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Kontrollen in Ostholstein: 171 Waffen verschwunden


Jägermeister

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Lübeck/Eutin – Unternehmen die Kreise im Land zu wenig, um Waffenbesitzern auf die Finger zu schauen?

Nach Recherchen der LN wird die 2009 eingeführte Pflicht zum Nachweis einer sicheren Lagerung von Schusswaffen sehr unterschiedlich kontrolliert. Vorreiter in Schleswig-Holstein ist der Kreis Ostholstein. Dort wurden im vergangenen Jahr 236 persönliche Kontrollen bei registrierten Waffenbesitzern vorgenommen – und zahlreiche Verstöße festgestellt: 213 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen und sieben Strafanzeigen resultierten aus den Kontrollen.

Kommentar: Zu viele Waffen werden nicht sachgemäß gelagert

Kontrollen ergaben: Waffen unterm Bett

In 171 Fällen konnte der Verbleib von Waffen nicht geklärt werden.

Die Hansestadt Lübeck schickte lediglich gut 150 mal ihre Kontrolleure los, was in nur sechs Fällen zu Bußgeldern wegen falscher Aufbewahrung führte. Der Kreis Segeberg hat 40 Ordnungswidrigkeiten geahndet, im Kreis Herzogtum Lauenburg waren es drei. Aus dem Kreis Stormarn liegen keine Zahlen vor. Astrid Matern, zuständige Fachbereichsleiterin in Stormarn, räumt jedoch ein, dass für die Kontrollen kaum Personal zur Verfügung stehe. Dafür will der Kreis jetzt einen Mitarbeiter einstellen.

„Mangelhafte Kontrollen sind kein böser Wille, sondern pure Not der Kreise“, sagt Heinz-Werner Jezewski, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Landtag. Er fordert die Einführung einer Waffensteuer, um die Kreise in die Lage zu versetzen, umfassende Kontrollen auch zu bezahlen. „Angesichts der erschreckenden Zahlen aus Ostholstein ist das offenbar dringend nötig“, sagt Jezewski. Die Nachweispflicht für Schusswaffen wurde im Jahr 2009 von der Bundesregierung als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden eingeführt.

Quelle: http://www.ln-online.de/nachrichten/3400343/kontrollen-in-ostholstein-171-waffen-verschwunden

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Von den beanstandeten Waffenbesitzer waren sicher die wenigsten Sportschützen, Jäger oder Waffensammler.

Wahrscheinlich wurde der 86-jährige Obba erwischt, der seinen vor 60 Jahren bei Neckermann aus dem Katalog erworbenen KK-Einzellader seit 30 Jahren unterm Bett aufbewahrt und ihn schon längst vergessen hatte. Oder ähnliche "spektakuläre" Fälle.

GRUß

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Interessant ist, was verschwiegen wird bzw. die permanent unvollständigen Angaben zur Bezugsgröße oder was man alles an Hintergudninformation weglässt.

Es gibt in einem Studiengang eine Vorlesung, wie man mit falschen Interpretationen und manipulierten Statistiken Meinungen manipuliert.

Kann man deutlich sehen, wenn man Ostholstein als Beispiel nimmt.

Dort sind 236 registrierte Waffenbesitzer kontrolliert worden. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 3,06 %. 213 waren auffällig (welcher Art war nicht angegeben) - entspricht einem Anteil von 2,76 %.

Lediglich bei 7 kontrollierten Personen waren solch gravierende Mängel zu finden, die eine Strafanzeige "erforderlich machte" - entspricht einem Anteil von 0,09 % der registrierten Waffenbesitzer. Diese 0,09 % sind es dann, die den 99,91 % die Probleme bereiten, weil die Medien - und auf deren Druck die Politik - sie für relevant "sicherheitsgefährdend" halten. :nar:

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Von den 236 waren 7, bei denen es zur Strafanzeige kam. Das sind bei der Bezugsgröße 236 dann gerundet 2,97 % der per Nachschau überprüften Waffenbesitzer.

Dabei hat es sich wohl um verdachtsabhängige Kontrolen gehandelt.

Bei 213 gab es Ordnunsgwidrigkeiten; also können wir davon ausgehen, das es sich in der Regel um Altbesitzer und Erben gehandelt hat, die alle keine aktiven Schützen sind und im Prinzip seit 1976 die Änderungen im Waffenrecht nicht wirklich mitbekommen haben und zum Teil ihre Altbestände längst vergessen haben. Die Behören haben sich auf jeden Fall nicht an die LWB vor 2009 gewendet.

Ordnungswidrigkeiten begehen die Mehrzahl der Bundesbürger im Stundentakt; besodners im Straßenverkehr und manche Straftaten, die schwerer wiegen als die Ordnunsgwidrikeiten im Waffenrecht. Wollen die Gutmenschen aber nicht wahrhaben.

Edited by CarlFriedrichvonBöttcher
Rechtschreibfehler
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Von den 236 waren 7, bei denen es zur Strafanzeige kam. Das sind bei der Bezugsgröße 236 dann gerundet 2,97 % der per Nachschau überprüften Waffenbesitzer.

Da alle registrierten Waffenbesitzer unter Generalverdacht kommen, habe ich es für legitim gehalten, die 7 "Straftaten" in Relation zu der Gesamtzahl zu setzen.

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