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Datenbank: Verwendung illegaler (Schuss)Waffen


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43-Jähriger wird wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße verurteilt

Eigentlich wollte der Mann mit den alten Waffen aus Familienbesitz alles richtig machen. Doch in diesem Fall ging im wahrsten Sinn des Wortes der Schuss nach hinten los. Ein 43-Jähriger wurde jetzt vor dem Amtsgericht Schwabmünchen wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt.

Um die drei, mehr oder weniger geerbten Waffen sowie das Zielfernrohr sicher vor seinen Kindern zu verwahren, hatte sich der Mann extra einen „vorgeschriebenen Schrank“ angeschafft. Zum Verhängnis wurde ihm allerdings, dass er das längst verschärfte Waffenrecht nicht im Sinn hatte. Dazu kam, dass er den dazu passenden Schlüssel bei sich verwahrte.

Viel besser wäre es gewesen, er hätte ihn seiner Mutter überlassen, da zumindest sie für eine der Walther PPK Pistolen eine Waffenbesitzkarte vorweisen konnte. Das Maß voll machten 91 Schuss Munition, die sich in alten Kisten im Keller und auf dem Dachboden befanden.

Seit seiner Kindheit kenne er die Waffen, berichtete der Angeklagte vor Gericht. „Die lagen früher bei uns offen rum.“ Tu’ etwa Gutes und schließe sie weg, habe er sich gedacht. „Nur das Ausmaß war mir nicht klar“, versicherte der bislang nicht vorbestrafte Mann. Vor allem um Erinnerungsstücke seines vor Jahrzehnten verstorbenen Onkels handele es sich bei den beiden Pistolen Walther PPK (Kaliber 7,65 mm) sowie bei der Pistole „Erfurt“ (Kaliber 8,85 mm). Auch die scharfe Munition stamme wohl noch von dem Bruder seiner Mutter, sagte der Angeklagte.

Dass die Polizei überhaupt auf den Waffenbesitz aufmerksam wurde, hatte der Angeklagte seiner Schwester zu „verdanken“. Eine Anzeige der Schwester war der Auslöser der polizeilichen Hausdurchsuchung. Vorausgegangen waren Familienstreitigkeiten vor einem Zivilgericht. „Die hatte wohl Angst, dass ich mit den Waffen Unfug treibe. Das war schon heftig von ihr“, deutete während der Verhandlung der 43-Jährige eher vage an.

Inzwischen lagern die erlaubnispflichtigen Gegenstände längst in der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft. Doch die „Quittung“ für seinen, laut Richterin Susanne Hillebrand, „grob fahrlässigen Umgang mit Waffen“ erhielt der 43-Jährige jetzt vor dem Schwabmünchner Amtsgericht. Zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldbuße in Höhe von 5000 Euro wurde der einsichtige wie reumütige Mann verurteilt. Gegen den Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt.

Angeklagter ist erleichtert

Elf Monate zur Bewährung hatte die Staatsanwältin Kerstin Reitlinger beantragt. Sie verwies besonders auf die „hohe Gefährlichkeit der Gegenstände“. „Aus seiner subjektiven Sicht hat mein Mandant alles getan, um eine Gefährdung zu minimieren“, argumentierte dagegen Rechtsanwalt Klaus D. Bader. Er plädierte auf neun Monate.

„Für mich ist das kein minderschwerer Fall von Waffenbesitz. Wo so viele Waffen seit Kindheit sind, muss auch mit entsprechender Munition gerechnet werden. Und überhaupt: Man kann nicht vorsichtig genug sein bei Besitz und Umgang mit Waffen“, führte in ihrer Urteilsbegründung Richterin Hillebrand aus.

Sichtlich erleichtert zeigte sich der Angeklagte. Einmal, dass die Waffen „endlich weg“ sind, und zum anderen, dass er zu einer Bewährungsstrafe unter einem Jahr verurteilt wurde. Nur die „erlaubnisfreien Luftgewehre“ möchte er gerne wieder zurück haben, da sie teilweise nicht sein Eigentum sind.

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Martin Wiese mit Waffenverbot

Zahlreiche Waffenfunde bei Durchsuchungsaktion in der Oberpfalz und in Niederbayern – Empfindlicher Schlag gegen illegalen Waffenbesitz - Innenminister Joachim Herrmann: "Auch Rechtsextreme im Visier" – Martin Wiese mit Waffenverbot belegt.

"Der Polizei ist ein empfindlicher Schlag gegen illegalen Waffenbesitz auch im rechtsextremen Milieu gelungen", so Innenminister Joachim Herrmann. Unter anderem wurde nach derzeitigem Ermittlungsstand bei vier Personen aus rechtsextremen Kreisen neben NS-Propagandamaterial auch eine Reihe illegaler Waffen bis hin zu Kriegswaffen sichergestellt. Zugrunde liegen intensive Ermittlungen unter anderem gegen Personen aus dem Rockermilieu sowie dem rechtsextremistischen Bereich. Diese führten zu den Durchsuchungsaktionen an insgesamt 59 Objekten in Bayern und zwei im Großraum Trier. Insgesamt wurden unter anderem circa 200 Schusswaffen, diverse Munition sowie mehrere hundert Gramm Betäubungsmittel aufgefunden. Gegen sechs Personen wurde der Haftbefehl beantragt. "Dieser große Erfolg zeigt, dass wir mit aller Entschlossenheit gegen Kriminalität und insbesondere Rechtsextremisten sowie Angehörige aus dem Rockermilieu vorgehen", betonte Herrmann. "Unabhängig davon nutzen wir bereits seit langem im Rahmen unserer zentralen waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung alle rechtlichen Möglichkeiten, dass Rechtsextremisten auch keine erlaubnispflichtigen Waffen legal erhalten. Das zeigt, dass wir Rechtsextreme in Bayern ganz genau im Visier haben."

Auf Initiative Bayerns wurde 2003 im Waffengesetz die aktive extremistische Betätigung als Grund aufgenommen, Waffenerlaubnisse zu versagen. Herrmann: "Die bayerischen Waffenbehörden wenden diese Regelung im Rahmen des rechtlich Möglichen konsequent an. Um diese Norm wirksam durchzusetzen, müssen die Waffenbehörden wissen, wer aktiver Extremist ist. Daher führt das Bayerische Landeskriminalamt seit 2007 die waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen bayernweit zentral durch." Wenn jemand eine Waffe beantragt, richtet die Waffenbehörde eine Anfrage an das Bayerische Landeskriminalamt. Dort werden die Daten des Antragstellers mit vorhandenen Datenbeständen abgeglichen. Aufgrund der engen Zusammenarbeit fließen dabei auch die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes mit ein. Zudem überprüft der Verfassungsschutz regelmäßig Personen des rechtsextremistischen Spektrums, ob ihnen eine Waffenerlaubnis erteilt wurde. "Das ist nötig, um auch Personen zu erfassen, bei denen sich erst nachträglich eine Extremismuszugehörigkeit zeigt", so Herrmann.

Sofern die Waffenbehörde von einer extremistischen Aktivität Kenntnis erlangt, kann sie auch ein Waffenverbot aussprechen (Paragraph 41 Waffengesetz). Dieses geht erheblich weiter als die Nichterteilung bzw. der Widerruf einer Waffenerlaubnis. Denn vom Waffenverbot sind auch erlaubnisfreie Waffen wie Schreckschusspistolen erfasst. Beispielsweise hat das Landratsamt Landshut gegen den einschlägig bekannten Rechtsextremisten Martin Wiese mit Bescheid vom 27. Dezember 2011 ein Waffenverbot ausgesprochen, das kürzlich bestandskräftig geworden ist.

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Indizien belasten die beiden wegen des Augsburger Polizistenmordes festgenommenen Männer schwer. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sprach auf einer Pressekonferenz von deutlichen Anzeichen der Schuld. Bei der Festnahme der beiden Brüder, von denen einer bereits 1975 einen Polizisten erschossen hat, entdeckten die Ermittler mehr als 20 Schusswaffen. In der Tatnacht planten die beiden einen Raubüberfall.

Für den geplanten Überfall hätten die Männer mindestens drei Schusswaffen mit sich geführt, als sie in der Nacht zum 28. Oktober von dem Polizisten Mathias Vieth und seiner Kollegin kontrolliert wurden, sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz.

Bei der anschließenden Verfolgungsjagd mit einer Schießerei wurde der 41-jährige Polizeihauptmeister tödlich getroffen, seine Kollegin wurde verletzt. Gegen die Verdächtigen wurde Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Mordes erwirkt, so Nemetz.

DNA-Spur zugeordnet

Der Leiter der Sonderkommission "Spickel", Klaus Bayerl, erklärte, dass man einem der beiden mutmaßlichen Polizistenmörder eine DNA-Spur am Tatort zuordnen könne. Das Ergebnis sei am Morgen bekannt geworden. Zudem wurde bestätigt, dass einer der Festgenommenen - es handelt sich um Brüder im Alter von 56 und 58 Jahren - bereits 1975 einen Augsburger Polizisten ermordet hatte und dafür zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Nach 19 Jahren im Gefängnis war er entlassen worden.

Sollte dem Mann jetzt wieder ein Mord an einem Polizisten nachgewiesen werden, dürfe "so jemand nicht mehr auf die Menschheit losgelassen werden", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der ebenfalls an der Pressekonferenz teilnahm. Justizministerin Merk erklärte, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe mindestens 20 Jahre dauern müsse.

Fahrzeug liefert entscheidenden Hinweis

Der verurteilte Polizistenmörder sei laut Bayerl von Beginn an im Visier der Ermittler gewesen. Den Ausschlag gaben zuletzt Beobachtungen zweier Polizisten zu einem Fahrzeug eines Münchner Geschäftsmannes. Dieser hatte seit Jahren Kontakt zu einem der Verdächtigen und lieh ihm häufiger sein Auto. Der Tatverdacht habe sich durch das Verhalten der Beobachteten, deren Vermögensverhältnisse und schließlich durch den DNA-Treffer erhärtet.

Herrmann bedankte sich bei der Bevölkerung für die Anteilnahme und Solidarität für die Polizisten und die Angehörigen des Opfers. Merk gratulierte den Ermittlern zur "Aufklärung eines feigen und brutalen Verbrechens". Die Ministerin äußerte sich überzeugt, dass die Ermittler die Täter letztlich überführen und anklagen können.

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Eigentlich waren Polizisten angerückt, um einen Familienstreit in Suhl zu schlichten. Doch am Ende hoben die Beamten ein ansehnliches Waffenlager aus.

Wie die Polizeiinspektion Suhl am Donnerstag berichtet, seien bereits am frühen Dienstagmorgen eine 23 Jahre alte Frau und ein 36 Jahre alter Mann in einer Wohnung in der Erich-Weinert-Straße in einen heftigen Streit geraten. Die herbeigerufenen Polizisten hätten schlichten wollen, doch plötzlich habe der alkoholisierte Mann die Beamten bedroht. Während sich der Hitzkopf noch in Verbalattacken ergangen habe, hätten die Polizisten im Hosenbund des Mannes eine Kurzwaffe gesehen.

Die Partnerin des Streithahnes habe derweil gesagt, dass der 36-Jährige noch weitere Waffen besitze und diese in der Wohnung aufbewahre. Den Polizisten sei es dann gelungen, den beiden Streithähne die Erlaubnis abzuringen, sich in der Wohnung umsehen zu dürfen. Tatsächlich hätten die Beamten drei weitere Kurzwaffen, eine Langwaffe, eine Gotcha-Waffe sowie Patronenmagazine entdeckt und gleich sichergestellt.

Damit der Mann, der 1,44 Promille intus hatte, keinen weiteren Unfug anstellt, sei er in Gewahrsam genommen worden. Er müsse sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Die bei ihm sichergestellte Langwaffe befinde sich derzeit zur Begutachtung im Thüringer Landeskriminalamt.

Die Ermittlungen der Polizeiinspektion Suhl dauerten noch an.

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Mit zwei Pistolen in einer Einkaufstüte und ohne Waffenschein ist ein Mann am Mittwochmorgen auf dem Wittenberger Polizeirevier erschienen. Der 65-Jährige gab an, dass er die Waffen vor Jahren aus Brasilien mitgebracht beziehungsweise von Bekannten geschenkt bekommen habe und sie nun verkaufen wolle, wie die Polizei mitteilte.

Vorher wollte der Mann aber Informationen über die Waffen und die zu beachtenden Regelungen einholen. Die Beamten nahmen dem Rentner die offenbar voll funktionsfähigen Vorderladen-Pistolen ab und leiteten Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

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Helle Aufregung in Hagenow-Heide zu nächtlicher Stunde: Montag Abend gegen 18 Uhr umstellten mehrere Wagen von Zoll und Polizei ein Haus in unmittelbarer Nähe des Auto- und Fußgängertunnels unter der Bahnlinie (wir berichteten gestern). Finster dreinblickende Beamte sorgten dafür, dass sich keiner unerlaubt vom Grundstück entfernen konnte. Eine fast schon gespenstisch anmutende Szene. Zeitgleich stürmten Beamte mit Sturmhauben das Gebäude. Neben den Spezialkräften, die in getarnten Überwachungsfahrzeugen anrückten, kamen auch Waffenspürhunde auf dem Grundstück zum Einsatz.

"Der Einsatz des Spezialeinsatzkommandos, kurz SEK, war notwendig, weil der Verdacht bestand, dass ein 23-jähriger Kasache im Besitz scharfer Schusswaffen ist", erklärte dazu gestern Oberstaatsanwalt Stephan Hagemann von der Schweriner Staatsanwaltschaft gegenüber unserer Lokalredaktion auf telefonische Nachfrage. Der vorbestrafte Mann sei vorläufig festgenommen worden, so die Staatsanwaltschaft.

"Seit 2007 soll er mit Betäubungsmitteln in Schwerin und Umgebung handeln. Bei Haschisch liegen die Mengen sogar im Kilobereich. Aber auch Marihuana und Amphetamine sollen von ihm in Umlauf gebracht worden sein", sagt Hagemann, der gleichzeitig auch Pressesprecher der Behörde ist. Der Beschuldige sei bereits einschlägig in Erscheinung getreten. "Bereits 2009 hat er eine Bewährungsstrafe wegen des Verstoßes gegen das Betäubungs- und Waffengesetz erhalten", berichtet der Oberstaatsanwalt weiter.

Die Behörden selbst hielten sich am Einsatzabend gegenüber der Presse sehr bedeckt. Selbst das Polizeipräsidium in Rostock verweigerte jegliche Informationen. Das lässt die Vermutung zu, dass dieser Polizeieinsatz von aller höchster Stelle befehligt worden ist.

Bis in die späten Abendstunden dauerte jedenfalls der Einsatz an. Die Spezialkräfte, teils in Zivil, gingen sehr akribisch vor, sicherten offensichtlich zahlreiche Beweisstücke, die nach Aussagen von Beobachtern eingetütet worden sind. Umfangreiche Beweismittel wie Computer und andere Elektronik seien sichergestellt worden, bestätigt auch Hagemann. "Wir hoffen so, die Kontakte zu Abnehmern und Lieferanten des Rauschgiftes zügig nachweisen zu können."

Im Laufe des gestrigen Tages, so Oberstaatsanwalt Stephan Hagemann abschließend, sei der Beschuldigte schließlich dem Ermittlungsrichter vorgeführt worden.

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Am Dienstagnachmittag erging zunächst die Mitteilung, dass ein 90-jähriger Mann seine Frau und eine Ärztin mit einer Waffe in Waldkirchen bedroht. Spezialeinheiten der Polizei wurden alarmiert. Die Situation klärte sich jedoch so schnell auf, dass die aus München angeforderte Spezialeinheiten unterwegs kehrt machen konnte. Der Mann hatte eine nicht geladenen Pistole gegen sich selbst gerichtet. Er wurde durch die Polizei aus Waldkirchen und Umgebung in Gewahrsam genommen und in einer Klinik untergebracht, wie die Polizei berichtet.

Gegen 13.25 Uhr wurde die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Niederbayern informiert, dass ein 90-jähriger Mann aus dem Landkreis Freyung-Grafenau seine Frau sowie eine Ärztin in Waldkirchen mit einer Waffe in einem Anwesen bedrohe. Sofort wurden mehrere Polizeibeamte der örtlichen Polizeistation und umliegender Dienststellen zum Einsatzort beordert. Zugleich wurden Spezialeinheiten der Bayerischen Polizei alarmiert.

Vor Ort konnte die Situation schnell aufgeklärt werden. Die Ehefrau des 90-Jährigen sollte durch die Ärztin aufgrund einer akuten Erkrankung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht werden. Damit war jedoch der Ehemann nicht einverstanden, da er das Schlimmste für seine Frau befürchtete. Daraufhin rastete der Mann aus. Er holte seine Pistole und richtete diese gegen sich selbst. Glücklicherweise war die Waffe jedoch nicht funktionsfähig und ohne Munition. Nachdem die Ehefrau und die Ärztin das Anwesen ohne Weiteres verlassen konnten, wurde der 90-Jährige durch die eingesetzten Polizeibeamten in einem unbeobachteten Augenblick in Gewahrsam genommen. Alle Beteiligten blieben unverletzt.

Der Mann wurde anschließend auf Weisung des Landratsamtes Freyung-Grafenau in einem Klinikum untergebracht. Seine unerlaubte Pistole wurde sichergestellt. Er hat nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz zu erwarten.

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Illegal beschaffte Waffen und Munition hat die Polizei bei einem Mann aus Saalfeld entdeckt. Nach Hinweisen von Zeugen fanden die Ordnungshüter bei ihm zwei Gewehre sowie Gewehrteile und Munition, teilte die zuständige Polizeidirektion am Mittwoch mit.

Die Stücke seien teils stark verwittert und stammen wohl aus dem Zweiten Weltkrieg. Der 38-Jährige, der den Angaben nach keinen Waffenschein besitzt, steht in Verdacht, die historischen Waffen samt Munition illegal ausgegraben zu haben. Als Motiv habe er angegeben, er sei ein Geschichtsfan, hieß es.

Die Ermittlungen zur genauen Herkunft dauern an. Gegen den 38-Jährigen werde nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.

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Ein 20-Jähriger hat seine Mutter mit einem Gewehr bedroht. Jetzt wurde bekannt, woher er die Waffe hatte.

Nach dem Angriff eines 20-Jährigen auf seine Mutter in Kirchheim hat die Polizei die Herkunft der Tatwaffe ermittelt. Zunächst war unklar gewesen, woher das Gewehr stammt, mit dem der Mann Mitte Februar seine 53 Jahre alte Mutter nach einer Faschingsfeier bedroht hatte. Fest stand lediglich, dass der 20-Jährige weder über einen Waffenschein noch über eine Waffenbesitzkarte verfügt. Wie das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West jetzt auf Anfrage mitteilte, stammt das alte Gewehr aus dem Waffenfundus eines verstorbenen Angehörigen des Kirchheimers.

Weil die Waffen bei unterschiedlichen Personen untergebracht waren, wird nun in fünf Fällen wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Waffengesetzes ermittelt. Bei dem 20-Jährigen, der seine Mutter bedroht hatte, liegt außerdem ein Verstoß gegen Vorgaben des Sprengstoffgesetzes vor. Im Zuge der Ermittlungen hatte die Polizei Schwarzpulver bei ihm gefunden.

Der Kirchheimer hatte seine Mutter, mit der er seit längerer Zeit im Clinch liegt, zunächst gefesselt und anschließend mit einem Gewehr bedroht.

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Mehrfacher Tankbetrüger ermittelt

Ein 20-jähriger Mann aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich soll laut Polizei mehrfach getankt haben ohne zu bezahlen. Grund: Geldmangel.

(red) Wie die Polizei Bernkastel-Kues am Mittwoch mitteilte, hatte der junge Mann sein Auto an einer Tankstelle in Bernkastel betankt, ohne zu bezahlen. Am Auto befanden sich gestohlene Wittlicher Kennzeichen. Bei den polizeilichen Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Täter mit dem gleichen Wagen schon zweimal zuvor auf der Autobahntankstelle bei Kaisersesch (A48) ohne Bezahlung tankte. Auch hier waren Kennzeichen, die in Daun und Wittlich zuvor gestohlen worden waren, am Fahrzeug montiert. Bei allen Taten verdeckte der Fahrer sein Gesicht mit einer Kapuze oder trug eine Sturmhaube.

Nach umfangreichen Ermittlungen durchsuchten Polizeibeamte aus Bernkastel-Kues und Wittlich am vergangenen Wochenende die Wohnung und das Auto des Verdächtigen. Hier wurden neben verschiedenen Beweisstücken auch zwei ungeladene, ältere Faustfeuerwaffen, für die der Verdächtige keinen Waffenschein besitzt, aufgefunden. Der 20-jährige junge Mann gestand anschließend bei seiner Vernehmung alle Straftaten ein. Zusammen mit einem 18-jährigen Komplizen habe er die Tankbetrügereien aus Geldmangel verübt und zur „besseren Tarnung“ an seinem Auto jeweils gestohlene Kennzeichen angebracht.

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Der Fund einer Handgranate hat am Dienstagabend die Polizei in Atem gehalten – und für eine rund einstündige Vollsperrung der Lenne- und Elsa-Brandström-Straße gesorgt.

Wie die Polizei am späten Abend bestätigte, wurde die Handgranate gegen 18.40 Uhr in einem Gebüsch eines Hauses an der Elsa-Brandström-Straße gefunden. Die Einsatzkräfte sperrten den Fundort im Umkreis von zirka 50 Metern ab und forderten Sprengstoffexperten der Polizei aus Düsseldorf an.

Die USBV-Entschärfer (Unkonventionelle Spreng- oder Brandvorrichtung) brachten die Handgranate nach LN-Informationen zunächst in ein gepanzertes Fahrzeug und entschärften sie dort. „Die Kripo war, wie in so einem Fall üblich, vor Ort. Nach einer guten Stunde war der Einsatz beendet“, so ein Polizeisprecher. Wie unsere Redaktion erfuhr, soll die Handgranate jedoch nicht zufällig gefunden worden sein, sondern im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen, die Staatsanwaltschaft sei eingeschaltet worden. Dies wurde von offizieller Seite jedoch noch nicht bestätigt.

Bereits am Montagabend gegen 21.30 Uhr waren Sondereinsatzkräfte der Polizei zur Elsa-Brandström-Straße angefordert worden, um drei junge Männer festzunehmen. Ihnen wird vorgeworfen, einen 20-jährigen Lüdenscheider mit Waffengewalt bedroht und erpresst zu haben, teilte die Polizei auf LN-Anfrage mit. Gleich in einer ganzen Reihe von schweren Straftaten, die für die beiden 17-jährigen und einen 19-jährigen in Frage kommen, ermitteln nun die Polizeibeamten: räuberische Erpressung, Verstoß gegen das Waffengesetz, Androhung von Gewalt und weitere Delikte. Die Polizei war am Montagabend informiert worden und hatte in Anbetracht der Sachlage Spezialisten hinzugezogen. Die Ermittlungen zum genauen Tathergang dauern noch an. Ob es einen Zusammenhang mit dem Fund der Handgranate gibt, konnte noch nicht bestätigt werden.

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Ein Betrunkener hat in Bayern einen Mann niedergeschossen und schwer verletzt. Vorab gab es Streit, ohne Vorwarnung eröffnete der Täter das Feuer. Er sitzt in U-Haft.

Mit einem Kopfschuss hat ein 36 Jahre alter Mann aus Amorbach (Kreis Miltenberg in Bayern) einen 37-Jährigen am Montagabend auf offener Straße schwer verletzt. Der Tatverdächtige wurde nach kurzer Flucht gefasst und sitzt mittlerweile wegen versuchten Mordes in Untersuchungshaft, wie die Polizei in Würzburg mitteilte.

Das Tatmotiv sei rätselhaft. Fakt sei, dass sich die beiden sehr gut kannten. Der Tatverdächtige wurde nach kurzer Flucht festgenommen.

Vor dem Schuss hatte es einen Streit gegeben

Nach ersten Erkenntnissen war es zuvor zu einer Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern gekommen. Das spätere Opfer sei mit seiner Freundin und einem Bekannten in der Amorbacher Innenstadt unterwegs gewesen, als der mutmaßliche Täter auf ihn traf und schließlich im Streit den Schuss aus einer umgearbeiteten Schreckschusswaffe abfeuerte.

Der Mann flüchtete zunächst, konnte jedoch eineinhalb Stunden später in einer Gaststätte in der Nähe des Tatorts festgenommen werden. Er leistete dabei keinen Widerstand. Weil er betrunken war, wurde eine Blutprobe entnommen.

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Die mutmaßliche Tatwaffe hatte der 36-Jährige auf seiner Flucht weggeworfen. Sie wurde sichergestellt. Das schwer verletzte Opfer wurde nach Angaben der Polizei in der Nacht notoperiert, schwebt aber weiter in Lebensgefahr. Polizei und Staatsanwaltschaft in Aschaffenburg ermitteln.

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13878434/Kopfschuss-in-der-Kleinstadt-Betrunkener-in-U-Haft.html[/CODE]

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Zu einer heftigen körperlichen Auseinandersetzung kam es Freitagnacht auf der Schönau. Zwei Männer im Alter von 26 und 19 Jahren sollen dabei einen 69 Jahre alten Mann und dessen 46 Jahre alte Lebensgefährtin körperlich attackiert haben, wodurch beide verletzt wurden. Die beiden alkoholisierten Täter wurden am Tatort festgenommen.

Festgenommen wurde, wie die Polizei am Sonntag mitteilte, allerdings auch der 69 Jahre alte Mann. Beim Eintreffen der Beamten weigerte er sich trotz Aufforderung, eine Aluminiumstange aus der Hand zu legen. Als die Beamten ihm diese wegnehmen wollten, lieferte er sich mit denen ein Handgemenge, dabei fiel ihm eine „scharfe“ Pistole aus dem Gürtel. Die Waffe war geladen. Letztendlich blieb der Mann „zweiter“ Sieger. Zu den beiden Schlägern gelangt er separat wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Waffengesetz zur Anzeige.

http://www.allgemeine-zeitung.de/nachrichten/polizei/11683595.htm[/CODE]

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Völlig überrascht haben Beamte der Polizei Kirn am Dienstagabend vor einem 49-jährigen Mann gestanden, der in einem Haus im Stadtteil Kallenfels mit einer Maschinenpistole hantierte.

Die Polizisten waren von der verängstigten Ehefrau gegen 20.40 Uhr zu Hilfe gerufen worden, um den in der Wohnung randalierenden Ehemann zu beruhigen. „Die Frau wartete vor der Tür auf unsere Beamten und erst, als diese in die Wohnung gingen, sahen sie sich dem Mann mit der Maschinenpistole gegenüber“, berichtet Achim Reimann, Leiter der Polizeiinspektion Kirn. Der Mann sei zwar alkoholisiert gewesen, habe die Waffe aber ohne Widerstand übergeben. „Den Beamten war sofort klar, dass es sich um eine Kriegswaffe handelt, und daher folgte eine Hausdurchsuchung“, sagt Reimann. Dabei entdeckten die Polizisten zwei weitere Handfeuerwaffen, eine Pistole und einen Revolver sowie dazugehörige Munition. Insgesamt habe der Mann mehrere hundert Schuss für die drei Waffen besessen.

Während die Maschinenpistole unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, konnte der 49-Jährige auch keine Besitzerlaubnis für die beiden anderen Waffen oder einen Sachkundenachweis für die Munition vorlegen.

Blutprobe entnommen

„Da der Beschuldigte alkoholisiert war, ist auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach eine Blutprobe im Krankenhaus entnommen worden“, erklärt Reimann. Anschließend wurde der Mann in Gewahrsam genommen. Aus dieser ist er auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft am Mittwoch wieder entlassen worden.

Da der Beschuldigte im Besitz einer Maschinenpistole war, wird gegen ihn nun ein Verfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eingeleitet.

„Natürlich interessiert uns vor allem, wie der Mann an diese Waffen gekommen ist“, sagt Reimann auf Nachfrage der AZ, doch dazu könne zu diesem Zeitpunkt noch nichts gesagt werden. Eine Zugehörigkeit zu einem Schützenverein oder einer anderen Organisation, die den Zugang zu Waffen ermögliche, bestehe allerdings nicht, sagt Reimann. „Dass er die Waffen illegal besaß, wird schon daran deutlich, dass er keine Waffenbesitzkarte hatte.“

"Extreme Situation"

Die weiteren Ermittlungen werden in der der Kriminalinspektion in Bad Kreuznach fortgeführt“, erläuterte Reimann. Zunächst würden nun eine Waffenbewertung sowie kriminaltechnische Untersuchungen beim Landeskriminalamt erfolgen. Daraus erfolge ein Gutachten, um für ein späteres Verfahren vor Gericht rechtliche Bewertungen zu erhalten.

Als glücklichen Umstand wertete Reimann, dass der Mann trotz alkoholisierten Zustands weder für die Beamten noch die Ehefrau eine konkrete Gefahr bedeutete. „Wenn man plötzlich vor einer Waffe steht, ist dies eine sehr extreme Situation“, sagte er. Glücklicherweise habe der Beschuldigte die Waffe unaufgefordert übergeben, und auch die Ehefrau sei zwar verängstigt, aber mit dem Schrecken davongekommen.

http://www.allgemeine-zeitung.de/region/bad-kreuznach-bad-sobernheim-kirn/kirn/11669624.htm[/CODE]

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Bei einer Prügelei im serbischen Club an der Iburger Straße in Osnabrück ist am Mittwoch ein Mann schwer verletzt worden. Zuvor soll er laut Polizeibericht einen Schuss abgefeuert haben.

Von einer „Auseinandersetzung mehrerer Personen“ berichtet die Polizei und schildert den mutmaßlichen Tathergang wie folgt: Gegen 23.30 Uhr betritt ein 37-Jähriger serbischer Abstammung den Gastraum. Er tritt an den Besitzer heran. Ein Streit entbrennt. Es gibt Gerangel und Handgreiflichkeiten. Plötzlich zieht der 37-Jährige eine Schusswaffe. Der Clubbesitzer und ein Verwandter greifen danach, die Männer gehen zu Boden. Im Verlauf des Kampfes löst sich ein Schuss in Richtung der Eingangstür. Gäste stürzen herbei und entwenden dem Täter die Waffe. Bei diesem Kampf wird der Täter erheblich verletzt und in ein Krankenhaus gebracht.

Die Experten der Spurensicherung nahmen noch in der Nacht die Arbeit am Tatort auf. Die Ermittlungen zum genauen Tathergang dauern an.

Dem alkoholisierten Tatverdächtigen wurde eine Blutprobe entnommen und er blieb zunächst im Hospital, wo ihn Polizeibeamte bewachten. Seit Donnerstagnachmittag befindet sich der Mann in der Ameosklinik. Bislang schweigt er zu dem Vorfall.

Die weiteren Ermittlungen konzentrieren sich jetzt auf den genauen Tathergang und die Herkunft der Schusswaffe, für deren Besitz der Mann keine Erlaubnis hatte.

http://www.noz.de/lokales/60885454/kampf-und-schuss-im-serbischen-club-in-osnabrueck[/CODE]

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Totschlag, kein Mord – 7,5 Jahre Haft nach Beziehungsdrama

Ein Mann schließt seine Ex-Freundin in ein Büro in Emmendingen ein, tötet sie mit einem gezielten Kopfschuss. Der Staatsanwalt fordert eine lebenslange Strafe – das Gericht verhängt siebeneinhalb Jahre Haft. Die Angehörigen des Opfers sind entsetzt.

"Wieviel?", fragt der wegen Mordes an einer 51- jährigen Frau angeklagte 66-Jährige unmittelbar nach der Verkündung des Urteils seinen Verteidiger Rudolf Hirt. "Siebeneinhalb Jahre wegen Totschlags", raunt der seinem seit der Tat vom 2. Juli 2011 erblindeten und schwerhörigen Mandanten zu. Der nimmt das Urteil ohne äußere Regung zur Kenntnis. Kopfschütteln und Tränen lösen es hingegen bei der Mutter der Getöteten aus. Ihr Anwalt Werner Karlin hatte wie der Staatsanwalt auf lebenslänglich wegen Mordes plädiert.

Eine halbe Stunde lang mit der Waffe bedroht

Aus Sicht von Oberstaatsanwalt Michael Mächtel verwirklichte der Angeklagte das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes, als er in seinem Büro in Emmendingen seiner ehemaligen Lebensgefährtin vor den Augen ihres neuen Freundes in den Kopf schoss. Von ihr habe er zuvor eine Unterschrift unter ein Schuldanerkenntnis über 28.000 Euro mit vorgehaltenem Revolver erzwingen wollen. Der 66-Jährige habe das Opfer bestraft, weil es ihm in dieser Situation widersetzt habe: "Ein Motiv in der Nähe zur Selbstjustiz."

Werner Karlin, der im Prozess die Interessen der Angehörigen der Getöteten vertrat, sah zwei Mordmerkmale als erfüllt ein. Die Tat sei zum Einen heimtückisch ausgeführt und zum Andern aus niedrigen Beweggründen begangen worden. Der Angeklagte sei eifersüchtig und das Geld ein Vorwand gewesen, um die Frau in sein Büro und damit in einen Hinterhalt zu locken. Er habe die Tür von innen abgeschlossen, den Schlüsselbund auf den Tisch geworfen. Er habe ihr mehrfach mit dem zuvor von seiner Wohnung in das Büro gebrachten geladenen Revolver gedroht und schließlich abgedrückt. Dass er sich anschließend in den Kopf geschossen habe, sei keine Folge der zuvor begangenen Tat gewesen.

"Totschlag ist für mich schlimm genug", argumentierte hingegen Verteidiger Rudolf Hirt und erinnerte in seinem Plädoyer an die schwere Persönlichkeitsstörung seines Mandanten. Ein Angeber sei er gewesen, ein Mensch, der durch die endgültige Trennung gedemütigt und gekränkt worden sei. Wenigstens sein Geld habe er damals von der Frau zurückhaben wollen. Warum sonst, so fragte Hirt, habe der Angeklagte sie vor dem furchtbaren Schuss eine halbe Stunde lang mit der Waffe bedroht? Nach dem tödlichen Schuss sei er so erschüttert gewesen, dass er sich selbst richten wollte und deshalb in den Kopf geschossen habe.

Gericht: Heimtücke und niedrige Beweggründe nicht nachweisbar

Wie Verteidiger Hirt hat auch die Schwurgerichtskammer das Vorliegen der Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe verneint. Sie seien nicht ausreichend nachweisbar. Der Angeklagte habe sich im Büro in eine große Erregung gesteigert, weil seine Forderungen an der Frau abgeprallt seien. Er habe sich dabei mit seiner Persönlichkeit in eine Situation gebracht, aus der es für ihn keine andere Lösung als den Schuss gegeben habe. Rechtlich könne von ihm jedoch gefordert werden, auch dann die Waffe auf den Tisch zu legen und zu gehen. Das habe er nicht getan und sich des Totschlags schuldig gemacht.

Bei der Strafzumessung hat das Gericht Geständnis und Alter strafmindernd berücksichtigt. Der Angeklagte sei seit dem Suizidversuch erblindet und geistig behindert. Er sei mittellos und zeitlebens auf fremde Hilfe angewiesen. "Eine längere Haftstrafe als siebeneinhalb Jahre", so die Richterin Kleine-Cosack, "wäre für die Kammer inhuman gewesen."

http://www.badische-zeitung.de/totschlag-kein-mord-7-5-jahre-haft-nach-beziehungsdrama[/CODE]

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Frankfurter Flughafen, vor knapp einem Jahr: Arid Uka steigt in einen Bus vor dem Terminal und feuert mit einer Pistole auf US-Soldaten. Das Oberlandesgericht Frankfurt verhängt nun die Höchststrafe gegen den Attentäter. Seine vorzeitige Entlassung wird ausgeschlossen.

Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Anschlag auf US-Soldaten am Frankfurter Flughafen ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach Arid Uka des zweifachen Mordes und des dreifachen Mordversuchs für schuldig. Die Tat gilt als der erste vollendete islamistische Anschlag in Deutschland.

Der 22 Jahre alte Uka nahm den Urteilsspruch mit verschränkten Armen und äußerlich regungslos auf. Ihm droht nach der Haft die Abschiebung ins Kosovo, weil er nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

Bundesanwaltschaft und Verteidigung waren sich in ihren Plädoyers einig, dass Uka wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis muss. Die Anklage ist überzeugt, dass Uka am 2. März 2011 seinen persönlichen Beitrag zum Dschihad (Heiligen Krieg) leisten wollte. Er habe sich zum "Herrn über Leben und Tod gemacht" und seine Opfer willkürlich ausgesucht. Er habe alle 16 Soldaten töten wollen, die mit dem Militärbus auf dem Weg zur US-Luftwaffenbasis Ramstein waren. Von dort aus sollte es nach Afghanistan gehen. Der Täter wartete, bis die unbewaffneten Soldaten in den Bus eingestiegen waren, und schoss dann in dem engen Gang auf sie.

Keine Aggressionen vor der Tat

Ukas Verteidigerin Michaela Roth beschrieb ihren nicht vorbestraften Mandanten dagegen für "einen jungen Mann, der Amok gelaufen ist", aber keineswegs für einen religiösen oder gar islamistischen Terroristen. Er sei vor der Tat nie aggressiv gewesen, habe nie Andersgläubige bekehren oder gar bekämpfen wollen.

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei Uka um einen Einzeltäter handelt, der sich im Internet radikalisiert hat. Hinweise eines Journalisten, wonach Uka 2010 in Bosnien in einem Sommercamp militärisch ausgebildet worden sei, konnten in dem Verfahren nicht erhärtet werden.

Nicht geklärt wurde auch die Herkunft der Waffe. Ukas Vater wurde inzwischen per Strafbefehl wegen unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Pistole zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt, wie die Frankfurter Staatsanwaltschaft berichtete. Ob es sich dabei um die Tatwaffe handelt, konnte die Staatsanwaltschaft aber nicht sicher sagen.

http://www.n-tv.de/politik/Uka-bekommt-Lebenslang-article5465661.html[/CODE]

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Für großes Aufsehen sorgte das Explodieren eines 5 kg-Böllers am frühen Neujahrsmorgen auf dem Pausenhof der Falkensteiner Schule. Es war zwar nicht der gewaltige Krach, der in dieser Nacht naturgemäß nicht so aufgefallen war, sondern die Publizierung der Szene in einer bekannten Internet-Plattform.

Das Video wurde von hunderten angeklickt, für die meisten war es wohl eine riesen Gaudi, einige von ihnen sahen allerdings auch die Gefährlichkeit in dieser Szene und informierten die Polizei. Schnell war klar, dass es sich hier nicht mehr um einen normalen Silvesterkracher handelte, sondern um ein größeres Sprengstoffpaket mit entsprechender potentieller Gefährlichkeit.

Nach umfangreichen Nachforschungen konnte nun ein 15Jähriger aus dem Landkreis ermittelt werden, der zugab, den Sprengstoff auf einem Vietnamesenmarkt in Tschechien 10 Tage zuvor gekauft und bis zum Einsatz in seinem Zimmer verwahrt zu haben. In der Silvesternacht ließ er dann mit einigen Kumpels das Paket hochgehen.

Bei dem Böller handelt es sich um ein in Deutschland nicht zugelassenes Sprengmittel. Die Einfuhr ist verboten. Eine "Bombe" mit dieser Sprengkraft wäre zudem auch hierzulande kein zulässiger Silvesterkracher mehr. Passiert ist zum Glück nichts. Die möglichen Gefahren im Umgang mit einem solchen oft unsachgemäß hergestellten Böller sind jedoch enorm....

Mit einigen Sachbeschädigungen durch Sprengungen in der Nachjahrsnacht in der weiteren Umgebung von Falkenstein hatte der Jugendliche nichts zu tun.

Gegen den jungen Mann wurde ein Strafverfahren wegen eines Verstosses gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Bleibt zu hoffen, dass dieser Fall auch für die weitere Zukunft nicht zur Nachahmung, sondern als Abschreckung dient! Silvester kommt auch dieses Jahr....

http://www.polizei.bayern.de/schwaben_sw/news/presse/aktuell/index.html/151208[/CODE]

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Zu sechs Jahren Gefängnis hat am Mittwoch das Landgericht Paderborn einen 48-Jährigen aus Büren-Steinhausen (Kreis Paderborn) verurteilt. Nach Überzeugung der Richter handelte der Jäger mehrere Jahre lang ohne eine entsprechende Erlaubnis mit Waffen.

Vorwürfe, die schwer wogen. Schließlich hatten Paderborner Behörden dem Mann schon 2007 jegliche waffenrechtliche Erlaubnis entzogen, nachdem er einen Revolver im Keller seiner Eltern auf einer Werkbank dauerhaft abgelegt und damit gegen die Vorschriften des Waffengesetzes massiv verstoßen hatte.

Nach achtwöchiger Beweisaufnahme sah es das Landgericht als erwiesen an, dass der Mann von 2007 bis 2010 rund 250 Waffen bei diversen Händlern gekauft und diese zum Teil weiter veräußert hatte. Bei einer Durchsuchung im Oktober 2010 entdeckten die Ermittler 52 Gewehre und Pistolen in der Wohnung und im Keller des 48-Jährigen. Teilweise waren die Waffen vorschriftsmäßig in Tresoren und Waffenschränken verschlossen, teilweise waren sie aber auch einfach nur in Zimmerecken abgestellt.

Einige Waffen gerieten in völlig falsche Hände: So wurde eine Pistole bei einem Raubüberfall auf einen Baumarkt in Lüdenscheid benutzt, fünf Pistolen fanden sich im Waffenarsenal eines Bielefelder Drogendealers.

http://www.nw-news.de/owl/6044915_Sechs_...andel.html[/CODE]

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Am 26.01.2012 legte ein Unbekannter eine Handgranate in ein Regal des Real-Marktes im "Hörnsheimer Eck". Die Ermittler der Kriminalpolizei in Wetzlar richteten eine Sonderkommission ein. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei bitten um Mithilfe.

Ein Ladendetektiv fand die Handgranate in der Spielzeugabteilung des Marktes. Nachdem Polizisten diese aus dem Markt in einen sicheren Bereich gebracht hatten, entschärfte sie ein Sprengstoffsachverständiger des Hessischen Landeskriminalamtes. Der Supermarkt wurde geräumt, bei der anschließenden Durchsuchung fand die Polizei keine weiteren gefährlichen Gegenstände. Die kriminaltechnische Untersuchung bestätigte, dass es sich um eine vollfunktionsfähige Splitterhandgranate der Serbischen Armee vom Typ "M75" handelte. Eine Detonation hätte für die Kunden und Mitarbeiter fatale Folgen gehabt. Offensichtlich nahmen der oder die Täter den Tod unschuldiger Menschen in Kauf. Die Staatsanwaltschaft in Wetzlar ermittelt wegen versuchten Mordes und wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

http://www.smartredirect.de/ad/clickGate.php?u=Fo6Pr2As&m=1&p=0oAj48ggLw&s=&url=http%3A%2F%2Fwww.presseportal.de%2Fpolizeipresse%2Fpm%2F56920%2F2191468%2Fpol-ldk-gemeinsame-presseerklaerung-der-staatsanwaltschaft-limburg-zweigstelle-wetzlar-und-der[/CODE]

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Schwer bewaffnete Spezialkräfte durchsuchten (Landkreis Rostock) ein Anwesen in Admannshagen.

Admannshagen (OZ) - Spektakulärer Polizeieinsatz im kleinen Admannshagen (Landkreis Rostock): Wie erst jetzt bekannt wurde, haben Spezialkräfte des Landeskriminalamtes in der vergangenen Woche das Anwesen eines Albaners in dem kleinen Ort gestürmt.

Die Beamten des Sondereinsatzkommandos (SEK) warfen zunächst eine Blendgranate, durchsuchten dann schwer bewaffnet das Gelände. Die Staatsanwaltschaft Rostock wirft dem Mieter des Areals – einem 33 Jahre alten Mann – einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Bei der Razzia entdeckten die Fahnder nach eigenen Angaben dann auch eine scharfe Schusswaffe.

Es war die zweite Razzia innerhalb weniger Monate auf dem Anwesen. Bereits im Oktober hatte das SEK den Hof gestürmt – und dabei Diebesgut sicherstellen können.

Mehr dazu lesen Sie in der Mittwochsausgabe Ihrer OSTSEE-ZEITUNG (Bad Doberaner und Rostocker Zeitung).

http://www.ostsee-zeitung.de/doberan/index_artikel_komplett.phtml?SID=a43bd263a42b2213ab7c344c2a442c85&param=news&id=3356396[/CODE]

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Ein 51-jähriger Lippstädter und ein 42 Jahre alter Mann aus Gütersloh sind wegen zahlreicher Verstöße gegen das Waffengesetz angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft Bielefeld geht es unter anderem um den Besitz von Kugenschreibern, mit denen geschossen werden kann.

Bereits im Juni 2010 hat es eine Hausdurchsuchung bei dem 51-jährigen Arbeiter in Lippstadt gegeben, wie Staatsanwalt Christoph Mackel am Dienstag auf Anfrage der „Glocke“ mitteilte. Dabei wurde ein großes Waffenarsenal entdeckt. Nach Angaben von Mackel gehörten dazu 7 Maschinenpistolen, 7 Pistolen, 10 Revolver, 53 Gewehre und 5 Schieß-Kugelschreiber, „wie man sie aus den James-Bond-Filmen kennt“. Alle Waffen sind umfangreichen Untersuchungen des Landeskriminalamtes in Düsseldorf zufolge funktionstüchtig.

Der Lippstädter hatte angegeben, dass er den größten Teil der Waffen für 20.000 Euro von dem 42-jährigen Gütersloher gekauft habe. Der Gütersloher habe diese nach eigenen Angaben gesammelt und aus persönlichen Gründen verkauft. Die beiden selbsternannten „Waffennarren“ besaßen allerdings keine Genehmigung für den Waffenbesitz. „Ein politischer oder rechtsextremistischer Hintergrund ist nicht ersichtlich“, sagt Staatsanwalt Mackel.

Da Maschinenpistolen als Kriegswaffen gelten, sind die beiden Männer wegen Verstoß gegen das Waffengesetz sowie das Kriegskwaffenkontrollgesetz angeklagt. Das Strafmaß liegt laut Mackel bei mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. Ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest.

http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/regionales/Waffen-gehortet---Zwei-Maenner-angeklagt-5ffe69f9-43f8-4815-b3fb-08ed9e171aba-ds[/CODE]

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Bestürzung und Betroffenheit sind auch am Morgen danach noch greifbar. Auf der Karl-Albert-Straße in Beeck stehen vor Hausnummer 18 ein Dutzend Menschen. Keiner redet ein Wort. Immer wieder kommen Nachbarn oder andere Schaulustige hinzu, die den Tatort mit eigenen Augen sehen wollen. Sie schütteln fassungslos den Kopf, sind sichtbar erschüttert. Hier wurde am Montag um 20 Uhr Ahmet E. niedergeschossen. Der 39-jährige Duisburger starb noch am Abend in einem Krankenhaus. Erschossen von einem Nachbarn, mit dem das Opfer scheinbar schon länger im Streit lag.

Eine Kugel traf das Opfer in den Kopf, fünf in die Brust. Hintergrund der blutigen Tat scheint verletztes Ehrgefühl zu sein. Die Frau des Täters wollte nach WAZ-Informationen seit längerem ihren Ehemann verlassen – und das Opfer und dessen Familie standen ihr dabei helfend zur Seite. Deshalb soll es auch bereits im Oktober 2011 zu einer Schlägerei zwischen den beiden Männern gekommen sein. Dieser Fall wurde auch bei der Duisburger Polizei angezeigt. Nun scheint dieser schwelende Streit auf fatale Weise eskaliert zu sein.

Kamerateams am Tatort

Der Computerladen des Opfers im Erdgeschoss des Hauses ist geschlossen. Kamerateams filmen den Tatort. Das Blut des Opfers klebt noch auf dem Asphalt. Ein wenig Sand ist darüber geschüttet. Die Polizei fährt Streife. Im Minutentakt klingeln schwarz gekleidete Menschen mit traurigen Mienen an der Haustür von Familie E., um ihr Beileid kundzutun und der Familie Trost zu spenden.

„Wir können das nicht fassen. Ahmet ist tot. Nein: Er wurde uns genommen! Er wurde einfach getötet“, klagt eine Cousine des Getöteten. Ihre Stimme versagt. Die Frau weint, zittert am ganzen Leib und schlägt sich mit den Händen auf die Knie. „Das hätte niemals passieren dürfen.“

In der Teestube gegenüber unterhalten sich Mehmet Ercoskun, Murat Altaca und Necdet Engin. Sie sind Nachbarn, kannten Opfer und Täter. „Jeder kannte die beiden hier“, sagen sie. „Das Opfer, also Ahmet ist fast im ganzen Duisburger Norden bekannt. Jeder hat seinen Computer bei ihm zur Reparatur abgegeben. Er war ein sehr guter, beliebter Mensch“, erklärt Ercoskun.

"Keiner würde so etwas für möglich halten"

„Das Gerücht, dass Ahmet etwas mit der Frau des Täters gehabt haben soll, ist Blödsinn“, sagt Engin. „Sie können hier 1000 Leute fragen: Keiner würde so etwas für möglich halten“, ergänzt einer der Männer. Das Opfer sei ein streng religiöser Mann gewesen, hatte schon mehrmals die Pilgerfahrt nach Mekka bestritten. „Er und ein Verhältnis mit einer anderen verheirateten Frau? Undenkbar!“, befindet Turgay Akyazin, der Inhaber der Teestube. Er war derjenige, den der Täter nach seinem Mord angewiesen hatte: „Ruf die Polizei! Ich habe einen Mann erschossen.“ Akyazin: „Ich war entsetzt. Wir hatten zuvor die Schüsse auf der Straße gehört. Ich habe schnell die Polizei angerufen.“

Zurück zu Opfer und Täter: Beide sind jeweils verheiratet. Beide haben zwei Kinder. „Dieser Mord geschah nicht zwischen zwei, um eine Frau rivalisierende Männer. Die Frau des Täters hatte sich von ihrem Mann getrennt. Dieser machte Ahmet E. dafür verantwortlich, weil er Frau und Kinder vor dem Täter schützte“, schrieb Seniye Ergün, eine Freundin des Getöteten, in einer E-Mail an die Duisburger WAZ-Redaktion.

Auf der Straße erzählen einige Nachbarn von gewalttätigen Übergriffen des Täters gegen seine Frau. „Sie wollte ihn verlassen. Und die Schuld daran hat er dem Opfer gegeben“, sagt ein älterer Mann.

Fakten zum Fall

Aussage verweigert

Bei der Tatwaffe handelt es sich um eine Pistole – eine Beretta 9mm. Ob der Täter im legalen Besitz der Waffe war, konnte die Polizei gestern noch nicht klären. Der Angeklagte machte laut Polizeisprecher Ramon van der Maat beim gestrigen Verhör von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er hat sich schon anwaltlichen Beistand genommen.

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/bestuerzung-nach-toedlichem-drama-in-duisburg-beeck-id6326869.html
Polizei vermutet Bluttat aus Eifersucht Einen Tag nach den tödlichen Schüssen auf einen 39-jährigen Mann in Beeck hat die Polizei erste Ermittlungsergebnisse vorzuweisen. „Das Opfer ist durch sechs Pistolenschüsse getötet worden“, sagte Polizeisprecher Ramon van der Maat am Dienstag. „Einer davon ins Auge, ein anderer in den Brustkorb. Welcher davon jetzt tödlich war, können wir noch nicht sagen.“ Am Montagabend war wie berichtet auf der Karl-Albert-Straße in Beeck ein Streit zweier türkischstämmiger Männer eskaliert. Jede Aussage verweigert Der 35-jährige Tatverdächtige, der sein vier Jahre älteres Opfer niederschoss, stellte sich nach der Bluttat sofort der Polizei. Der Festgenommene verweigerte bisher jede Aussage. Über das Motiv des Schützen gibt es nur Mutmaßungen. Der Polizeisprecher berichtete von Zeugenaussagen, die darauf hinwiesen, dass der Mörder dem Opfer die Schuld für das Scheitern seiner Ehe gab. Ob es sich aber wirklich um einen Mord aus Eifersucht handelt, oder ob noch andere Motive eine Rolle spielen, kann die Polizei aktuell noch nicht abschließend beurteilen. „Da arbeitet die Mordkommission jetzt mit Hochdruck dran“, so der Pressesprecher. Aus diesem Grund hat der Staatsanwalt Haftbefehl wegen Mordes aus Heimtücke beantragt. „Das vor allem deshalb, weil der Verdächtige noch weiter auf das am Boden liegende Opfer eingeschossen haben soll, um sicher zu gehen, dass der Mann auch tatsächlich stirbt“, erklärt van der Maat. „Die Versuche der Kollegen das Opfer zu reanimieren, waren zunächst zwar erfolgreich, aber im Krankenhaus ist der Mann dann schließlich an den Folgen seiner Verletzungen gestorben. Der vermeidliche Todesschütze soll sich einer Pistole des Models „Beretta 9 Millimeter“ bedient haben – eines Waffenmodells, dass viele deutsche Polizisten als Dienstwaffe verwenden. Einen Waffenschein besaß der Mann offenbar nicht. Auch zum Tathergang gibt es dank erster Zeugenaussagen offenbar nun genaueres. „Der Tatverdächtige soll mit seinem Auto neben dem Wagen des des Opfers gehalten haben“, meint Van der Maat. „Dann ist er wohl wortlos ausgestiegen und hat die Waffe auf das in seinem Auto sitzende Opfer gerichtet und abgedrückt.“ Die Polizei sprach von einer „Hinrichtung“. Bei einer Verurteilung droht dem Täter nun eine lebenslange Freiheitsstrafe.
http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/duisburg/nachrichten/polizei-vermutet-bluttat-aus-eifersucht-1.2703526[/code]

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Schleierfahnder der Polizei bei einer Fahrzeugkontrolle in Passau sichergestellt. Im Auto eines 34 Jahre alten Mannes fanden Beamte am Sonntag einen sogenannten Schießkugelschreiber und insgesamt 100 Schuss Munition, wie die Polizei am Montag mitteilte.

Mit der verbotenen Waffe, die äußerlich einem Stift ähnele, lasse sich kleinkalibrige Munition abfeuern, hieß es. Gegen den Besitzer wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Er durfte seine Reise nach dem Hinterlegen einer Kaution aber fortsetzen.

http://www.smartredirect.de/ad/clickGate.php?u=Fo6Pr2As&m=1&p=0oAj48ggLw&s=&url=http%3A%2F%2Fwww.ramasuri.de%2F54560%2Fnachrichten%2Fpolizeimeldungen%2Fpolizei-beschlagnahmt-schiesskugelschreiber%2F[/CODE]

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23-Jähriger soll wegen Mordes an Freundin 20 Jahre hinter Gitter

USTER - ZH - Eine 20-jährige Freiheitsstrafe wegen Mordes hat der Staatsanwalt am Montag im Mordprozess gegen einen 23-jährigen Mann vor dem Bezirksgericht Uster ZH gefordert. Vor drei Jahren hatte der Beschuldigte seine Freundin erschossen.

Neben Mord lautet die Anklage auf mehrfache Gefährdung des Lebens und diverse Verstösse gegen das Waffengesetz. Als Eventualantrag verlangt der Staatsanwalt eine Bestrafung mit sechs Jahren Freiheitsentzug wegen fahrlässiger Tötung.

Der junge Mann, der laut Ankläger in der Untersuchung von zahlreichen Zeugen als "erschreckend aggressiv" geschildert wurde, soll zudem eine Therapie machen. Er selbst findet dies allerdings nicht nötig, wie er sagte.

Der Beschuldigte macht einen Unfall geltend. Er habe gemeint, die Pistole sei ungeladen, als er sie der knapp 17-Jährigen so an den Hals hielt, dass die Kugel den Kopf durchschlug. Aus Dummheit und aus Langeweile habe er dies getan, sagte er.

Die Tat kurz vor Mitternacht am 7. März 2009 war nach Ansicht des Anklägers allerdings weder ein Unfall noch ein Spiel oder ein Lausbubenstreich, sondern "bitterer Ernst", wie er im Plädoyer sagte. Der damals 20-Jährige habe die Waffe sehr präzise platziert und zweimal abgedrückt.

Was der Tat auf einem Parkplatz bei einem Einkaufszentrum in Volketswil ZH vorausgegangen sei, könne man nicht wissen. Wahrscheinlich sei ein Streit, nachdem die Freundin durch mehrere Telefonanrufe mitgekriegt habe, dass es da noch eine andere Frau gebe.

Nach der Tat brachte der Beschuldigte die sterbende Freundin nicht etwa auf direktestem Weg ins Spital. Erst traf er sich mit seinem Bruder auf einem anderen Parkplatz, dann fuhr er einen Umweg entlang dem Greifensee. Und im Spital löschte er umsichtig sämtliche SMS und Combox-Nachrichten von seinem Handy, bis auf ein paar wenige nichtssagende Botschaften.

Gegenüber den Ärzten und später den Ermittlern tischte der Schütze immer neue Versionen des Geschehenen auf. Er beschuldigte unter anderem unbekannte Dritte, bis er schliesslich den Schuss eingestand und auf die Unfallversion einschwenkte.

Laut Staatsanwalt log er bei seine Aussagen "derart dümmlich und offensichtlich, dass man an seiner Intelligenz zu zweifeln beginnt". Wo die bis heute verschwundene Waffe geblieben ist, verriet der Angeklagte nie. Auch vor Gericht verweigerte er am Montag die Aussage dazu.

Zum Tathergang gab er sich ebenfalls eher einsilbig, während er zuvor bei der Befragung zur Person und zu den zahlreichen Waffen, die bei ihm gefunden wurden, wortreich und locker Auskunft gab. Nach seiner Schilderung gehörte kaum eine Waffe ihm. Entweder waren sie ausgeliehen oder harmlos - eine Pistole sei gar bloss ein simples Feuerzeug gewesen.

Der Prozess geht am Dienstagnachmittag weiter. Nach dem Staatsanwalt kommt der Verteidiger zu Wort. Die Urteilseröffnung ist auf Donnerstag oder Freitag vorgesehen.

http://www.blick.ch/news/23-jaehriger-soll-wegen-mordes-an-freundin-20-jahre-hinter-gitter-id1755281.html[/CODE]

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