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Datenbank: Verwendung illegaler (Schuss)Waffen


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http://www.welt.de/regionales/hamburg/article106351572/Blutige-Menschenjagd-auf-Kongolesen-in-Hamburg.html

So einen Fall hat es in Hamburg lange nicht gegeben: Im Stadtteil Harburg versuchten mehrere Männer einen Mann offenbar gezielt zu töten. Das schwer verletzte Opfer überlebte vermutlich nur, weil couragierte Zeugen eingriffen. Die Polizei nahm drei der Angreifer fest.

Nach zwei weiteren Männern wird gefahndet. Alle Festgenommenen gehören zu einer Familie aus dem ehemaligen Jugoslawien. Die Hamburger Justiz ließ alle wieder laufen – weil nicht klar ist, wer zustach.

Es war eine offenbar genau geplante, untereinander abgesprochene Tat. Auf offener Straße, am helllichten Tag mitten im Zentrum Harburgs, stoppten die Täter mit einem dunklen Wagen einen Audi, in den kurz zuvor Joseph M. zu zwei Männern gestiegen war.

Gezielt zerrten die Angreifer den 41-Jährigen aus dem Fahrzeug. Was sich dann vor den Augen entsetzter Passanten abspielte, war eine blutige Menschenjagd. Gemeinsam prügelten die Angreifer auf den Kongolesen Joseph M. ein. Auch ein Messer wurde gezückt, mehrere Stiche trafen den Mann in den Rücken.

Blutend und in Todesangst versuchte der Schwarzafrikaner in vor einer roten Ampel an der Kreuzung Schloßmühlendamm/Ecke Sand stehende Autos zu flüchten. Dabei wurde er immer wieder attackiert. Nur das mutige Eingreifen von Passanten rettete ihn.

Alarmierte Polizisten konnten Jeton H. (18), Sedat H. (23) und Mirsat H. (26) noch am Tatort überwältigen. Schon kurz danach tauchten die Anwälte der Männer auf. Die Festgenommenen machten keine Aussagen.

Während ihr lebensgefährlich verletztes Opfer nur durch eine Notoperation überlebte, wurden die drei festgenommenen Angreifer auf freien Fuß gesetzt. Es gibt laut Staatsanwaltschaft keine Haftgründe, denn den Angreifern konnte keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden.

Zwar gibt es zahlreiche Fotoaufnahmen von Passanten, und es existiert sogar ein Film, der den Ablauf des gezielten Angriffs zeigt. Wer zugestochen hat, ist dennoch unklar. Nach zwei Männern wird im Zusammenhang mit der Tat noch gefahndet.

Es handelt sich um zwei Südländer, die in Richtung Schwarzenberg flüchteten. Lediglich gegen den noch nicht identifizierten Messerstecher wird wegen eines versuchten Tötungsdeliktes ermittelt. Dass die Tat gemeinschaftlich mit dem Vorsatz begangen wurde, den Mann zu töten oder es billigend in Kauf zu nehmen, sei „Spekulation“, hieß es aus der Staatsanwaltschaft.

So bleibt der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung, der keine Haft begründet. Das bedeutet wohl auch, dass die zu erwartende Strafe so niedrig sein dürfte, dass sich die Täter deswegen nicht absetzen werden.

Die Fahndung nach dem Messerstecher läuft zunächst intern, obwohl aus Polizeikreisen verlautete, dass es gute Aufnahmen von den noch gesuchten Tätern gibt. Doch für eine Öffentlichkeitsfahndung müsste ein Richter seine Zustimmung geben.

Bislang geht man bei der Polizei davon aus, dass in dieser Phase der Fahndung die Persönlichkeitsrechte des Messerstechers schwerer wiegen. Zunächst müssten alle internen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Das Motiv der Tat ist völlig unklar. Der Niedergestochene konnte mittlerweile von der Polizei vernommen werden. Der Mann hat ebenso wie die zwei Männer, zu denen er ins Fahrzeug gestiegen war, nicht die geringste Ahnung, warum der gezielte Angriff auf ihn stattfand.

Opfer Joseph M. sagte der Mordkommission, dass er die Angreifer nicht kenne. Er könnte sogar das Opfer einer Verwechslung sein. Die Ermittler der Mordkommission halten seine Aussage für glaubhaft.

:wallb:

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Maschinenpistolen, Pumpguns und circa 600 Schuss Munition

Forchheim (dapd-bay). In einer Wohnung im oberfränkischen Forchheim hat die Polizei ein großes Waffenarsenal sichergestellt. Bei einer Razzia vor wenigen Tagen wurden zahlreiche Handfeuerwaffen und Gewehre entdeckt, die der 47-jährige Bewohner auf dem Dachboden und im Schlafzimmer aufbewahrte, wie die Polizei am Montag mitteilte.

Darunter befanden sich Maschinenpistolen, Pumpguns und circa 600 Schuss Munition. Vor der Wohnungsdurchsuchung hatte die Polizei Hinweise aus der Bevölkerung bekommen. Den Waffennarr erwarten strafrechtliche Konsequenzen wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz. Er sitzt bereits in Untersuchungshaft.

http://www.welt.de/newsticker/news3/article106353016/Waffenarsenal-in-Forchheimer-Wohnung-entdeckt.html
Riesiges Waffenarsenal in Franken, Polizei verhaftet österreichischen Waffennarr Maschinenpistolen, Pumpguns und fast 600 Schuss Munition – die Polizei hat im Haus eines Österreichers in Franken ein gewaltiges Waffenlager entdeckt. Besonders brisant: Gerüchten zufolge war der Mann Polizist und IAEO-Mitarbeiter. Mehr:
http://www.focus.de/panorama/welt/riesiges-waffenarsenal-in-oberfranken-polizei-verhaftet-oesterreichischen-waffennarr_aid_757638.html[/code]

[left][color=#000000]

[url="http://www.focus.de/panorama/welt/riesiges-waffenarsenal-in-oberfranken-polizei-verhaftet-oesterreichischen-waffennarr_aid_757638.html"][/url][/color][/left]

Edited by Jägermeister
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http://www.welt.de/regionales/berlin/article106354486/Mann-in-Wedding-auf-offener-Strasse-hingerichtet.html

Mysteriöser Mord in Wedding: Ein 51 Jahre alter Türke ist in der Nacht zum 21. Mai auf offener Straße durch mehrere Schüsse regelrecht hingerichtet worden. In den Morgenstunden stellte sich dann ein 46 Jahre alter Mann in Lichtenrade auf einem Polizeiabschnitt und gab an, der Täter zu sein.

Er legte ein umfangreiches Geständnis ab. Bei ihm handelt es sich ebenfalls um einen Türken. Zum Motiv machte die Polizei gestern keine Angaben und verwies auf die laufenden Ermittlungen.

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An die Mods:

1)scheint noch nicht in der Datenbank zu sein (Check ist schwierig - kann man das vereinfachen ?) was ist mit einem Wiki ?

2) passt auch in Notwehrthema

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Bei Überfall

Autohändler schoss aus Notwehr

Euskirchen/Hellenthal:

Der Tote im Auto vorm Euskirchener Marienhospital: Nach dem Schuss auf Semih D. (25) geht die Staatsanwaltschaft derzeit von Notwehr aus.

Gegen den Schützen, ein Unternehmer (64) aus Hellenthal, wird aber wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.

Semih D. war gewaltsam in das Haus des 64-Jährigen eingedrungen, wollte ihn überwältigen und ihm sein Geld rauben. Der 25-Jährige ging wohl von keiner Gegenwehr aus. Doch der Unternehmer zückte plötzlich eine Pistole – und drückte ab.

Nach EXPRESS-Information handelt es sich bei dem Überfallopfer um einen Autohändler mit mehreren Wohnsitzen. Neben Hellenthal lebt er unter anderem auch in Köln. Semih D. kam aus der Domstadt, liebte teure Flitzer. Täter und Opfer lernten sich auf diesem Weg kennen.

Mit einem Bekannten (26) erkundete Semih D. daraufhin die Wohnanschrift des Autohändlers in der Eifel. „Sie hielten ihn für vermögend“, erklärt Peter Jansen von der zuständigen Staatsanwaltschaft Aachen. Am 26. April, gegen 23 Uhr, sollte die Tat über die Bühne gehen. Kurz darauf war Semih D. tot…

Der Unternehmer schoss dem 25-Jährigen in den Bauch. Mit letzter Kraft schleppte der sich noch zum Auto, wo sein Komplize gewartet haben soll. Dieser gab sofort Gas, raste mit dem Sterbenden ins 40 Kilometer entfernte Euskirchen, wo er ihn im Auto vor der Klinik zurückließ. Doch Semih D. war bereits auf der Fahrt verblutet.

Für die Mordermittler war der Fall zunächst voller Fragen, auch hinsichtlich des Tatorts. Denn der Unternehmer hatte die Tat nicht sofort gemeldet – aus Angst, weil er für die Pistole keinen Waffenschein hatte.

http://www.express.de/bonn/bei-ueberfall-autohaendler-schoss-aus-notwehr,2860,15195210.html

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MAGDEBURG/DPA. Wegen Schüssen auf offener Straße hat das Landgericht Magdeburg einen 21-Jährigen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er wurde am Montag wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er nach einem Telefonat am 4. September 2011 so beleidigt fühlte, dass er seinen Gesprächspartner zur Rede stellen und mit der Waffe einschüchtern wollte. Auf dem Hasselbachplatz in Magdeburg gab er drei Schüsse in die Luft und gegen den Boden ab. Ein Projektil prallte ab und traf eine junge Frau - Freundin des Telefonpartners - am linken Unterschenkel.

Der Schütze wollte seine Tat vor Gericht nicht erklären. Er entschuldigte sich allerdings bei der jungen Frau, die als Nebenklägerin auftrat - und bei ihrem Freund. Beide sagten als Zeugen aus. Sie konnten nicht sagen, wohin die Schüsse genau abgegeben worden waren - auch deshalb wurde der 21-Jährige nicht wie angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Im Ermittlungsverfahren hatte der Angeklagte erklärt, er habe die Waffe kurz vor der Tat geschenkt bekommen und danach weggeworfen. Als Reaktion auf Beschimpfungen und Beleidigungen am Telefon sei er mit der Pistole losgezogen, um dem Gegenüber Angst einzujagen. Er habe aber nicht die Absicht gehabt, jemanden zu verletzen.

Der junge Mann, mit dem der 21-Jährige vor der Tat telefoniert hatte, gab an, er habe sich für eine Bekannte einsetzen wollen, die von ihrem Ex-Freund geschlagen worden sei. Ihm habe er mit deutlichen Worten erklären wollen, dass er solch ein Verhalten nicht dulde. Dass er nicht mit dem vermeintlichen Ex-Freund telefonierte, sondern mit dem späteren Angeklagten, wusste er nicht.

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1337604638083&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=1018881578312[/CODE]

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Neu-Ulm. Wegen illegalen Waffenbesitzes ist ein Rentner aus Neu-Ulm zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sein Ex-Schwiegersohn hatte ihn verpfiffen.

Verwandte bei Behörden anzuschwärzen - das ist nicht nett. Aber oft effektiv. Auch im vorliegenden Fall, in dem ein sich in Scheidung befindender Schwiegersohn seinem Bald-Ex-Schwiegervater zeigen wollte, was eine Harke ist. Er steckte der Polizei, dass der alte Herr im Keller Waffen aufbewahrt, ohne einen Waffenschein zu haben.

Die Ermittler wurden fündig. Bei der Durchsuchung kamen zutage: ein Revolver, ein Sturmgewehr, gut 800 Schuss Munition. Fürderhin: 7,5 Kilo Gold und 1 Kilo Platin im Wert von weit über 100 000 Euro. Doch gegen den Strafbefehl über 90 Tagessätze à 30 Euro legte der 73-jährige Einspruch ein. So kam es nun zur Gerichtsverhandlung.

Vor Richter Thomas Mayer wies der Rentner auf seine bescheidene finanzielle Lage hin. Sein Konto sei leer, das Häuschen den Töchtern überschrieben, 1200 Euro Rente monatlich nicht die Welt. Ein Waffennarr sei er nicht. Gewehr, Pistole und Munition aus dem Nachlass seinen Schwagers hätten seit den 70er Jahren in seinem Keller gelagert, ohne angerührt worden zu sein. Dessen Witwe habe beim Umzug keine Verwendung dafür gehabt. "Da hab ich die Sachen halt in Verwahrung genommen."

Auch Gold und Platin seien nur bei ihm deponiert gewesen, sie hätten seiner hochbetagten Tante gehört. Dumm nur, dass des Rentners Frau bei der Durchsuchung gegenüber den Ermittlern beteuert hatte, das Edelmetall gehöre ihr und ihrem Mann. Das parallel laufende Steuerstrafverfahren, so war in der Gerichtsverhandlung zu hören, steht zwar vor der Einstellung, weil man sich juristisch auf eine Schenkung von Seiten der Tante zum Jahresende 2011 einigte. Dennoch wird der 73-Jährige eine happige Steuer abführen müssen.

Zwar deutete Richter Mayer an, er könne den Strafbefehl kassieren und im neuen Urteil die Anzahl der Tagessätze für den unerlaubten Waffenbesitz etwas senken. Ob der finanziellen Lage des Angeklagten müsse er dann aber die Höhe des Tagessatzes erhöhen. Er riet dem Rentner, den Strafbefehl zu akzeptieren. "Da kommen sie besser weg." Nach kurzer Bedenkzeit willigte der 73-Jährige ein. Knurrend.

http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Rosenkrieg-und-Sturmgewehr;art4329,1476611[/CODE]

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Polizisten fanden den Mann an einer Bundesstraße neben seinem Motorrad: Im Ruhrgebiet ist ein 49-Jähriger erschossen worden. Er trug die Kutte der Bandidos.

Bei dem Getöteten handelt es sich nach Informationen von SPIEGEL ONLINE um Hans B., genannt "Hannes", der weder in der Rockerwelt eine herausragende Position einnahm, noch den Ermittlern der Fachdezernate für Organisierte Kriminalität besonders gut bekannt war. "Ein ganz ruhiger Typ. Kein Zuhälter, keine große Nummer" sei der 49-Jährige gewesen, sagte ein Sprecher des Motorradclubs. "Auch wir tappen im Dunkeln."

Nach ersten Erkenntnissen der Polizei hatte B., der eine Kutte der Bandidos Dinslaken trug, seine Harley am Dienstagmorgen gegen acht Uhr am Rande der Horster Straße in Bottrop abgestellt, als ihn mehrere Schüsse trafen. Ein Autofahrer rief daraufhin die Polizei.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bandido-im-ruhrgebiet-erschossen-a-835726.html[/CODE]

Erik

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Er hatte noch 10 Pistolen unter der Matratze!

Düsseldorf/Bochum - Von der Bettwäsche grinsten die „Backstreet Boys“, unter der Matratze lagen eine Axt und zehn Pistolen!

Wir sehen die Schlafecke des Amokschützen vom Düsseldorfer Hauptbahnhof. In seiner Bochumer Hochhaus-Wohnung (winzige 12 qm) hortete Frank M. (48, arbeitsunfähig) umgebaute Pistolen. Mit sechs von ihnen fuhr er nach Düsseldorf...

DIE TAT

Dienstag kam Frank M. mit dem Zug nach Düsseldorf, in der Bahnhofshalle fiel der Verwirrte einer Streife auf. Als die Beamten den Mann ansprachen, lief er weg.

Als die Polizisten „Stehenbleiben!“ brüllten, ballerte er los - traf aber niemanden.

Frank M. rannte raus, schnappte sich einen Schüler (13), aber der Junge riss sich los. Der Amok-Mann lief weiter, nahm eine Frau (22) als Geisel.

Polizisten umringten den Mann mit gezückten Pistolen, schrien: „Waffe runter!“ Sie schossen nicht, weil zu viele Passanten herumstanden. Dann der Schuss!

Eine Stahlkugel aus der frisierten Waffe traf die Geisel am Hinterkopf, prallte aber am Schädel ab. Wie auf dem Video eines Augenzeugen zu sehen ist, sprangen die Polizisten den Schützen danach regelrecht um - drückten ihn auf den Boden.

DAS OPFER

Die Studentin (zufällig ebenfalls aus Bochum) liegt noch in der Uni-Klinik, leidet vor allem seelisch.

Ihr Bruder zu BILD: „Sie steht immer noch unter Schock. Als der Irre abgedrückt hat, schrie sie nur noch ‚Mama, Mama‘, brach dann zusammen.“

DER TÄTER

Frank M. lebt in einem anonymen Wohnblock in Bochum. Er trug immer Schirmmütze und Militärjacke (wie bei der Tat), bei Nachbarn galt er als schräger Typ. Student Michael K. (27): „Wenn man ihn grüßte, guckte er weg.“

Der Richter ließ den Amokschützen in die geschlossene Psychiatrie in Düsseldorf-Grafenberg einweisen. Gegen ihn wird wegen versuchter Tötung in mehreren Fällen ermittelt. Zur Tat selbst schweigt Frank M.

http://www.bild.de/regional/duesseldorf/amoklauf/amok-schuetze-hatte-noch-10-pistolen-18196474.bild.html[/CODE]

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Viel zu tun hatten die Bundespolizisten des Standorts Trier über das Pfingstwochenende. Einige der Einsätze führten die Beamten auch in den Bereich Prüm: So wurden in der Nacht vom 25. auf den 26. Mai zwei Menschen bei der unerlaubten Einreise aus Belgien ertappt.

Da es eine Unstimmigkeit mit den Ausweispapieren einer Person gab, wurde diese zurück nach Belgien gebracht, während die zweite Person zwar weiterreisen durfte, allerdings wegen der unerlaubten Einreise angezeigt wurde.

Ebenfalls aus Belgien reiste am 27. Mai eine Frau ein, die in ihrer Tasche auf dem Beifahrersitz zunächst eine durchgeladene Schreckschusspistole des Kalibers 8 Millimeter mitführte, der zudem das amtliche "PTB"-Siegel fehlte. Gegen die 30-jährige wird nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.

Außerdem fanden Beamte der Bundespolizei am frühen Morgen des 29. Mai nach dem Abbau einer Kontrollstelle ein Portionstütchen mit drei Gramm Marihuana im Straßengraben, welches offensichtlich aus einem Fahrzeug geworfen wurde.fgg

volksfreund.de/blaulicht

http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/pruem/kurz/Kurz-Bundespolizei-Auch-in-Pruem-ordentlich-zu-tun;art8112,3172649[/CODE]

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Neugersdorf (ots) - Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach kontrollierten am 30.05.12 gegen 17.40 Uhr in Neugersdorf zwei tschechische Staatsangehörige mit ihrem Fahrzeug. Bei der näheren Kontrolle des Fahrzeuginnenraumes stellten die Beamten zwischen Fahrersitz und Fahrzeugtür griffbereit eine Schreckschusspistole fest. In der Ablage der Fahrertür befanden sich zu dem zwei einsatzbereite Pfeffersprays. Eine Waffenbesitzkarte und ein Waffenschein für die Pistole konnte nicht ausgehändigt werden. Ein Prüfzeichen befand sich ebenfalls nicht auf der Waffe. Auch auf den Pfeffersprays war das erforderliche Prüfzeichen nicht vorhanden. Die Schreckschusspistole und das Pfefferspray wurden eingezogen und die Personen werden sich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.

Rückfragen bitte an:Bundespolizeiinspektion EbersbachPressesprecherJörg FreitagTelefon: 0 35 86 - 7 60 22 18E-Mail: joerg.freitag@polizei.bund.dewww.bundespolizei.de

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/74161/2262759/bpoli-ebb-verstoss-gegen-das-waffengesetz[/CODE]

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Neuburg (DK) Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilte das Schöffengericht unter Vorsitz von Gerhard Ebner einen 78-jährigen Witwer aus dem Donaumoos zu 14 Monaten Bewährungsstrafe. Bei einer Hausdurchsuchung im Juni vergangenen Jahres war bei ihm ein Arsenal sichergestellt worden.

Waffen, Munition, Gewehrläufe, Schlagring, Karabiner, Schrotflinte und Patronen orteten 40 Polizisten sowie zwei Sprengstoffhunde und Helfer des THW auf dem zirka 5,5 Hektar großen Anwesen mit zahlreichen Scheunen.

„Ich bin froh, dass das Glump endlich weg ist“, seufzte der Senior auf der Anklagebank und bemerkte: „Ich weiß nicht, woher die Waffen kommen.“ Zwölf Jahre lang habe er während der 70er und 80er nicht auf dem elterlichen Anwesen gewohnt. „Da haben fremde Leute dort gelebt. Was die da gemacht haben, weiß ich nicht“, bekräftigte der Rentner. Er selbst sei kein Jäger, „sondern ein Naturfreund“. Allenfalls im Schützenverein sei er gewesen – mit einem eigenen Luftgewehr. Ansonsten habe er mit Waffen nichts am Hut. Außerdem habe bei ihm schon einmal eine Hausdurchsuchung stattgefunden.

„Das war der reinste Saustall“, versuchte Richter Gerhard Ebner den Zustand des Anwesens zum Zeitpunkt der Durchsuchung wiederzugeben. Zwischen alten Reifen habe man zum Beispiel eine Munitionskiste gefunden, Waffen seien auch in Schubladen und Kisten in der Wohnung aufgetaucht, außerdem sei man auf Reinigungswerkzeug für Waffen und Öle gestoßen. Schulterzuckend folgte der Angeklagte den Ausführungen.

„Wir kommen ohne Zeugen nicht weiter“, stand für Staatsanwalt Ingo Desing fest. Der 78-Jährige versuche dem Gericht allen Ernstes glaubhaft zu machen, „dass er nicht weiß, was 32 Jahre lang auf seinem Grundstück gelagert wurde“, stellte der Ankläger ironisch fest. Er sehe keinen Grund, „mit diesem alten Mann Milde walten zu lassen“.

„Auf dem Grundstück herrschte das reinste Chaos“, versuchte Verteidiger Theo Kupferschmid die Einlassung seines Mandanten zu erklären. Der Sachverständige, ein Ingenieur für Waffentechnik des Landeskriminalamtes, hatte die Patronen untersucht, die einen Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz darstellen. Demnach handle es sich um technisch funktionsfähige Munition aus dem Jahr 1936. Sein Fazit: „Das sieht alles alt aus. Da ist nichts, was aktuell am Markt wäre.“

Nach einer Unterbrechung der Verhandlung besann sich der 78-Jährige dann eines anderen: Der strafrechtlich bislang unbescholtene Mann räumte die Vorwürfe aus der Anklageschrift umfassend ein.

„Bei der nicht unerheblichen Menge dieses Gesamtarsenals ist eine Freiheitsstrafe geboten“, stand für Ingo Desing fest, der für 15 Monate auf Bewährung plädierte. Das Grundstück des Angeklagten sei jetzt gründlich von solchen Sachen befreit.

Auf einen Monat weniger als gefordert belief sich dann das Urteil, das der Rentner auch annahm. Der schwerste Vorwurf der Anklageschrift, so der Richter, sei neben dem Besitz illegaler Waffen der Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Doch die zwei Patronen Leuchtspurmunition, um die es hier ging, seien im unteren Bereich anzusiedeln. Außerdem mache der betagte Angeklagte einen einsichtigen Eindruck.

Von Petra Stengel

http://www.donaukurier.de/lokales/neuburg/Neuburg-78-Jaehriger-hortet-Waffenarsenal;art1763,2611707[/CODE]

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Bei einer Schießerei vor einer Diskothek in Hannover ist am frühen Samstagmorgen ein Mann getötet worden. Die Polizei nahm den mutmaßlichen Schützen rund eine halbe Stunde nach der Tat auf der Autobahn 7 Richtung Hamburg fest. Grund für die tödlichen Schüsse soll nach ersten Ermittlungen der Polizei ein Streit zwischen dem 36-Jährigen und seinem 32 Jahre alten Opfer gewesen sein. Die Tatwaffe sei noch nicht gefunden worden, sagte ein Polizeisprecher.

Seinen Angaben zufolge sollen sich beide Männer zunächst in einem Club im Steintorviertel in Hannovers Stadtmitte und dann auf der Straße gestritten haben, wobei es zu einem Handgemenge kam. Ein Freund des 32-Jährigen versuchte, den Streit zu schlichten und die Kontrahenten zu trennen. Daraufhin soll der mutmaßliche Täter eine Schusswaffe aus seinem Auto geholt und mehrfach auf sein Opfer geschossen haben.

Täter feuerte auf davonfahrendes Auto

Der Mann wurde dabei zunächst nicht getroffen und konnte sich in das Auto seines Bekannten retten, mit dem er davon fuhr. Der Schütze feuerte jedoch weiter auf das Auto und traf dabei den auf der Rückbank sitzenden 32-Jährigen tödlich. Der Fahrer des Wagens alarmierte die Polizei. Er sei "physisch unverletzt", werde aber von einem Seelsorger betreut, sagte der Sprecher.

Nach dem mit einem Auto vom Tatort geflohenen Schützen wurde mit einem Großaufgebot und einem Hubschrauber gefahndet. Die Polizei stoppte ihn auf der A 7 bei Walsrode (Landkreis Heidekreis). Mit ihm im Auto saßen ein 23-jähriger Mann und eine 24-jährige Frau. Diese würden derzeit vernommen, sagte der Sprecher. Ihre Verbindung zu dem mutmaßlichen Täter oder der Tat sei noch unklar. Die Waffe sei bislang weder im Auto noch bei der Suche am Tatort gefunden worden.

Der 36-Jährige, der unter anderem wegen Gewaltdelikten der Polizei bekannt ist, verweigerte die Aussage. Auch ist noch unklar, warum die beiden Männer in Streit gerieten. Der mutmaßliche Täter soll am Sonntag einem Haftrichter vorgeführt werden.

http://regionales.t-online.de/streit-vor-diskothek-in-hannover-endet-toedlich/id_56894392/index[/CODE]

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Spaden/Stade. Mühsam, aber augenscheinlich gleichmütig schleppt sich Gerd H. zum letzten Mal in den Sitzungssaal der 2. Großen Strafkammer im Landgericht Stade. Das Urteil nimmt er scheinbar reglos entgegen. Für die tödlichen Schüsse auf den Lebensgefährten seiner Schwester muss Gerd H. sieben Jahre ins Gefängnis. Das Gericht befindet ihn des Totschlags und des unerlaubten Waffenbesitzes für schuldig. Von Jens Schönig

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft wegen Mordes gefordert. Mordmerkmale lagen nach Ansicht des Gerichts aber nicht vor. Niedere Beweggründe sah das Gericht nicht gegeben, da die Motive des 77-Jährigen nicht auf niederster Stufe gestanden hätten. „Wir müssen die Tat auch im Verhältnis zu ihrem Anlass sehen“, erläuterte der Vorsitzende Richter Berend Appelkamp in seiner Urteilsbegründung. Auch die der Tat vorausgegangenen Provokationen von seiten des Opfers müssten berücksichtigt werden. So wurde Gerd H. von ihm mehrfach als „Stinker“ bezeichnet, der „Bakterien verbreite“. Besonders nahm Appelkamp Bezug auf ein Ereignis, bei dem sich Gerd H. mit dem Rollator und Adolf W. auf dem Fahrrad begegneten – und Adolf W. dem Gehbehinderten gedroht hatte: „Hau ab, Du Krüppel, sonst mach ich Dir Beine!“

Eine weitere Begebenheit, die sinnbildlich für die Feindschaft der beiden war, sah das Gericht in einem Streit im Frühjahr des vergangenen Jahres. Im Verlauf des Wortgefechts hatte Adolf W. schließlich mit Pfefferspray gedroht und Gerd H. verließ das Haus mit den Worten „Du ekelst mich nicht raus. Ich knall Dich ab wie einen Hasen.“

Die letzte Begegnung am Vormittag des 28. September 2011 endete tödlich. Gerd H. ging mit einer Waffe in der Tasche zum Haus seiner Schwester, wo er Adolf W. im Hinterhof traf. Der folgende Streit eskalierte so weit, dass sich Adolf W. – den Stützpfeiler für ein Vogelhäuschen in der Hand haltend – mit den Worten „Ich säbel Dir die Beine weg“ auf Gerd H. zubewegte. Dieser forderte W. zwei Mal auf, stehen zu bleiben, zog schließlich seine Pistole und schoss. Adolf W. taumelte noch einige Schritte vorwärts, bevor er vornüber fiel und mit dem Gesicht auf dem Boden aufschlug. Gerd W. stupste den am Boden liegenden W. mit einer Krücke an. Als er daraufhin noch Lebenszeichen bemerkte, schoss er Adolf W. aus nächster Nähe in den Kopf, nach eigenen Angaben, „um ihn nicht leiden zu lassen“.

Von Nachbarn später nach den Schussgeräuschen befragt, sagte H.: „Ich habe nichts gehört. Geschossen wird überall.“

Leben als Sonderling

Die Beschreibung des Lebens von Gerd H. durch das Gericht zeichnete das Bild eines Sonderlings. In Spaden lebte er zunächst mit seiner Großtante, später allein. Er hatte Beziehungen zu Frauen, wollte sich aber nie binden. Mit rund 700 000 Euro Vermögen lebte er schließlich in einem baufälligen Haus ohne Strom und fließend Wasser, widmete sich Tauben, Bienen und hielt zeitweise ein zahmes Wildschwein. Sein Kontakt zu den Nachbarn ging kaum über einen Gruß hinaus. Gleichsam beschrieben diese ihn als freundlich und hilfsbereit.

Seine Schwester kochte für ihn und wusch seine Wäsche. Doch nach Ansicht des Gerichts war es nicht die Angst, ein bequemes Leben zu verlieren, die Gerd H. zu den Todesschüssen trieb. Er sorgte sich auch um seine Schwester, fürchtete, sie wäre dem aus seiner Sicht zwielichtigen Adolf W. hörig. Zudem sah das Gericht die Steuerungsfähigkeit Gerd H‘s durch eine beginnende Demenz erheblich vermindert. „Er konnte sich dem Handlungstrieb deshalb nicht widersetzen“, erklärte Richter Appelkamp. Mildernd wertete das Gericht, dass Gerd H. nicht vorbestraft ist, die Tat gestand und starke gesundheitliche Probleme hat. Dass das Strafmaß nicht geringer ausfiel, sei vor allem durch den Verstoß gegen das Waffengesetz bedingt. „Gerd H. wurde zu der Tat hingerissen, war aber nicht ohne eigene Schuld“, bemerkte Richter Appelkamp.

http://www.nordsee-zeitung.de/region/cuxland/Hagen_artikel,-Bis-aufs-Blut-gereizt-worden-_arid,759001.html[/CODE]

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Die Tochter des mutmaßlichen Polizistenmörders Raimund M. muss sich am Montag (11. Juni) vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten - sie soll Waffen versteckt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft der 32-Jährigen unter anderem Verstöße gegen das Waffengesetz, Geldwäsche, Hehlerei und Begünstigung vor. Angeklagt ist auch ihr 31 Jahre alter Ex-Partner.

Die Frau soll ihrem Vater jahrelang erlaubt haben, in ihrem Keller zwei Metallkisten mit diversen Waffen und mehr als 38 000 Euro Bardgeld abzustellen. Das Geld soll aus einem Raubüberfall im Jahr 2004 stammen. Raimund M. habe ungestört auf die Kisten zugreifen können, heißt es in der Anklageschrift.

Die Brüder Raimund M. und Rudi R. sollen im Oktober 2011 in Augsburg den Polizeibeamten Mathias Vieth erschossen haben - vermutlich auf dem Weg zu einem Raubüberfall. Wann ihnen der Prozess gemacht wird, steht noch nicht fest.

Die Polizei stieß im Januar dann bei den Ermittlungen um den Polizistenmord bei der Angeklagten auf das Waffenarsenal. Nach der Festnahme ihres Vaters und ihres Onkels soll sie das Geld zum Teil in ihrer Küche versteckt haben. Dabei half ihr nach Überzeugung der Staatsanwalt ihr ehemaliger Partner. Die beiden sitzen seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft. Es ist nur ein Verhandlungstag angesetzt.

http://www.np-coburg.de/regional/bayern/bayern/Tochter-des-mutmasslichen-Polizistenmoerders-vor-Gericht;art2832,2019893
Update:
Waffen und dicke Geldbündel im Keller Mehr als sieben Monate nach dem Augsburger Polizistenmord steht die Tochter eines Verdächtigen vor Gericht. Sie kommt mit einer Strafe zur Bewährung davon. Von Ralf Beunink Augsburg - Weil sie Waffen und Geld aus Raubüberfällen für ihren Vater gelagert hat, ist die Tochter des mutmaßlichen Augsburger Polizistenmörders zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Augsburger Amtsgericht verhängte am Montag eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gegen die 32 Jahre alte medizinisch-technische Angestellte. Als Bewährungsauflage muss sie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Gericht urteilte, sie habe gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz verstoßen und sich darüber hinaus der Hehlerei, der Geldwäsche und des Diebstahls schuldig gemacht. Die 32 Jahre alte Nadja M. räumte vor dem Amtsgericht ein, ihrem Vater Raimund M. 2004 erlaubt zu haben, zwei Kisten in ihrem Keller unterzustellen. Fragen nach dem Inhalt habe sie nicht gestellt. Erst als ihr Vater und dessen Bruder Rudi R. Ende 2011 als Hauptverdächtige im Zusammenhang mit dem Ende Oktober 2011 begangenen Augsburger Polizistenmord verhaftet wurden, habe sie die Kisten geöffnet. Schließlich hatte ihr Vater ihr wenige Wochen zuvor gesagt: "Wenn mit mir oder dem Rudi irgendwas ist, dann geh' in den Keller und tue raus, was du brauchen kannst." Die 32-Jährige machte der Satz offenbar nicht misstrauisch: "Ich habe mir nichts dabei gedacht", sagte sie. Als sie die Kisten jedoch geöffnet habe, habe sie der Schlag getroffen. "Ich bin aus allen Wolken gefallen", sagte sie. Schließlich befanden sich unter anderem drei Kalaschnikow-Maschinengewehre, neun Handgranaten, mehrere Pistolen sowie über 38 000 Euro, die aus einem Raubüberfall stammen sollen, in den Boxen. Das Geld versteckte sie nach der Entdeckung hinter einer Sockelleiste in ihrer Küche. Der Polizei meldete sie den Fund nicht.
http://www.np-coburg.de/regional/franken/frankenbayern/Waffen-und-dicke-Geldbuendel-im-Keller;art83462,2023841[/code]

Edited by Jägermeister
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Ehefrau macht Polizei auf scharfe Schusswaffe ihres Mannes aufmerksam /Bei Durchsuchung auch Elektroschocker gefunden

Seesen (AK). Am Mittwoch dieser Woche nahm das Amtsgericht Seesen erneut das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen einen 58-jährigen Seesener auf.

Wahrscheinlich in Folge eines Streits zwischen dem Angeklagten und seiner Ehefrau, rief diese am 2. Oktober 2011 die Polizei und gab an, von ihrem Mann geschlagen worden zu sein. Zudem befände sich im häuslichen Safe ein geladener Revolver. An Ort und Stelle konnten die alarmierten Beamten jedoch keine körperlichen Verletzungen bei der Ehefrau festestellen. Nachdem sich die angeblich Geschädigte immer weiter in widersprüchliche Aussagen verstrickte, weder eine Anzeige aufgeben noch ins Krankenhaus verbracht werden wollte, gab sie schlussendlich zu, die Aktion als kleinen „Racheakt“ inszeniert zu haben.

Trotzdem ging die Braunschweiger Polizei dem Hinweis, dass sich eine scharfe Schusswaffe im Besitz des Ehemannes befinde, nach. Bei einer Durchsuchung der Wohnung wurde dann tatsächlich ein Double Action Revolver mit 89 Schuss Munition gefunden, der in einem codegeschützten Safe lag. Bereitwillig gab der Beschuldigte, der sich zu diesem Zeitpunkt nicht in der Wohnung aufhielt, per Telefon die Zahlenkombination preis. Zusätzlich stellten die Beamten einen Elektroschocker sicher, der frei zugänglich auf einer Kommode zu finden war.

Gegen den ehemaligen Strafbefehl von einer Geldbuße über 9.000 Euro wegen des Führens einer Waffe ohne Waffenschein, hatte der Angeklagte Widerspruch eingelegt. Bei der Verhandlung am Mittwoch sagte er, er habe die historische Waffe bei einer Military-Messe in Belgien gekauft, es sei eine spontane Entscheidung gewesen, er habe nicht über mögliche Konsequenzen nachgedacht. „Ich habe nie jemanden damit bedroht – ich habe sie nie in die Hand genommen – ich habe nie damit geschossen. Ich habe die Waffe einfach vergessen“, erklärte der 58-Jährige dem Vorsitzenden Richter Frank Rüger.

Hinsichtlich der Alkoholiker-Vergangenheit des Beschuldigten sowie den andauernden Eheproblemen mit seiner Frau wies Frank Rüger auf die Gefahr einer geladenen Schusswaffe bei der möglichen Eskalation eines Streits hin. Zudem könne der Revolver in den falschen Händen mit 89 Schuss Verheerendes anrichten. Unter diesen Umständen überlege er sogar, ob eine Geldstrafe in diesem Fall überhaupt ausreiche. Seine Einschätzung der Persönlichkeit des Angeklagten und die erfolgreiche Entzugsthearpie ließen ihn aber von einer in solchen Fällen üblichen sechsmonatigen Bewährungsstrafe absehen.

Nach einer kurzen Beratung mit seinem Anwalt, entschloss sich der Angeklagte, den Einspruch zurückzunehmen. Er trägt damit zusätzlich zu seiner Geldstrafe von 9000 Euro die Kosten des Verfahrens.

http://www.beobachter-online.de/seesen/lokales/geladenen-revolver-ohne-waffenschein-im-safe-d14549.html[/CODE]

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74 Durchsuchungsbeschlüsse und sieben Haftbefehle wurden heute früh seit 5 Uhr in Berlin und Brandenburg im Rockermilieu vollstreckt.

Vorangegangen waren intensive und langwierige Ermittlungen, die federführend durch das Landeskriminalamt Berlin in enger Zusammenarbeit mit der verfahrensführenden Staatsanwaltschaft Berlin umgesetzt wurden. Beteiligt waren weiterhin das Landeskriminalamt Brandenburg und die Staatsanwaltschaft Neuruppin.

Betroffen waren neben dem Clubhaus des „Bandidos“ MC Del Este“ in der Neuendorfstraße in Henningsdorf diverse Wohnungen, Lokale und Arbeitsstätten. In dem seit Juli 2011 geführten Ermittlungsverfahren wird Mitgliedern des Bandidos MC Berlin Del Este sowie den Unterstützungsgruppen Bulldogs Del Este Hennigsdorf und Bulldogs Del Este Tegel gewerbs- und bandenmäßiger Rauschgifthandel zur Last gelegt. Zu den sieben vollstreckten Haftbefehlen kamen noch eine weitere Festnahme eines zufällig angetroffenen Angehörigen der „Bandidos“ mit dänischer Staatsangehörigkeit, der ebenfalls bereits mit Haftbefehl gesucht wurde, sowie fünf vorläufige Festnahmen hinzu. Vier betrafen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, eine einen Verstoß gegen das Waffengesetz, weil der Betroffene im Besitz einer illegalen scharfen Schusswaffe war. Darüber hinaus kam es zu 35 Freiheitsbeschränkungen.Aus den ersten Durchsuchungen ergaben sich Erkenntnisse, die noch vier weitere Durchsuchungen nach richterlicher Anordnung erforderlich machten.Bei den Maßnahmen im Clubhaus des Bandidos MC Berlin Del Este in Hennigsdorf haben Spezialeinsatzkräfte einen Hund erschossen, der sie angegriffen hat.Insgesamt waren rund 1.100 Polizeibeamte an dem Einsatz beteiligt, darunter zur Unterstützung Spezialeinheiten aus verschiedenen Bundesländern und der Bundespolizei. Aufgefunden und sichergestellt wurde ein Chemielabor – mutmaßlich zur Drogenherstellung und darüber hinaus diverse Hieb- und Stichwaffen, drei Langwaffen, eine Pistole, eine abgesägte Schrotflinte und diverse Munition. Weiterhin stellten die Beamten zwei Kräder, vier Pkw, CDs mit volksverhetzendem Inhalt und diverse kleinere Mengen an Rauschmitteln und mehrere Ampullen Testosteron sicher.Der zeitliche Zusammenhang zwischen dem vor einer Woche vollstreckten vereinsrechtlichen Verbot der „Hells Angels MC Berlin City“ und den jetzigen strafprozessualen Maßnahmen gegen „Bandidos MC Del Este“ ergibt sich weitgehend zufällig, signalisiert aber gleichwohl deutlich, dass den gewaltgeneigten und kriminellen Rockergruppierungen mit aller Härte begegnet wird. Insbesondere da, wo die Vereine ihre Strukturen zur Verdeckung von kriminellen Aktivitäten nutzen, müssen sie jederzeit mit Verfolgungsmaßnahmen rechnen.

http://www.berlinonline.de/lokalnachrichten/reinickendorf/article_id=umfangreiche_durchsuchungsmanahmen_bei_rockerclub_3331339078569[/CODE]

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Die Polizeidirektion und die Staatsanwaltschaft in Görlitz ermitteln in einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen einen Großschönauer. Dieser soll im Besitz von erlaubnispflichtigen, weil scharfen Waffen sein. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft gestern mit.

Nachdem die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Görlitz einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt hatte, klingelten am vergangenen Donnerstagmorgen die Ermittler an der Haustür des Mannes. Bei der nachfolgenden mehrstündigen Durchsuchung seines Grundstückes beschlagnahmten die Polizeibeamten eine Pistole, zwei Karabiner, eine Maschinenpistole vom Typ AK 74 „Kalaschnikow“, ein Maschinengewehr „Maxim“ auf Lafette aus dem Ersten Weltkrieg und eine Schießvorrichtung in Form eines Kugelschreibers. Dem ersten Anschein nach handelt es sich um „scharfe“ Waffen. Sie werden zur genaueren Klärung gegenwärtig waffentechnisch untersucht.

Weiterhin fanden die Ermittler mehrere Schreckschusswaffen, Munition und Munitionsteile sowie in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik. Dem 56-Jährigen wird ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt, ihm droht eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren. Er hat sich bisher noch nicht zur Sache eingelassen. Daher kann zur Motivlage derzeit keine Aussage getroffen werden. (SZ)

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=3081213[/CODE]

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  • 2 weeks later...

Am Dienstagmorgen hatte sich die Ehefrau von Vizelandrat Peter Erl, Waltraud Erl, vor dem Amtsgericht wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu verantworten. Offiziell lautete die Anklage auf Vergehen nach Paragraf 52, Absatz drei, des Waffengesetzes. Weil es sich bei der Waffe um eine halbautomatische Pistole vom Typ Walther PP handelte, beginnt der Strafrahmen laut Staatsanwalt Johann Duschl mit sechs Monaten Gefängnis und endet mit fünf Jahren.

Seit 15 Jahren lag dieses Schießeisen laut den Bekundungen von Waltraud Erl im Tresor, von dem auch nur sie den Schlüssel hatte. Sie sei nie benutzt worden. Da sie aber weder einen Waffenschein noch eine Waffenbesitzkarte hatte, kam es sozusagen als Nebenprodukt von dieser Hausdurchsuchung zur Anzeige wegen illegalen Waffenbesitzes. Die Anzeige hatte einen Strafbefehl mit einer saftigen Geldstrafe in Höhe von 13 000 Euro zur Folge. Die Strafe setzte sich aus 130 Tagessätzen zu je 100 Euro zusammen

http://idowa.de/home/artikel/2012/06/21/ehefrau-von-landrat-erl-hatte-illegale-waffe-im-tresor.html[/CODE]

Edited by Jägermeister
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Der Angeklagte Wilfried Peter M. schweigt zum Prozessauftakt. Ihm wird vorgeworfen, mindestens zehn Autos angezündet zu haben. Nach seiner Festnahme sank die Zahl der Taten in Hamburg spürbar Von Martin Jenssen

Mit Wilfried Peter M. (55) steht seit Donnerstag ein außergewöhnlicher Angeklagter vor dem Hamburger Landgericht. Viele Jahre lang beobachtete er hautnah die Kriminalität in der Hansestadt und gab vor, gegen das Verbrechen zu kämpfen. Dabei war er offenbar selbst ein Krimineller. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in der Zeit zwischen dem 29. Mai und 28. Dezember 2011 zehn Autos angezündet zu haben. Außerdem wird ihm ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. In seiner Wohnung fand die Polizei 132 Patronen für scharfe Schusswaffen. Eine Waffenbesitzkarte dafür hatte er nicht.

...

http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article106651385/Autobrandstifter-vor-Gericht.html[/CODE]

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Der Täter, der in Hamburg mehrere Kugeln auf einen 22 Jahre alten Mann abgefeuert hatte, konnte unerkannt fliehen. Das Opfer schleppte sich vor eine Klinik. Der Arzt konnte den Mann nicht mehr retten. Von André Zand-Vakili

Eine Schießerei in Hamburg hat am frühen Sonntagmorgen einen 22 Jahre alten Mann das Leben gekostet. Das Opfer ist der Polizei bekannt. Vor etwa über einem Jahr war er an derselben Stelle in eine Schießerei verwickelt gewesen. Damals hatte ihn die Polizei als den Schützen gesucht, der einem damals 24-Jährigen ins Bein schoss.

Es war kurz nach 5 Uhr, als Schüsse durch die Holstenstraße peitschten. Zeugen sagten später, dass es ein etwa 1,75 Meter großer Mann war, der mehrmals auf Ali Ö. (22) feuerte. Der torkelte getroffen davon.

Polizisten konnten später seinen Weg durch eine Blutspur verfolgen, die quer über die mehrspurige Fahrbahn zu einem Taxi führte. Dort hatte, so verriet das Blut am Wagen, der Mann versucht hineinzuflüchten.

Mordkommission sicherte Spuren am Tatort

Dann torkelte Ali Ö. ein Stück weiter in Richtung Endo-Klink, bevor er zusammenbrach. Ein Notarzt versuchte Ali Ö. zu retten. Doch die Verletzungen waren so schwer, dass der Mann im Krankenhaus starb. Der Schütze war nach den Schüssen in Richtung Reeperbahn geflüchtet. Konkrete Hinweise auf seine Identität hat die Mordkommission, die am Tatort mehrere Stunden Spuren sicherte, nicht.

Der Polizei ist Ali Ö. seit Jahren als krimineller Gewalttäter bekannt. Körperverletzung oder Verstoß gegen das Waffengesetz sind Delikte, wegen derer gegen ihn ermittelt wurde. Ob die Tat vor gut einem Jahr mit den tödlichen Schüssen am Sonntagmorgen im Zusammenhang steht, weiß die Mordkommission noch nicht.

Damals, am 3. Mai 2011, war Ali Ö. mit seinem Onkel in der Bar an der Holstenstraße aufgetaucht, in deren Nähe jetzt die tödlichen Schüsse fielen. Damals war es Lokal-Besitzer Ali Ö., den eine Kugel im Hintern traf. Anschließend, so die Anklage, hatten Ali Ö. und sein Onkel auf den am Boden Liegenden eingetreten.

Im Prozess vor dem Landgericht im vergangenen Dezember hatte Angeklagte und Opfer geschwiegen. Das Motiv deutete der damalige Anwalt des jetzt erschossenen Mannes an. Ali Ö. sei in Zugzwang gewesen, weil es um die Familienehre ging.

http://www.welt.de/regionales/hamburg/article107259093/Mann-auf-offener-Strasse-in-St-Pauli-erschossen.html
Kiez-Schießerei mit einem Toten: Verdächtiger stellt sich der Hamburger Polizei
Hamburg – Nach der tödlichen Schießerei auf dem Hamburger Kiez am Wochenende hat sich der Verdächtige Ali Y. (25) jetzt der Polizei gestellt. Sonntagmorgen gegen 5 Uhr im Hamburger Stadtteil St. Pauli. Mehrere Schüsse krachen durch die Dunkelheit. Ali Ö. (22) bricht getroffen zusammen. Er versucht, sich in ein Taxi zu retten – ohne Erfolg. Der junge Mann stirbt wenig später im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen. Die Polizei fahndet nach dem unbekannten Schützen. Der Verdacht: eine Vergeltungstat. Denn: Am 3. Mai 2011 war Ali Ö. ebenfalls in der Holstenstraße in eine Schießerei verwickelt, bei der Bar-Besitzer Ali Y. (26) angeschossen wurde. Beim späteren Prozess schwiegen sowohl der Angeklagte als auch das Opfer. Ihre Familien gelten als verfeindet. Ali Ö. wurde zu einer einjährigen Jugendstrafe verurteilt. Jetzt ist der damalige Täter tot. Das MEK der Polizei durchsuchte Wohnungen und das ehemalige Lokal von Ali Y. Aber der 25-Jährige war seit Sonntag verschwunden. Jetzt hat er sich gestellt! Dienstagmorgen betrat Y. mit seiner Anwältin das Hamburger Strafjustizgebäude. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Wilhelm Antonius Möllers BILD Hamburg. Allerdings schweigt Ali Y. Möllers zufolge ist der Mann nicht der Schütze, der den 22-Jährigen am vergangenen Wochenende auf der Straße erschossen hatte. Aber die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie am Mittwoch einen Haftbefehl wegen des Verdachts auf Anstiftung zum Totschlag stellt. Mehr aktuelle News aus Hamburg und Umgebung lesen Sie hier auf hamburg.bild.de.
http://www.bild.de/regional/hamburg/schiesserei/hamburger-kiez-verdaechtiger-stellt-sich-polizei-24863494.bild.html[/code]

Edited by Jägermeister
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Hannover (ots) - Flughafen Hannover:

Am 27.06.2012 wurden bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluges nach Zürich bei einem 70-jährigen deutschen Fluggast zwei Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nebst Munition im aufgegebenen Reisegepäck aufgefunden.

Da die Waffen über kein Prüfungszeichen der Physikalisch technischen Bundesanstalt Braunschweig (PTB-Zeichen) verfügten und der Fluggast keine Waffenbesitzkarte bzw. Waffenschein vorlegen konnte, wurden die Waffen im Zuge strafprozessualer Maßnahmen beschlagnahmt.

Nach Aufnahme der entsprechenden Strafanzeige konnte der Fluggast anschließend seinen Flug nach Zürich antreten.

Rückfragen bitte an:Bundespolizeiinspektion Flughafen HannoverFrank SteigerwaldTelefon: 0511 7281-201 bzw. 0173/611 9808E-Mail: frank.steigerwald@polizei.bund.dehttp://www.bundespolizei.de

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/74149/2279014/bpol-h-bundespolizei-beschlagnahmt-waffen/gn[/CODE]

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Freispruch für zwei Brüder - Schüsse in Waschanlage nicht mehr zu klären - Richter: Hoffentlich nichts mehr zu regeln

(ab). „Am besten wäre, es gibt nichts mehr zu regeln“. Der Prozess vor der Schwurgerichtskammer, in dem sich zwei Brüder wegen versuchten Totschlags verantworten mussten, endete mit einem Appell des Vorsitzenden Bruno Demel. Vom versuchten Tötungsdelikt sind die Brüder freigesprochen worden.

Den Älteren verurteilte die Kammer am Landgericht wegen einfacher und gefährlicher Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, seinen zwei Jahre jüngeren Bruder wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Nach knapp sieben Monaten in Untersuchungshaft dürfen die Familienväter nun zurück zu ihren Frauen und Kindern.

Offenbar seit Jahren lagen die Angeklagten im Streit mit dem Betreiber einer Waschanlage in Lollar sowie dessen Cousin und Mitarbeiter. Sie hatten den Konflikt geschürt, in dem sie, „um Präsenz zu zeigen“, wie Demel es nannte, regelmäßig dort vorgefahren waren. So auch am 12. September, als am Ende der Betreiber zusammengeschlagen auf dem Boden seines kleinen Büros gelegen hatte.

Die Schlägerei hatten die Brüder nicht abgestritten, aber klarstellen wollen, dass er auch auf sie losgegangen war. Was allerdings am 3. Dezember vorgefallen sei, „wer wie oft auf wen geschossen hat, ist im Dunkeln geblieben“, begründete Demel den Freispruch vom versuchten Totschlag.

Staatsanwalt Klaus Bender sah das auch so, er hatte ebenfalls Freispruch beantragt. Verteidiger Frank Richtberg und Nebenklagevertreterin Dagmar Nautscher warteten hingegen mit konkreten, aber entgegengesetzten Abläufen der Schießerei auf. Richtberg war überzeugt, derjenige, der bis zur Urteilsverkündung als mutmaßliches Opfer gegolten hatte, habe zuerst geschossen. Sein Mandant habe lediglich den Fehler gemacht, seinen Schuss auf den Boden, mit dem er seinem Gegenüber habe Angst einjagen wollen, bei der Polizei zu verschweigen. Allein das habe den Verdacht auf die Brüder gelenkt. Andernfalls „hätte der Nebenkläger auf der Anklagebank gesessen“.

Nautscher war überzeugt, dass er dort nicht hingehört. „Nicht ein Anzeichen“ habe sich im Laufe des Prozesses dafür ergeben, dass der 20-Jährige eine Waffe bei sich hatte. Noch Tage nach der Tat habe er gezittert, aus Angst, die „hitzköpfigen, aggressiven immer im Doppelpack auftretenden Angeklagten“ würden erneut auf ihn losgehen.

Da der Nebenkläger bei der Urteilsverkündung nicht dabei war, gab Demel seinen Appell an sie weiter: Die jungen Männer beider Familien sollten für Frauen und Kinder Verantwortung übernehmen und „wenn es doch noch einmal etwas zu regeln gibt“, dies „auf angemessene Weise“ tun.

http://www.lauterbacher-anzeiger.de/lokales/aus-der-nachbarschaft/kreis-giessen/12145626.htm[/CODE]

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Kontrolle

Am Sonntagnachmittag haben Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried bei einer Fahrzeugkontrolle auf der A 3 eine verbotene Schusswaffe sichergestellt.

Gegen 16.40 Uhr stoppten die Ordnungshüter einen Pkw mit österreichischer Zulassung. Als sie den VW durchsuchten, fanden sie im Handschuhfach eine Schreckschuss-Pistole. Der 24-jährige Beifahrer russischer Staatsangehörigkeit gab zu, der Besitzer zu sein. Der Sicherheitsdienstmann hatte angenommen, dass er keine Erlaubnis für die Waffe brauche. Allerdings verfügte die Handfeuerwaffe nicht über ein Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), das die in Deutschland zulässige Bauart für Schreckschusswaffen bestätigt hätte. Der junge Mann musste deshalb die Pistole, die einer scharfen Waffe zum Verwechseln ähnlich sah, den Polizisten überlassen. Außerdem wurde eine Sicherheitsleistung wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz einbehalten.

http://www.infranken.de/nachrichten/lokales/kitzingen/Pistole-im-Handschuhfach;art218,299517[/CODE]

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50-Jähriger zu vierjähriger Freiheitsstrafe verurteilt

GIESSEN (ab). Die Opfer weitgehend unbeeindruckt, der Täter wütend, traurig und weder gierig noch gewalttätig. „Raubüberfall einmal ganz anders“ wäre sicher keine unpassende Überschrift zum Urteil der Zweiten Strafkammer. Ein Mann, der sich selbst und Spielotheken verachtet, überfällt eine solche - und zwar nahezu ohne den Gästen Angst einzujagen; er hat mehr Geld zu Hause als dort zu holen ist, und flüchtet schließlich noch in eine Sackgasse, wo ihm Polizeibeamte in den Fuß schießen. Verurteilt wird er wegen besonders schweren Raubes und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Selbst der Verteidiger hatte eine höhere Strafe beantragt.

Die Vorsitzende Richterin Regine Enders-Kunze, die mit ihren Kollegen am Landgericht „über eine halbe Stunde im Leben des Mannes“ zu entscheiden hatte, bekam „ein viel deutlicheres Bild von Tat und Täter als in den meisten anderen Fällen“. Die Überwachungskamera der Spielothek am Rande der Gießener Innenstadt hatte die frühen Morgenstunden des 21. März aufgezeichnet. „Wir konnten bei der Tat regelrecht zugucken“, so Enders-Kunze.

Auf dem Video war offenbar zu sehen, wie der 50-Jährige maskiert und bewaffnet in die Spielothek kommt, der Angestellten und den wenigen Gästen befiehlt, ihre Mobiltelefone abzugeben, sie in die Männertoilette drängt und dann versucht, mit Hammer und Schraubendreher einen Spielautomaten zu knacken. Einer der Gäste hatte nur eines von zwei Mobiltelefonen abgegeben und die Polizei alarmiert. Laut Richterin war auf dem Video auch ein unsicherer Mann zu sehen, der seine Wut über sein eigenes Unvermögen, mit dem Leben zurechtzukommen, in Zerstörungswut ummünzt.

Staatsanwalt Dr. Philipp Stein stimmte zwar der Einstellung der ursprünglich mitangeklagten Freiheitsberaubung zu, nachdem sich herausgestellt hatte, dass der Angeklagte Angestellte und Gäste nicht eingesperrt hatte. Ansonsten aber hielt er am Regelfall des schweren Raubes fest: Wer mit einem „Cocktail aus Koks, Wodka und Schlaftabletten und einer scharfen Waffe durch die Stadt rennt“, müsse damit rechnen, dass Menschen sterben.

Er glaubte dem 50-Jährigen, sich an die Tat kaum noch zu erinnern. Wollte aber „betont wissen, dass es sich nicht um eine Affekttat handelt“, wie sie Heroinsüchtige begehen, die „unter Suchtdruck mal schnell eine Tanke überfallen“.

Wie die Kammer stellte Verteidiger Dietmar Kleiner die „ganz und gar untypische“ Vorgehensweise seines Mandanten, der „mit einem Vorschlaghammer über der Schulter ganz auffällig zum Tatort geschlichen“ sei, in den Vordergrund. Zumindest die kommenden zwei Jahre verbringt der Angeklagte nun nicht im Gefängnis, sondern in einer Entziehungsanstalt. Zu Drogen und Alkohol greift der dreifache Vater, der „finanziell immer gut“ dastand, offenbar dann, wenn es nicht so rund läuft. Dann folge die Depression „und ich verachte mich selbst“ - ganz zu schweigen davon, wie sehr er sich gegenüber Freunden und Bekannten schäme.

http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/polizei-und-gericht/12173575.htm[/CODE]

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