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Bohlen und die Schrotflintengeschichte


DirtyHarry

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So jetzt hab ich in dem neuen Buch auch das Kapitel über die Schrotflintengeschichte gelesen. Kurz zusammengefasst:

- Bohlen wurde in Quickborn mehrfach überfallen und ausgeraubt

- Bohlen wurde von dem Initator der Raubüberfälle in einer Disko mit einem erneuten Überfall in seinem neuen Haus bedroht - verkappte Morddrohungen eingeschlossen !

- Die Polizei blockte Nachfragen nach einem Waffenschein ab

- Bohlen bekam dann illegal eine doppelläufige Schrotflinte (von einem Polizeimitarbeiter im höhreren Dienst - O-Ton: "Keiner der Knöllchen schrieb")

Ich stelle fest Bohlen hat sich vorbildlich verhalten ! Schade dass er nicht bis zu einem Freispruch weiter prozessiert hat - der wäre in diesem Fall sehr gut möglich gewesen.

editiert durch Moderation

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Darin war von "bedroht" die Rede !!! Vgl. ein BGH Urteil in letzter Instanz das mit einem Freispruch endete. Bedrohter stiess bei Behörden auf taube Ohren und schaffte sich illegale Waffe an die er bei einer Notwehrhandlung auch benutzte. Ergebnis: Freispruch. Völlig in Ordnung. Der Staat hätte den Typ schützen müssen hat er aber nicht ...

DH, da du mit dem letzen Satz indirekt Illegalen Waffen Besitzt gutheisst bzw sogar befürwortest habe ich ihn entfernt.

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Darin war von "bedroht" die Rede !!! Vgl. ein BGH Urteil in letzter Instanz das mit einem Freispruch endete. Bedrohter stiess bei Behörden auf taube Ohren und schaffte sich illegale Waffe an die er bei einer Notwehrhandlung auch benutzte. Ergebnis: Freispruch. Völlig in Ordnung. Der Staat hätte den Typ schützen müssen hat er aber nicht ...

Das mag ja alles sein, aber wenn jemand in einem Forum von und für Legalwaffenbesitzer öffentlich den Illegalen Waffen besitzt als legitim darstellt schadet das meiner Ansicht nach nur dem ansehen des Boards und wohl auch aller Legalwaffenbesitzer, und mein Job als Mod ist es dies zu vermeiden.

Hier direkt im Nachbarhaus (Grundstück mit vielen Büschen und Bäumen kaum einzusehen) wurde auch schon mehrfach eingebrochen und die Bude ausgeräumt, doch die Frau hat auch keine Schrotflinte hinter der Tür stehen. Nur der Dieter meint wohl was besonderes zu sein und sich übers Gesetz hinwegsetzen zu dürfen, nur weil er Musik macht, die fast schon als Körperverletzung anzusehen ist.

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Vgl. ein BGH Urteil in letzter Instanz das mit einem Freispruch endete. Bedrohter stiess bei Behörden auf taube Ohren und schaffte sich illegale Waffe an die er bei einer Notwehrhandlung auch benutzte. Ergebnis: Freispruch. Völlig in Ordnung.

Du bist aber nicht der BGH. Das Urteil, das Du immerzu zitierst, betraf einen ziemlich extremen Fall und läßt sich keineswegs dahingehend verallgemeinern, daß jeder, der sich irgendwie bedroht fühlt, illegal Waffen kaufen darf.

Wir können auch nicht dulden, daß hier der Eindruck erweckt wird, als ob dem so sei.

Egal was Bohlen in seinem Buch schreibt, seine Anwälte - und die sind bestimmt nicht eben erst vom Baum heruntergeklettert - waren offensichtlich der gleichen Meinung wie ich, sonst hätte B. ja wohl kaum einen Haufen Geld für eine Einstellung nach §153a StPO gezahlt.

Im übrigen ist der Schrotflinten - Fall so ziemlich das beste Argument gegen die von Dir scheinbar erstrebte allgemeine Volksbewaffnung: Man sieht ja, was dabei rauskommt - zuletzt schießt ein panischer und völlig überforderter "Hausherr" auf Polizeibeamte, die nur nach dem Rechten sehen wollen.

Vergiß es.

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Na mal langsam.

es geht nicht um "jeden der sich ein bischen bedroht fühlt". Ich denke mehrere Überfälle und verkappte Morddrohungen sind ziemlich gewichtig ! Und obendrein sollte man bedenken das Politiker oder hohe Beamte ohne konkrete Bedrohung einfach sagen können ich hätte gerne so einen schicken Waffenschein. Ganz fein raus natürlich Polizisten, die zum persönlichen Selbstschutz ihre Waffen heimnehmen ... Und nein, ich bin NICHT für allgemeine Volksbewaffnung oder sowas. Aber ich denke dass die jetzige Waffenscheinvergabepraxis im großen und ganzen schlichtweg rechtswidrig ist - ganz besonders im Hinblick darauf dass der Staat den Schutz des Normalbürgers normalerweise völlig ablehnt ...

PS: Bohlen hat nur in die Luft geschossen und sonst gar nichts ! Polizisten müssen sich auch als solche zu erkennen geben um Missverständnissen vorzubeugen. Und die Polizeibeamten hätten eigentlich auch wissen können dass sein Sohn schon lang nicht mehr bei Papi zu Hause lebt ...

PPS: Glock das mit der Löschung ist ok.

Im übrigen ist der Schrotflinten - Fall so ziemlich das beste Argument gegen die von Dir scheinbar erstrebte allgemeine Volksbewaffnung: Man sieht ja, was dabei rauskommt - zuletzt schießt ein panischer und völlig überforderter "Hausherr" auf Polizeibeamte, die nur nach dem Rechten sehen wollen.

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Wo wir sind ? In den letzten Jahren gab es einmal einen Riesenfall im Ruhrgebiet wo Ordnungsamtmitarbeiter und Polizisten in größerem Stil Waffenscheine an Mafiangehörige vermittelt haben ... Oder erst letzthin wurden drei Beamte in Bayern verurteilt weil sie in Drogenhandel und Prostitution verwickelt waren ... Oder wie war das noch mal mit der inoffiziellen Statistik aus Frankfurt wo die meisten Straftaten mit legalen Waffen durch Polizeibeamte begangen worden sind ... Ein gewisser Prozentsatz der Bevölkerung ist eben kriminell - und das ist wohl durchschnittlich auf ALLE Berufsgruppen verteilt.

Also ich finde es gelinde gesagt eine Unverschämtheit, dass ein Polizeibeamter illegalem Waffenbesitz Vorschub leistet,

wo sind wir denn, ich kann das nicht glauben :evil:

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Das kann ich so unterschreiben.

Also nur um das nochmal klarzustellen:

Die illegale Beschaffung von Schußwaffen ist weder durch das Gesetz noch durch irgendeine Rechtssprechung (außer in wirklich extremen Fällen) gedeckt und wir befürworten das in keiner Weise. Wer sowas macht, hat sich die Folgen selber zuzuschreiben

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Ja, dann ist natürlich alles viel besser ... Dann werden Einbrecher halt von Hunden zerfleischt ... Ist viel besser als legalen Waffenbesitz zur SV zu ermöglichen ... Entschuldigung - manchmal hab ich den Eindruck Gunboard wurde von der SFZ übernommen :roll:

PS: Übrigens hatte Bohlen zuvor "Kampfhunde" - aber als einer ihm das halbe Gesicht zerbissen hat war er davon nicht mehr so überzeugt ...

PPS: Wenn es nach Politikern ginge dann wären gefährliche Hunde genauso verboten und Selbstverteidigung natürlich dazu noch auch. Schon mal über einen Umzug nach England nachgedacht ? :lol:

PPPS: Das Thema scheint so interessant, dass die SO Kolumne sich geradezu damit befassen muss 8)

genau karaya,

hätte der sich statt teuerer Koikarpfen zwei Hunde gehalten, dann hätte er auch nicht in die Illegalität abgleiten müssen.

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Ist viel besser als legalen Waffenbesitz zur SV zu ermöglichen ...

Nee, nee, D.H., murks bitte nicht alles durcheinander.

Hier ging's nicht um legalen Waffenbesitz sondern um den von Bohlen, und der war definitiv illegal.

Sowas können wir nicht befürworten und es ist auch nicht richtig, daß die Rechtsprechung des BGH das so allgemein billigt, wie Du das immer darstellst.

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Da gebe ich Karaya vollkommen Recht.

Illegaler Waffenbesitz ist und bleibt strafbar. Jeder, der sich in diesem Dunstkreis aufhält, tut dies auf eigenes Risiko und kann sich nicht auf ein Gesetz oder ein Urteil berufen.

Worin ich DH aber Recht gebe ist, dass wir immer wieder darauf hinweisen sollten (und dank dem Recht auf freier Meinungsäusserung auch dürfen!), dass das Verwehren geeigneter Verteidungsmittel durch den Staat eine ziemlich menschenverachtende Haltung ist. Kein Mensch braucht sich nämlich ungeschützt einer lebensbedrohlichen Lage aussetzen und auf Anwendung geeigneter Mittel verzichten, nur um sich nicht Strafbar zu machen.

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Ach so schlecht sind wir vom Gesetz her gar nicht gestellt. Das Gesetz sagt, daß jemand unter bestimmten Vorrausetzungen Anspruch auf einen Waffenschein hat. Das Problem ist nur, dass sich einige staatliche Executiveorgane sich eben nicht an dieses Gesetz halten und zuerst einmal niedergeklagt werden müssen ! Wenn der Bürger sich ans Gesetz halten muss dann muss es der Staat nämlich erst recht ! :lol: 8)

Worin ich DH aber Recht gebe ist, dass wir immer wieder darauf hinweisen sollten (und dank dem Recht auf freier Meinungsäusserung auch dürfen!), dass das Verwehren geeigneter Verteidungsmittel durch den Staat eine ziemlich menschenverachtende Haltung ist. Kein Mensch braucht sich nämlich ungeschützt einer lebensbedrohlichen Lage aussetzen und auf Anwendung geeigneter Mittel verzichten, nur um sich nicht Strafbar zu machen.

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Sehr gut zum Thema passend:

http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Number=155787&page=0&view=collapsed&sb=5&o=&fpart=1

Auszug:

...

In Artikel 2 des Grundgesetzes ist das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ festgeschrieben. Das Recht auf Leben beinhaltet in meinen Augen zwingend das Recht auf Notwehr gegenüber einem unmittelbaren gewalttätigen Angriff. Durch das deutsche Waffenrecht wird dem Bürger aber die effektivste Möglichkeit der Gegenwehr mit Hilfe einer Schusswaffe verwehrt. Dabei dürfte klar sein, dass etwa eine Frau selbst bei einem Angriff ohne Waffengewalt durch einen Mann in der Regel hoffnungslos unterlegen ist. Bei einer Bedrohung etwa mit einem Messer haben nur sehr gute Kampfsportler eine Chance, den Angriff abzuwehren. Bei der Bedrohung mit einer SchusswaffeÂ… Wie hoch die Notwehr rechtlich eingestuft wird sieht man beispielsweise an einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschl. vom 21. März 2001 - 1 StR 48/01 - LG Ellwangen), in dem ein wegen fahrlässiger Tötung angeklagter Mann freigesprochen wurde, obwohl er sich mit einer illegal besessenen Schusswaffe verteidigt hatte.

In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es, alle Menschen seien vor dem Gesetz gleich. Meiner Meinung nach existiert in unserem Land in Sicherheitsfragen aber eine Zweiklassengesellschaft. Einem Prominenten, einem Politiker oder einem sehr wohlhabenden Menschen wird aufgrund der vermeintlich höheren Gefährdung erheblich leichter das Privileg zuteil, zu Selbstverteidigungszwecken eine Waffe in der Öffentlichkeit zu führen. Dagegen muss ein einfacher Bürger erst eine Gefährdung nachweisen, was natürlich objektiv nur dadurch geschehen kann, in dem er bereits Opfer eines entsprechenden Verbrechens wurde. Ein subjektives Gefährdungsempfinden reicht als Bedürfnisnachweis nicht aus. Damit ist eine Gleichbehandlung nach dem Gesetz in meinen Augen nicht gegeben. Erschwerend kommt noch hinzu, dass es bei der Beurteilung der Anträge auf Austellung eines Waffenscheins in hohem Maße auf individuelle Faktoren beim Sachbearbeiter ankommen dürfte, mit denen eine Gleichbehandlung von Behörde zu Behörde nicht gewährleistet ist.

...

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Noch besser paßt wohl die so oft zitierte BGH-Entscheidung: BGH 1StR 48/01

Wer nur Bahnhof versteht sollte gleich den letzten Absatz der letzten Seite lesen, da wird das illegale Führen einer Waffe für diesen speziellen Fall "legalisiert", mehr nicht.

Ist schon erstaunlich was man da so alles rauslesen kann, wenn man es nur möchte.

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Eben NICHT legalisiert - ich würde eher sagen "straffrei gestellt". Das ist etwas völlig anderes ! Trotzdem im Endeffekt zufriedenstellend.

Wer nur Bahnhof versteht sollte gleich den letzten Absatz der letzten Seite lesen, da wird das illegale Führen einer Waffe für diesen speziellen Fall "legalisiert", mehr nicht.

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@ Dirty Harry:

Nur mal so ´ne Frage, kannst Du was mit den "" anfangen?

Und um meine Kritik noch einmal zu konkretisieren, die macht sich z.B. an solchen Aussagen fest:

...Wie hoch die Notwehr rechtlich eingestuft wird sieht man beispielsweise an einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschl. vom 21. März 2001 - 1 StR 48/01 - LG Ellwangen), in dem ein wegen fahrlässiger Tötung angeklagter Mann freigesprochen wurde, obwohl er sich mit einer illegal besessenen Schusswaffe verteidigt hatte...

Bitte sauber trennen! Zum einen wurde hier lang und breit erklärt, warum in diesem Falle von Notwehr auszugehen ist, was das Tötungsdelikt anbelangt.

Und zum anderen wurde quasi "nebenbei" der Verstoß gegen das Waffengesetz abgehandelt.

Wo bitte hat sich das Gericht zum Thema Volksbewaffnung geäußert? Das dahinein zu interpretieren ist bestenfalls abenteuerlich.

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Nirgends - habe ich auch zu keinem Zeitpunkt behauptet. Aber lies mal das WaffG bezüglich Waffenscheinvergabe - die Vergabepraxis (und nicht das Gesetz selbst !) ist zu weiten Teilen rechtswidrig (Verstoss gegen Gleicheheitsgebot - Meine Meinung). Wieso soll z.B. bitte Schill einfach so einen Waffenschein bekommen aufgrund eines allgemeinen, undefinierten Bedrohungsgefühls heraus während der, der konkret angegriffen und bedroht wurde keinen haben soll nur weile der lokale Ordnungsamtmitarbeiter nicht bis drei zählen kann ? Entweder bekommen in beiden Fällen die betreffenden Personen einen Waffenschein oder eben beide nicht (was mir für Politiker entsetzlich leid täte - dann haben sie nix mehr zu angeben :lol: ). Sowas sollte einmal höchstrichterlich geklärt werden !

@ Dirty Harry:

...

Wo bitte hat sich das Gericht zum Thema Volksbewaffnung geäußert? Das dahinein zu interpretieren ist bestenfalls abenteuerlich.

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  • 3 years later...

Servus leute erstmal lob an die Admins sehr nettes Board und seeehr viele Kategorien ich bin mir nich 100 % sicher ob ich Hier richtig bin PDT_Armataz_01_04

aaaaber zur frage ich Besitze eine Schreckschuss Waffe, diese lag bis heute in meinem lager in Kisten irgendwo im gerümpel jetzt jedoch hab ich Aktive drohungen erhalten die ich sehr ernst nehme!

Ich möchte diese jetzt in meinem Auto mit nehmen einfach nur aus schutz im grunde kann ich damit keinem schaden aber aussehen tut Sie denoch wie eine "echte" PDT_Armataz_01_18 ich habe jedoch nichts angemeldet und weiß auch garnicht was ich anmelden muss und wo genau ? was ich dafür brauch und ob das erlaubt ist das teil im auto haben.

ich bin übrigens in Bayern geschäftlich jedoch auch oft in der EU unterwegs, würde mich freuen wenn mir ein Profi von euch schnell ne anleitung gibt was ich machen soll PDT_Armataz_01_12

merci

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