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FSD e.V.


kriegerlein

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Zu berichten gibt es, dass Ernst Bader alles versucht, die Sportordnung durchzubekommen..

Weiterhin betreibt er die Großkaliber-Bundesliga, an welcher ich 2011 teilnahm und 2012

auch wieder teilnehme.

Im Rahmen der GKBL werden Wettkämpfe durchgeführt; leider für mich zu weit weg.

Ich schieße wieder auf meinem "Heimatstand"..der ist aber nicht in Bremen..

Weiterhin kostet die Aufnahmegebühr 5 Euro im Jahr1

Andere wissen evtl. mehr!?

kriegerlein (SST Bremen)

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... was da alles für eine Mitgliedschaft "beigebracht" bzw. offenbart und "erklärt" bzw. versichert werden soll. Ne danke! Dann doch besser ohne mich.

Na, soooo schlimm finde ich das nicht. Immerhin reichen Kopien von Ausweis und WBK.

Ich kenne Leute, die sind nur in die DSU eingetreten um sagen zu können, sie hätten auf der "Deutschen Meisterschaft" geschossen (geht bei der DSU ohne Qualifikation).

Da wird es doch auch welche geben, die in den FSD e.V. eintreten um zu sagen, dass sie Bundesliga schießen... :love1:

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@ alzi,

das alles will auch der BdMP von seinen Neumitgliedern ...

dann bekommt der BdMP auch keinen Aufnahmeantrag von mir.

wenn ich in einem Verein mitglied werden will, bzw. soll, und die verlangen einem sowas ab, dann ohne mich. wenn ich "über" diesen verein eine waffenrechtliche erlaubnis beantrage, dann hab ich da kein problem, wenn die zuständige BEHÖRDE einsicht in entsprechende dokumente nimmt.

jeder *piep* darf als gast schießen, und ich soll für eine mitgliedschaft ( und um dort zu schießen) dann so n stripp hinlegen? nöp! die brauchen das nicht von mir um meine beiträge einzuziehen.

kommt noch soweit, dass die vereine/verbände ein führungszeugnis von den gästen bzw. schießinteressierten verlangt.

... wäre dieses "problem" nicht, hätten die FSD längst ein weiteres mitglied!

meine meinung und sicht der dinge, die muss keiner teilen.

gruß alzi

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wenn ich in einem Verein mitglied werden will, bzw. soll, und die verlangen einem sowas ab, dann ohne mich. wenn ich "über" diesen verein eine waffenrechtliche erlaubnis beantrage, dann hab ich da kein problem, wenn die zuständige BEHÖRDE einsicht in entsprechende dokumente nimmt.

Tja, Alzi. Da wirst Du wohl nicht mehr drumrumkommen. Wir haben da seit kurzem sowas wie 'ne Verwaltungsvorschrift.

Der Verband hat sich vor Erstellung der Bedürfnisbescheinigung

zu vergewissern, über welchen Waffenbestand der Antragsteller

bereits verfügt. Hierfür ist es erforderlich, dass der

Sportschütze dem Verband schriftlich sämtliche erlaubnispflichtige

Schusswaffen angibt, die sich in seinem Besitz befinden,

und dies mit der Kopie der WBK belegt.

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So, hatte Ernst Bader eine PN geschrieben, hier die Antwort, vielen Dank schon mal dafür.

Hallo Torsten,

vielen Dank für Deine Anfrage. Ich bin ein relativ konservativer User der EDV und konzentriere mich auf e-mail-Schriftverkehr und Informationsgewinnung und Weitergabe über www... [www.fsdev.de; www.gkbl.de; www.ernstbader.de]

Aufgrund der vielen Tätigkeiten, die ich mir "angelacht" habe, bleibt mir auch nicht die Zeit, um auf alle Postings in den Foren zu reagieren. -An dieser Stelle Kompliment an die Teilnehmer im GunBoard, der Ton ist sehr, sehr viel besser und angenehmer, als das in anderen Foren "gepflegt" wird bzw. wurde!- Ich würde mich freuen, wenn ein Mitglied des FSD e.V. mich hier unterstützen könnte und die Beantwortung von Postings im GunBoard in Abstimmung mit mir übernehmen würde!

Ich beantworte ansonsten gerne alle Anfragen, die mir per e-mail geschickt werden.

Kurze Zusammenfassung zum FSD e.V.:

Wir werden weiter für unser Recht kämpfen! Deshalb haben wir beim OVG in Münster Berufung zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln eingelegt. Das VG Köln hat die Klage auf Genehmigung der Schießsportordnung des FSD e.V. im Nov. 2011 abgelehnt. Details dazu können im VISIER-Heft 4-2012 im Abschnitt Recht nachgelesen werden. A. Skrobanek hat dort die Lage sehr gut beschrieben und kommentiert. -in Kürze auch auf der HP unter Aktuelles!

Unser Ziel ist es, bis zum Aufruf der Klage -kann noch gut 2 Jahre dauern- möglichst Viele zu finden, die mit ihrer Mitgliedschaft helfen, die Mitgliederliste auf 2000 oder mehr zu verlängern. Das hätte den Vorteil, dass der FSD e.V. dann im Rahmen des Ermessens auch als Schießsportverband anerkannt werden könnte.

Um Interessenten die Beitrittsentscheidung zu erleichtern und, um der allgemeinen Kostenmaximierung entgegenzutreten, hat die Mitgliederversammlung 2010 beschlossen, dass der Jahresbeitrag für den FSD e.V. nur noch 5 Euro beträgt und auf die Aufnahmegebühr verzichtet wird. Dies gilt solange, bis die Schießsportordnung genehmigt ist und wenigstens 2000 Mitglieder dem Verband angehören. Danach entscheiden wiederum die Mitglieder, wie hoch der Jahresbeitrag sein soll. Info: die aktuelle Mitgliederzahl beträgt 600 !

Aus WaffG und AWaffV ergibt sich schlüssig, dass die Abfrage der "Unbescholtenheit" vor Aufnahme eines Mitgliedes in der Satzung zu verankern war. Der Nachweis erfolgt normalerweise durch ein Führungszeugnis des Antragstellers. -Kostet Geld!- Um auch hier die Kosten zu reduzieren, haben wir die "Persönliche Erklärung" eingeführt, die zusammen mit Kopien von Personalausweis und WBK oder Jagdschein oder Mitgliedsausweis eines Schützenvereins das Führungszeugnis ersetzt. Für den Beitritt von Vereinen kann diese Prüfung und Bestätigung durch den Verein für alle Antragsteller erfolgen. Einfacher geht es nicht!

Bei anderen Verbänden erworbene Nachweise für Aufsichten, Schießleiter, Jugendbasislizenz, Startberechtigungen usw. usw. erkennen wir an, sie gelten nach Vorlage der Nachweiskopie auch im FSD e.V.

Die zwei Antragsseiten benötigen wir als Original. Alle Kopien und das Passbild können natürlich auch als PDF oder JPEG elektronisch eingereicht werden.

Alle Informationen und Details können auf www.fsdev.de nachgelesen werden. Bei Fragen bitte einfach mailen oder anrufen!

Sportliche Grüße und eine erfolgreiche Woche wünscht

Ernst Bader

Vorsitzender FSD e.V.

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