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Infoletter FWR v. 18.04.2012


Jägermeister

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Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bielefeld

In den letzten Tagen haben viele Mitglieder des Forum Waffenrecht einen Anhörungsbogen als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Kreispolizeibehörde Gütersloh bekommen und sich hilfesuchend an die Geschäftsstelle gewandt. Nach Rücksprache mit dem dortigen Sachbearbeiter hat sich herausgestellt, dass sich das Verfahren vornehmlich gegen den Hersteller und Vertreiber von Reduzierhülsen richtet. Die Herstellung und der Vertrieb über das Internet erfolgten mutmaßlich ohne die erforderliche Waffenherstellungs- und Handelserlaubnis und ohne die vorgeschriebene Prüfung durch ein Beschussamt oder Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB).

Hierzu möchten wir Folgendes bemerken:

Einsteckläufe und Reduzierstücke sind weiterhin gem. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 Nr. 2a für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis von der Erlaubnispflicht freigestellt; d. h.: solange die für die Reduzierhülse erforderliche Grundwaffe rechtmäßig besessen wird, darf diese ohne Eintragung in die WBK erworben und besessen werden. Jeder berechtigte Waffenbesitzer, der diese Voraussetzungen erfüllt, muss daher aus unserer Sicht keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten.

Da in diesem Fall jedoch eine für ein Reduzierstück vorgeschriebene Beschuss- oder Bauartprüfung nicht stattgefunden hat, ist das Schießen oder die Weitergabe an Dritte selbstverständlich verboten (vgl. § 12 BeschG).

Zudem weist die Kreispolizeibehörde Gütersloh darauf hin, dass wegen der nichterfolgten beschussrechtlichen Prüfung von diesen Gegenständen auch Gefahren für den Besitzer und Dritte ausgehen können. Aus diesem Grund bittet die Polizei um Rücksendung der streitgegenständlichen Reduzierhülsen.

Wir raten daher unseren Mitgliedern sich kooperativ zu verhalten. Erklären Sie gegenüber der Kreispolizeibehörde, dass Sie über die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis (WBK) und Grundwaffe verfügen. Aus unserer Sicht können auch unproblematisch der Kaufbeleg und eine Kopie der WBK Ihrer Antwort beigefügt werden.

Das bisher in diesen Verfahren von unseren Mitgliedern gezeigte besonnene und kooperative Verhalten wird vom zuständigen Sachbearbeiter ausdrücklich anerkannt und lobend erwähnt.

Selbstverständlich steht Ihnen aber auch das Recht der Aussageverweigerung zu, insbesondere da das Anschreiben den Adressaten auch als Beschuldigten bezeichnet.

Um zukünftig solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, raten wir unseren Mitgliedern ihre Waffen bei bekannten und seriösen Herstellern und Händlern, zum Beispiel den Mitgliedsunternehmen des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB), zu erwerben und beim Kauf von Privatpersonen immer auf die erforderlichen Prüfzeichen und Zertifikate zu achten.

Wir danken allen unseren Mitgliedern, die durch Ihr umsichtiges Handeln Ihre Zuverlässigkeit und das in sie als Waffenbesitzer gesetzte Vertrauen immer wieder aufs Neue beweisen.

Um sich an unseren Newsletter abzumelden, senden Sie uns bitte eine email an info@fwr.de mit dem Betreff "Newsletter Abmeldung".

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Quelle: FWR-Newsletter

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