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Datenbank: Verwendung illegaler (Schuss)Waffen


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Am Dienstag wurden im Mordprozess um die Schießerei in Beeck im Februar weitere Zeugen gehört. Die Polizisten, die den Täter festnahmen, berichten vom ungewöhnlich beherrschten Verhalten des Angeklagten in der Tatnacht.

Erhan C. soll, so die Anklage, am Abend des 6. Februars seinen Nachbarn Ahmed C. mit acht Schüssen auf offener Straße getötet haben. Aus Eifersucht, glaubt die Polizei, soll er den Mord begangen haben, da Erhan C. ein Verhältnis seiner Ehefrau mit dem Opfer vermutete. Nachdem er geschossen hatte, soll der Angeklagte laut Zeugenaussagen in eine nahegelegene Teestube gelaufen sein und verlangt haben, die Polizei zu verständigen. Anschließend lief er erneut auf die Straße.

Eine Anwohnerin, die am Dienstag vor Gericht aussagte, beobachtete die Geschehnisse durch ein Küchenfenster. "Ich sah, wie ein Mann auf dem Boden lag, eine Frau kniete neben ihm. Der Angeklagte lief immer wieder hin und her, schimpfte laut auf Türkisch und versuchte, erneut zu dem Opfer zu kommen. Mehrere Männer bewarfen ihn mit Wasserflaschen und jagten ihn." Plötzlich sei Erhan C. hinter dem Lieferwagen hervorgekommen und habe ein weiteres Mal auf den am Boden liegenden Ahmed C. gefeuert. Anschließend flüchtete er Richtung Marktplatz.

http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/duisburg/nachrichten/ich-bin-der-richtige-ich-habe-geschossen-1.2980343[/CODE]

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In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag nahm die Bundespolizei am Bahnhof von Appenweier einen 23-jährigen Deutschen fest.

Die Personenüberprüfung hatte ergeben, dass von der Staatsanwaltschaft Hamburg ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahls vorlag und 11 Tage Freiheitsstrafe zu verbüßen waren.

Weiterhin wurde der Verhaftete wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt, da er unberechtigterweise eine großkalibrige Patrone mit sich führte.

Er wurde von der Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt Offenburg eingeliefert.

(Presseinfo: Bundespolizeiinspektion Offenburg, 06.09.2012, 10.14 Uhr)

http://regiotrends.de/de/polizeiberichte/index.news.182243.11-tag-haft-wegen-diebstahls.html[/CODE]

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Auch wenn der mutmaßliche Täter noch nicht gefasst ist, hält die Polizei den Mord im Bremer Parkhaus Mitte für aufgeklärt. Dringend tatverdächtig ist ein junger Mann, der in Bremerhaven aufgewachsen ist, in Hastedt wohnt und zuletzt als Putzmann bei einem Industrieunternehmen gearbeitet hat.

Er war der Polizei durch ein Körperverletzungsdelikt bekannt. Jetzt sucht die Staatsanwaltschaft den 20-Jährigen per Haftbefehl. Ein 46-jähriger Reiseverkehrskaufmann wurde am vergangenen Sonnabend im Parkhaus Mitte erschossen.

Wo sich der Tatverdächtige aufhält, weiß die Polizei nicht. „Wir haben aber gute Kontakte und gehen davon aus, dass er sich noch im Verlauf dieser Woche stellen wird“, sagte Helmut Mojen, Leiter der Mordkommission. „Er weiß, dass wir wissen, wer er ist.“ Ausschlaggebend für den Ermittlungserfolg seien Hinweise von Personen gewesen, „die sehr dicht an dem Tatverdächtigen dran sind“, sagte Mojen.

Einen eskalierten Raubüberfall, den die Ermittler anfangs für wahrscheinlich gehalten hatten, schließen sie inzwischen aus. Deshalb gab die Polizei in dieser Hinsicht Entwarnung: „Es gibt keinen kaltblütigen Mörder, der hier weiterhin frei herumläuft, und die Tatwaffe ist in Polizeigewahrsam“, betonte Mojen. Direkt nach dem Mord hatte die Polizei vor dem Täter gewarnt: Es bestehe die Gefahr von Folgetaten, hieß es am Wochenende zunächst.

„Wir gehen davon aus, dass die Tat auf der Beziehung zwischen Tatverdächtigem und Opfer beruht“, sagte Andreas Weber, Leiter der Kriminalpolizei. Die Beziehung zwischen beiden sei „privat-geschäftlicher“ Natur gewesen. Was das bedeute, wollte die Polizei nicht näher erläutern. Das allerdings widerspricht einer Zeugenaussage: Kurz bevor der Reisekaufmann an den Schussverletzungen starb, soll er gesagt haben, er kenne den Täter nicht. „Diese Angabe beruhte aber auf einer einzelnen Zeugenaussage, die sich soweit nicht bestätigt hat“, sagte Helmut Mojen.

Das Opfer war als Reisekaufmann im Bereich Kaffeefahrten aktiv – und war selbst der Polizei durch ein Ermittlungsverfahren bereits bekannt. Näher dazu äußern wollte sich die Polizei nicht. „Es ist bekannt, dass bei solchen Kaffeefahrten häufig Betrügereien im Spiel sind“, sagte Weber.

Heute Vormittag wurden in einem Glascontainer nahe der Schlachte die Kleidung und die Umhängetasche des Täters gefunden.

http://www.weser-kurier.de/bremen/vermischtes2_artikel,-Taeter-noch-nicht-gefasst-_arid,366625.html[/CODE]

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Am Freitagnachmittag fand der neue Besitzer eines Anwesens in der Augsburger Straße in Straubing, im Zuge von Umbauarbeiten eine Munitionskiste.

Freitagnachmittag, teilte der neue Besitzers eines Anwesens in der Augsburger Strasse der Polizei mit dass er im Zuge von Umbauarbeiten eine Kiste mit Munition aufgefunden habe. Den Polizei Beamten wurde vor Ort eine Holzkiste gezeigt, in der sich 503 Schuss unterschiedlichsten Kalibers befanden. Die Kiste wurde sichergestellt, gegen den Vorbesitzer wurden entsprechende Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/straubing/regionales/Verstoss-gegen-das-Waffengesetz;art1169,135075[/CODE]

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Ein 37-Jähriger droht, sich und seine Ex zu töten. Ein Freund will ihn überwältigen – dann fällt ein Schuss.

München - Mahmut T. (47) ist ein mutiger Mann. Als sein Spezl Soydan Y. (37) mit einer Pistole auf ihn losging, versuchte er trotzdem, den Rasenden zu überwältigen. Soydan Y. hatte seine Ex-Frau in seine Gewalt gebracht und bedroht. Seit gestern steht er vor Gericht. Wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung. Er hatte seine Ex misshandelt – und ihrem mutigen Retter ins Bein geschossen.

Aber von Anfang an: Die Ehe von Soydan und seiner Frau Aishe (25, Name geändert) war gescheitert. Man traf sich trotzdem weiter. Auch nach der Scheidung im Oktober 2011. Am 20. Dezember soll Aishe dann endgültig Schluss gemacht haben. Drei Tage später habe Soydan Y. dann gegenüber einer Bekannten gedroht, seine Ex-Frau und sich selber umzubringen.

Wiederum drei Tage später, am zweiten Weihnachtstag, bekam er dazu die Gelegenheit: Aishe kam nachmittags zu ihm in die Schwabinger Wohnung, um einen Brief abzuholen. Es kam wieder zum Streit. Aishe erklärte, dass sie nichts mehr mit ihm zu tun haben wolle. Sie wollte die Wohnung verlassen. Doch ihr Ex blockierte die Tür.

Das Drama nimmt seinen Lauf: Soydan Y. fasst der 25-Jährigen ins Gesicht. Und zwar so grob, dass sie keine Luft mehr bekommt. Der rasende Mann schleift seine Ex-Frau an den Haaren durch die Wohnung und schreit, dass er sie umbringen würde. Er hält ihr eine Pistole an den Kopf. Aishe ist in Todesangst.

Doch noch schießt Soydan Y. nicht. Stattdessen ruft er Verwandte und Freunde an und kündigt einen erweiterten Suizid an: Er wolle sich und seine Ex töten.

Eine dieser Nachrichten erreicht Mahmut T., der daraufhin sofort nach Schwabing fährt und die Tür der Wohnung einschlägt. Er sieht, wie sein Freund einen Arm um Aishes Hals geschlungen hat, in der anderen Hand hält er die Pistole. Mahmut T. versucht, ihm die Waffe abzunehmen, geht auf ihn zu. Sein Freund schießt. Die Kugel durchschlägt Mahmuts Wade.

„Die Wunde ist gut verheilt“, sagte Mahmut T. gestern und lächelte. Trotz seiner Verletzung war es ihm gelungen, seinen Freund zu überwältigen. Groll scheint er keinen zu hegen. Was ihm aber in Erinnerung geblieben ist, sind die unheimlichen, leeren Augen seines Freundes: „Das waren nur noch Höhlen.“

Der Prozess wird fortgesetzt.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-ehe-drama-endet-in-schiesserei.28bbbea4-5543-4d46-88fa-53c591b1f6db.html[/CODE]

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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/polizei-findet-waffen-bei-rechtsradikalem-in-bissendorf-bei-osnabrueck-a-832225.html#ref=rss
Fortsetzung I:
http://www.noz.de/lokales/63764875/nach-kriegswaffenfund-in-bissendorf-hausbesitzer-wieder-auf-freiem-fu[/code]


 

Fortsetzung II:

 

[b]Osnabrück. Nach dem Fund von Kriegswaffen in Bissendorf hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück jetzt Anklage gegen einen 38-Jährigen erhoben. Ihm wird ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz vorgeworfen. Eine Verbindung zu rechtsextremistischen Kreisen soll aber nicht bestehen.[/b] Bei einer Hausdurchsuchung im Mai waren Polizisten auf zahlreiche Waffen sowie Nazi-Devotionalien gestoßen - darunter laut Staatsanwaltschaft eine funktionstüchtige und geladene Maschinenpistole vom Typ MP 40 mit über 200 Schuss Munition und ein Gewehr vom Typ 98k. Weitere Untersuchungen beim Landeskriminalamt in Hannover hätten zudem ergeben, „dass zwei funktionsfähige Verschlüsse von Maschinengewehren Typ MG34 vorhanden waren, die als wesentliche Waffenteile unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen“, sagte Sprecher Alexander Retemeyer der Neuen OZ. Bei zwei Maschinengewehren des Modells MG40 habe es sich hingegen um reine Deko-Waffen gehandelt, deren Besitz nicht strafbar sei. Die Waffen seien nicht funktionsfähig. Gleiches gelte für weitere Gewehre, die Polizisten in dem Haus entdeckt hatten. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte zwar geständig. Hinsichtlich der Maschinengewehrverschlüsse gebe er aber an, davon ausgegangen zu sein, dass diese unbrauchbar seien. Neben den Waffen war auch Nazi-Literatur sichergestellt worden. Darunter laut Retemeyer holocaustleugnende Schriften sowie Originalliteratur aus der Zeit des Nationalsozialismus. Der Angeklagte habe angegeben, diese aus einem geschichtlichen Interesse heraus gesammelt zu haben, erklärte Retemeyer dem Blatt. „Eine Beziehung zu rechtsextremistischen Organisationen konnte aber nicht festgestellt werden.“ Die Anklage ist beim Amtsgericht Osnabrück eingereicht worden. Ein Termin für eine Hauptverhandlung ist noch nicht anberaumt. Im Falle einer Verurteilung droht dem 38-Jährigen wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.
[CODE]http://www.noz.de/lokales/66719851/kriegswaffenfund-in-bissendorf-staatsanwaltschaft-osnabrueck-erhebt-anklage[/code]

Edited by Jägermeister
Ergänzungen eingefügt.
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Ein Mann aus Nittel (Kreis Trier-Saarburg) ist unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verhaftet worden. Nach Angaben der Polizei hatte er Waffen und Munition gelagert. Außerdem soll er seine Lebensgefährtin bedroht haben.

Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, wollte sich die Frau von dem 28-Jährigen trennen, daraufhin hatte er sie mit einer Handgranate bedroht. Angehörige informierten die Polizei. Am Montag wurde der Mann festgenommen.

In der Wohnung stellten Beamte eine Handgranate und ein Maschinengewehr, die beide nicht funktionsfähig waren, sowie 40 Schuss scharfe Munition sicher. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Mann bei seinen Eltern noch mehr gelagert hatte. Gefunden wurden Munition und Munitionsteile, Magazine, Granaten, eine Panzerfaust, zwei Panzergranaten und Schwarzpulver. Sie sollen überwiegend aus dem Zweiten Weltkrieg stammen. Der Kampfmittelräumdienst entsorgte die Funde.

Ein Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl. Der 28-Jährige wird sich wegen des Verdachts der Bedrohung, Freiheitsberaubung sowie des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten müssen.

http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=10334048/my9ye3/[/CODE]

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60-Jähriger nach versuchtem Banküberfall zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt / Geld sollte Therapie für Enkeltochter ermöglichen

VON MIRIAM SCHARLIBBE

Enger/Bielefeld. Die Staatsanwältin sprach von einem ehrenhaften Motiv. Auch der Richter zeigte Verständnis. Dennoch wurde der 60-jährige Opa aus Enger, der im März versucht hatte, eine Bank zu überfallen, um seiner kranken Enkelin zu helfen, (die NW berichtete) zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Er brach die Tat ab, flüchtete ohne Beute, stellte sich selbst bei der Polizei und bereut sein Verhalten - strafbar ist es trotzdem. Der Angeklagte wurde gestern vor dem Landgericht Bielefeld wegen versuchter räuberischer Erpressung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Urkundenfälschung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte lediglich zehn, der Verteidiger sieben Monate auf Bewährung gefordert. Beide sahen es als erwiesen an, dass der Mann die Tat aus Gewissensbissen abbrach. Ein derartiger "Rücktritt vom Versuch" wäre straffrei.

Richter Georg Zimmermann war anderer Meinung. Er sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte, sein Vorhaben erst aufgab, als ein Misserfolg ohnehin abzusehen war. Er sah allerdings davon ab, dem Mann Arbeitsstunden aufzuerlegen und ihn unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers zu stellen. "Ich bin mir sicher, dass der Angeklagte nicht erneut straffällig werden wird", sagte der Richter.

Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde der Mann verurteilt, weil er zur Tat eine alte DDR-Waffe mitbrachte, für die er keinen Waffenschein besaß. Dass der Mann die Pistole der Bankangestellten nicht nur zeigte, sondern zeitweise auch auf die Frau richtete, wurde ihm ebenso zur Last gelegt, wie die Tatsache, dass die Pistole geladen war.

Mit der Waffe hatte der nicht vorbestrafte Mann aus Enger am 20. März dieses Jahres versucht, die Volksbankfiliale in Hiddenhausen-Oetinghausen zu überfallen. Bereits am 15. März hatte der Mann geplant, in Börninghausen/Preußisch Oldendorf im Kreis Minden-Lübbecke, eine Bank zu überfallen, verwarf sein Vorhaben aber im letzten Moment. Am Morgen des Tattages wollte er seinen Plan eigentlich in jener Filiale verwirklichen, diese hatte aber geschlossen, weswegen der Täter die Bank in Oetinghausen wählte.

Mit Mütze, Sonnenbrille und falschem Bart getarnt, verlangte der Mann dort von der einzigen Angestellten 50.000 Euro. Als diese ihm sagte, so viel Geld habe sie nicht vorrätig, bat der Täter, ihm wenigstens 10.000 Euro auszuhändigen. Um an das Geld zu gelangen, musste die Bankkauffrau durch eine Schleuse in einen gesonderten Kassenraum gehen. Der erste Versuch scheiterte, weil die sensiblen Sensoren wohl die hektischen Bewegungen der Frau erkannten. Als sie zu einem zweiten Versuch ansetzte, ließ der Täter von seinem Vorhaben ab und verließ die Bank. Er flüchtete in seinem Auto, dessen Kennzeichen er mittels Klebestreifen verändert hatte, womit er sich der Urkundenfälschung strafbar machte. Drei Tage später stellte sich der 60-Jährige bei der Polizei. Den Beamten händigte er die immer noch voll geladene Waffe in einem Aktenkoffer aus.

Vor Gericht erklärte der Mann, seine von Geburt an herzkranke Enkelin brauche eine Therapie in Osteuropa, die aber von der Krankenkasse nicht bezahlt werde. Der Richter bewertete die Tat als minderschweren Fall, da der Angeklagte sich gestellt, Reue gezeigt und aus ehrenwerten Motiven gehandelt habe. Vor Gericht entschuldigte sich der Opa bei der Bankangestellten: "Ich weiß heute nicht, wie ich so etwas tun konnte. Es tut mir alles unendlich leid."

Die Bankfiliale Oetinghausen werde Ende nächster Woche geschlossen, sagte die Bankangestellte vor Gericht. "Das Sicherheitsrisiko ist nach dem Überfall wohl zu groß."

http://www.nw-news.de/lokale_news/enger_spenge/enger_spenge/7060971_Milde_Strafe_wegen_edler_Motive.html[/CODE]

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Eine Abrechnung im Schutzgeld- und Rockermilieu könnte der Hintergrund der tödlichen Schüsse in Köln-Kalk sein. Nach Radio-Berg-Informationen wurde das Opfer der Schießerei per Haftbefehl gesucht.

Wenige Stunden nach der Tat sollte das Opfer von Spezialkräften der Kölner Polizei verhaftet werden. Unter anderem wegen Schutzgelderpressung, heißt es aus Ermittlerkreisen. Opfer und mutmaßlicher Täter sollen polizeibekannt sein und der organisierten Kriminalität angehören. Bestätigen wollten Polizei und Staatsanwaltschaft das offiziell nicht. Auf Nachfrage erklärten sie aber, das Opfer und Täter der Polizei bekannt seien. Die genauen Tatumstände und Hintergründe müssten jetzt ermittelt werden.

In der Nacht zu Samstag war ein Mann auf offener Straße erschossen worden. Der mutmaßliche Täter stellte sich am Sonntagnachmittag der Polizei und sitzt wegen Mordverdacht in U- Haft.

http://www.radioberg.de/berg/rb/799975/news/bergisches[/CODE]

[b][size=3]Tödliche Schüsse vor Kölner Bistro: Das ist der Killer von Kalk[/size][/b]

[size=3]...und sein Opfer war selbst ein Krimineller[/size]

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Fünf junge Leute aus Steina und dem Haselbachtal sollen im großen Stil Daten auf fremden Computern ausgespäht und Waren im Internet bestellt haben.

Ein Großaufgebot von Polizei und schwarz vermummter Beamten des Sondereinsatzkommandos (SEK) machte am Dienstag eine fünfköpfige Betrügerbande dingfest. Die Beamten durchsuchten zeitgleich gegen 7.30 Uhr fünf Wohnungen in Nieder- und Ober-steina, Lichtenberg, Gersdorf und dem Haselbachtal. Weil bei einem der Verdächtigen in Steina eine scharfe Schusswaffe vermutet worden war, rückte bei ihm das SEK an, sagte der Sprecher der Bautzener Staatsanwaltschaft Christopher Gerhardi gestern auf Anfrage der SZ. Der Bande werden Betrügereien im großen Stil vorgeworfen. Die fünf Beschuldigten, die allesamt um die 20 Jahre alt sind, bestellten auf fremde Rechnung Waren und ließen diese an DHL-Packstationen in Kamenz und Radeberg liefern.

162 Fälle derzeit bekannt

Die Verdächtigen sind Computerfreaks. Sie hackten sich auf fremde Rechner ein und spähten per Phishing oder einschlägiger Internetforen persönliche Daten, DHL-Kundendaten und Kreditkartennummer von ahnungslosen Nutzern aus. Betroffen von den Angriffen sind Privatpersonen und Firmen. Auf deren Namen bestellten die Beschuldigten Waren bei verschiedenen Onlinehändlern. „Vor allem handelt es sich hierbei um hochwertige technische Geräte“, sagt Christopher Gerhardi. Seit Dezember vergangenen Jahres war die Bande nach bisherigen Erkenntnissen am Werk. Bislang sind 162 Fälle bekannt. Der genaue Schaden ist derzeit noch nicht absehbar. Aktuell wird er laut Staatsanwaltschaft auf rund 20.000 Euro beziffert.

Christopher Gerhardi vermutet, dass nach und nach weitere Fälle aufgedeckt werden. Einige Geschädigte werden sich wohl noch bei der Polizei melden. Denn meist fielen die Betrügereien nicht sofort auf, so Gerhardi. Erst wenn die Kreditkartenabrechnung am Monatsende ins Haus flattert, wird bemerkt, dass Beträge von Bestellungen abgebucht wurden, die von den Karteninhabern nie getätigt worden sind. Gegen die fünf Beschuldigten wird nun wegen gewerblichen Betrugs ermittelt. Gegen zwei von ihnen wurde Haftbefehl erlassen. Bei einem der Männer aus Steina bestätigte sich der Verdacht: Er besaß eine scharfe Waffe und sitzt nun in Haft. Er ist zusätzlich wegen Waffenbesitz angezeigt. Der Haftbefehl gegen einen weiteren Verdächtigen wurde gegen Auflagen nicht vollzogen. Die Ermittlungen dauern an und werden einige Zeit in Anspruch nehmen, so Christopher Gerhardi. Bei den Hausdurchsuchungen sei eine Menge Beweismaterial beschlagnahmt worden, unter anderem sämtliche Computer. All das müsse nun ausgewertet werden. Wie genau die Polizei den Betrügern auf die Schliche gekommen war, konnte die Staatsanwaltschaft gestern nicht mitteilen. Möglich sei jedoch eine Rückverfolgung der Bestellungen, so Gerhardi.

Auf dem entstandenen Schaden bleiben die zahlreichen Geschädigen nicht sitzen, sagt Christopher Gerhardi. Eben weil die Betrügereien rückverfolgt werden können und damit ein Datenmissbrauch vorliegt.

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=3154461[/CODE]

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Die Polizei ging zunächst von einer versuchten Tötung aus: Immerhin war in dem Bistro an der Kölner Straße ein Schuss gefallen. Eine verängstigte Frau (34) erklärte, ihr Freund habe sie umbringen wollen. Ganz so gefährlich war die Situation wohl nicht: Der Schuss ging in die Decke. Der Schütze (36) kam mit einer Bewährungsstrafe von neun Monaten davon.Laut Anklage waren er und die Frau in der Nacht auf den 13. November 2011 in dem Lokal in Streit geraten. Dabei soll er sie beleidigt, geschlagen und geboxt haben. Die Frau habe sich unter einem Tisch versteckt. Der Angeklagte habe gedroht, sie umzubringen und dann in die Decke geschossen. Angeklagt war er nun wegen Körperverletzung und unerlaubtem Waffenbesitz.

Der Angeklagte im Seidenanzug räumte den Streit ein, den Waffenbesitz versuchte er zu verharmlosen. An dem Abend habe er sich erst mit Freunden „ein bisschen amüsiert“. Spät in der Nacht sei seine Freundin „leicht bekleidet“ aufgetaucht. Mit ihr habe er einen zehn Monate alten Sohn. Über den hätten sie gestritten, weil sie ihn allein gelassen hatte. Sie habe angefangen zu schlagen, er habe sie festgehalten, dann sei es zu einem Gerangel gekommen.

Die Sache mit dem Schuss habe nichts damit zu tun, sei vorher passiert. Ein junger Mann habe in dem Lokal erst ein Autoradio angeboten, dann eine alte und verrostete Pistole: „Ich habe nicht gewusst, dass das eine richtig Pistole war.“ Er habe sie für eine Schreckschusspistole gehalten und ausprobieren wollen. Deshalb habe er in die Luft geschossen.

Dem Richter gefiel diese Aussage gar nicht: „Das soll ich jetzt glauben?“ Wieso seine Freundin den Schuss gehört haben will? Weil er ihr am Telefon davon erzählt habe-- vorher. Der Richter blieb skeptisch. Und erklärte, dass er bei einem Geständnis wohl eine Strafe von neun Monaten verhängen werde. Nach längeren Gesprächen mit seinem Verteidiger war der Angeklagte dazu bereit. So wurde er zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

http://www.derwesten.de/staedte/duesseldorf/kneipen-abend-mit-schuss-id7085979.html[/CODE]

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Bei einem nächtlichen Trinkgelage ist ein 40-Jähriger in Hildesheim von seinem 43-jährigen Bekannten angeschossen worden. Der mutmaßliche Schütze sowie ein weiterer Mann wurden am Sonntag festgenommen und sollten noch am Montag einem Haftrichter vorgeführt werden, wie ein Polizeisprecher sagte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Der 40-Jährige wurde am Bein operiert, schwebte aber nicht in Lebensgefahr. "Der Sachverhalt ist sehr schwierig zu ermitteln", sagte Oberstaatsanwalt Bernd Seemann. Vor der Schussabgabe sei es zwischen insgesamt vier Beteiligten in der Wohnung des Schwagers des 40-Jährigen zu einem Streit gekommen. Alle Männer hätten erheblich unter Alkoholeinfluss gestanden.

http://nachrichten.t-online.de/zwei-maenner-nach-schuss-auf-bekannten-verhaftet/id_59800102/index?news[/CODE]

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Ein Unbekannter schoss in der Nacht zum Montag auf die Fassade einer Teestube auf der Kaiser-Wilhelm-Straße. Die Projektile beschädigten die mit Sichtschutz beklebten Scheiben des Lokals. Verletzt wurde niemand.

Zur Tatzeit befand sich in den Räumlichkeiten nach Polizeiangaben noch ein 32-Jähriger, der abschließen wollte. Er erlitt einen Schreck, blieb jedoch unverletzt. Die Kripo ermittelt nun wegen Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Hintergründe der Tat sind unklar.

Zeugen, die Angaben zu näheren Tatumständen oder tatverdächtigen Personen machen können, sollten sich mit der Polizei in Verbindung setzen. Tel.: 0203-2800.

http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/duisburg/nachrichten/unbekannter-schoss-auf-teestube-1.3006529[/CODE]

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Mindestens zehn Pkws hat der 55-jährige Täter angezündet. Nun wurde er wegen Brandstiftung, Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Einer der schlimmsten Autobrandstifter Hamburgs kann vorerst nicht mehr zündeln. Das Landgericht verurteilte Wilfried M. (55) am Montag wegen Brandstiftung, fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten.

Der Angeklagte hatte unter anderem in Osdorf, Bramfeld und Marienthal zehn zum Teil hochwertige Wagen mit Grillanzündern in Brand gesteckt.

Sachschaden beträgt mehr als 200.000 Euro

Beim Versuch, das Feuer zu löschen, hatten sich ein Vater und sein Sohn durch Einatmen des giftigen Rauches verletzt. Außerdem hatte die Polizei 132 Patronen für Schusswaffen in der Wohnung von Wilfried M. in Lurup gefunden. Der Sachschaden an den Fahrzeugen beläuft sich auf mehr als 200.000 Euro.

Als Motiv vermutet das Gericht den Drang, sich in der Öffentlichkeit darzustellen. Die Vorsitzende Richterin zu dem Brandstifter: "Sie gehören zu den arbeitsscheuen Menschen. Leute, die arbeiten, halten Sie für bescheuert. Trotzdem wollten Sie in den Zeitungen stehen, und das haben Sie geschafft!"

Auf Wilfried M. kommt ein weiteres Verfahren zu. Die Polizei entdeckte seine DNA-Spuren auf Grillanzündern, mit denen zwölf weitere Fahrzeuge angezündet wurden.

http://www.welt.de/regionales/hamburg/article109434154/Mehr-als-vier-Jahre-Haft-fuer-Autobrandstifter.html[/CODE]

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Bad Soden-Salmünster: Unter einem Stapel mit Kleidungsstücken in der Waschküche wurden die Polizisten fündig: Dort lag eine halbautomatische Kurzwaffe, durchgeladen und entsichert.

Nach einem anonymen Hinweis und mit einem entsprechenden Beschluss der Staatsanwaltschaft ausgestattet, waren die Ermittler am 8. März dieses Jahres in der Wohnung eines 55-Jährigen in Bad Soden-Salmünster angerückt. Die Fahnder stießen jedoch nicht nur auf die schussbereite Pistole Marke Walther, Kaliber 7,65.

Auf der Waschmaschine fand sich zudem ein buntes Sammelsurium von verschiedenen Patronen in drei Munitionskisten verpackt. Über 100 Schuss Schrot-, Jagd- und Pistolenmunition unterschiedlichen Kalibers wurden gezählt. Dafür besaß der Mann allerdings keine waffenrechtliche Erlaubnis.

Das gefährliche Material stellte die Polizei sicher und fertigte eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Wegen dieses Vorwurfs sollte sich der 55-Jährige nun vor dem Amtsgericht Gelnhausen verantworten. Allerdings erschien er trotz Vorladung nicht. Pünktlich zum Verhandlungsbeginn klingelte allerdings der Telefonapparat im Gerichtssaal. Am anderen Ende der Leitung: Der Angeklagte.

Er könne nicht kommen, weil sein „Chauffeur“ ihn versetzt habe, beteuerte er gegenüber seinem Pflichtverteidiger, der übrigens eigens aus Frankfurt angereist war. „Dann suchen Sie sich einen anderen oder setzen sich ins Taxi. Hauptsache, Sie kommen umgehend hierher“, drängte der Rechtsvertreter seinen Mandanten via Telefon. Allerdings vergeblich. Der Mann erschien auch später nicht.

Richter Dr. Wolfgang Ott verwunderte die neuerliche Geschichte des Angeklagten. Schließlich hatte dieser in den Tagen zuvor schon mehrmals beim Amtsgericht Gelnhausen angerufen und stets andere Entschuldigungen angeführt, warum er zu der Gerichtsverhandlung nicht erscheinen könne. Bereits als die Ladung vor rund zwei Monaten ihm zugestellt worden war, rief er an und erklärte, zum Zeitpunkt des Prozesses im Urlaub zu sein. Eine Behauptung, die durch seinen Anruf am Verhandlungstag von Zuhause widerlegt wurde.

Der Vorsitzende wollte sich nicht länger mit diversen Entschuldigungen abspeisen lassen und regte an, das Verfahren – trotz Abwesenheit des Angeklagten – mit einem Strafbefehl auf schriftlichem Weg abzuhandeln. Schließlich handele es sich im vorliegenden Fall „nicht um ein Kapitalverbrechen“, sodass von einer erneuten Terminierung mit Zwangsvorführung des Beschuldigten abgesehen werden könne.

Mit der Idee eines Strafbefehls konnte sich auch der Vertreter der Hanauer Staatsanwaltschaft Hanau, Amtsanwalt Roland Gollbach, anfreunden. Da der 55-Jährige zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war und laut Aktenlage keiner Beschäftigung nachgeht, sondern von Hartz IV-Bezügen lebt, wurde dieser mit 1200 Euro (120 Tagessätze zu je zehn Euro) bewusst niedrig gehalten. Gegen den Beschluss kann der Angeklagte allerdings noch Rechtsmittel einlegen.

http://www.fuldaerzeitung.de/nachrichten/kinzigtal/Kinzigtal-Waffe-unter-der-Waesche-in-der-Waschkueche;art40,626601[/CODE]

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“Wie im Museum” soll es in der Wohnung eines 44-jährigen Wieners ausgesehen haben. Er hatte sich wegen seiner Sammelleidenschaft füt Waffen nicht nur in Schulden gestürzt, sondern auch strafbar gemacht. Wegen illegalen Waffenbesitzes wurde er zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt.

Entdeckt wurde das Waffenarsenal eher zufällig im Rahmen einer Hausdurchsuchung, denn der Angeklagte steht zusätzlich unter Verdacht, bei seinem früheren Arbeitgeber 100.000 Euro veruntreut zu haben. Ein diesbezüglicher Prozess steht dem passionierten Sammler noch ins Haus. Zu den Vorwürfen am heutigen Verhandlungstag zeigte sich der 44-Jährige jedenfalls voll geständig. Wiener kaufte Waffen auf Flohmärkten

Neben dem Hauptbeschuldigten waren auch drei weitere Männer angeklagt, mit denen der Wiener “geschäftlich” zu tun hatte. Unter anderem der Besitzer eines Geschäftes für Militär-Utensilien, der dem 44-Jährigen eine Kontaktperson für weitere Waffenkäufe vermittelt hatte. Dieser Mann, ein 58-jähriger Niederösterreicher, entwickelte sich rasch zum Hauptlieferanten für den 44-Jährigen. Der 58-Jährige gab an, die historischen Objekte am Flohmarkt erstanden und die automatischen Waffen bei einer nicht näher genannten Quelle in der Slowakei bezogen zu haben. Sein Abnehmer jedenfalls “kippte” in der Folge noch mehr in seine Sammelwut und erstand bei dem Niederösterreicher einschlägiges Material in der Höhe von mindestens 25.000 Euro.

Vor Richterin Claudia Zöllner zeigte sich der 44-Jährige einsichtig und widersprach den Vorhaltungen in keiner Weise. Sein Verteidiger fügte hinzu, man werde versuchen, die Waffen zu veräußern, um den im Zuge der Untreue angerichteten Schaden wiedergutzumachen. Fazit: Lieferant und Sammler erhielten jeweils sechs Monate bedingt auf drei Jahre. (APA)

http://www.vienna.at/wiener-wegen-illegalen-waffenbesitzes-verurteilt/3373793[/CODE]

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WETTINGEN -AG -Der 51-Jährige Ali S.* erschiesst seine Ehefrau Melek S.* (40) in ihrem Coiffeur-Salon und richtet dann die Waffe gegen sich selbst. Die beiden lebten seit sechs Monaten getrennt, Melek S. wollte die Scheidung.

Gestern Morgen gegen 10.30 Uhr betritt der Türke Ali S. (51) das Coiffeurgeschäft an der Landstrasse in Wettingen und schiesst auf seine Frau Melek (40). Sie ist auf der Stelle tot. Dann versucht er sich selber zu töten. Der Täter überlebt schwer verletzt und wurde von der Rega ins Zürcher Unispital gebracht. Dort erlag er kurz nach Mittag seinen Verletzungen.

Freundinnen des Opfers: Er war faul und eifersüchtig

Opfer Melek S. kam vor sieben Jahren in die Schweiz – wohl aus Liebe zu Ali S. Seit 2009 ist sie Besitzerin des Coiffeurgeschäfts. Beruflich ist Melek sehr erfolgreich, sie arbeitet hart für ihren Erfolg. Ganz anders Ehemann Ali: Freundinnen bezeichnen ihn als faul. Er sei nur zu Hause rumgesessen und habe Melek die Rechnungen bezahlen lassen.

Gleichzeitig sei er sehr eifersüchtig gewesen, habe sogar Meleks Kunden verbal belästigt.

Vor sechs Monaten reichte es der Türkin. Sie trennte sich von ihrem Ehemann. Inzwischen hat Melek S. die Scheidung eingereicht. Doch Ali S. konnte den Entscheid seiner Noch-Frau nicht akzeptieren: Immer wieder drohte er damit, sie umzubringen. Probierte Nachts in ihre Wohnung einzudringen. Und er schrieb ihr flammende Liebes- und Hass-SMS.

«Er kam sogar mehrmals ins Coiffeur-Geschäft und schlug Melek vor Kunden», erzählt Freundin Aischa. Zwei Mal habe Melek ihn wegen Drohung und Körperverletzung angezeigt – das letzte Mal vor vier Wochen. Dies bestätigt die Aargauer Kantonspolizei in einem Communiqué. Zum Tatzeitpunkt seien die polizeilichen Ermittlungen noch im Gange gewesen.

«Beide lagen in Blutlachen»

Eine Bekannte der Familie war als eine der ersten am Tatort. Es bot sich ihr ein Bild des Grauens: «Ich sah die beiden in Blutlachen am Boden liegen.» Es sei schrecklich gewesen. «Ich kannte die Frau gut», sagt sie.

Bernhard Graser von der Kantonspolizei Aargau bestätigt gegenüber Blick.ch: «Es handelt sich um ein Tötungsdelikt.» Das Motiv des Schützen sei noch unklar. Ein Beziehungsdrama könne nicht ausgeschlossen werden.

Vor der Tat betrat Ali einen benachbarten Kebab-Laden und gab dort schriftliche Dokumente ab, wie Mediensprecher Graser der Nachrichtenagentur «SDA» sagt.

Das Gebiet um den Tatort war weiträumig abgesperrt. Schwer bewaffnete Polizisten, 10 bis 15 Polizeiautos, Krankenwagen und Helikopter standen im Einsatz.

Die Angehörigen der Toten besuchten ebenfalls den Tatort.

* Name der Redaktion bekannt

http://www.blick.ch/news/schweiz/aargau/jetzt-ist-auch-taeter-ali-s-tot-id2055438.html[/CODE]

Auszug aus dem Schweizer Waffengesetz:

[b]Waffengesetz Art. 9:[/b]

Der Erwerb und das Tragen von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sind für Angehörige folgender Staaten verboten:

a. Bundesrepublik Jugoslawien;

b. Kroatien;

c. Bosnien-Herzegowina;

d. Mazedonien;

e. Türkei;

f. Sri Lanka;

g. Algerien;

h. Albanien.

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Eine 59-jährige Frau ist gestern Abend in Kirchardt (Kreis Heilbronn) von zwei Männern überfallen, angeschossen und schwer verletzt worden. Vermutlich kam die Frau nur mit dem Leben davon, weil sie sich tot stellte. Die Täter erbeuteten bei dem Überfall Schmuck und Geld. Die Polizei sucht nun nach Zeugen.

Die beiden Männer klingelten laut Polizei am späten Abend an der Haustür der allein lebenden Frau. Noch bevor sie öffnen konnte, sollen die Männer das Glas der Haustür eingeschlagen haben und in die Wohnung vorgedrungen sein. Dort sollen sie die Frau mit einer Waffe bedroht und Schmuck sowie Geld gefordert haben. Während einer der beiden laut Polizei das Haus durchsuchte, bedrohte der andere die 59-Jährige und schoss mehrfach auf sie.

Beide Männer sollen maskiert und nach Angaben des Opfers höchstens 25 Jahre alt gewesen sein sowie deutsch mit ausländischem Akzent gesprochen haben. Die Frau wurde durch die Schüsse und Schnittwunden schwer verletzt. Eine sofort eingeleitete Großfahndung blieb ohne Erfolg.

http://www.swr.de/swr1/bw/nachrichten/-/id=1000258/nid=1000258/did=10403470/14b7iyu/index.html[/CODE]

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Die Ermittler fanden nichts. Selbst die Suchhunde waren erfolglos. Doch ein Mann aus Nienburg, der den Fluchtwagen des tatverdächtigen Ali Barakat gekauft hat, der fand die Tatwaffe. Bei den Ermittlungen im Fall der Tötung der 13-jährigen Souzan aus Stolzenau (Landkreis Nienburg) hat es eine unfassbare Panne gegeben. Die Staatsanwaltschaft Verden hat den VW Golf - wie sie sagt - aus "prozessökonomischen Gründen notveräußert" - mit der Tatwaffe.

"Unschön gelaufen"

Wo der Käufer aus Nienburg die Waffe im Auto genau fand, wollte Jann Scheerer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Verden, nicht sagen. Nur soviel: "Im Innenraum des Wagens ist sie aufgetaucht", sagte er NDR 1 Niedersachsen. An der Waffe seien keine verwertbaren DNA-Spuren sichergestellt worden. Doch es handele sich zweifelsfrei um die Tatwaffe. "Das ist unschön gelaufen", sagte er. Der Käufer des Golfs habe die Waffe laut Scheerer sofort an die Polizei weitergegeben.

Keine Informationen von der Staatsanwaltschaft

Bereits im August hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass die Schusswaffe, mit der das Mädchen Anfang Dezember 2011 getötet worden war, aufgetaucht sei. Wie und wo, das wollte die Staatsanwaltschaft damals aber nicht sagen - alles mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen. Wollte die Justiz mit dieser Erklärung möglicherweise die peinliche Panne vertuschen? Das Fahrzeug selbst, ein VW Golf, war bereits im Dezember einen Tag nach dem Verbrechen in Minden (Nordrhein-Westfalen) gefunden worden.

Ermittlungen auch gegen die Mutter von Souzan

Nach Ali Barakat wird nach wie vor international gefahndet. Es wird davon ausgegangen, dass er sich in den Irak abgesetzt haben könnte. Ermittelt wird auch gegen Souzans Mutter Hazna K., die ihre Tochter nach den Schüssen auf der Straße sterben sah. Hazna K. ist laut Staatsanwaltschafts-Sprecher Scheerer seit Anfang August verschwunden. Die 13-Jährige Souzan war ein halbes Jahr vor dem Mord wegen familiärer Spannungen in ein Heim gezogen. Der Auslöser des Verbrechens könnte das Vorhaben des Landkreises Nienburg gewesen sein, den Eltern das Sorgerecht für ihr Kind zu entziehen.

http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/stolzenau133.html[/CODE]

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Der Angeklagte ist Waffensammler. Am 18.08.2011 wurden in seiner Wohnung knapp 300 Waffen, entsprechendes Zubehör und Munition sowie Schwarzpulver, weitere Chemikalien und pyrotechnische Gegenstände gefunden, die er in seiner Wohnung und dem dazugehörigen Keller aufbewahrte. Der Angeklagte war zum Besitz der Waffen nicht berechtigt. Der geständige Angeklagte hat sich bereits im Rahmen seiner polizeilichen Vernehmung mit der außergerichtlichen Einziehung und Vernichtung aller bei ihm gefundenen Waffen einverstanden erklärt.
Quelle:

01-10--05-10-2012.pdf

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Eigentlich ging es nur um einen Streit wegen Ruhestörung. Als dieser im März dieses Jahr eskalierte, schoss ein 45-jähriger Rentner auf seine Nachbarn. Nun verurteilte ihn das Gericht wegen „unbedingtem Vernichtungswillen“ zu einer langen Haftstrafe.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/streit-um-laerm-haftstrafe-fuer-schiesswuetigen-rentner/7242618.html

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Was für ein Irrsinn: Vor dem Imbiss „Center-Treff“ in Horn (Manshardtstraße) rempelt Ismail K. (21) absichtlich einen Gast an. Als dieser sich darüber beschwert, zieht K. eine Waffe, zielt auf den Mann – und gibt zwei Schüsse ab.

Der Vorfall ereignet sich am Sonnabend gegen 5.30 Uhr: Nach dem Rempler gibt es zwischen Ismail K. und Mohammad P. (27) ein Wortgefecht. Genau drauf scheint es K. abgesehen zu haben: Er zieht aus seinem Hosenbund eine Pistole und zielt auf Mohammad P. Nur weil ein anderer Gast den Arm des 21-Jährigen blitzartig nach oben drückt, verfehlen die Kugeln Mohammad P. und durchschlagen das Glasvordach des „Center-Treffs“. Nach den Schüssen ruft Ismail K.: „Mich hat hier keiner gesehen!“ Dann rennt er davon.

Weil der 21-Jährige eine scharfe Waffe besitzt, fordert die Polizei das Mobile Einsatzkommando (MEK) an. Die Elite-Polizisten stürmen K.s Wohnung an der Straße Oberschleems (Billstedt), doch der 21-Jährige ist nicht zu Hause. Auch die Schusswaffe kann nicht gefunden werden.

Gegen 17.30 Uhr stellt Ismail K. sich auf dem Polizeikommissariat 42 (Billstedt). Zur Tat will er sich nicht äußern. Gegen den 21-Jährigen wird unter anderem wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.

Hinweis: Ursprünglich schrieben wir, die Tat fand im Imbiss statt. Dies ist nicht korrekt, die Tat spielte sich VOR dem Imbiss ab. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

http://www.mopo.de/polizei/wilder-osten-blutiges-wochenende-in-lohbruegge--horn-und-billstedt,7730198,20594816,item,1.html[/CODE]

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Herborn (dapd-hes). Ein 63-jähriger Mann hat in einem Restaurant in Herborn (Lahn-Dill-Kreis) am Montag auf einen anderen Gast geschossen. Bisherigen Erkenntnissen zufolge soll es einen Streit zwischen den beiden Männern gegeben haben, woraufhin der 63-Jährige plötzlich die Waffe zog.

Das Opfer im Alter von 70 Jahren wurde von zwei Schüssen im Gesicht und an der Schulter verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Die Verletzungen seien schwer, aber nicht lebensbedrohlich. Ein weiterer Besucher des Lokals erlitt ein Knalltrauma. Der offenbar betrunkene Täter wurde noch im Schankraum festgenommen.

http://www.e110.de/index.cfm?event=page.detail&cid=2&fkcid=1&id=60420[/CODE]

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Berlin - Laute Musik, Brüllereien und Hundegebell aus der Nachbarwohnung. Der Lärm machte den 58-jährigen Hans-Jürgen B. wütend und am Ende hoch gefährlich. Mit „unbedingtem Vernichtungswillen“ habe er in dem Haus im Archibaldweg im Lichtenberger Ortsteil Rummelsburg mit einer Pistole auf seinen 41-jährigen Nachbarn geschossen, urteilten am Donnerstag die Richter. Eine der Kugeln traf lebensgefährlich. Durch die Schießerei habe der Frührentner auch Unbeteiligte gefährdet. Er muss wegen versuchten Totschlags für fünf Jahre und neun Monate hinter Gitter. An sein Opfer soll er 15 000 Euro zahlen.

Mit dem Einzug von Matthias S. trafen Nachbarn aufeinander, die überhaupt nicht zueinander passten. Immer wieder beschwerte sich der Angeklagte. S. und dessen damalige Freundin fühlten sich belästigt. Für sie war der Frührentner der nervende Nachbar, der das Ohr an der Wand hat und ständig meckert. „Es gab erhebliche Lärmbelästigungen“, hieß es im Urteil. Die Richter glaubten B., dass ihm in dem längeren Konflikt einmal Schläge angedroht und er als „Fettbacke“ beleidigt wurde. Sie glaubten ihm auch, dass er lange versuchte, die Situation friedlich zu lösen. Doch in Hans-Jürgen B., der unbedingt seine Ruhe wollte, sei der Entschluss gereift, S. zu töten.

Am Abend des 27. März schlich er mit einer geladenen „Tokarew“ aus seiner illegalen Sammlung ins Treppenhaus. Er wusste, dass S. mit Kampfhund „Joker“ von der abendlichen Gassi-Runde kommen würde. Ohne Warnung drückte er ab. Mit einer Kugel im Bauch kroch Matthias S. aus dem Haus. B. aber verfolgte ihn, ballerte weiter. Ein Auto stoppte. Der 49-jährige Fahrer und dessen 16-jährige Tochter erkannten die Not des Fliehenden. Während B. nur etwa fünf Meter entfernt weiterfeuerte, zogen sie S. in den Wagen und retteten ihm das Leben.

Mit vor dem Bauch gefalteten Händen hörte der drei Zentner schwere Mann das Urteil. Das Gericht ging davon aus, dass er aufgrund einer Persönlichkeitsstörung vermindert schuldfähig war. Hans-Jürgen B., ein Mann ohne Vorstrafen, hatte ein ungewöhnliches Geständnis abgelegt. „Dass ich den S. töten wollte, kann ich nicht in Abrede stellen“, sagte er in der Verhandlung. Aber immer wieder kam durch: Er sieht sich als Opfer. „Er hat mir das Leben zur Hölle gemacht, ich hatte Angst“, stöhnte er. „Was hat er erreicht? Er ist zum Krüppel geworden, ich bin jetzt im Knast.“ K.G.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/fast-sechs-jahre-haft-fuer-schuesse-auf-lauten-nachbarn/7243478.html[/CODE]

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Er hat bei sich zu Hause unerlaubt Waffen und Munition gehortet. Dafür hat das Bitburger Amtsgericht gestern einen 62-jährigen Waffensammler wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz sowie das Sprengstoffgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Bitburg. Seine erste Waffe, einen Trommelrevolver, hatte er mit acht oder neun Jahren in der Hand. Damit war seine Begeisterung für Waffen geweckt. Eine Leidenschaft, die den heute 62-jährigen Eifeler gestern bereits zum zweiten Mal vor Gericht bringt: Weil bei einer Hausdurchsuchung im Januar eine Maschinenpistole, ein vollautomatisches Militärgewehr, verschiedene Pistolen, Munition, 27,6 Kilogramm Treibladungspulver und ein Kilogramm Schwarzpulver sichergestellt worden waren, für deren Besitz er keine Erlaubnis hatte, musste sich der Frührentner am Mittwoch vor dem Amtsgericht Bitburg verantworten.

Die Polizei hatte den 62-Jährigen bereits 2010 im Visier. Daraufhin durchsuchte die Polizei zum ersten Mal dessen Haus, fand aber nur eine Schusswaffe und Munition. Die restlichen Waffen hatte der Mann in einem Schuppen versteckt, der unentdeckt blieb. Nach der ersten Hausdurchsuchung vor zwei Jahren allerdings brachte der Waffennarr seine Schätze, die er über Kataloge und im Internet bestellt hatte, wieder ins Haus, was ihm im Januar beim neuerlichen Besuch der Polizei zum Verhängnis wurde.

Urteil ist rechtskräftig

Im August 2011 war der Eifeler wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Da die Sammelleidenschaft des Angeklagten offenbar stärker sei als seine Unrechtseinsicht, fordert Staatsanwalt Volker Blindert nun eine 21-monatige Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Verteidiger des Angeklagten, Gottfried Bretz, plädiert dagegen auf eine Bewährungsstrafe: "Er ist seiner Waffenleidenschaft zum Opfer gefallen."

Das Schöffengericht folgt dem Antrag der Verteidigung: Es verurteilt den 62-Jährigen wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie das Sprengstoffgesetz zu einer 21-monatigen Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss der Angeklagte eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro entrichten und die Verfahrenskosten übernehmen.

http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/trierland/kurz/Kurz-Amtsgericht-verurteilt-Eifeler-Waffensammler;art8590,3308544[/CODE]

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