Steven Geschrieben April 17, 2012 at 04:41 Geschrieben April 17, 2012 at 04:41 Hallo ich bein gerade mit einem "Opfer" von Waffen-Türk in Verbindung. Folgendes: Er kaufte letztes Jahr eine Deko-Uzi bei Waffen-Türk, Österreich. Kurz vor Weihnachten standen vier Beamte des BKA mit einem Durchsuchungsbeschluss vor seienr Tür. Ziel der Durchsuchung lt. Beschluss die Sicherstellung dieser mit Nummer bezeichneten Deko-Uzi. Sie fragten ihn, ob er der Durchsuchung widerspreche und er widersprach. So wurde es auch im Protokoll festgehalten. Danach gab er ihnen die Deko-Uzi und sie erklärten ihm, daß sie die Durchsuchung fortsetzen würden. Keine Erklärung warum. Es folgte eine mehrstündige Durchsuchung der Wohnung wobei großes Augenmerk auf Papiere in jeder Form gelegt wurde. Sie fanden nichts weiter und gaben ihm ein Protokoll der Durchsuchung und bemerkten, daß er mit einer Strafverfolgung rechnen müsse da die Deko Uzi mit funktionierenden Griffstück angetroffen wurde. Auch zeigten sie ihm die Kopie einer Rechnung von Türk an ihn in der für über 18.000 Euro Deko-Uzis und Deko Glocks gelistet waren. Er erklärte, daß er mit diesen Teilen nichts zu tun hätte. Eine Kontobewegung über 18.000 Euro kann sicherlich vom BKA leicht ohne HD überprüft werden. Was tun sprach Zeuss? Steven
DirtyHarriett Geschrieben April 17, 2012 at 04:47 Geschrieben April 17, 2012 at 04:47 sofort zu einem Anwalt mit Schwerpunkt Strafrecht und ggfs Waffenrecht bzw KWKG. Akteneinsicht beantragen, Beschwerde wegen Fortsetzung der Durchsuchung einlegen (das macht der Anwalt) und Akteneinsicht beantragen. Der erste Schritt ist allerdings: zum Anwalt. Und gegenüber Polizei und Staatsanwalt Maul halten.
Jägermeister Geschrieben April 17, 2012 at 04:52 Geschrieben April 17, 2012 at 04:52 sofort zu einem Anwalt mit Schwerpunkt Strafrecht und ggfs Waffenrecht bzw KWKG. Akteneinsicht beantragen, Beschwerde wegen Fortsetzung der Durchsuchung einlegen (das macht der Anwalt) und Akteneinsicht beantragen.. Hier sollten man auch gleich klotzen und nicht kleckern! Kaliber wie Dr. Scholzen oder ähnlich sollten her! Der erste Schritt ist allerdings: zum Anwalt. Und gegenüber Polizei und Staatsanwalt Maul halten. Das ist die goldenste aller Regeln überhaupt!
DirtyHarriett Geschrieben April 17, 2012 at 04:58 Geschrieben April 17, 2012 at 04:58 mit sofort meinte ich übrigens sofort. Das heißt: jetzt bzw. sobald die Kanzlei offen ist. Durchsuchungsprotokoll sichern und gegen Verfälschung schützen. Und: zum Anwalt. Jetzt.
Coltfan Geschrieben April 17, 2012 at 05:50 Geschrieben April 17, 2012 at 05:50 Dieser Auffassung schliesse ich mich UNEINGESCHRÄNKT an !!! Du schriebst "ein Opfer von Waffen-Türk". Ws hat es mit diesem Türk denn auf sich ?
SCH Geschrieben April 17, 2012 at 06:46 Geschrieben April 17, 2012 at 06:46 Hat die Deko UZI aus Österrreich auch eine Bescheinigung eines Beschussamtes betreffend Unbrauchbarmachung?
Steven Geschrieben April 17, 2012 at 06:51 Autor Geschrieben April 17, 2012 at 06:51 Hallo Türk ist gross im Geschäft mit Dekowaffen. Er liefert auch österreichische Zertifikate mit. Die Deutsche Deaktivierung ist im Hinblick auf Kurzwaffen etwas strenger. In Ö ist das Griffstück einer Deko-Uzi funktionsfähig, in D muß es, da eine Uzi als KW zählt, außer Funktion gesetzt werden. Die Vorwürfe gegen Waffen-Türk sind bisher nur Gerüchteweise gestreut. Angeblich wurden Uzis nicht Deaktiviert und wurden anderen Käufern zusätzlich als imginären Kauf untergeschoben. Das sind aber nur Gerüchte und keine offiziellen Aussagen. Steven
DirtyHarriett Geschrieben April 17, 2012 at 07:05 Geschrieben April 17, 2012 at 07:05 wart Ihr schon beim Anwalt ?
Steven Geschrieben April 17, 2012 at 09:54 Autor Geschrieben April 17, 2012 at 09:54 Hallo er war noch nicht beim Anwalt. Ich habe auch erst kurz Kontakt mit ihm. Wobei, solange er sich nicht äußert, ist sicherlich keine Eile geboten. Z. Zt. herrscht Ruhe. Ich habe ihm gesagt, er soll beim Telefonieren darauf achten, was er sagt. Ich werde ihm aber einige Anwälte vorschlagen und drängen. Daß er ungeschoren rauskommt, glaubt er nicht. Ist ein sog. "Beifang". Steven
DirtyHarriett Geschrieben April 17, 2012 at 10:03 Geschrieben April 17, 2012 at 10:03 "solange er sich nicht äußert ist noch Zeit" ist, sorry, utter bullshit. Wenn die Durchsucher nach Herausgabe weiterdurchsucht haben, gibt es die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Aktion in Frage zu stellen, woraufhin sich dann unter Umständen ein Beweisverwertungsverbot ergibt. Da laufen aber sehr kurz bemessene Fristen.
Steven Geschrieben April 17, 2012 at 10:25 Autor Geschrieben April 17, 2012 at 10:25 HHallo ich werde ihn auf ein evtl. "Beweisverwertungsverbot" hinweisen. Danke für den Tip. Steven
bopper Geschrieben April 17, 2012 at 10:31 Geschrieben April 17, 2012 at 10:31 Was tun sprach Zeuss? Den eindringlichen Rat nach anwaltlicher Vertretung auch befolgen und keine Zeit vertrödeln. Variante 2: Abwarten und auf einen milde gestimmten Richter hoffen. So wie den hier z. B.: http://meinungsterror.de/?p=85
xhbkx Geschrieben April 17, 2012 at 10:40 Geschrieben April 17, 2012 at 10:40 also ich weiß nicht. Das erste was ich bei einer Hausdurchsuchung machen würde ist einen Anwalt einschalten. Ich verstehe die Leute nicht die da rumeiern. Wozu gibt es denn überhaupt RS Versicherungen.
Steven Geschrieben April 17, 2012 at 10:49 Autor Geschrieben April 17, 2012 at 10:49 Wozu gibt es denn überhaupt RS Versicherungen. Hallo RS spielt da glaube ich nicht mit: Straftat - RS sagt nein - Anwalt rechnet nach Stunden ab - teuer. Steven
DirtyHarriett Geschrieben April 17, 2012 at 10:51 Geschrieben April 17, 2012 at 10:51 Die RS zahlt das im allgemeinen nicht. Aber: Sofortiges Handeln hilft, eventuell mit nur ca. 2000 € aus der Sache herauszukommen. Nicht zu handeln bei dem Vorwurf, eine nicht deaktivierte Uzi (KWKG !!) zu besitzen bzw damit Handel getrieben zu haben (KWKG!!) bringt einem bis zu 5 Jahre. Es sei denn, man ist Kommunist und RAF-Sympathisant. Dann schafft man es sogar in den Bundestag.
Jägermeister Geschrieben April 17, 2012 at 11:18 Geschrieben April 17, 2012 at 11:18 Hallo RS spielt da glaube ich nicht mit: Straftat - RS sagt nein - Anwalt rechnet nach Stunden ab - teuer. Steven Veto, der rechnet in der Regel nach Streitwert ab.
Glock17 Geschrieben April 17, 2012 at 13:16 Geschrieben April 17, 2012 at 13:16 Ich weiss nicht ob sowas überhaupt in ein Internetforum gehört. Sowas muss eigentlich nur der Anwalt wissen.
Jägermeister Geschrieben April 17, 2012 at 13:26 Geschrieben April 17, 2012 at 13:26 Ich weiss nicht ob sowas überhaupt in ein Internetforum gehört. Sowas muss eigentlich nur der Anwalt wissen. Das passt schon insoweit, dass andere User vor eventuellen Käufen und deren rechtlichen Folgen informiert werden. Wenn ich Dekos sammeln würde, würde mich das schon interessieren, ob ich legal beziehe oder mich (unbewusst) strafbar mache.
schuster Geschrieben April 17, 2012 at 13:54 Geschrieben April 17, 2012 at 13:54 Hallo Kurz vor Weihnachten standen vier Beamte des BKA mit einem Durchsuchungsbeschluss vor seienr Tür. ... Was tun sprach Zeuss? nach ca. 4 Monaten zum Anwalt laufen ... ich möchte jetzt nicht wissen, wieviele Fristen schon den Bach runter sind.
DirtyHarriett Geschrieben April 17, 2012 at 15:15 Geschrieben April 17, 2012 at 15:15 das mit dem kurz vor Weihnachten hab ich überlesen. Die Frist ist 14 Tage, die Beschwerde ist unverzüglich einzulegen, und die Frist zur Beschwerde beim Verfassungsgericht ist 30 Tage.
Steven Geschrieben April 17, 2012 at 17:01 Autor Geschrieben April 17, 2012 at 17:01 Hallo dann ist der Anwalt nur noch zur Schadensbegrenzung da. Ich werde ihn drängen, einen Aufzusuchen. Meines Wissens nach steht da noch einiges an für Kunden von Türk. Also einfach mal beim Telefonieren denken und die Hütte aufräumen. Steven
Coltfan Geschrieben April 17, 2012 at 17:18 Geschrieben April 17, 2012 at 17:18 Das alles erst jetzt anzugehen, halte ich auch für einen großen Fehler. Was die Durchsuchung betrifft, kann er nichts mehr ändern. Aber er muss sich jetzt auf den Vorwurf vorbereiten, den man ihm hinsichtlich des UZI-Griffstücks machen wird. Ich hab mal auf der Webseite von Türk nachgeschaut. Der wirbt ja u.a. damit, dass er deaktivierte Waffen in die ganze EU exportiert. Ob man daraus machen kann, dass er nur fahrlässig handelte, weil er sich auf solche Aussagen verlassen hat, kann ich ohne vollständige Fallkenntnis sicher nicht überschauen. Sofern er auch andere erlaubnispflichtige Waffen hat, kann das dann sehr peinlich werden, wenn aufgrund der Feststellungen eines noch folgenden Strafverfahrens die Erlaubnisse mal eben widerrufen werden. Hier wäre auch noch wichtig, der Rechtsschutzversicherung vor allem auch für das Verwaltungsverfahren vorzutragen, dass der Erwerb ev. fahrlässig, nicht aber vorsätzlich erfolgte. Was steht denn in dem Zertifikat, was Türk (nach seiner Website) jeder Waffe beilegt ?
DirtyHarriett Geschrieben April 17, 2012 at 17:30 Geschrieben April 17, 2012 at 17:30 Tscha, oder wie bopper meinte: Variante 2, auf einen milden Richter hoffen. Vielleicht gibt es ja nur 3 Jahre wegen Verstoß gegen KWKG ... Weia ... *kopfschüttel*
Coltfan Geschrieben April 17, 2012 at 17:46 Geschrieben April 17, 2012 at 17:46 Man wird ihm (vor allem, wenn er selbst sachkundiger WBK-Inhaber ist) sagen, dass er das hätte wissen müssen. Aber das ist ja oft nicht so einfach. Ein befreundeter Richter am OLG hat mir mal gesagt, man solle waffenrechtliche Entscheidungen IMMER mit ALLEN rechtlichen Mitteln angehen, weil weder die Politiker, die das Gesetz gemacht haben, noch die Polizeibehörden, Staatsanwälte und Richter wirklich fit in dessen Anwendung sind. man könne dabei eigentlich nur gewinnen ! Also mal ran ans Werk, steven, schick ihn zum Anwalt !
bopper Geschrieben April 17, 2012 at 18:49 Geschrieben April 17, 2012 at 18:49 Immerhin taugt die Angelegenheit wenigstens als praktisches Beispiel, was es mit der Redewendung "getürkt zu werden" auf sich hat...
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