Die Ehefrau räumte die Tat gegenüber der Polizei ein, machte aber keine weiteren Angaben. Gestern erließ das Amtsgericht Tübingen Haftbefehl wegen Mordes. "Wir gehen von Heimtücke aus, weil der Mann arg- und wehrlos war", sagte Staatsanwalt Ivo Neher. Die Waffe hatte sich die Frau wohl illegal beschafft.

Neher berichtete, dass sich die beiden wegen des Unterhalts gestritten hätten. Bekannt ist, dass sich das Ehepaar in der nächsten Woche scheiden lassen wollte.

Für die Ermittlungen hilfreich war das rasche Eintreffen der Tübinger Kripobeamten. Sie ließen sich am Dienstagnachmittag in Balingen von Innenminister Reinhold Gall über die bevorstehende Polizeireform informieren. Kurz nach der Nachricht über die tödlichen Schüsse kam der Bus mit den Beamten in Tübingen an. Die Kriminalpolizisten fuhren sofort zum Tatort. Sie fanden auf der Straße mehrere Projektile. Die Obduktion der Leiche ergab, dass mehrere Schüsse zum Tod des Arztes geführt haben können.

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BPOLD FRA: Bundespolizei beschlagnahmt geladenen Revolver bei Wohnungsdurchsuchung in der Wetterau

Frankfurt/Main (ots) - Im Zuge einer Wohnungsdurchsuchung stieß die Bundespolizei auf einen schussbereiten Revolver Kaliber 22. Der 51-jährige Deutsche, indischer Abstammung, bewahrte diesen in einer kleinen Geldkassette in seinem Arbeitszimmer auf. Grund der Wohnungsdurchsuchung durch die Bundespolizei war die unerlaubte Einreise eines Inders im August 2011, an der der Deutsche, der in der Wetterau eine Pizzeria betreibt, beteiligt gewesen sein soll. Da der Tatverdächtige weder einen Waffenschein noch eine andere Erlaubnis zum Führen der Waffe besaß, leitete die Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes ein. Zu der Herkunft der Waffe wollte der Beschuldigte keine Angaben machen. "Der Fall zeigt, wie schnell sich eine zunächst routinemäßige Polizeimaßnahme in eine gefährliche Situation wandeln kann und wie wichtig eine vom ersten Moment an konsequente Einsatzführung ist" so Christian Altenhofen, Pressesprecher der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

Christian Altenhofen

Telefon: 069 3400 4010

Mobil: 0172/5679084

E-Mail: presse.flughafen.fra@polizei.bund.de

http://www.bundespolizei.de


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Einsatzkräfte haben in Südbrandenburg das bisher wohl größte illegale Waffen- und Munitionslager der Region ausgehoben. In Klein Döbbern (Spree-Neiße) und Cottbus fanden sie 182 zum Teil noch scharfe Waffen aus dem Zweiten Weltkrieg, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei am Dienstag in Cottbus mit. Ein Ermittlungsverfahren sei gegen fünf namentlich bekannte Tatverdächtige eingeleitet worden, darunter den 65-jährigen Nutzer eines Gehöftes in Klein Döbbern. Er sei schwerstkrank und daher nicht vernehmungsfähig. Den Beschuldigten werden Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz vorgeworfen.

Zu den Funden gehörten Sprenggranaten, ein Panzerbrandgeschoss, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, Karabiner, weitere Langwaffen sowie Pistolen, Behälter mit Treibladungspulver, Schalldämpfer, Zielfernrohre, zahlreiche Waffenteile und 4500 Schuss Munition. Der größte Teil davon war im Besitz des 65-jährigen ehemaligen Sportschützen, hieß es. Das Kriegsgerät sei auf einem großen Grundstück in Ställen, Nebengelassen und unter Stroh versteckt gewesen. Hierzu gehörte auch eine scharfe Handgranate, die auf dem Dach eines Stalls lag.

Die Ermittler waren durch den Hinweis eines Zeugen Ende Februar auf dieses illegale Waffenlager gestoßen. Weitere Waffen und Munition waren danach in Wohn- und Kellerräumen von zwei Beschuldigten in Cottbus untergebracht. In einem Nebengelass des Grundstückes in Klein Döbbern fand sich zudem ein menschlicher Totenschädel mit Mäusenest in einem Pappkarton. Wie die rechtsmedizinischen Ermittlungen ergaben, stammt der Schädel von einem etwa 60-jährigen Mann, der vor 1945 - ohne Hinweise auf eine Straftat - offenbar als Kriegsopfer gestorben war. Dies decke sich mit Zeugenaussagen, hieß es. Demnach habe der 65-jährige Beschuldigte früher im Raum Halbe (Dahme-Spreewald), wo die letzte Kesselschlacht des Zweiten Weltkrieges stattfand, Raubgrabungen ausgeführt. Die Ermittlungen dauern an.

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Eine Handgranate und eine Gaspistole fanden Zollbeamte bei der Überprüfung eines serbischen Reisebusses in der Nacht zum Samstag auf der Autobahn 8 auf Höhe Gruibingen. Die Waffen waren in einem Kuriergepäckstück verstaut, das die Beamten mithilfe von Röntgentechnik durchleuchtet hatten. Die Zollfahndung übernahm die weiteren Ermittlungen.

Experten des Landeskriminalamts entschärften die Handgranate, die unter die Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes fällt. Der Gaspistole fehlte die erforderliche Kennzeichnung. 26 Schuss Munition und 2 800 Zigaretten befanden sich außerdem in dem Gepäckstück.

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Zigarettenautomat gesprengt - Täter geschnappt

In der Nacht zu Sonntag wurde in Götz in der Straße Zum Bahnhof ein Zigarettenautomat gesprengt. Ein Zeuge hatte einen mit einer hellen Jacke bekleideten Mann dabei beobachtet und die Polizei informiert. Die Polizisten konnten in der Nähe ein Auto stoppen, in dem der beschriebene Mann saß. Bei dem 17-Jährigen wurden 23 Schachteln Zigaretten und die Geldkassette aus dem Automaten gefunden, außerdem eine Brechstange und eine Tüte mit Pyrotechnik. In der Fahrertür wurden dann noch ein langes Messer griffbereit sowie Funkgeräte entdeckt. Alle vier Insassen im Auto wurden zur Vernehmung auf die Wache nach Brandenburg gebracht. Sie ließen sich nicht zur Tat ein. Die Ermittlungen laufen wegen des Verdachts zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, wegen schweren Diebstahls sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

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Der Staatsschutz Mönchengladbach ermittelt gegen einen 24-jährigen Mann aus Grefrath wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz mit möglicherweise rechtsextremistischen Hintergrund.

Die Ermittler seien dem Mann durch eine Hausdurchsuchung bei seinem jüngeren Bruder auf die Spur gekommen, berichtete die Polizei am Montag. In dessen Wohnung hätten sie "per Zufall" nationalsozialistisches Propagandamaterial sowie einen verbotenen Schlagring, eine Schreckschusswaffe sowie Metallrohr gefunden.

Das mit Schwarzpulver gefüllte Schwarzrohr habe dem 24-jährigem gehört. In seiner Wohnung im selben Haus sei weiteres nationalsozialistisches Propagandamaterial sicher gestellt worden.

Der Mann habe eingeräumt, dass er das Metallrohr im Wald zur Explosion bringen wollte. Das Schwarzpulver habe er aus Silvesterkrachern entnommen. Die Ermittlungen zu einem politischen Hintergrund dauern an.

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Rentner erschießt zwei Ärzte und sich selbst

Todesschütze von Weilerbach – ein Waffennarr im Strahlenwahn

Ein 78 Jahre alter Rentner hat in Weilerbach zwei Ärzte und sich selbst getötet. Er litt offenbar an Krebs, doch über das Tatmotiv rätseln die Ermittler noch. Der Mann war geistig verwirrt und fürchtete sich vor Strahlenangriffen seiner Nachbarn.

Vor der Arztpraxis in Weilerbach stehen an diesem Morgen Kerzen und Teelichter. Sie formen die Buchstaben „RIP“, Rest in Peace, Ruhe in Frieden. Am Nachmittag zuvor hat ein 78 Jahre alter Rentner in der Praxis die beiden Ärzte Peter und Alexander M. erschossen, eine Arzthelferin wurde verletzt. Offenbar waren die beiden toten Ärzte verwandt, Onkel und Neffe. Sie wurden 64 und 48 Jahre alt. Auf der Flucht schoss der Rentner einen Polizisten an, schließlich richtete er die Waffe gegen sich selbst.

Der mutmaßliche Täter hat keinen Termin, als er gegen 15.30 Uhr die internistische Gemeinschaftspraxis aufsucht, in der er sich wegen eines Krebsleidens behandeln lässt. Er zahlt die zehn Euro Praxisgebühr und nimmt im Wartezimmer Platz. Die anderen anwesenden Patienten ahnen zu diesem Zeitpunkt nicht, dass er zwei Waffen bei sich trägt.

Dritter Arzt nahm Rentner die Waffe weg

Kurze Zeit, nachdem der 78-Jährige in das Behandlungszimmer des 48 Jahre alten Internisten Alexander M. gerufen wird, entbrennt ein lautstarker Streit, zwei Schüsse fallen. Ein weiterer Arzt der Praxis eilt in das Behandlungszimmer. Er kann dem Rentner zwar die Schusswaffe abnehmen, die Flucht aber nicht verhindern.

Es ist 16.13 Uhr am Montag, als ein Notruf, der von den Schüssen in der Arztpraxis berichtet, bei der Polizei in Kaiserslautern eingeht. Wenig später treffen Polizei und Rettungskräfte in der Friedensstraße im 4600 Seelendorf Weilerbach in der Westpfalz ein. Sie beginnen sofort mit der Wiederbelebung der beiden getroffenen Ärzte.

SEK fand 78-Jährigen tot in der Küche

Die Polizisten verfolgen den Schützen, seine Wohnung liegt zwei Kilometer vom Tatort entfernt, in einer Wohnsiedlung mit gepflegten Vorgärten. Ein Sondereinsatzkommando sperrt das Haus ab. Um 16.40 Uhr fällt ein Schuss, abgefeuert vermutlich aus dem Küchenfenster. Er durchschlägt eine Gartentür und streift einen Polizisten am Hals. Der Beamte muss ins Krankenhaus, wird später aber schnell wieder entlassen.

Während das SEK noch das Haus umstellt, kommen schlechte Nachrichten aus dem Krankenhaus. Um 17.24 Uhr stirbt Peter M., nur acht Minuten später auch Alexander. Um 17.57 stürmt das SEK das Haus. Die Einsatzkräfte finden den 78-Jährigen zwischen Küche und Esszimmer. Er sitzt tot auf einem Stuhl. Neben ihm liegt die Waffe, die er gegen sich selbst gerichtet hat, eine 9 Millimeter P1. Als das SEK das Haus durchsucht, finden es in einem Tresor. Darin: Sechs Gewehre und drei Pistolen. Der Mann hatte jedoch weder einen Waffenschein noch eine Waffenbesitzkarte, sagt Hans Maaßen, leitender Polizeidirektor des Präsidiums Westpfalz auf einer Pressekonferenz.

Waffenbesitz ungeklärt

Bislang gibt es keine Erkenntnisse darüber, woher der Rentner die Waffen hatte oder ob er sie bereits früher benutzt hat. Da es sich aber um Waffen älteren Models handelt, könnte es sein, dass sie schon länger im Besitz des Mannes sind, vermuten die Ermittler.

In der Doppelgarage neben dem Haus finden die Ermittler außerdem verdächtig zusammengebundene Drähte. Wie sich herausstellt, handelt es sich dabei um eine Stromfalle, die der Mann offenbar aus Angst vor Einbrechern gebaut hatte.

„Es sollen keine Erinnerungen übrig bleiben“

Eine Notiz, die die Ermittler später auf dem Küchentisch des Rentners finden, legt nahe, dass die Tat geplant war. Es ist ein kleiner, handgeschriebener Zettel, auf dem steht, wie nach seinem Tod mit ihm verfahren werden soll: „Mein Sohn soll alles regeln. Ich möchte kein Grab, ich will verbrannt werden. Es sollen keine Erinnerungen übrig bleiben.“ Die Ermittler finden in diesem Schreiben kein Tatmotiv. Klar ist, dass der Mann an Krebs erkrankt war und eine Kur angefragt haben soll, die nicht bewilligt wurde.

Ob das allerdings gereicht haben soll für die Morde an zwei Menschen und einen Selbstmord ist unwahrscheinlich, betrachtet man die Psyche des Rentners. Strafrechtlich ist der Mann bislang nicht in Erscheinung getreten. Es habe zwar hin und wieder Vorfälle mit Nachbarn und Mietern, die bis vor einem Jahr im Haus des Mannes wohnten, gegeben. Allerdings ging es dabei eher um Banalitäten wie eine falsch geschnittene Hecke. Zwei Mal wurde die Polizei wegen Nachbarschaftsstreitigkeiten gerufen.

Polizei wurde schon vor einem Jahr auf den Mann aufmerksam

Ernsthaft aufmerksam wurden die Ermittler auf den Mann am 16. Februar 2011. Damals rief der Mann bei der Polizei an, klagte darüber, dass sein Fernsehgerät flimmere und er an Herzrasen und Schweißausbrüchen leide. Seine Vermutung: Eine Nachbarin schicke ihm Strahlen in sein Haus. Weil der Mann psychisch verwirrt wirkte, alarmierte die Polizei das Gesundheitsamt und den sozialpsychologischen Dienst. Es gab dann zwar einen Kontakt, aber offenbar keine ernsthafte Behandlung.

Wenig später stellte der Rentner allerdings beim Amtsgericht Kaiserslautern einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz. Der Anlass war wieder der vermeintliche Strahlenangriff. Er könne nicht mehr zuhause wohnen, forderte, dass ihm die Übernachtungskosten in einem Hotel ersetzt werden müssten. Tatsächlich schlief der Mann in der Nacht vor der Tat in einem Hotel.

Rentner war laut Nachbarn ein schwieriger Sonderling

Die Nachbarn bestätigten der Polizei in Befragungen nach der Tat das Profil eines psychisch verwirrten Mannes. Laut Polizeidirektor Maaßen beschrieben sie den Rentner als schwierigen Sonderling, der in den vergangenen Jahren einen zunehmend verwirrten Eindruck machte. Andere Nachbarn beschrieben ihn sogar als hasserfüllt. Allerdings: Zu seinem Arzt Alexander M. habe er immer ein gutes, freundschaftliches Verhältnis gehabt. „Die Tat konnte nicht vorhergesehen werden“, sagte Polizeidirektor Maaßen.

Die Tat deutet für Oberstaatsanwalt Hans Bachmann auf eine wahnhafte Persönlichkeitsstörung hin. Darauf sei seine Gewalt zurückzuführen. Er betrachtete seine Umwelt als feindselig, vielleicht auch deswegen, weil sie ihn nicht von seinem Krebsleiden heilen konnte.

Zu seinem Beruf wollten die Ermittler keine Angaben machen, allerdings sei er seit 20 Jahren geschieden und lebte alleine in dem geräumigen Haus in Weilerbach. Zu seiner Ex-Frau und den Kindern hatte er bis zu seinem Tod keinen Kontakt mehr.

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Tödliches Ehedrama in Pasewalk: Mann schießt auf Frau und erhängt sich

Ein Toter, eine schwerverletzte Frau - eine Beziehungsdrama in Pasewalk hat ein blutiges Ende gefunden. Die Polizei hat zwar Abschiedsbriefe entdeckt, es gibt aber dennoch offene Fragen. Was genau bei diesem nächtlichen Drama passiert ist, was der Auslöser war, kann derzeit noch niemand mit Gewissheit sagen.

Fest steht, dass es in Pasewalk einen Toten und eine schwerverletzte Frau gegeben hat. Nach Auskunft der Polizei war am frühen Sonnabendmorgen gegen 3.20 Uhr eine 48-Jährige mit mehreren Schussverletzungen im Kopfbereich im Hausflur eines Pasewalker Wohnhauses gefunden worden. Eine Nachbarin alarmierte die Polizei und die Rettungskräfte. In der Wohnung des Opfers fand sich ein Abschiedsbrief, der darauf hindeutete, dass der 60-jährige Ehemann kurz zuvor seine Ehefrau töten wollte. Die Schwerverletzte konnte den Rettungskräften mitteilen, dass ihr Ehemann insgesamt dreimal auf sie geschossen habe. Viel mehr konnte die Frau aber nicht mitteilen, denn wegen ihres lebensbedrohlichen Zustandes wurde sie unverzüglich zu Spezialisten in die Uniklinik Greifswald gebracht. Die Polizei machte sich sofort auf die Suche nach dem Tatverdächtigen – zunächst allerdings ergebnislos.

Ehekrise und psychische Probleme waren offenbar Tatmotiv

Gegen 9 Uhr wurde der Mann dann aber auf einem Grundstück seiner 90-jährigen Mutter gefunden. Der 60-Jährige hatte sich in einem Schuppen aufgehängt. Zudem wies die Leiche eine Schussverletzung im Kopfbereich auf, teilte die Polizei mit. Im Schuppen wurde zudem ein Abschiedsbrief mit ähnlichem Inhalt wie am Tatort aufgefunden. In unmittelbarer Nähe der Leiche wurde nach Auskunft der Kriminalpolizei ein Kurz-Revolver sichergestellt, der mit großer Wahrscheinlichkeit die Tatwaffe für beide Handlungen sein kann. Nach bisherigem Ermittlungsstand wollte der Tatverdächtige zuerst seine Ehefrau und anschließend sich selbst töten. Der 60-Jährige hatte psychische Probleme und sollte sich in spezialärztliche Behandlungen begeben. Zudem gab es Eheprobleme.

Sowohl Täter als auch Opfer sind bisher nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Bei der Tatwaffe handelt es sich um eine illegale Waffe. Der Täter war in früheren Jahren Mitglied in einem Schützenverein, aber nicht mehr aktiv. Auf dem Grundstück der Mutter wurden jedoch noch Luftdruck- und Schreckschusswaffen gefunden und sichergestellt.Das Opfer ist Sonntag operiert werden. Die Kripo ermittelt weiter.

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Bluttat am Schelpmilser Weg: Auseinandersetzung zwischen Serben und Kosovaren

Nach dem Täter musste die Polizei nicht lange suchen. Er stellte sich selbst. Die Hintergründe der Tat bereiten den Ermittlern mehr Kopfzerbrechen. Der 36-jährige Kosovare Gazmend A. starb am Freitagabend im Städtischen Klinikum Mitte an den Folgen einer Schussverletzung. Dorthin hatten ihn zwei Bekannte gebracht. Als Schütze meldete sich ein 39-jähriger Serbe. Der sitzt seit Samstag in Untersuchungshaft – "wegen des dringenden Verdachts des Totschlags", wie Staatsanwalt Christoph Mackel mitteilt.

Der Täter ist der Polizei lange bekannt. Der Serbe ist wegen Drogendelikten vorbestraft. Tatort soll ein kleiner Parkplatz am Schelpmilser Weg neben einer Indoor-Soccer-Halle sein. Dort hatten sich die vier Personen am Freitag getroffen. Die Polizei berichtet von einer Rangelei, die sich kurz nach 20 Uhr zwischen dem Serben und Gazmend A. abgespielt haben soll, der von einem 36-jährigen Deutschen kosovarischer Abstammung und einem 39-jährigen Mazedonier begleitet wurde. Der Angriff sei von A. ausgegangen, der Serbe nach Schlägen zu Boden gegangen. Als A. daraufhin zu seinem Auto ging, sei ihm von dem 39-Jährigen in den Rücken geschossen worden.

"Mit der Soccerhalle hat das ganze Geschehen nichts zu tun", erklärte gestern eine Angestellte des Unternehmens. Dort lief am Wochenende der Betrieb normal weiter. "Ein Kollege hatte hier Dienst. Der aber hat weder etwas gesehen, noch etwas gehört." Die Stimmung in der Fußballhalle "Soccer 1" dürfte selbst einen Schuss übertönt haben. "Später war hier Polizei – überall in der Umgebung", weiß die Frau zu berichten. "Die haben nach Spuren gesucht und wohl auch eine Patronenhülse auf dem Parkplatz gefunden." Die Beamten hatten sich gegen 22 Uhr in der Nachbarschaft – am Obi-Baumarkt – versammelt.

Das Opfer, Gazmend A., der an der Herforder Straße eine Autolackierei betrieben hat, ist für die Justiz kein Unbekannter. Dem zweifachen Vater waren bereits Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen worden. Er wurde von seinen Freunden, nachdem er angeschossen worden war, im Privatfahrzeug zum Krankenhaus gebracht.

Dort starb er in der Notaufnahme. Der mutmaßliche Schütze hatte behauptet, er könne sich an die Tat nicht erinnern. Gegen die Begleiter des Getöteten wurde vom Staatsanwalt Haftbefehle erlassen wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Strafvereitlung sowie Verdunklungsgefahr.

Der Haftbefehl gegen einen der Männer wurde dennoch mit Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Schießerei im Februar 2007

Gazmend A. soll auch zum Umfeld einer Schießerei gehört haben, die sich im Februar 2007 vor einem Wettbüro an der Ritter-, Ecke Notpfortenstraße ereignete. Dabei wurde seinem Freund Nebojsa A. von einem damals 27-Jährigen aufgelauert. Täter und Opfer stammen, wie alle Tatbeteiligten am Freitag, aus dem ehemaligen Jugoslawien. Ein zufällig in der Nähe vorbei gehender Herforder wurde 2007 durch einen Querschläger verletzt.

Seinerzeit wurde darüber spekuliert, ob der Anschlag auf Nebojsa A. – dessen Schienbein wurde von einem Projektil zertrümmert – als Teil einer Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Gruppen aus dem ehemaligen Jugoslawien zu sehen sei. In den Monaten vorher hatte es bereits eine Schießerei an einem Kiosk an der Jöllenbecker Straße und eine bei McDonalds in Brackwede gegeben.

Der Täter von der Ritterstraße, Fikret L., war mehrfach vorbestraft und saß beim Prozess 2008 wegen des Verdachts auf Bandendiebstahls in Untersuchungshaft. Die Schießerei aber wurde vor Gericht als zufälliges Aufeinandertreffen dargestellt.

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