DirtyHarry Posted September 30, 2003 at 09:49 PM Share Posted September 30, 2003 at 09:49 PM Also solche Typen dürfen schon mit maximaler Effizienz ausgeschaltet werden um derartige Taten im Ansatz zu ersticken ... 8) Zum Thema Strafe: Da gibt es wohl nur zwei Möglichkeiten - die Texaslösung oder lebenslange Verwahrung in einem Hochsicherheitsgefängnis. http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2003/09/30/kopf__ab__urteil/kopf__ab__urteil,templateId=renderKomplett.html Auszug: Er schnitt seiner Schwägerin (25) mit einem großen Küchenmesser den Kopf ab. Dann rannte er mit dem bluttriefenden Schädel durch die Fußgängerzone von Übach-Palenberg (NRW). ... Die Kammer berücksichtigte neben einer Persönlichkeitsstörung auch die Kriegserlebnisse des Mannes als schuldmindernd. Sie hätten bei Burim M. (soll Mitglied der kosovo-albanischen Rebellen-Miliz UCK gewesen sein) zu anderen Moral- und Wertvorstellungen geführt. ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted October 1, 2003 at 05:45 AM Share Posted October 1, 2003 at 05:45 AM Reue konnte der Vorsitzende Richter bei dem Angeklagten nicht feststellen. Burim M. verfolgte die Verhandlung mit einem Lächeln. Das war dann wohl auch der Grund warum die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde?! Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted October 1, 2003 at 05:49 AM Share Posted October 1, 2003 at 05:49 AM Ab 2 Jahre gibt's keine mehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted October 1, 2003 at 06:03 AM Share Posted October 1, 2003 at 06:03 AM Ab welchem Zeitpunkt dürfen wir den persönlichkeitsgestörten Ex-USK Veteranen wieder in der Öffentlichkeit begrüssen dürfen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ulrich Eichstädt Posted October 1, 2003 at 06:18 AM Share Posted October 1, 2003 at 06:18 AM Nun seid mal nicht so. Der hatte doch "andere Moral- und Wertvorstellungen" - vielleicht macht man das bei der UCK so, wenn man jemanden nicht mag. Andere Völker ballern in die Luft oder auf verfeindete Familien, wenn sie feiern, und die läßt die Justiz doch meist auch in Ruhe... Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted October 1, 2003 at 07:06 AM Author Share Posted October 1, 2003 at 07:06 AM Dazu muss man noch anmerken, dass die Behörden in deren Heimländern gar nicht so dumm sind. In einem Weltspiegelbericht wurde über eine Albanerin berichtet die bedroht wurde. Bekam von den lokalen albanischen Behörden problemlos einen Waffenschein. Die Frau ging dann nur noch mit Doppelflinte aus den Haus - und so wie die aussah würde die einen Angreifer ohne mit der Wimper zu zucken über den Haufen schiessen. Nun seid mal nicht so. Der hatte doch "andere Moral- und Wertvorstellungen" - vielleicht macht man das bei der UCK so, wenn man jemanden nicht mag. Andere Völker ballern in die Luft oder auf verfeindete Familien, wenn sie feiern, und die läßt die Justiz doch meist auch in Ruhe... Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted October 1, 2003 at 07:10 AM Author Share Posted October 1, 2003 at 07:10 AM Nur gut, dass man hier wenigstens Gaswaffen führen darf ... Besser als nichts ... Aber jede Waffe ist besser als keine wenn man in Kontakt mit derartigen Berufsmördern kommen sollte ... Und dann werden sie eine sehr unangenehme Überraschung erleben sollten sie zum Angriff übergehen ... Ab welchem Zeitpunkt dürfen wir den persönlichkeitsgestörten Ex-USK Veteranen wieder in der Öffentlichkeit begrüssen dürfen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted October 1, 2003 at 07:16 AM Share Posted October 1, 2003 at 07:16 AM @ Karaya Ist jetzt eine blöde Frage von mir, aber eines fällt mir (glaube ich zumindest) immer auf: Je blutiger das Tatmittel bzw. die Tatausführung, dest eher die Schiene "miese Kindheit, Trauma, Persönlichkeitstörung". Hätte er sie in diesem Fall (ganz salopp gesagt) "einfach umgenietet", wäre das Urteil dann eventuell anders ausgefallen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted October 1, 2003 at 07:48 AM Share Posted October 1, 2003 at 07:48 AM Es ist schon ein Wahnsinn, so eine Tat. Das Urteil sei mal dahingestellt, aber ist so eine Mensch überhaupt wieder integrierbar in (unsere) Gesellschaft ??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted October 1, 2003 at 08:02 AM Author Share Posted October 1, 2003 at 08:02 AM Natürlich nicht ! Der Typ ist als lebenslang gemeingefährlich einzustufen und muss mindestens (!) lebenslang im Hochsicherheitsgefängnis lebendig begraben werden. Es ist schon ein Wahnsinn, so eine Tat. Das Urteil sei mal dahingestellt, aber ist so eine Mensch überhaupt wieder integrierbar in (unsere) Gesellschaft ??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest cetus Posted October 1, 2003 at 08:44 AM Share Posted October 1, 2003 at 08:44 AM Nur gut, dass man hier wenigstens Gaswaffen führen darf ... Besser als nichts ... Aber jede Waffe ist besser als keine wenn man in Kontakt mit derartigen Berufsmördern kommen sollte ... Und dann werden sie eine sehr unangenehme Überraschung erleben sollten sie zum Angriff übergehen ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted October 1, 2003 at 03:40 PM Share Posted October 1, 2003 at 03:40 PM Ab welchem Zeitpunkt dürfen wir den persönlichkeitsgestörten Ex-USK Veteranen wieder in der Öffentlichkeit begrüssen dürfen? 10 Jahre - davon 2/3 = 6 Jahre 4 Monate, weniger der Zeit in U-haft, also so ungefähr in 6 Jahren. Hoffentlich wird man ihn direkt aus der Haft in den Kosovo abschieben. Je blutiger das Tatmittel bzw. die Tatausführung, dest eher die Schiene "miese Kindheit, Trauma, Persönlichkeitstörung". Hätte er sie in diesem Fall (ganz salopp gesagt) "einfach umgenietet", wäre das Urteil dann eventuell anders ausgefallen? Dazu kann man nur aufgrund eines Artikels aus einer zweifelhaften Quelle konkret nix sagen. Das mit dem Kopfabhacken ist natürlich schon ziemlich exotisch und legt schon den Gedanken nahe, daß der Täter nicht ganz normal ist, aber genau betrachtet ist das auch kein Grund für eine Strafschärfung; tot ist tot und Schnaps ist Schnaps. Macht für das Opfer keinen Unterschied, ob es durch Enthaupten oder durch Erschießen stirbt, jedenfalls, wenn beides schnell geht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted October 1, 2003 at 03:47 PM Share Posted October 1, 2003 at 03:47 PM @karaya ist eine solche Tötung nicht ein F all für eine Sicherheitsverwahrung oder wie das in der Juristerei heisst Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted October 1, 2003 at 03:49 PM Share Posted October 1, 2003 at 03:49 PM Für sich alleine genommen, nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted October 1, 2003 at 04:15 PM Author Share Posted October 1, 2003 at 04:15 PM Und hofffentlich gerät er dort schnell an den falschen der ihm die Birne dankenswerterweise wegbläst ... Hoffentlich wird man ihn direkt aus der Haft in den Kosovo abschieben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 26, 2006 at 04:41 PM Share Posted October 26, 2006 at 04:41 PM Von N. BLOME, C. FISCHER, R. KLOSTERMANN, J. MEYER, A. THELEN, K. FELDHAUS UND J. WEHMEYER Ermittlungen gegen Bundeswehr-Soldaten Nach den Schock-Fotos, die deutsche Soldaten bei der Schändung eines Toten in Afghanistan zeigen, wird jetzt gegen die Verantwortlichen ermittelt. HilfeSchock-FotosDeutsche Soldaten schänden Toten in Afghanistan Minister Jung:Die Bilder aus Afghanistan erregen Abscheu Deutschland schämt sich für die widerwärtigen Fotos deutscher Soldaten aus Afghanistan. Und viele Menschen fragen sich: Wie konnte es zu so etwas kommen? Wie werden unsere Soldaten auf heikle Auslandseinsätze vorbereitet? BILD beantwortet die wichtigsten Fragen: Wie werden die Soldaten für den Afghanistan-Einsatz geschult? Die intensive Ausbildung dauert mehrere Monate. Sie beinhaltet u. a. Unterricht über Bevölkerung, Geschichte, Kultur, Mentalität und Religion des Einsatzlandes. Außerdem wird eine spezielle Sanitätsausbildung vermittelt. Im Gefechtsübungszentrum Altmark oder im UN-Ausbildungszentrum Hammelburg werden die deutschen Isaf-Soldaten vier Tage lang auf extreme Situationen vorbereitet. Dort ist sogar ein Teil der Hauptstadt Kabul nachgebaut. Verkleidete Soldaten simulieren Demonstrationen, Anschläge und Geiselnahmen. Wie lange bleiben die Soldaten in Afghanistan? Grundsätzlich gilt eine sogenannte ?Stehzeit? von vier Monaten. Spezialisten (Fernmelder, Führungspersonal) bleiben in Ausnahmefällen sechs Monate. Nach welchen Kriterien werden die Soldaten ausgesucht? Wer in den Auslandseinsatz will, muss sich freiwillig länger verpflichten (mindestens 18 Monate), seine Bereitschaft per Unterschrift erklären. Auftreten, Fitness und Stressfestigkeit werden regelmäßig vom Kompaniechef beurteilt. Grundsätzlich können auch Soldaten ohne Schulabschluss ins Ausland gehen. Wie kann es zu solch schlimmen Vorfällen kommen? Militärpsychologe Dr. Hubert Annen von der Technischen Hochschule Zürich: ?Das ist Gruppendynamik. Was als harmloses Spiel begann, kann ausarten und Grenzen überschreiten, die wir nicht mehr akzeptieren. Dabei wird die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt, niemand fühlt sich schuldig.? Müssen Vorgesetzte härter durchgreifen? Oberst Bernhard Gertz, Vorsitzender des Bundeswehrverbandes, meint: JA! Gertz: ?Solche Leute können wir in unserer Armee nicht brauchen. Derartige Entartungen und Entgleisungen dürfen einfach nicht vorkommen!? Droht unseren Soldaten jetzt erhöhte Gefahr? Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) sorgt sich wegen der Vorfälle bereits um die Sicherheit unserer Soldaten. Er hoffe, ?dass hier nicht Weiterungen geschehen und dass hier der Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten in diesen wichtigen Auslandseinsätzen in Gefahr gerät.? Das Verteidigungsministerium forderte gestern Abend die Soldaten in Afghanistan zu erhöhter Wachsamkeit auf. Wie sieht der Tagesablauf der Soldaten in Kabul aus? BILD-Fotograf Andreas Thelen war viermal in Afghanistan: ?Aufstehen gegen 6 Uhr, Frühstück (Brot, Aufschnitt, Cornflakes) ab 6.30 Uhr. Dienstbeginn um 7 Uhr. Ausgabe der Tagesbefehle. 90 % der Soldaten verlassen das Lager in Kabul nicht. Sie arbeiten im Camp als Sanitäter, Küchenhilfen, setzen Fahrzeuge instand, erledigen Büroarbeiten, schieben Wache. Mittagessen ab 11.30 Uhr, Abendessen ab 17.30 Uhr. Sport gehört zum Dienstplan, mindestens einmal die Woche. Insgesamt viel Leerlauf und Langeweile. Eine Dienstwoche dauert 6,5 Tage, nur sonntags ist ein halber Tag frei. Die 10 %, die das Lager verlassen, sind Fallschirmjäger und Panzergrenadiere ? harte Jungs, die Patrouille fahren. Eine Patrouille besteht aus mindestens zehn Soldaten, bewaffnet und mit Schutzwesten. Sie stehen permanent unter Anspannung, sind überaus wachsam. Der psychologische Druck ist immens.? Gibt es eine psychologische Betreuung im Lager? Ja. Zwei Seelsorger und ein Psychologe sind rund um die Uhr für die Soldaten ansprechbar. Wie viel Sold gibt es? Deutsche Isaf-Soldaten erhalten die höchste Stufe des ?Auslandsverwendungszuschlags?: 92,03 Euro am Tag zusätzlich zum normalen Wehrsold. Ein Hauptgefreiter (9,71 Euro Wehrsold am Tag) kommt so auf 3052,20 Euro/Monat. Quelle = Bild.de Link to comment Share on other sites More sharing options...
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