Lusumi Posted April 17, 2012 at 07:15 PM Share Posted April 17, 2012 at 07:15 PM Immerhin taugt die Angelegenheit wenigstens als praktisches Beispiel, was es mit der Redewendung "getürkt zu werden" auf sich hat... Nö, bopper... es geht um Vollautomaten, nicht um Schachautomaten... Aber ich kann nicht verstehen, warum jemand bei solchen Dingen keine fachliche und anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted April 17, 2012 at 07:36 PM Share Posted April 17, 2012 at 07:36 PM mein Verständnis dafür hält sich auch in sehr eng bemessenen Grenzen Link to comment Share on other sites More sharing options...
sailfan Posted April 17, 2012 at 09:29 PM Share Posted April 17, 2012 at 09:29 PM Weder das KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) noch das KrWaffKontrG sind das Problem, sondern das WaffG: FB BKA Griffstücke MP Wer nach "Deko Uzi Österreich" googlet, findet weitere Opfer. Das lief auch über egun. Die Nummer mit den Rechnungen ist wirklich fies. Wenn es nicht schon als Masche bekannt wäre, stände ein einzelner mit dem Vorwurf "hat Uzis für 18 T€ verschwinden lassen" ziemlich blöd da. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühleberg Posted April 17, 2012 at 10:04 PM Share Posted April 17, 2012 at 10:04 PM Uihh ich weiss nicht aber das kann einem die WBK und mehr kosten. So wie ich das deutsche Waffenrecht einschätze. Wenn man schon wegen einer falsch besessenen Patrone 2000 Euro Geldbusse kassiert kann da noch einiges auf den Betreffenden zukommen. Jetzt ist wirklich nur auf einen milden gestimmten Richter und einem guten Anwalt zu hoffen. Das Waffenrecht behinhaltet ja viele Tücken. Was in einem anderen Land erlaubt ist kann im eigenen Heimatland verboten sein. Der Klassiker bei uns, jemand trägt sich das Stgw 90 in den europäischen Feuerwaffenpass ein und geht damit nach Deutschland. Die Ueberraschung ist dann jeweils gross wenn einem dann auf deutscher Seite bei der Kontrolle die Waffe ohne zögern beschlagnahmt wird und man mit massig Aerger u.a. hohe Geldbusse rechnen muss. Da bleibt nur eines, bevor man Deko/Waffen waffenrechtliches Zubehör etc. im Ausland erwirbt oder ins Ausland mitbringt, unbedingt vorher abchecken lassen ob besagter waffenrechtlicher Gegenstand/Gegenstände im Bestimmungsort erlaubt ist oder nicht. Sonst kann es mitunter böse enden, wie hier in dem Fall gezeigt. Ich wünsche dem Betroffenen viel Glück dabei und hoffentlich kommt er nur mit einem blauen Auge davon. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted April 18, 2012 at 05:07 AM Share Posted April 18, 2012 at 05:07 AM Ein Verstoß gegen Strafvorschriften des Waffengesetzes bzw Kriegswaffenkontrollgesetzes kostet immer die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und damit WBK, Jagdschein, Wiederladeschein, etc. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted April 18, 2012 at 10:48 AM Author Share Posted April 18, 2012 at 10:48 AM Hallo jetzt holt nicht die ganz große Keule raus. Den Betroffenen kann ich erst am Sonntag wieder sprechen und will ihn sanft an den Threat hier ranführen. Er soll ja nicht gleich zur Schnappatmung übergehen. Er hofft, und da gehe ich konform, daß er mit einem Strafbefehl und dann Einstellung des Verfahrens davonkommt. Was hat er getan? Eine Dekowaffe in Österreich gekauft, die in Deutschland beworben wurde und das Teil ist hin. Vor 2003 konntest du die Dinger in Deutschland kaufen und sie werden jetzt noch genauso in Deutschland gehandelt. Nennt sich dann "Altdeko". Ich weiss, ist auch nicht ganz koscher aber er ist Laie. Zwar mit WBK aber ohne böse Absicht. Ich werde ihn, und das wird er nach Lesen dieses Threat sicher machen, eindringlich auf einen Fachanwalt hinweisen. Übrigens der Tip mit dem Lauf plus Verschluss über eine Gesamtlänge ist gut. Sollte auf jeden Fall verwendet werden. Und diesen Threat habe ich auch für die Kunden hier plaziert, die noch keinen Besuch hatten. Die Liste wird sicherlich abgearbeitet. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted April 18, 2012 at 11:12 AM Share Posted April 18, 2012 at 11:12 AM Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und wenn er WBK Inhaber ist wird ihm das wohl auch keiner abnehmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ReinickendorferFuchs Posted April 18, 2012 at 11:42 AM Share Posted April 18, 2012 at 11:42 AM Das gibt es schon, nennt sich Verbotsirrtum (§17 StGB). Aber jetzt dürft ihr raten weshalb im Rahmen der Sachkunde Dinge aus dem WaffG lernen muss, die Sportschützen, Jäger und Sammler eigentlich in keinster Weise berühren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 18, 2012 at 01:26 PM Share Posted April 18, 2012 at 01:26 PM Es gibt wahrscheinlich mehr Sportschützen, die niemals eine Sachkundeprüfung gemacht haben, als solche mit. War damals halt nicht gesetzlich verlangt. Das sollte man nicht vergessen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted April 18, 2012 at 01:33 PM Share Posted April 18, 2012 at 01:33 PM Meine erste Sachkunde war vor etwa knapp 30 Jahren, rein aus Neugier (ich war noch minderjährig). Die dauerte etwa 2,5 Stunden an einem Freitagabend im Schützenhaus. Wäre ich volljährig gewesen und hätte daraufhin eine WBK beantragt, würde diese Sachkunde bis heute ausreichen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 18, 2012 at 02:49 PM Share Posted April 18, 2012 at 02:49 PM Meine erste Sachkunde war vor etwa knapp 30 Jahren, rein aus Neugier (ich war noch minderjährig). Die dauerte etwa 2,5 Stunden an einem Freitagabend im Schützenhaus. Wäre ich volljährig gewesen und hätte daraufhin eine WBK beantragt, würde diese Sachkunde bis heute ausreichen. Mein Reden! Natürlich spricht dies keinen vom Selbststudium des WaffG frei, man kann es aber älteren Schützen nicht verdenken, wenn sie sich dort nicht mehr knietief reinfriemeln. Es ist nicht jedermans Sache, die Juristerei und wie man an vielen Diskussionen auch hier sieht, ist die Meinung, wie man etwas zu lesen und auszulegen hat, nie eindeutig und einhellig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted April 24, 2012 at 07:19 AM Author Share Posted April 24, 2012 at 07:19 AM Hallo so, der erste Schritt ist getan. Fachanwalt wurde beauftragt. Der Rechtsgelehrte vertritt schon einige "Türk-Opfer" und sollte einen lukrativen Auftrag in Händen halten. Ich gehe von vollem Einsatz aus. Selbstverständlich werde ich weiter berichten (in Absprache mit dem Betroffenen). Auch die Sachlage relativiert sich nach einigen Gesprächen, das den Kauf nochmal detailliert aufbröselte. Die Dekowaffe kam mit ausgefahrener Schulterstütze und gesetzten Schweisspunkt derselben an. Die Verpackung ist noch vorhanden. Irgendwann wurde das Dekoteil von einem Familienangehörigen weggepackt und derjenige, ohne Waffenrechtliche Ahnung und Erlaubnisse, hat die Schulterstütze zugeklappt. War scheinbar nicht besonders sorgfältig deaktiviert. Es menschelt halt überall. Aber da kann ja der LWB nichts führ. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted August 19, 2012 at 08:07 PM Author Share Posted August 19, 2012 at 08:07 PM Hallo kurze Mitteilung: Das Verfahren ist eingestellt. Ich werde die nächsten Tage ausführlicher berichten. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted November 29, 2013 at 05:49 PM Author Share Posted November 29, 2013 at 05:49 PM Hallo Verfahren wurde vom StA eingestellt. Ohne irgendwelche Auflagen. Und jetzt geht es weiter: Waffen-Türk ist wie vorher im Geschäft mit Dekowaffen in Österreich. Kann also nicht so ein schlechter Mensch sein. Er hat eine interessante Website. Derjenige, der schon wegen des Kaufes der Deko-Uzi eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lasse musste, hat vor 14 Tagen die Zweite erlitten. Diesmal wegen dem Kauf eines Dekolaufs einer Tommy Gun im Jahre 2006!!!!! Im HD-Beschluß stand irgendwas von Kauf bei Egun im Jahre 2006 von einem Anton aus Tirol (er heißt tatsächlich Anton und nochwas) nach Liste 1. Der Käufer rückte den Lauf raus, die Polizisten riefen irgendeinen Kundigen vom Regierungspräsidium und in der Zwischenzeit nahmen sie seine legalen Waffen unter die Lupe. War zwar im HD nichts von erwähnt, aber was tut man nicht alles gegen die Langeweile. Der Lauf war ordnungsgemäß auf Deko abgeändert. Er durfte ihn behalten. Nächste Woche will er mal einen Fachanwalt darauf ansetzen. Ich frage mich, wird jetzt jeder, der mal über Egun etwas aus Österreich gekauft hat, mit einer HD beglückt? Egal wie lange das schon her ist. Unterschreibt ein Richter Alles? Und haben die Staatsanwälte nichts zu tun? Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühleberg Posted November 29, 2013 at 06:52 PM Share Posted November 29, 2013 at 06:52 PM Muss es denn gleich eine Hausdurchsuchung werden? Man könnte ja vorher mal den betroffenen höfflich zum Sachverhalt anfragen. Anderer Fall aber als Beispiel für eine Anfrage zu einem Sachverhalt. Bei mir vor einiger Zeit abgespielt: Kantonspolizei (stellt in meinem Kanton auch die Waffenerwerbscheine aus) meldet sich bei mir per E-Mail. Kurze Anfrage; Ich hätte vor einiger Zeit im Zeitraum von XY zu YY mal einen WES (Waffenerwerbschein) gelöst, sei aber nie was zurückgekommen und ob ich den verfallen lies bzw. ich Waffe/n erwarb? Ich schaue nach bei der WES-Kopie bei mir Zuhause, ah damals beim Büma ZZ eine STI Spartan gekauft. Ich rufe den Büma an, ah Büma vergass wohl irrtümlich den WES an die Behörden weiterzuleiten. Kurze Antwort per E-Mail an die Kantonspolizei. Sachverhalt aus meiner Sicht geschildert, für mich Problem aus der Welt geschaft und für den Büma gab es allenfalls von Behördenseite eine Busse, weiss es nicht. Nur als Erwähnung, wenn nicht gerade Gefahr in verzug ist, kann man auch Mass halten, meiner Meinung nach. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted November 29, 2013 at 08:08 PM Share Posted November 29, 2013 at 08:08 PM Der hat gute Preise! Link to comment Share on other sites More sharing options...
sailfan Posted November 29, 2013 at 08:10 PM Share Posted November 29, 2013 at 08:10 PM Hallo Und jetzt geht es weiter: Waffen-Türk ist wie vorher im Geschäft mit Dekowaffen in Österreich. Kann also nicht so ein schlechter Mensch sein. Er hat eine interessante Website. Naja, die egun-Geschäfte unter dem DekoWa Nick scheinen ausgelaufen zu sein. Mittlerweile haben die AT-ler doch strengere Deaktivierungsvorschriften. M.W. gibts da keine Alt-Deko-Regelung, also muß alles nochmal unter´n Hammer. Trotzdem nützt eine AT-Kennzeichnung für D-Import nix. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 9, 2015 at 09:18 PM Share Posted April 9, 2015 at 09:18 PM *reanimier* Hat sich an dieser Front nochmal etwas getan? Oder still ruht der See? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now