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Ein wenig Ärger mit der Thüringer Presse


nightforce

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Es gab ein wenig Ärger mit der "Thüringer Allgemeinen" Zeitung,

die sonst so gut und wahrheitsgemäß recherchierende "TA"hat ein paar Fehler gemacht.

Einmal ging es um die Aufbewahrung von Schußwaffen in der Gemeinschaft, die ja erst neu geregelt wurde, zum zweiten ging es um den Nachweis der Aufbewahrung von Schußwaffen, die angeblich nur in begründeten Fällen nachgewiesen werden sollte

Dort wurde dem nichtkundigem Leser die Unwahrheit sugestiert, denn bei uns in GTH war jeder verpflichtet , den Nachweis beim OA zu erbringen.

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@UE,

du willst es ja nun genau wissen, schreib erstmal den Artikel deiner Luftpumpe weiter :lol:

Nee , aber im Ernst, ich hab mal dahingemailt, denn so kann man das nicht stehen lassen.

Ich hätte dir das gern auchmal zugeschickt, aber ich hab Ärger mit einer "flatbat.exe", für meinen Scanner gibt es nichts für XP, traurig,aber wahr

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hab heute zum Thema "Nachweiß der Aufbewahrung" vom zuständigen Autor ne Antwort bekommen. Hier für euch Alle....;

Sehr geehrter Herr .............,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Die Angaben in dem Artikel beziehen sich auf

eine Auskunft des Thüringer Innenministeriums, die in dieser Form an den

Landtag gegangen ist. Daher bestand für mich kein Anlass, an den Angaben zu

zweifeln.

Nach ihrer Zuschrift werde ich aber noch einmal die Aussagen überprüfen und

auch bei den von Ihnen genannten Ordnungsämtern nachfragen, um dann nochmals

darüber zu berichten.

Den Vorwurf eines "groben Fehlers" möchte ich aber zurück weisen, da es

eigentlich keinen Grund gab, an derart offiziellen Angaben zu zweifeln.

Zudem habe ich nur von Ihnen dankenswerter Weise eine Zuschrift erhalten, so

dass ich davon ausgehe, dass die im Artikel geschilderte Praxis in Thüringen

durchaus die übliche ist. Auch das Innenministerium hat der Darstellung

nicht widersprochen.

Vielen Dank und freundliche Grüße

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Den Vorwurf eines "groben Fehlers" möchte ich aber zurück weisen, da es

eigentlich keinen Grund gab, an derart offiziellen Angaben zu zweifeln.

Zudem habe ich nur von Ihnen dankenswerter Weise eine Zuschrift erhalten, so

dass ich davon ausgehe, dass die im Artikel geschilderte Praxis in Thüringen

durchaus die übliche ist. Auch das Innenministerium hat der Darstellung

nicht widersprochen.

Schlussfolgerung:

§1, Der Staat hat IMMER recht.

§2, wenn nicht, dann §1 :evil:

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also gut, für alle die auf dem Bahnhof stehen

Sagte ich doch schon:

"alle" = alle User hier minus Nightforce...

(nimm's uns nicht übel, aber ohne Quelle, ohne irgendeinen Satz/Zitat konnten wir vor Deinem letzten Posting nur mitfühlend aufseufzen, aber nix beitragen.)

Zur Sache: Dann solltet ihr diesen Satz auch mal eurem OA-Menschen zeigen - obwohl: ich fürchte, der bleibt dennoch bei seiner Linie, nach dem Motto "ganz Thüringen? Nein, in einem kleinen Ordnungsamt..."

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ja, mancheiner kann eben mit meinem ersten Posting hier nix anfangen....

@ulli,

warum dem OA, hier wurde die Presse und der thüringer Landtag falsch informiert, und zwar vom zuständigen Innenministerium.

Oder leben wir wirklich schon im wilden Westen, wo jeder Sherif sein eigen Ding macht, wenn daß so ist, dann leg ich mir ein AGS 17 zu und verschwinde in den tiefen Weiten des thüringer Waldes.

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"Caliber

30 mm

Clip

29 rds

Rate of fire

6-7 rds/sec (autom)

Effective range

direct fire 700 m

indirect fire 1700 m

Country of origin

Soviet Union"

Zu meiner Zeit im Sicherungsbataillon haben wir von dem Teil geträumt; die BW hat's dann aber anscheinend nicht aus den Beständen der NVA übernommen.

Die HK-Granatpistolen dagegen waren die meiste Zeit "gesperrt".

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