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2003-09-30 Berichtigung des WaffRNeuRegG/WaffG


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Hier sind gewöhnlich mehr Juristen vertreten als bei WO - also Paragraphenkundler, erhellt mich (und andere)

"2. In Artikel 8 ist die Angabe „nach § 51 Abs. 1 Nr. 15 des Waffengesetzes“ durch die Angabe „nach § 53 Abs. 1 Nr. 15 des Waffengesetzes“ zu ersetzen."

Redet man so, wenn man vorher bei der NATO war oder gibt es eine geheime, erweiterte WaffG-Fassung, die nur das BMI kennt? In meinem kompletten Text kommt die oben gefettete Passage gar nicht vor, von einem "Artikel 8" ganz zu schweigen.

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Die Thread-Überschrift stimmt nicht. Berichtigt wird hier nicht das WaffenG, sondern das WaffRNeuRegG, das 19 Artikel hat (Art. 1 ist das WaffG).

Nachtrag: völlig verkehrt ist die Thread-Überschrift natürlich nicht, da die Änderung in Art. 1 ja tatsächlich das WaffenG betrifft. Art. 8 betrifft eine Verordnung über die Zuständigkeit der Hauptzollämter zur Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz.

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@ Ulrich:

Ist doch ganz einfach. Du hast das Waffengesetz (WaffG (neu)) vor Dir liegen, richtig?

Hier geht es aber um das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts, bzw. um eine Ergänzung dessen.

In diesem Gesetz sind viele verschiede Gesetze aufgeführt, die von der Änderung betroffen sind, also auch geändert wurden. Z.B. das Beschußgesetz oder das Bundesjagdgesetz: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s3970.pdf

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in Wo sind 61 Juristen angemeldet (gemäß Outings), wovon im Schnitt 12 am Tage online in Wo sind.

Anmerk. der Redaktion :evil:

Dann zieh mal vier getürkte Einsteins ab, und meist ist nur Falcon online (ich schaue deshalb nicht alle Profile bei WO durch). Für Falcon ist nach den letzten Postings das Waffenrecht sonnenklar und verständlich :roll: , und Streitberger oder Meller wollte ich deswegen nicht extra aufschrecken...

Hier weiß ich eben, daß karaya, clifford und sledge relativ oft hier rumwuseln. Das sollte kein juristischer Kräftevergleich der Boards werden.

Nur habe ich die Erklärung im entsprechenden WO-Thread immer noch nicht kapiert, während mir der Hinweis "Berichtigt wird hier nicht das WaffenG, sondern das WaffRNeuRegG, das 19 Artikel hat (Art. 1 ist das WaffG)." irgendwie einleuchtet.

Und den Link kann man auch immer mal gebrauchen...

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Dann zieh mal vier getürkte Einsteins ab, und meist ist nur Falcon online (ich schaue deshalb nicht alle Profile bei WO durch). Für Falcon ist nach den letzten Postings das Waffenrecht sonnenklar und verständlich :roll: , und Streitberger oder Meller wollte ich deswegen nicht extra aufschrecken...

Hier weiß ich eben, daß karaya, clifford und sledge relativ oft hier rumwuseln. Das sollte kein juristischer Kräftevergleich der Boards werden.

Nur habe ich die Erklärung im entsprechenden WO-Thread immer noch nicht kapiert, während mir der Hinweis "Berichtigt wird hier nicht das WaffenG, sondern das WaffRNeuRegG, das 19 Artikel hat (Art. 1 ist das WaffG)." irgendwie einleuchtet.

Und den Link kann man auch immer mal gebrauchen...

haks ab, ich habe heute einen clown gefrühstückt... :roll:

und frach bloß nicht beim fwr nach.. 8)

gruß

tom

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Die Thread-Überschrift stimmt nicht. Berichtigt wird hier nicht das WaffenG, sondern das WaffRNeuRegG, das 19 Artikel hat (Art. 1 ist das WaffG).

Nachtrag: völlig verkehrt ist die Thread-Überschrift natürlich nicht, da die Änderung in Art. 1 ja tatsächlich das WaffenG betrifft. Art. 8 betrifft eine Verordnung über die Zuständigkeit der Hauptzollämter zur Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz.

meinst du ich sollte zur vorsicht, um verwirrung zu vermeiden, die thread/artikel bezeichnung ergänzen?

gruß

tom

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Ich hab' jetzt mal überprüft was sich nach der Änderung ergibt:

§5 Abs.1 WaffG lautet nunmehr berichtigt:

(1)Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

1. die rechtskräftig verurteilt worden sind

a) wegen eines Verbrechens oder

B) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,

wenn seit dem Eintritt der der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind.

Erläuterung:

Im Gegensatz zur alten Fassung ist damit klargestellt, daß die "Zehn-Jahres-Frist" auch für Verurteilungen wegen eines Verbrechens [Fall a)] gilt.

Verbrechen ist jede Straftat, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.

Die Berichtigungen in Art. 8 betreffen die Zuständigkeit der Hauptzollämter zur Verfolgung bestimmter Ordungswidrigkeiten und dürften praktisch hier kaum jemand interessieren.

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womit er in meinen augen eine wirkliche ergänzung in punkto fachkompetenz für das bmi wäre (stellenweise), dass soll keine beleidigung des standes der filme macher sein! 021.gif

das ist gemein! die film- und fernsehbranche is ein wichtiger faktor in der fachlichen bildung der legislative!

nachzulesen unter:

"Kriminalstatistische Relevanz von Taschenpistolen im Kaliber 22mm"

Broschüre, 196 Seiten, 12 Abbildungen in Farbe

erhältlich über den Zuschauerservice von RTL2

oder

"Die Luger unterm Kopfkissen. Essay über die Aufbewahrungsbräuche deutscher Legalwaffenbesitzer"

von F. Huby und H. Klein

Paperback, 400 Seiten, ISBN 0815-666.00

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  • 3 years later...

Schon im April hatte der US-Refusenik - andere würden von einem Deserteur sprechen - Joshua Key berichtet, es sei im Irak die Grundeinstellung gewesen, "einfach zu schießen und später Fragen zu stellen". Eine AFP-Meldung vom Dienstag bestätigt diese Aussage ein weiteres Mal.

Demnach haben US-Soldaten einer Erklärung des Hauptquartiers des US-Militärs zufolge am Montag in der westirakischen Stadt Fallujah vier Feuerwehrleute erschossen.

"Nachdem sie die Meldung erhielten, daß ein Feuerwehrauto und seine Besatzung gerade entführt worden waren, hielten sie ein Feuerwehrauto an, auf das die Beschreibung zutraf", so die Erklärung. Als die unbewaffneten Feuerwehrleute aus dem Fahrzeug ausstiegen, wurden sie von den US-Soldaten erschossen. Vorgeblich "verwechselten" sie die Feuerwehrleute mit Widerstandskämpfern.

"Die als Rebellen Verdächtigten waren tatsächlich Feuerwehrleute im Einsatz. Die Nummer des Feuerwehrautos entsprach nicht jener des entführten Fahrzeugs. Alle vier Feuerwehrleute, die aus dem Fahrzeug ausstiegen, starben", so die Erklärung weiter. "Minuten später wurde ein weiteres Feuerwehrauto gesichtet, das in der Nähe anhielt. Die Insassen flohen. Es wurde festgestellt, daß die Nummer dieses Fahrzeugs jener des entführten Fahrzeugs entsprach."

Schon die hier aufgestellte Behauptung, irakische Widerstandskämpfer hätten ein Feuerwehrauto samt Besatzung entführt, erscheint bei genauerer Betrachtung sicherlich wenig glaubwürdig. Selbst, wenn man annähme, dies entspräche den Tatsachen und man weiterhin annähme, die US-Soldaten hätten tatsächlich geglaubt, jenes "entführte" Fahrzeug vor sich zu haben, so könnte ihr Vorgehen trotzdem nur als Kriegsverbrechen bezeichnet werden.

Die aussteigenden Personen - gleichgültig, ob es sich nach Ansicht der feuernden US-Soldaten um Widerstandskämpfer handelte - stellten angesichts des Fehlens von Waffen ganz offensichtlich keine Gefahr für die Soldaten dar. Hätte es sich um Widerstandskämpfer gehandelt, so hätte dies zweifellos bedeutet, daß sie sich ergeben wollten. Erschwerend kommt hier hinzu, daß vorgeblich auch die Besatzung des Feuerwehrautos entführt worden war. Die Vermutung, daß es sich bei den Aussteigenden um ?freigelassene Geiseln? handelte, wäre also zweifellos äußerst naheliegend gewesen.

"Ermittlungen" des US-Militärs in anderen derartigen Fällen haben gezeigt, daß von dieser Seite kaum eine wirkliche Aufklärung der wahren Umstände des Todes dieser Feuerwehrleute zu erwarten ist. Was allerdings zu erwarten ist, ist einmal mehr der Eintritt ihrer Brüder, Väter und Freunde in den irakischen Widerstand.

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