Jump to content

Datenbank: Verwendung illegaler (Schuss)Waffen


Guest

Recommended Posts

Polizei Offenbar verwirrter Mann löste Großeinsatz aus – In Wohnung verschanzt

Im Haus der Weserstraße 31 hat ein 44-Jähriger am Sonntag Morgen einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Ein Sondereinsatz­kommando aus Hannover konnte den offenbar verwirrten Mann am Vormittag überwältigen.

Sondereinsatzkräfte der Polizei aus Hannover überwältigten den verwirrten Mann und nahmen ihn fest. Die Weserstraße war mehrere Stunden lang weiträumig abgesperrt.

von Kristin Hilbinger

Wilhelmshaven - Ein 44-jähriger Mann hat am frühen Sonntagmorgen an der Weserstraße in Wilhelmshaven einen Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr ausgelöst. Um kurz nach 6 Uhr hatten Anwohner die Polizei alarmiert, weil im Haus Weserstraße 31 offenbar geschossen wurde. Die Polizeibeamten, die kurz darauf eintrafen, bedrohte der Bewohner der besagten Wohnung mit einer Waffe. Die Beamten zogen sich daraufhin zurück. Der 44-Jährige verschanzte sich in seiner Wohnung.

Da die Gefahr bestand, dass der Mann im Besitz scharfer Waffen und mög­licherweise selbst gebastelter Sprengsätze ist, wurde Verstärkung aus Oldenburg und ein Sondereinsatzkommando aus Hannover zur Unterstützung gerufen. Bewohner des Mietshauses wurden weitgehend evakuiert, die Weserstraße zwischen Küstenmuseum und Lahnstraße gesperrt.

Die Polizei versuchte mehrere Stunden lang, Kontakt zu dem Mann aufzunehmen, der einen verwirrten Eindruck auf die Beamten machte und auf die Ansprache aggressiv reagierte. Er warf Böller durch den Türschlitz seiner Wohnung, die im Treppenhaus detonierten.

Immer wieder waren draußen auf der Straße die Explosionen aus dem Haus zu hören, wenn der Mann wieder einen seiner gezündeten Sprengsätze in den Hausflur des Mietshauses warf. Aus Haustür und Fenstern drang dann Qualm nach draußen.

Die Berufsfeuerwehr musste zwischenzeitlich eine Bewohnerin über die Straßenabgewandte Seite des Hauses mit einer Leiter aus ihrer Wohnung holen. Auf der Weserstraße hatten sich derweil vermummte Sondereinsatzkräfte in Stellung gebracht und hielten ihre Waffen auf die Fenster der Wohnung gerichtet, in der sich der 44-Jährige verschanzt hatte.

Gegen 10.40 Uhr überwältigten die Sondereinsatzkräfte den Mann schließlich in seiner Wohnung und nahmen ihn fest. Er wurde dabei leicht verletzt und noch vor Ort von einem Arzt behandelt. Eine Polizeibeamtin erlitt ein Knalltrauma, ein weiterer Polizist zog sich leichte Prellungen zu. Weitere Personen wurden nicht verletzt.

Nach der Festnahme des offenbar verwirrten Mannes und dem Abzug der Einsatzkräfte bot sich den übrigen Anwohnern des Hauses in ihrem Treppenflur ein Bild der Verwüstung.Zum Motiv des offenbar geistig verwirrten Täters konnte die Polizei am Abend noch keine Angaben machen. Er habe kein Motiv genannt und dem Vernehmen nach auch während der ständigen Kontaktaufnahme durch die Polizei vor der Festnahme nie gesagt, was ihn zu der Tat getrieben hatte. Der Polizeisprecher berichtete, der Mann hätte nur „wirres Zeug“ geredet.

In der Wohnung des 44-Jährigen fanden die Beamten mehrere Böller aus Osteuropa sowie selbst gebastelte Sprengkörper und militärische Pyrotechnik. Der Mann war schon früher wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen.

http://www.nwzonline.de/Region/Stadt/Wilhelmshaven/Artikel/2846529/44-J%E4hriger-z%FCndet-Sprengs%E4tze.html[/CODE]

Link to comment
Share on other sites

  • Replies 420
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Rinteln / 28 Monate Haft und Führerscheinentzug

Schuss in den Fuß – Berufungsantrag scheitert

15.04.2012 19:29 Uhr

Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten: Ein 44-jähriger Nienstädter, der in Rinteln auf offener Straße die Tochter (24) seiner ehemaligen Lebensgefährtin angeschossen hatte, ist nun mit seiner Berufung gescheitert.

Schuss-in-den-Fuss-Berufungsantrag-scheitert_ArtikelQuer.jpg

Rinteln/Bückeburg (maf). Nur zwei Monate nach der erstinstanzlichen Verhandlung vor dem Rintelner Amtsgericht hat das Landgericht Bückeburg jetzt diese Haftstrafe ebenso bestätigt wie den Entzug der Fahrerlaubnis und eine zweijährige Führerscheinsperrfrist.

Im August 2011 hatte der Angeklagte die junge Frau in der Mühlenstraße abgefangen, zum Aussteigen aus ihrem Auto bewegt und ihr dann in den Fuß geschossen. Verurteilt wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Nötigung. In der Neuauflage des Prozesses folgte die Berufungskammer unter Vorsitz von Richter Dr. Jens Rass den Anträgen des Leitenden Oberstaatsanwalts Martin Appelbaum sowie des Vertreters der Nebenklägerin, Rechtsanwalt Alexander Berndt. Dagegen plädierte Verteidiger Dr. Volkmar Wissgott für eine Bewährungsstrafe seines Mandanten.

Hintergrund der Gewalttat in der Rintelner Innenstadt ist das Ende einer langjährigen familienähnlichen Beziehung. 1991 war der Angeklagte mit der Mutter des Opfers und ihren Kindern zusammengezogen. Die zum Teil konfliktgeladene Beziehung endete Anfang 2010 mit dem Auszug der Frau aus der gemeinsamen Wohnung. Eine Trennung, die der Mann eigentlich nie wollte. In der Folgezeit hatten die beiden jedoch immer wieder Kontakt, den sie aber vor den Kindern verheimlichten.

Für die Trennung machte der Nienstädter die 24 Jahre alte Tochter seiner Partnerin verantwortlich. Im Laufe der Zeit hegte er einen immer größeren Groll gegen sie. Als ihm seine Ex-Partnerin nicht zum Geburtstag gratulierte, nahm seine Verärgerung weiter zu. Am Tattag wollte er dann die Tochter zur Rede stellen. Mit einer Kleinkaliberpistole und drei darin befindlichen Patronen, die er vor etwa 20 Jahren in Hannover am Steintor gekauft hatte, machte er sich auf den Weg nach Rinteln. Er wollte sie nach der Arbeit abfangen und wartete deshalb mit seinem Wagen an einem Taxistand. Als die junge Frau mit ihrem Auto in die Mühlenstraße einbog, fuhr er mit seinem Pkw quer über die Straße und versperrte ihr die Weiterfahrt. Sie musste anhalten und wurde dann von ihm mit einem Handzeichen zum Aussteigen aufgefordert. Beide gingen unter eine Treppe, es kam zu einem kurzen Streitgespräch. Plötzlich zog er die Selbstladepistole und schoss ihr in den Fuß. „Es knallte fürchterlich“, erinnerte sich ein Zeuge. Dann versuchte der Angeklagte, die Pistole nachzuladen. Dies klappte aber nicht, weil die Waffe klemmte. Der Täter ergriff die Flucht und fuhr mit quietschenden Reifen davon. An einer Tankstelle in der Nähe stellte er sich wenig später und bat den Kassierer, die Polizei anzurufen. Auf die eintreffenden Beamten machte er einen ruhigen und gefassten Eindruck. Der Mann wurde vorläufig festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft, weil Fluchtgefahr angenommen wird.

Vor Gericht bereute er die Tat zutiefst und entschuldigte sich bei der 24-Jährigen. Diese war zum Glück körperlich nicht schwer verletzt worden und bekam nur einen Streifschuss ab. Unter den physischen Folgen der Tat leidet die mehrere Monate krankgeschriebene Frau allerdings bis heute. Viel schwerer wiegen jedoch die andauernden psychischen Folgen. Sie ist traumatisiert, hat Angstzustände.

http://www.sn-online.de/Schaumburg/Rinteln/Rinteln-Stadt/Schuss-in-den-Fuss-Berufungsantrag-scheitert[/CODE]

Link to comment
Share on other sites

Amtsgericht Lahr verurteilt einen 45-Jährigen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe.

LAHR (jens). Reichlich Alkohol im Blut und eine halbautomatische Pistole in der Hand sind die Zutaten zu einer Geschichte, aus der auch eine handfeste Tragödie hätte werden können. Sie beginnt an einem Augustmorgen vergangenen Jahres in Lahr. Der inzwischen 45-jährige Angeklagte beginnt den Tag gleich mit einigen Gläsern Bier und fährt dann per Zug nach Freiburg. "Ich wollte ein bisschen rumlaufen und in die Wirtschaft gehen", sagt der Mann. Doch dabei bleibt es nicht. In der Nähe des Bahnhofs kauft er von einem Franzosen für 17 Euro eine alte Pistole. Angeblich hält er sie für eine Schreckschusspistole. Hätte er sich die Waffe genauer angesehen, wären ihm vielleicht das eingelegte Magazin und der durchgehende Lauf der Waffe aufgefallen – beides Anzeichen für eine echte Pistole.

Mit der Pistole im Gepäck macht er sich später wieder auf den Rückweg nach Lahr. Dort trinkt der Mann nach eigener Aussage noch etwa zehn weitere Gläser Bier. Sein Alkoholpegel steigt. Danach dauert es auch nicht lange, bis die Waffe zum ersten Mal gezückt wird. Laut Anklageschrift soll er am 9. August vergangenen Jahres abends damit vor einer Gaststätte in der Flugplatzstraße herumgefuchtelt haben.

Der Mann bestreitet das nicht. Warum es dazu kam und was er damit bezweckte, bleibt letztlich unklar: Der Mann behauptet, er sei von einigen Personen bedrängt worden und habe sich in die Enge getrieben gefühlt. Mit der Pistole will er sich Respekt verschaffen und dafür sorgen, dass man ihn in Ruhe lässt. Zeugen schildern die Geschichte etwas anders: Danach zückt der Mann die Waffe ohne erkennbaren Grund und zielt wahllos auf Fenster umliegender Häuser und vorbeifahrende Autos. Als die Polizei eintrifft, lehnt der 45-Jährige an einem Zaun und die Waffe liegt vor ihm auf dem Boden. Die Beamten sichern die Waffe und setzen den angetrunkenen Mann in ihren Streifenwagen.

Richter hält Alkohol für Problem des Mannes

"Er hat schon kapiert, was wir da mit ihm machen", sagt einer der beiden Polizisten später vor Gericht aus. Unzurechnungsfähigkeit scheidet demnach also aus. Doch darauf scheint der Angeklagte auch nicht zu spekulieren. Der 45-Jährige zeigt sich im Gerichtssaal einsichtig und versichert: "In Zukunft wird mir so etwas nicht mehr passieren." Vor einer Verurteilung schützt ihn das jedoch nicht. Der Verstoß gegen das Waffengesetz beschert dem Mann eine siebenmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar neun Monate auf Bewährung gefordert. Außerdem muss er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und mindestens zweimal pro Monat eine Suchtberatungsstelle aufsuchen.

"Der Alkohol ist ihr Problem", sagt Richter Hiltl. Zum Schluss betont er zudem, wie glimpflich die Sache für den 45-Jährigen letztlich ausgegangen ist: "Wenn sich eine Kugel gelöst hätte, würden wir nicht im Amtsgericht sitzen", sagt er. Dann hätte der Fall nämlich ganz andere Dimensionen angenommen – und wohl auch zu einer deutlich härteren Strafe für den Angeklagten geführt.

http://www.badische-zeitung.de/lahr/angetrunkener-fuchtelt-mit-der-pistole-herum--58289902.html[/CODE]

Link to comment
Share on other sites

Riehen/BS. Bei einer Zollkontrolle in Riehen (BS) haben Schweizer Grenzwächter in einem Wohnmobil an verschieden Stellen insgesamt 14 verbotene Messer sichergestellt. Aufgrund ihrer Gefährlichkeit unterliegen alle entdeckten Messer dem Waffengesetz. Wegen Widerhandlung gegen das Schweizer Waffengesetz musste der Deutsche an Ort und Stelle mehrere hundert Franken als Bussenkaution bezahlen. - Kapo EZ/MC

300993-Beilage_MM_13_Verbotene_Messer.JPG

Bei einer Zollkontrolle in Riehen (BS) haben Schweizer Grenzwächter in einem Wohnmobil an verschieden Stellen insgesamt 14 verbotene Messer sichergestellt. (Bild: Kapo EZ)

newslogbug.asp?Id=538077&qid=50&jsRef=&validdate=17.04.2012

Schweizer Grenzwächter führten am Donnerstag (12.4.2012) beim Grenzübergang Riehen eine Zollkontrolle von einem Reisenden und dessen Wohnmobil durch. Der 61-jährige Deutsche war von Deutschland her in Richtung Basel unterwegs.

Verbotene Messer im Wohnmobil

Bei der Kontrolle entdeckte ein Grenzwächter in Griffnähe der Fahrertüre ein Messer mit einem einhändig bedienbarem automatischen Auslösemechanismus. Daraufhin wurde das Fahrzeug weiter untersucht. Insgesamt fanden die Grenzwächter 14 verbotene Messer an verschiedenen Orten des Wohnmobils.

Messer unterliegt dem Waffengesetz

Da es sich bei allen sichergestellten Gegenständen um einhändig bedienbare Messer mit automatischem Mechanismus handelte, unterliegen sie dem Waffengesetz der Schweiz. Der Lenker musste an Ort und Stelle eine Bussenkaution von mehreren hundert Franken entrichten. Zudem erfolgte eine Anzeige durch die Schweizer Grenzwache zuhanden der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt.

Immer wieder Verstösse gegen das Waffengesetz

Die Schweizer Grenzwache stellte bei ihren Kontrollen in der Nordwestschweiz im vergangen Jahr 253 Fälle von Verstössen gegen das Waffengesetz fest. Dabei standen Stichwaffen und Schlagstöcke im Vordergrund. Vereinzelt stiessen die Grenzwächter auch auf Schusswaffen.

http://www.polizeinews.ch/Verbotene+Messer+geschmuggelt/538077/detail.htm[/CODE]

Link to comment
Share on other sites

Ein Mann hat in München mit einer selbst gebauten Waffe um sich geschossen. Die Polizei suchte mit einem Hubschrauber nach dem Schützen.

Mit einer selbst gebauten Waffe hat ein 23 Jahre alter Mann am Donnerstag im Forstenrieder Park in München um sich geschossen. Weil der Mann im Wald jedoch nicht aufzufinden war, startete die Polizei ein groß angelegte Suchaktion, bei der auch ein Hubschrauber im Einsatz war.

Ein Förster und ein Jagdpächter suchten auf eigene Faust

Gegen 11.50 Uhr hatten ein Förster und ein Jagdpächter die Schüsse gehört und die Polizei alarmiert. Als die beiden kurz darauf einen weiteren Schuss hörten, machten sie sich laut Polizei sogar selbst auf die Suche nach dem Schützen. Dabei sahen sie einen jungen Mann, der eine Langwaffe in der Hand hielt und weglief. Sie nahmen die Verfolgung auf, die ihnen in dem unwegsamen Waldgelände aber nicht gelang.

Zeugen war ein geparktes Auto aufgefallen

Daraufhin durchsuchte die Polizei mit Diensthunden und einem Polizeihubschrauber den Wald. Zeugen war zuvor ein VW Golf aufgefallen, der an der Olympiastraße geparkt war. Weil die Suche nach dem flüchtigen Mann ergebnislos blieb, observierte die Polizei das Auto. Gegen 14.45 Uhr kehrte ein Mann zu dem Wagen zurück und fuhr los.

Die Polizei nahm die Verfolgung auf und stoppte den Fahrer in der Nähe des Kloster Schläftlarn. Der 23-jährige Mann gab laut Polizei sofort zu, dass er der Schütze aus dem Forstenrieder Park war. Er hatte die Langwaffe selbst aus Wasserrohren zusammengebaut und bei der Flucht im Wald weggeworfen. Insgesamt fünf Schüsse hatte er laut Polizei zum Test abgefeuert. Auch die Munition und das Schwarzpulver hatte selber hergestellt.

Um die Waffe zu finden, fuhren die Beamten zusammen mit dem 23-Jährigen zurück zu der Stelle im Forstenrieder Park. Die Beamten stellten sie sicher und nahmen den Mann mit auf die Polizeiwache in Planegg.

Zwar wurde der Mann nach einer polizeilichen Untersuchung wieder entlassen, er wird jedoch wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz angezeigt. AZ

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Mann-schiesst-mit-selbst-gebauter-Waffe-um-sich-id19698336.html[/CODE]

[b]Mysteriöse Schüsse im Forstenrieder Park[/b]

München - Erst hörten sie einen, dann einen zweiten Schuss im Forstenrieder Park. Dann alarmierten ein Förster und ein Jagdpächter die Polizei - und gingen selbst auf Schützen-Jagd.

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen-sued/mysterioese-schuesse-forstenrieder-park-2284881.html

[b][i]Planegg (Landkreis München)[/i] Schüsse im Forstenrieder Park [/b]

Stand: 20.04.2012

polizei-waffe-forstenrieder-park100~_v-image512_-6a0b0d9618fb94fd9ee05a84a1099a13ec9d3321.jpg?version=1334923695086

Als am Donnerstag mittags um 12.00 Uhr zwei Schüsse durch den Forstenrieder Park im westlichen Münchner Landkreis hallten, setzten sich ein Förster und ein Jäger auf die Fährte des unbekannten Schützen. Sie sichteten einen jungen Mann, der eine Langwaffe in der Hand hielt und weglief. Die beiden Männer nahmen die Verfolgung auf, die ihnen in dem unwegsamen Waldgelände nicht gelang. Inzwischen durchkämmte die Polizei mit Spürhunden den Wald - ohne Erfolg.

[b]Selbstgebasteltes Gewehr aus Wasserrohren[/b]

Nach zwei Stunden wurde die Suche abgebrochen. Stattdessen observierte die Polizei einen Golf, der einem Zeugen aufgefallen war. Die Geduld lohnte sich: Gegen 16.00 Uhr konnte die Polizei den Fahrer des Autos festnehmen. Er gestand laut Polizei sofort, der gesuchte Schütze zu sein.

Der 23-Jährige gab zu, sich selbst aus Wasserrohren ein Gewehr gebaut zu haben. Bei der Flucht habe er es im Wald weggeworfen. Auch die Munition und das Schwarzpulver für die Treibladung habe er selber hergestellt. Laut Polizeiangaben hat er mit der Waffe fünf Schüsse zum Test abgegeben. Der junge Mann führte die Beamten zu der Waffe. Gegen ihn wird jetzt wegen verschiedener Verstöße gegen das Waffengesetz ermittelt.

Quelle: http://www.br.de/polizeireport/inhalt/oberbayern/polizei1382.html

Link to comment
Share on other sites

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilungen der Aachener Gefängnisausbrecher und ihres Fluchthelfers bestätigt. Die Verurteilungen der Angeklagten durch das Landgericht (LG) Aachen sind damit rechtskräftig, wie der BGH am 19.04.2012 mitteilt.

Das LG hat die Angeklagten H. und M. unter anderem wegen schweren Raubes, schwerer räuberischer Erpressung, Geiselnahme, erpresserischen Menschenraubes und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Der Angeklagten K. hat es wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Gefangenenbefreiung im Amt und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz für schuldig erkannt. Gegen den Angeklagten H. hat das LG eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren, gegen den Angeklagten M. eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten und gegen den Angeklagten K. eine solche von vier Jahren und drei Monaten verhängt. Gegen die Angeklagten H. und M. wurde zudem jeweils Sicherungsverwahrung angeordnet.

Nach den Feststellungen des LG verbüßten die Angeklagten H. und M., gegen die in der Vergangenheit bereits Sicherungsverwahrung angeordnet worden war, lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes beziehungsweise versuchten Mordes in der Justizvollzugsanstalt Aachen. Aus Frustration über ihre Haftsituation brachen sie am 26.11.2009 unter Mithilfe des als Vollzugsbeamter tätigen Angeklagten K., der ihnen die Flucht ermöglichte und zwei Dienstwaffen nebst Munition überließ, aus der Vollzugsanstalt aus. Während ihrer mehrtägigen Flucht von Aachen über Köln, Essen und Mülheim nahmen die Angeklagten mehrere Personen als Geisel, die körperlich unverletzt blieben. Der Angeklagte H. wurde nach Zeugenhinweisen am 29.11.2009 auf offener Straße gefasst. Zwei Tage später wurde der Angeklagte M. nach erfolgter Handyortung ebenfalls auf offener Straße festgenommen.

Gegen diese Verurteilung richtet sich die Revisionen der Angeklagten und eines Nebenklägers, die die Verletzung formellen und materiellen Rechts geltend machen. Der BGH hat die Revisionen als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu Lasten der Angeklagten ergeben. Die Revision der Nebenklage verwarf der BGH als unzulässig.

Bundesgerichtshof, PM vom 19.04.2012 zu Beschluss vom 15.03.2012, 2 StR 436/11

http://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtsnews/aachener-gefaengnisausbrecher-verurteilungen-bestaetigt_006648.html[/CODE]

Link to comment
Share on other sites

BADEN. In einer Halle in Blumau-Neurisshof hat die Polizei 800 verbotene Waffen, darunter Schlagringe und japanische Schlagwaffen (Nunchakus, Manriki Gusari) sichergestellt.

Weiters fanden sich über 16.300 Klingenwaffen (Springmesser, Läufer, Macheten, etc.) und mehr als 3.200 Soft-Guns. Die Mieterin der Halle, eine 37-Jährige aus Wien, wurde angezeigt, so die Sicherheitsdirektion am Donnerstag. Die Waffen wurden laut Polizei in den zwei Asia-Shops der Verdächtigen in Wien und auf Kirtagen verkauft. Sie stammten überwiegend aus China und wurden teilweise sogar legal mit dem Schiff importiert - entsprechende Zollpapiere wurden entdeckt. Einige davon seien aber als Spielzeuge deklariert worden, ob das rechtmäßig war, müsse man erst überprüfen, erklärte ein Ermittler der Polizeiinspektion Günselsdorf.

Die Behörde und die Exekutive hätten von dem Waffenlager jedenfalls nicht gewusst. Die 37-Jährige wurde daher wegen Vergehen nach dem Waffengesetz und Verstoß gegen gewerberechtliche Vorschriften angezeigt.

Jugendliche verkauften Waffen an Freunde

Ins Rollen gekommen waren die Erhebungen am vergangenen Freitag, weil einem Burschen in einem Lokal ein Schlagring aus der Tasche fiel und die Beamten darüber informiert wurden. Bisher wurden neun Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und ein Unmündiger (13) - ausgeforscht, die Waffen aus der Lagerhalle gestohlen und im Bekanntenkreis weitergegeben bzw. verkauft haben.

Es dürften aber noch weitere Burschen dazukommen, hieß es. Sie seien alle geständig und hätten sich teilweise sogar selbst bei den Kriminalisten gemeldet, erzählte der Ermittler. Mit Anzeigen müssen sie aber dennoch rechnen - nicht nur wegen Diebstahls, sondern weil für Jugendliche generell ein Waffenverbot herrsche, erläuterte er.

Zu den Waffen waren die Burschen gekommen, weil einer von ihnen, der mit den Örtlichkeiten vertraut war, durch ein unversperrtes Fenster in die Lagerhalle eingestiegen war und sich umgesehen hatte. Er informierte einige Freunde über seinen Fund, laut Polizei insgesamt vier oder fünf Burschen, die dann auf diesem Weg in die Räumlichkeiten gelangten und sich selbst bedienten. Die mitgenommenen Waffen verkauften und verteilten sie dann an weitere Freunde, alle aus der Gemeinde oder dem Bezirk Baden.

http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/art58,868252[/CODE]

Link to comment
Share on other sites

Nicht schlecht gestaunt haben Streifenbeamte des Polizeireviers Tuttlingen, als sie in den frühen Morgenstunden des Samstags einen Mann durchsuchten, den sie aufgrund seiner Trunkenheit in Gewahrsam genommen hatten. Die Durchsuchung förderte nämlich gleich mehrere verbotene Messer sowie einen als Halskette getarnten Schlagring zu Tage. Des weiteren fand die Polizei im aufschraubbaren Griff eines Survivalmessers eine Substanz, bei der sich vermutlich um Rauschgift handeln dürfte.

Da der Verdacht bestand, dass der 42 Jährige noch weitere Waffen oder nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände in seiner Wohnung aufbewahrt, wurde diese nach richterlicher Anordnung durchsucht. Bei der Durchsuchung stellte die Polizei zwei weitere Schusswaffen, zahlreiche verbotene Messer sowie ein Magazin für eine Maschinenpistole sicher. Die polizeilichen Ermittlungen in diesem Fall dauern noch an.

http://presse.polizei-bwl.de/_layouts/Pressemitteilungen/DisplayPressRelease.aspx?List=7fba1b0b%2D2ee1%2D4630%2D8ac3%2D37b4deea650e&Id=28309[/CODE]

Link to comment
Share on other sites

Der Mann, der im Juni vergangenen Jahres wie berichtet mehrere Schüsse auf eine Gaststätte an der Abteistraße in der Altstadt abfeuerte, muss für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Das Duisburger Landgericht kam gestern nach umfangreicher Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte nicht wegen versuchten Totschlags zu verurteilten ist. Eigentlich war das Urteil erst im Mai erwartet worden.

In Streit geraten

Es sei von einem Verstoß gegen das Waffengesetz in Tateinheit mit Nötigung auszugehen. Die Staatsanwaltschaft war zu demselben Ergebnis gekommen, hatte aber eine leicht höhere Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert. Der 31-Jährige war am Tatabend in der Gaststätte auf der Abteistraße mit anderen Gästen in Streit geraten.

Aus Ärger war er zu seinem Auto gegangen und hatte seine Verfolger mit einer scharfen Faustfeuerwaffe zur Rückkehr in das Gebäude gezwungen. Als diese sich in den Räumen verbarrikadierten, schoss der Angeklagte auf Hauswand und Fenster. Verletzt wurde bei diesen Schüssen allerdings niemand.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst angenommen, dass der Duisburger den Tod eines Menschen zumindest billigend in Kauf genommen hatte. Nach Anhörung der Zeugen bestätigte sich dieser Vorwurf aber nicht. Der Mann war nach der Tat im Juni in sein Heimatland Türkei geflohen und erst ein halbes Jahr später festgenommen worden.

Er ist bereits einschlägig vorbestraft. Zur Tatzeit stand er wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz schon unter Bewährung.

http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/duisburg/nachrichten/zweieinhalb-jahre-haft-fuer-schuesse-auf-lokal-1.2804322[/CODE]

Link to comment
Share on other sites

Sie stellten zwei scharfe Waffen, passende Munition und drei verbotene Messer sicher. Die Beamten waren auf einen 36-jährigen Mülheimer aufmerksam geworden, nachdem Kollegen bei Bitburg zwei Waffenschmuggler aus Oberhausen geschnappt hatten. Die Männer hatten unter anderem Waffen und rund 1.600 Schuss scharfe Munition dabei. Sie gaben an, die Sachen für den Mülheimer aus Luxemburg eingeschmuggelt zu haben.

http://www.radiomuelheim.de/Lokalnachrichten.857+M5483d54baa9.0.html[/CODE]

Link to comment
Share on other sites

Ein mutmaßlicher Autoschieber entwaffente am Mittwoch im nordrhein-westfälischen Siegen Polizeibeamte und verschanzte sich in seiner Wohnung. Vorausgegangen war ein missglückter Versuch, den 28-Jährigen festzunehmen. Beamte wollten den Mann am Vormittag in einem Industriegebiet dingfest machen. Dabei zog der Mann eine Pistole, schoss in die Luft und nahm den Polizisten ihre Dienstwaffen ab. Anschließend flüchtete er mit einem Wagen in seine Wohnung. Dort schoss er vom Balkon aus mit einer Schnellfeuerwaffe in die Luft. Zeugen hörten die Schüsse. Von der Polizei nicht bestätigt wurden Berichte, wonach der Täter mit einer Kalaschnikow bewaffnet sei.......

http://www.focus.de/panorama/welt/schiesserei-in-siegen-bewaffneter-mann-schiesst-mit-dienstwaffe-um-sich_aid_742891.html

Link to comment
Share on other sites

31. Oktober 2011, Berlin

Mord / versuchter erweiterter Suizid mit manipulierter Schreckschusswaffe

Ein 63-jähriger ehemaliger Trabrennfahrer steht seit Montag vor dem Berliner Landgericht, weil er seine Ehefrau getötet haben soll. Der Mann ist geständig, und gab an, dass er auch sich selbst hatte erschießen wollen.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/schuesse-aus-eifersucht-63-jaehriger-toetete-seine-27-jahre-juengere-ehefrau/6575204.html

Link to comment
Share on other sites

«Schenkkreismorde» vor Gericht Montag, 30. April 2012, 12:40 Uhr, Aktualisiert 16:03 Uhr

Knapp drei Jahre nach den sogenannten «Schenkkreismorden von Grenchen» stehen zwei Schweizer und eine Schweizerin vor Gericht. Einer der Angeklagten hat erneut ein Geständnis abgelegt.

Er wolle sich für die Tat bei den Angehörigen der Opfer entschuldigen und um Vergebung bitten, sagte der Angeklagte zu Beginn seiner Ausführungen. Die Tat sei unentschuldbar und tue ihm leid. Auch der zweite Angeklagte hatte die Morde gestanden. Die Frau bestreitet, die Tötung in Auftrag gegeben zu haben. Sie gilt jedoch als Drahtzieherin.

Die beiden Männer hatten der angeklagten Frau 20'000 Franken geschuldet. Die Frau forderte im Frühling 2009 ihr Geld zurück und entwarf gemäss Anklageschrift zusammen mit den Männern den Plan, eine in Schenkkreise verwickelte Familie aus Grenchen (SO) auszurauben.

Das Trio ging davon aus, dass die Familie wegen der Schenkkreise über viel Bargeld verfüge. Sie fanden allerdings lediglich 5000 Franken, 600 Euro, vier Uhren und Modeschmuck.

Familie ausgelöscht

Beim Überfall löschten die beiden Männer am Abend des 5. Juni 2009 die dreiköpfige Familie aus. Der 60jährige Ehemann wurde erschossen. Seine 55-jährige Frau sowie die 35-jährige Tochter wurden erstickt.

Die Familie sei exekutiert worden, um «im Zusammenhang mit dem Raub als lästig empfundene Tatzeugen zu eliminieren», heisst es in der Anklageschrift.

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Beschuldigten mehrfachen Mord, qualifizierten Raub sowie strafbare Vorbereitungshandlungen zu Mord und Raub vor. Zudem sind sie aufgrund der Schenkkreise wegen Verstosses gegen das Lotteriegesetz angeklagt.

Der 35jährige Schweizer und die 51jährige Schweizerin müssen sich darüber hinaus wegen Verstössen gegen das Waffengesetz verantworten. Die beiden Männer befanden sich bis zum Beginn des Prozesses im vorzeitigen Strafvollzug. Die Frau wurde im Dezember nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft auf freien Fuss gesetzt.

Die Urteile sollen am 11. Mai bekannt werden.

http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2012/04/30/Schweiz/Schenkkreismorde-vor-Gericht[/CODE]

Link to comment
Share on other sites

Pressemeldung Amtsgericht Ludwigshafen über einen HVT in der 18. KW 2012

Bitte beachten Sie, dass Terminänderungen oder Terminabsagen kurzfristig möglich

sind und daher nicht veröffentlicht werden.

Strafrichter (Bl)

Sitzungssaal: VII

Datum: 30. 4. 2012

Zeit: 13.00 Uhr

gegen: einen 1972 geborenen afghanischen Staatsangehörigen

wegen: Verstoß gegen das Waffengesetz

Tatzeit: April 2010 bis 9. 8. 2010

Tatort: Ludwigshafen am Rhein

Tatvorwurf:

Der Angeklagte soll während des vorgenannten Tatzeitraums ohne waffenrechtliche Erlaubnis eine halbautomatische Pistole des Herstellers ZASTAVA mit 3 Patronen Kaliber 6,35 mm Browning in seinem Besitz gehabt haben. Die Waffe wurde am 9. 8. 2010 in der Wohnung des Angeklagten sichergestellt. Vorausgegangen war ein Polizeieinsatz wegen einer heftigen innerfamiliären Auseinandersetzung.

http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/a0b/broker.jsp?uMen=a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab&uCon=6b70ca7f-6b2f-6311-275c-3177fe9e30b1&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042[/CODE]

Link to comment
Share on other sites

Braunschweig, Kohlmarkt

Durch einen lauten Knall wurden in der Nacht Anwohner am Kohlmarkt aufmerksam. Sie riefen die Polizei. Tatsächlich stellten die Beamten nach den Hinweisen in der Wohnung eines 39-Jährigen ein Kleinkalibergewehr sicher, dessen Lauf und Schaft abgesägt war. Nach anfänglichem Leugnen gab der Beschuldigte schließlich zu, in seiner Wohnung geschossen zu haben. Er habe die Büchse gefunden und bearbeitet, um es wie eine "echte Piratenpistole" aussehen zu lassen. Einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte hat der 39-Jährige nicht. Außerdem fanden die Beamten geringe Mengen von Betäubungsmitteln in der Wohnung des Mannes. Gegen den Beschuldigten wird wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Braunschweig

PI Braunschweig, Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0531/476-3034 und -3033

Fax: 0531/476-3035

E-Mail: pressestelle@pi-bs.polizei.niedersachsen.de

www.polizei.niedersachsen.de/braunschweig/

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/11554/2245375/pol-bs-schuss-aus-piratenpistole-bringt-polizei-auf-den-plan/gn[/CODE]

Link to comment
Share on other sites

 phpYH5zpQ20111122144207.jpg

Foto: Polizeidirektion Südwestsachsen

Ein illegales Munitionslager haben Polizeibeamte am Samstag in Dresden-Pieschen ausgehoben. (Symbolbild)

Dresden. Dresdner Polizeibeamte haben am Samstagnachmittag ein illegales Munitionslager im Stadtteil Pieschen ausgehoben. Wie die Polizei mitteilte, wollte der Eigentümer eines Wohnhauses in der Robert-Matzke-Straße die Wohnung eines säumigen und unbekannt verzogenen Mieters beräumen. In den Räumen fand er gegen 14.45 Uhr waffenähnliche Gegenstände und informierte die Beamten. Hinzugezogene Spezialisten des Landeskriminalamtes Sachsen identifizierten die Gegenstände als Panzergranate, zwei Infanterieminen und eine Splitterrichtmine russischer Herkunft. Die erste Untersuchung der Munition ergab, dass sich zumindest in der Panzergranate ein intakter Treibsatz befand. Eine Gefahr für andere Bewohner des Mehrfamilienhauses konnten die Experten jedoch ausschließen.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen gegen den ehemaligen Mieter wegen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz aufgenommen.

http://www.doebelner-allgemeine.de/web/daz/nachrichten/detail/-/specific/Polizei-hebt-illegales-Waffenlager-in-Dresden-Pieschen-aus-2232793426[/CODE]

Link to comment
Share on other sites

Er hortete funktionstüchtige Maschinengewehre und einen Granatwerfer in seiner Wohnung: Jetzt wurde ein 37-Jähriger aus Niedersachsen festgenommen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann keinen Kontakt zu rechtsradikalen Gruppen hat.

Osnabrück - Ein ganzes Arsenal von Waffen fanden Polizisten am Dienstag in der Nähe von Osnabrück: Drei Maschinengewehre, drei Karabiner, eine Maschinenpistole und einen Granatwerfer sowie scharfe Munition hatte ein 37-jähriger Mann in seiner Wohnung im Ortsteil Wersche in Bissendorf angehäuft. Sämtliche Waffen seien voll funktionsfähig und hätten ungesichert herumgelegen, hieß es.

1640764917@Sub1,Sub2,Top1,Top2,TopRight,Left,Right,Right1,Right2,Right3,Right4,Right5,Middle,Middle1,Middle2,Middle3,Bottom,Bottom1,Bottom2,Bottom3,Position1,Position2,x01,x02,x03,x04,x05,x06,x07,x08,x09,x10,x11,x12,x20,x21,x22,x23,x70,VMiddle2,VMiddle,VRight,Spezial!Middle2

Neben den Waffen fanden die Beamten zudem rechte Schriften sowie eine Sammlung von Literatur über den Zweiten Weltkrieg, das Militär und Waffen. "Viele der Publikationen stehen auf dem Index", sagt Alexander Retemeyer von der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Es soll sich demnach auch eine Originalausgabe von Hitlers "Mein Kampf" in dem etwa drei Meter breiten Bücherregel befunden haben. Auch einige Nazi-Devotionalien seien gefunden worden.

Nun prüfen die Beamten, ob der Geschäftsmann einen rechtsradikalen Hintergrund hat. Dazu werden die Computer- und Handydaten des Mannes ausgewertet. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass der Mann Verbindungen in die Szene habe. Es handele sich vermutlich um einen Einzeltäter.

Ein anonymer Anrufer hatte die Behörden auf die Spur des 37-Jährigen gebracht. Er konnte einige Stunden nach der Hausdurchsuchung am Osnabrücker Hauptbahnhof festgenommen werden.

"Der Tatverdächtige ist polizeilich bisher nicht in Erscheinung getreten und hat auch keine Vorstrafen", sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auch habe er keine Waffenerlaubnis. "Nach dem anonymen Hinweis haben wir Langwaffen in der Wohnung vermutet." Als dann auch Kriegswaffen in Form von Maschinengewehren und -pistolen entdeckt worden seien, habe der Fall eine andere Dimension bekommen. Der Fundort werde nun akribisch analysiert, was mehrere Tage in Anspruch nehmen könne.

Woher die Waffen stammen ist bisher unbekannt. In einer ersten Befragung soll sich der Mann selbst als Waffensammler bezeichnet haben. Er wird heute dem Haftrichter vorgeführt, weil der Fund unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt. Im Fall einer Anklage droht dem Mann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Das Haus wurde unterdessen weiträumig abgesperrt und wird zurzeit überwacht. Auch der Firmensitz des Unternehmers in Willich wurde durchsucht - allerdings ohne Ergebnis.

ala/dpa

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/polizei-findet-waffen-bei-rechtsradikalem-in-bissendorf-bei-osnabrueck-a-832225.html#ref=rss
Fortsetzung I:
Nach Kriegswaffenfund in Bissendorf: Hausbesitzer wieder auf freiem Fuß Bissendorf. Der 37-jährige Geschäftsmann aus Bissendorf, in dessen Haus am Dienstag mehrere Kriegswaffen entdeckt worden sind, ist wieder auf freiem Fuß. Ein Haftrichter am Amtsgericht Osnabrück erließ Haftbefehl, der wurde gegen Auflagen aber außer Vollzug gesetzt. Nach Hause kann der Mann aber vorerst nicht, dort laufen die polizeilichen Ermittlungen weiter. Die Kriegswaffen – vier Maschinengewehre, eine Maschinenpistole, drei Karabiner und eine Pistole – befinden sich mittlerweile nicht mehr im Wohnhaus im Bissendorfer Ortsteil Wersche. Am Mittwochvormittag brachte ein Sonderkurier das Kriegsgerät zum Landeskriminalamt nach Hannover. Dort sollen die Waffen weiter untersucht werden. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück geht bislang davon aus, dass es sich bei dem 37-Jährigen um einen Einzeltäter mit rechtsradikalem Hintergrund handelt. Einer Gruppierung gehört er nach bisherigen Erkenntnissen nicht an. Am Dienstagmorgen hatte die Polizei nach einem anonymen Hinweis das Waffenlager im Landkreis Osnabrück entdeckt. Das Wohnhaus ist derzeit weiträumig abgesperrt. Im Innern stießen die Ermittler bei einer Durchsuchung auf vier Maschinengewehre, eine Maschinenpistole, drei funktionsfähige Karabiner, eine Handfeuerwaffe sowie scharfe Munition in großen Mengen. Die Waffen seien voll funktionsfähig, hieß es - darunter auch eine Waffe des Typs Maschinengewehr 42. Am Mittwochmittag hatten die Beamten die Sicherung des Tatortes abgeschlossen. Die Waffen wurden eingetütet und per Kurier nach Hannover gebracht. Nach Angaben der Polizei würden die Arbeiten im und am Wohnhaus in Wersche wohl aber noch „zwei Tage Minimum“ andauern. Mit einer derartigen Entdeckung hatte selbst die Polizei nicht gerechnet: So eine Durchsuchung komme schon mal vor, erklärte Sprecher Joachim Hans zur Lage. Doch die Beamten staunten nicht schlecht, als sie die Tür öffneten: Gleich im ersten Raum lehnten automatische Schusswaffen an der Wand, bei der weiteren Durchsuchung der Räume kamen insgesamt die weiteren Lang- und Kurzwaffen zum Vorschein, die gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen. Versteckt hatte der Besitzer die illegale Ware also nicht. Sie lag offen im Haus herum – genau wie große Mengen Munition. In einem weiteren Raum des großen Hauses entdeckten die Beamten zudem eine Bibliothek mit militärischer und politischer Literatur. Inhalt laut Staatsanwaltschaft Osnabrück: aktuelle Themen, Waffen und der Zweite Weltkrieg. Dazu entdeckten sie Nazi-Devotionalien. Rechtsradikale Schriften wurden sichergestellt. Der Hausbesitzer, ein 37-jähriger Geschäftsmann, war nicht zu Hause. Nach unseren Informationen hält er sich nur an Wochenenden in dem Bissendorfer Ortsteil Wersche auf. Sonst wohnt er in Leverkusen, seine Firma hat ihren Sitz in Willich. Auch hier fanden Durchsuchungen statt, die allerdings ergebnislos verliefen. Die Polizei kontaktierte den Mann telefonisch, am Hauptbahnhof Osnabrück klickten dann am späten Dienstagnachmittag die Handschellen. In ersten Befragungen soll er sich als Waffensammler bezeichnet haben, das MG 42 habe er aus Bundeswehrbeständen. Die Nacht von Dienstag auf Mittwoch verbrachte der 37-Jährige in einer Polizeizelle. Am Mittwoch erfolgte der Termin beim Haftrichter. Ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz kann mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet werden. „Es handelt sich allem Anschein nach um einen Einzeltäter. Er steht nach jetzigem Kenntnisstand nicht in Beziehung zu politisch oder militärisch motivierten Gruppen“, sagte Alexander Retemeyer von der Staatsanwaltschaft Osnabrück und räumte ein: „Was das soll, wissen wir nicht.“
http://www.noz.de/lokales/63764875/nach-kriegswaffenfund-in-bissendorf-hausbesitzer-wieder-auf-freiem-fu[/code]

Edited by Jägermeister
Link to comment
Share on other sites

nach-dem-mutmasslichen-taeter-der-in-bad-zwischenahn-auf-seine-ex-freundin-geschossen-haben-soll-laeuft-eine-fahndung.jpg

Nach dem mutmaßlichen Täter, der in Bad Zwischenahn auf seine Ex-Freundin geschossen haben soll, läuft eine Fahndung (Quelle: dpa)

Ein 25 Jahre alter Mann hat in Bad Zwischenahn in Niedersachsen seine Ex-Freundin angeschossen und lebensgefährlich verletzt. Er ist bewaffnet und mit einem braunen Passat mit dem Westersteder Kennzeichen "WST - FL 33" unterwegs, teilte die Polizei mit. Zwei Zeugen wollen das Fahrzeug in der Nähe von Oldenburg gesehen haben.

Die Polizei vermutet, dass sich der Mann nach Nordrhein-Westfalen abgesetzt hat. Dort hatte er zuletzt gelebt, teilte ein Polizeisprecher mit. Als Motiv für die Tat vermutet die Polizei Beziehungsprobleme.

Mehr zum Thema

Bei der Fahndung bittet die Polizei um Mithilfe: Bei dem Täter soll es sich um den serbischen Staatsangehörigen Kujtim Nuaj, geboren am 26.12.1986 alias Spejtim Nuraj, geboren am 26.12.1985 handeln. Wer Hinweise zu dem Flüchtigen geben kann, soll bitte die Polizei unter den Rufnummern 0441/790-4110 und 0441/790-4115 informieren. Die Behörden warnen jedoch: Der Tatverdächtige ist bewaffnet, man soll nicht in Kontakt zu ihm treten.

Schüsse vor Schule

Die Tat ereignete sich den Angaben zufolge gegen 8 Uhr an der Bushaltestelle einer Schule. Die 24-jährige Frau wurde von zwei Schüssen getroffen, als sie ein Mädchen zur Schule brachte. Sie wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus in Oldenburg gebracht, schwebt aber nicht mehr in Lebensgefahr.

Der Täter flüchtete zunächst mit seinem Auto, sagte ein Sprecher der Polizei in Bad Zwischenahn. Als er einen Unfall verursachte, zwang er die Fahrerin eines anderen Autos mit seiner Schusswaffe zum Aussteigen und fuhr mit ihrem Fahrzeug weiter. Die Polizei fahndet mit einem Großaufgebot nach dem Flüchtigen, der aus dem Hochsauerland-Kreis stammen soll.

Polizei lauert auf den Schützen

Mehrere Spezialkommandos hatten daraufhin an verschiedenen Orten in Nordrhein-Westfalen Stellung bezogen, da der 25-Jährige dort Verwandtschaft hat. Aus ermittlungstaktischen Gründen wurde jedoch nicht bekannt gegeben, um welche Städte es sich dabei handelte.

Da der mutmaßlich Täter bei Behörden in der Vergangenheit unterschiedliche Angaben zu seiner Person gemacht hat, kursieren zwei Namen und Geburtsdaten des Mannes in der Öffentlichkeit. Welcher davon korrekt ist, ist bislang noch unklar.

Eltern holten Kinder ab

Der Unterricht an der Schule lief am Vormittag zunächst normal weiter. Später holten nach Angaben des Polizeisprechers jedoch zahlreiche Eltern ihre Kinder ab. Mehrere Schüler hatten die Schüsse und den folgenden Einsatz von Polizei und Rettungskräften miterlebt.

Ein Zusammenhang zwischen dem Verbrechen und der Schule besteht der Polizei zufolge nicht.

http://nachrichten.t-online.de/niedersachsen-mann-schiesst-ex-freundin-nieder-und-fluechtet/id_56303514/index
Mit gezückter Waffe Auto geraubt Beziehungstat Flüchtender 26-Jähriger verursacht Unfall Auf der Flucht stieß der mutmaßliche Täter mit einem anderen Fahrzeug zusammen. Er setzte die Flucht in einem geraubten Auto fort. Bad zwischenahn - Die Flucht des mutmaßlichen Täters, der am Donnerstag vor dem Schulzentrum auf seine 24-jährige Ex-Freundin geschossen hat, wurde schon nach wenigen Metern unterbrochen. Auf Höhe der Einfahrt zur Busspur rammte der 26-jährige Mann mit seinem Fahrzeug aus dem Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen) zunächst ein Auto frontal und stieß dann auch noch mit einem zweiten zusammen. Nach ersten Erkenntnissen blieben alle Unfallbeteiligten unverletzt. „Ich war erst einmal etwas benommen“, berichtet der Fahrer des ersten gerammten Autos. Der Zwischenahner hatte ein Kind gerade zur nahe gelegenen Grundschule am Wiesengrund gebracht und war mit seinem Sohn auf dem Weg zum Kindergarten. „Da hat mich ein Auto frontal gerammt.“ Nachdem er sich gefangen und überzeugt hatte, dass seinem Sohn auf dem Rücksitz nichts passiert war, stieg der Zwischenahner aus. „Da war der andere schon lange ausgestiegen. Mit der Waffe in der Hand sei der Mann Richtung Eschweg gelaufen. Dann, noch auf der Schillerstraße, habe er eine Frau mit einer Schusswaffe bedroht und aus ihrem Wagen gezerrt. Die Frau, laut Polizei ebenfalls aus der Gemeinde Bad Zwischenahn, war zufällig am Unfallort vorbeigekommen und hatte wegen des Unfalls anhalten müssen. 24-jährige Frau angeschossen Video:24-jährige Frau angeschossen Mit ihrem braunen Passat mit WST-Kennzeichen setzte der mutmaßliche Täter anschließend seine Flucht fort. Die Polizei leitete sofort eine Großfahndung ein, bei der auch der Polizeihubschrauber zum Einsatz kam. Die Fahndung wurde schnell auch auf Nordrhein-Westfalen ausgedehnt, da die Polizei eine Rückkehr des Mannes in seine Heimat nicht ausschloss.

[COLOR=black][FONT=Verdana]http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Ammerland/Bad_Zwischenahn/Artikel/2864028/Mit-gez%FCckter-Waffe-Auto-geraubt.html[/FONT][/COLOR]
[/code]
Bad Zwischenahn/Oldenburg - Vor einer Schule in Bad Zwischenahn in Niedersachsen kam es am Donnerstagmorgen zu einer Schießerei. Ein 25 Jahre alter Mann hat seine frühere Lebensgefährtin in die Brust geschossen und schwer verletzt. Die Tat ereignete sich Polizeiangaben zufolge gegen 8 Uhr an der Bushaltestelle einer Schule. Die 25-Jährige hatte eine Schülerin zu der Schule gebracht, als sie von zwei Schüssen getroffen wurde. Sie kam mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus in Oldenburg. Laut Polizei befand sich die Frau am frühen Nachmittag nicht mehr in Lebensgefahr. Das Verbrechen hatte sich vor den Augen zahlreicher Schüler ereignet. Die Kinder wurden von Rettungsdiensten betreut. Der Täter flüchtete zunächst mit seinem Auto, sagte ein Polizeisprecher. Auf der Flucht verursachte er unweit der Schule einen Unfall. Daraufhin zwang er mit vorgehaltener Waffe den Fahrer eines anderen Autos zum Aussteigen und fuhr mit dessen Fahrzeug weiter. Die Polizei fahndet mit einem Großaufgebot nach dem Flüchtigen, die Suche wurde bis Nordrhein-Westfalen ausgedehnt. Die Beamten überprüfen nach eigenen Angaben mögliche Kontaktadressen des Mannes. Als Grund für die Tat nehmen die Ermittler an, dass der Mann die Trennung der 25-Jährigen von ihm nicht verkraftet hat.
[code]
[COLOR=black][FONT=Verdana]http://www.spiegel.de/panorama/justiz/25-jaehriger-nach-schuessen-auf-ex-freundin-bewaffnet-auf-der-flucht-a-832424.html[/FONT][/COLOR][FONT=Arial][/FONT]
[URL="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/25-jaehriger-nach-schuessen-auf-ex-freundin-bewaffnet-auf-der-flucht-a-832424.html"][/URL][/code]
Nach Schüssen: Täter weiter auf der Flucht Bad Zwischenahn. Einen Tag nach den Schüssen auf seine Ex-Freundin in Bad Zwischenahn (Kreis Ammerland) ist ein 26 Jahre alter Mann am Freitag weiter auf der Flucht. Es habe inzwischen keinen Kontakt zu dem Verdächtigen gegeben, sagte ein Polizeisprecher in Oldenburg. Der Mann, bei dem es sich laut Polizei um den serbischen Staatsangehörigen Kujtim Nuaj alias Spejtim Nuraj handeln soll, hatte die 24 Jahre alte Frau am Donnerstagmorgen vor einer Schule mit zwei Schüssen schwer verletzt. Anschließend wollte er mit seinem Wagen flüchten, raubte dann aber nach einem Unfall mit vorgehaltener Waffe das Auto einer Frau und raste davon. Die Polizei leitete eine Fahndung auch in Nordrhein-Westfalen ein, weil der Mann dort Verbindungen hat. Nach Angaben des Sprechers gingen Hinweise aus verschiedenen Teilen Deutschlands ein. Ein Treffer sei bislang jedoch nicht darunter. Die Polizei warnte davor, mit dem bewaffneten Mann Kontakt aufzunehmen. Hintergrund der Gewalttat ist nach ersten Ermittlungen die Trennung der Frau von dem 26-Jährigen. Sie war am Donnerstagmorgen mit ihrem Auto zu der Schule in Bad Zwischenahn gekommen und hatte dort ein Kind abgesetzt.
[CODE]
[FONT=Verdana]http://www.hna.de/nachrichten/niedersachsen/nach-schuessen-taeter-weiter-flucht-2313688.html[/FONT]
[URL="http://www.hna.de/nachrichten/niedersachsen/nach-schuessen-taeter-weiter-flucht-2313688.html"][/URL][/code]

Edited by Jägermeister
Selbes Thema
Link to comment
Share on other sites

Bochum/Datteln

Das Landgericht Bochum hat Mladen P. zu zwölf Jahren Haft wegen des Angriffs auf den Millionär Klaus Kandaouroff verurteilt. Die genauen Umstände des tödlichen Schusses konnten nicht geklärt werden.

Der größte Saal des Landgerichts Bochum ist bis auf den letzten Platz besetzt, als der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Mankel das Urteil wegen „mittäterschaftlich begangenem versuchten Raubes mit Todesfolge“ gegen die drei Täter im Kandaouroff-Prozess verkündet: zwölf Jahre für Mladen P. (44). „Mehr nicht“, rutscht es einer Zuhörerin im vom Gerichtssaal durch eine Glaswand getrennten Zuschauerraum raus. Sieben Jahre für Volker H. (48) und fünf Jahre für Michael M. (48), die Haft wird fortgesetzt. Wie an den vorherigen Verhandlungstagen (insgesamt 26) nehmen die drei das Urteil äußerlich mit stoischer Ruhe und regungsloser Miene auf.

Detailliert beschreibt Richter Mankel in den folgenden drei Stunden die Tat, bei der am 29. Mai 2010 der Dattelner Geschäftsmann und Millionär Klaus Kandaouroff (80) ums Leben kam. Im Fokus des Gerichts steht vor allem Mladen P., Kopf des Trios, der den Raubüberfall bereits seit langem geplant hatte, wohlwissend, dass der Geschäftsmann häufiger Bargeldsummen in fünfstelligem Bereich mit sich trug. Für den Überfall bestand P. auf die Mitnahme einer Waffe, die H. besorgte.

Revolver bis heute unauffindbar

Aus dem Smith & Wesson Revolver löste sich am 29. Mai, gegen 22.30 Uhr, der tödliche Schuss. Versehentlich, wie P. in seinem Geständnis darlegte. Das konnte im Laufe des Prozesses weder bewiesen noch widerlegt werden, da der Revolver bis heute unauffindbar blieb. Ein Gutachter hatte das versehentliche Spannen des Hahns für möglich gehalten – was nicht wenige Zuschauer an dessen Qualifikation zweifeln ließ.

Das Gericht sieht gestern bestätigt, dass Kandaouroff durch einen aufgesetzten Schuss starb. Den hohen Strafsprung zwischen P. und den beiden Mittätern begründet der Richter mit dessen „hoher Leichtfertigkeit“. „Mladen P. hatte den Finger am Abzug, als er in das Haus stürmte.“ Gleichwohl hätten sich Volker H. und Michael M. ebenfalls strafbar gemacht, auch wenn P. die Waffe mitgeführt habe.

Täter handelten in großer Kaltblütigkeit

„Die Tat wurde von allen geplant, auch wenn Volker H. bei der Tat nicht dabei war“, so Mankel. H. und M. hätten „in grober Achtlosigkeit“ gehandelt, da sie fürchteten, dass Mladen P. bei dem Überfall „durchdrehen“ würde. Dennoch hätten sie ihn nicht davon abgehalten, die Waffe mitzunehmen. Nachdem Ergebnis der Beweisaufnahme sei die Kammer überzeugt, dass die drei Täter in großer Kaltblütigkeit gehandelt hätten. Das Opfer sei mit 80 Jahren „im Abwehrverhalten erheblich eingeschränkt gewesen“. Zudem hätten die Täter Masken getragen. „Der ungewollte Verlauf des Geschehens hatte eine Schockwirkung auf die Angeklagten, von Mitleid und Reue war aber nichts zu spüren.“

Dem Antrag der Nebenklage, die wegen Mordes für eine lebenslange Haft für alle drei plädierte, folgt das Gericht nicht. „Gegen die bewusste Schussabgabe spricht die Kopflosigkeit von P. und M. Wenn es um Tötung gegangen wäre, hätte man Kandaouroff auch auf der Fahrt von Haltern nach Datteln erschießen können“, so Richter Mankel.


[FONT=Verdana]http://www.derwesten.de/staedte/unser-vest/haupttaeter-muss-zwoelf-jahre-hinter-gitter-id6643903.html[/FONT]

Edited by Jägermeister
Link to comment
Share on other sites

„Ja, wegen der Waffen habe ich schon Ärger mit meiner Frau gehabt“, sagte gestern Ibrahim S. (53) und blickte versonnen durch den Saal 59 des Amtsgerichts; gerade so, als könne er, gelernter Kfz-Mechaniker aus Mazedonien, kein Wässerchen trüben. „Manchmal sollte man auf seine Frau hören“, gab Amtsrichter Martin Bösen trocken zu Bedenken.

Im harten Kontrast dazu stand die Anklage wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz nebst einer eindrucksvollen Liste der in einer Wohnung an der Goethestraße beschlagnahmten Maschinenpistolen, Gewehre, Handgranaten, Pistolen, lasergesteuerten Zielvorrichtungen, Schalldämpfern und Patronen unterschiedlichen Kalibers. Bis hin zu einem nicht näher identifizierten Flugkörper reicht die Asservatenliste. Eine Rakete? Ein Geschoss für eine Panzerfaust?

„Sammler ohne Ahnung“

„Ich bin fanatischer Sammler, habe aber selbst keine Ahnung“, versuchte der Angeklagte ein Idealbild von sich zu zeichnen; über sechs Jahre lang von purer Waffenleidenschaft getrieben, aber unschuldig und rein im Herzen: „Ich habe nie einen Schuss abgefeuert. Wo hätte ich das auch tun sollen?“

„Zum Beispiel in einem Schützenverein“, entgegnete Staatsanwalt Dieter Großbach, der Ibrahim S. unter anderem vorwarf, nicht einmal für die Kleinkaliberwaffen in seinem Arsenal jemals einen Waffenschein besessen zu haben. Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft von einem Tippgeber, den sie schützt, den Hinweis bekommen, dass Ibrahim S. mit Waffen handele.

Deshalb nahm ihn Staatsanwalt Großbach ins Kreuzverhör. Wieso der Angeklagte zum Teil mehrere Dutzend Kilogramm einer Munition gehortet habe, die zu keiner der bei ihm gefundenen Waffen passe? Wie er sich all die Waffen überhaupt habe leisten können – bei einem Monatseinkommen von rund 900 Euro? Was die illegale Waffenkammer denn insgesamt gekostet habe?

Die neueste Maschinenpistole habe um die 1400 Euro gekostet, die übrigen Gewehre nicht mehr als 350 Euro pro Stück. Besorgt haben will sich Ibrahim S. seinen Nachschub auf Waffenbörsen. Da spreche man miteinander, verabrede einen Treffpunkt und warte auf die Übergabe. Keine Namen.

Scharfe Handgranaten?

Verurteilt wurde S. gestern nicht. Das lag an den Splitterhandgranaten, die bei dem Angeklagten sichergestellt wurden. Unklar war, ob sie Sprengsatz und Zünder enthielten oder nur demontierte Sammlerstücke waren. Das will die Staatsanwaltschaft nun klären lassen. Fortsetzung demnächst.

Dirk Neubauer

http://www.derwesten.de/staedte/duesseldorf/die-illegale-waffenkammer-des-s-id6644243.html[/CODE]

Link to comment
Share on other sites

Rheda-Wiedenbrück/Bielefeld. Die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft gegen den 27-jährigen Matthias G. aus Rheda-Wiedenbrück erhebt, erinnern an den Amoklauf des norwegischen Massenmörders Anders Breivik. Doch Zuschauer und Medienvertreter erlebten gestern beim Prozessauftakt vor dem Bielefelder Landgericht einen jungen Mann, der seine Unsicherheit hinter verlegenem Lächeln zu verbergen suchte und eher einem bockigen Kind als einem kaltblütigen Killer glich.

Die Anklage gegen G. stellt fast einen Querschnitt durch das Strafgesetzbuch dar: Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Zerstörung von Bauwerken, einfache und gefährliche Körperverletzung, einfache und gemeinschädliche Sachbeschädigung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Verstöße gegen das Waffengesetz. Alle Taten soll G. im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt daher auch seine Unterbringung in der Psychiatrie.

Kurz vor dem 9. Juni 2011 soll Matthias G. in dem stillgelegten Klärwerk in Wiedenbrück eine mit 300 Gramm Sprengstoff gefüllte Gasflasche zur Explosion gebracht haben. Tragende Wände und andere Teile des Gebäudes wurden erheblich beschädigt. Etwa zwei Wochen später soll G. dort eine noch stärkere Sprengladung gezündet haben. Danach musste das Gebäude wegen Einsturzgefahr abgerissen werden.

Zwei Karabiner, 50 Schuss Munition, eine Hakenkreuzbinde

Weil er "was gegen Türken machen" wollte, so die Anklage, machte sich der junge Mann am Morgen des 15. November auf den Weg zum Bahnhof Rheda-Wiedenbrück. Er war mit zwei alten Karabinern und 50 Schuss Munition bewaffnet, am linken Arm trug er eine Hakenkreuzbinde. An seinem Körper hatte er eine Sprengladung befestigt.

no.gifblank.gif120510_1929_schuesse_aufmacher.jpg

Durchschlagen | FOTO: RAIMUNDVORNBÄUMEN

Im Bahnhofstunnel soll der Angeklagte das Feuer auf einen Passanten eröffnet haben, den er zwar nicht treffen wollte, der aber ein Knalltrauma erlitt. Matthias G. schoss wahllos auf Laternen und Schilder, schließlich auf Schaufenster und Ladentüren eines türkischen Lebensmittelgeschäftes sowie des Türkisch-Deutschen Hilfsvereins. Er hatte seine Tat zuvor telefonisch bei der Polizei angekündigt, aber angeblich nicht beabsichtigt, Menschen zu töten oder zu verletzen.

Fast ebenso lang wie die Liste der Delikte ist die der von dem Psychiater Miroslav Brkanovic und von dem Diplom-Psychologen Siegfried Binder ermittelten psychischen Defekte des Angeklagten. In ihren vorläufigen Gutachten stellten die Sachverständigen eine soziale Phobie mit affektiven Spannungszuständen, physiologische Erregungszustände, Beeinträchtigungs- und Beziehungsideen und Minderwertigkeitsgefühle, die gelegentlich in Depressionen umschlagen, fest.

"Ich brauche einen Havelzuflus mit vier Buchstaben"

"Ich habe zu niemandem hier Vertrauen, auch nicht zu meinem Verteidiger. Ich ziehe meine Aussagen zurück", platzte der erheblich jünger als 27 Jahre wirkende G. heraus, bevor der Prozess überhaupt begonnen hatte. Er verließ seinen Platz, verlangte einen anderen Verteidiger und den Abbruch der Verhandlung. Auf die Frage des Vorsitzenden Carsten Nabel, ob er bereit sei, seine Personalien anzugeben, antwortete der Angeklagte, der ein Kreuzworträtsel vor sich liegen hatte: "Ich brauche einen Havelzuflus mit vier Buchstaben".

In diesem Stil ging es weiter. Verteidiger Martin Mauntel beantragte schließlich den Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach einem Gespräch mit dem Angeklagten unterstützten die Gutachter den Antrag. Begründung: Die krankheitswertige Soziophobie Gs. werde durch die Verhandlung aktualisiert. Dadurch werde er gegen seinen Willen in eine Ablehnungshaltung gedrängt, obwohl er eigentlich bereit sei, auszusagen. Das Gericht schloss daraufhin die Öffentlichkeit aus. Der Prozess wird am 16. Mai fortgesetzt.

http://www.lz.de/owl/6704633_Prozess_gegen_psychisch_kranken_Amokschuetzen_hat_begonnen.html[/CODE]

Link to comment
Share on other sites

Nachtrag zur seinerzeitigen Meldung:

"Schrei nach Anerkennung"

http://www.n-tv.de/panorama/Detektiv-legt-Granate-ins-Regal-article6203301.html

"Ein Ladendetektiv hat vor Gericht gestanden, eine scharfe Handgranate im Spielzeugregal eines Wetzlarer Supermarktes versteckt zu haben. Er habe sich Anerkennung von seinem Chef und die Bezahlung seines ausstehenden Gehalts erhofft, sagte der 40-Jährige vor dem Landgericht Limburg. Der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma hatte die funktionsfähige Granate Ende Januar in dem Regal abgelegt und dann den angeblichen Fund gemeldet....."

Link to comment
Share on other sites

Dem Schlitzer Patrick Wolf droht wieder Ärger: Die Staatsanwaltschaft hat eine neue Anklage gegen den derzeit in Haft sitzenden 26-Jährigen eingereicht.

477708_1_klein_chh_waffejpg_120512_4c_2.jpg

Neben Pistole, Revolver und einem Schießkugelschreiber haben die Ermittler auch ein Maschinengewehr gefunden. (Archivfoto: dpa)

Im Mai 2011 hatten Beamte die Hofreite des Gettenauers durchsucht. Was die Ermittler fanden, wurde nicht bekanntgegeben. Bis Freitagabend: Auf WZ-Anfrage bestätigte Beate Bremer, Sprecherin des Gießener Landgerichts, dass neben einer Pistole, einem Revolver und einem Schießkugelschreiber auch ein Maschinengewehr gefunden worden war.

Die Liste der Vorwürfe wird damit immer länger. Neben der neuen Anklage wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz muss sich Wolf wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzung, Volksverhetzung, Verbreitung von Propagandamaterial verbotener Organisationen, Widerstand gegen die Staatsgewalt, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und des Verstoßes gegen das Urheberrecht verantworten.

Damit droht dem 26-Jährigen eine mehrjährige Haftstrafe. Laut Bremer ist geplant, die einzelnen Anklagen zu einem Verfahren zusammenzulegen. Ein Termin für den Prozessbeginn stehe noch nicht fest.

Der Antifa-Bi-Vorsitzende sieht in den »Old Brothers« um Patrick Wolf eine »kriminelle, wenn nicht sogar eine terroristische Vereinigung«. Die gefundenen Waffen passen für ihn ins Bild. Seiner Meinung nach könnten die »Old Brothers« eine Untergruppe von »Combat 18« (C18) sein, eine neonazistisch-terroristische Organisation, die auch vor Bombenanschlägen und Mord nicht zurückschrecke. Was für die Vermutung spreche: »Patrick Wolf hat C 18 im Nacken tätowiert«, sagt der Antifa-Bi-Vorsitzende. Zudem habe der erste Old-Brothers-Laden in Wölfersheim »Combat 18 Supporters Shop« geheißen. Der Vorsitzende geht davon aus, dass auch weitere Old-Brothers-Mitglieder illegale Waffen besitzen.

Im März hatte es bei Facebook eine Bombendrohung gegen den Vorsitzenden gegeben. Er solle sich nicht »wundern wenn sein Auto mit ihm in die Luft fliegt weil ein wenig zu viel Sprengstoff unterm Auto deponiert wurde«. Die Nachricht kam von einem Profil, das unter dem Namen »Patrick Paul Wolf« angemeldet war. Der »Schlitzer« bestritt jedoch, die Nachricht verfasst zu haben. Der Antifa-Bi-Vorsitzende nimmt die Drohung ernst: »Weil es so viele Mitläufer gibt. Dass jemand auf dumme Gedanken kommen könnte, ist kein gutes Gefühl«, hatte er damals der WZ gesagt. Der Waffenfund beim »Schlitzer« lasse die Drohung nun »in einem ganz anderen Licht erscheinen«.

http://www.wetterauer-zeitung.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Echzell/Artikel,-Maschinengewehr-beim-Schlitzer-entdeckt-_arid,340481_regid,3_puid,1_pageid,78.html[/CODE]

Link to comment
Share on other sites

Der Schweizer Neonazi Sebastien N. lehnt seine Überführung aus Hamburg ab von Fabian Eberhard

Zürich/Hamburg Der Neonazi Sebastien N., der nach Schüssen im Zürcher Niederdorf in Hamburg in Haft sitzt, widersetzt sich seiner Auslieferung in die Schweiz. Dies nachdem das Bundesamt für Justiz (BJ) im Auftrag der Zürcher Staatsanwaltschaft bei den deutschen Behörden offiziell um eine Auslieferung ersucht hat. Grundlage für das Gesuch bildet ein Haftbefehl wegen versuchter vorsätzlicher Tötung.

BJ-Sprecher Folco Galli bestätigt entsprechende Informationen der SonntagsZeitung: «Wir haben am 9. Mai ein Auslieferungsersuchen an die Justizbehörde Hamburg abgeschickt.» Der Tatverdächtige habe sich gegenüber dem Haftrichter aber nicht mit einer vereinfachten Auslieferung einverstanden erklärt.

Eine rasche Überführung in die Schweiz ist damit gescheitert. Hätte N. zugestimmt, wäre die Auslieferung innert wenigen Tagen erfolgt. Gemäss dem Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers verzögert sich eine Rückführung jetzt um unbestimmte Zeit: «Weil sich N. weigerte, müssen wir nun erst mal abwarten, welche Rechtsmittel folgen werden.»

Bei der Verhaftung hatte er eine scharfe Pistole dabei

Unterdessen ermitteln auch die deutschen Behörden gegen den Schweizer Neonazi. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat laut Möllers ein Verfahren wegen Verstosses gegen das Waffengesetz eingeleitet. Als der Rechtsextremist am letzten Montag im Bahnhof Hamburg-Harburg verhaftet wurde, hatte er eine scharfe Pistole in seinem Rucksack. Ob es sich dabei um die Tatwaffe handelt, mit welcher der 24-jährige Neonazi einem zwei Jahre älteren Aargauer in die Brust schoss, wird noch untersucht. Die Ermittler prüfen zudem, ob sie das Verfahren an die Schweiz abgeben.

Das Motiv für die Schussabgabe bleibt weiterhin im Dunkeln. Allerdings verdichten sich die Hinweise, dass es sich um eine Bluttat unter verfeindeten Neonazis handelte. Auf Facebook beschweren sich rechtsradikale Freunde von N. über den «Bruderkrieg», der alles kaputt mache. Streitigkeiten unter Gruppierungen wie Blood and Honour oder den Hammerskins hätten bereits genügend Opfer gefordert. Gleichzeitig solidarisieren sie sich aber mit dem Tatverdächtigen und fordern: «Freiheit für Sebi!»

Dass N. eine tickende Zeitbombe war, zeigen die Akten der Solothurner Staatsanwaltschaft, die der SonntagsZeitung vorliegen. Neben über 40 anderen Delikten verstiess der Rechtsextremist mehrfach gegen das Waffengesetz. Im Jahr 2008 schmuggelte er eine Schrotflinte mit zugehöriger Munition nach Hamburg. Beides stellte die deutsche Polizei anlässlich einer Hausdurchsuchung bei einem Mitglied der gewalttätigen Neonazi-Organisation «Weisse Wölfe Terrorcrew» sicher.

Publiziert am 13.05.2012

http://www.sonntagszeitung.ch/nachrichten/artikel-detailseiten/?newsid=217527[/CODE]

Link to comment
Share on other sites

Weil am Rhein:

"Die Schießerei ereignete sich am Donnerstag gegen 22.40 Uhr. Die beiden Opfer waren Gäste eines Cafés in der Weiler Hauptstraße. Offenbar wurden sie vor die Gaststätte gebeten, kurz darauf fielen nach Angaben der Polizei mehrere Schüsse. Die beiden Opfer flüchteten zurück in das Café. Der Täter verfolgte sie und gab weitere Schüsse ab, bevor er flüchtete. Die Polizei sperrte die Gegend um die Gaststätte ab. Ein Sondereinsatzkommando nahm den Täter fest, der sich auf einem Dach versteckt hatte. Er leistete keinen Widerstand. Die mutmaßliche Tatwaffe hatte er bei sich.

Die beiden Opfer, 30 und 34 Jahre alt, sind in ärztlicher Behandlung, Lebensgefahr besteht nicht. Ebenso wie der 29 Jahre alte Verdächtige sind sie Albaner.

Auf der Suche nach dem Motiv tappt die Polizei noch im Dunkeln. In einer ersten Vernehmung schwieg der Schütze. Ein Richter erließ Haftbefehl gegen ihn. Die beiden Opfer waren laut Polizeisprecher noch nicht vernehmungsfähig. Von ihren Aussagen und den Ergebnissen der Spurensicherung erhoffen sich die Beamten nähere Erkenntnisse."

Quelle:

http://www.badische-zeitung.de/weil-am-rhein/mann-schiesst-auf-zwei-gaeste-eines-caf-s--59591926.html

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)