tonga Posted April 12, 2021 at 06:34 PM Posted April 12, 2021 at 06:34 PM Hallo Leute, kleine Frage zur Sprengpappe. In meiner steht die Mengenbeschränkung "Nach Bedarf, jedoch nicht mehr als 3kg". Bei meinem ersten Erwerb sagte der Händler, das sei "pro Einkauf" zu verstehen. So haben wir es dann gehandhabt. Jetzt steht die Verlängerung an, und ich habe mir mal die Formulare etc. angeschaut und einiges gelesen. Offenbar gibt es solche Einschränkungen "pro Einkauf" oder "pro Jahr", in meinem Fall steht aber nicht "pro x" dabei. Man könnte es also auch als Gesamtmenge über die 5 Jahre verstehen. Die Menge wäre zwar unrealistisch gering, steht da aber nun mal so. Ich habe in den 5 Jahren knapp 4kg Pulver gekauft. Lacht mich nicht aus, ich weiß, dass hier einige deutlich mehr kaufen. Dazu jetzt also ein paar Fragen: 1. Wie ist die Beschränkung zu verstehen? 2. Was droht mir, wenn sie wirklich als Gesamtmenge zu verstehen ist? Dann habe ich ja gegen eine Auflage verstoßen. 3. Wie könnte man etwaige Probleme bei der Verlängerung umgehen? Wenn ich nun tächlich gegen die Auflage verstoßen habe, dann der Händler ja auch. Ist ja dumm genug, wenn ich Ärger bekommen sollte, aber ich will den Händler ja nicht auch noch reinreiten. Denn der hat mir dann ja etwas verkauft, was er mir nicht verkaufen durfte, er muss ja meine Pappe jedes Mal anschauen...
Mike57 Posted April 12, 2021 at 06:38 PM Posted April 12, 2021 at 06:38 PM Hä,Hä, guter Gag vom Händler. Die Mengenbeschränkung gilt in der Regel für den Zeitraum der Gültigkeit. Wird mehr benötigt musste zum Amt neu eintragen lassen. Die 5 kg bekommste bei dem Verbrauch wieder eingetragen, was allerdings neu ist die streichen Schwarzpulver zusammen wennn Du nix oder wenig gebraucht hast, Anweisung aus den IMs... 1
Hollowpoint Posted April 12, 2021 at 06:48 PM Posted April 12, 2021 at 06:48 PM Klar muß der Pulverdealer jedesmal nachschauen, ob die genehmigte Menge nicht überschritten wird. GRUẞ
Jägermeister Posted April 12, 2021 at 06:57 PM Posted April 12, 2021 at 06:57 PM vor 16 Minuten, Mike57 sagte: Die Mengenbeschränkung gilt in der Regel für den Zeitraum der Gültigkeit. Nein, das kommt immer auf die Formulierung an! Jede Behörde handhabt das wieder anders. Zur Frage 1: Ich bin beim Händler. Zu 2: In deinem Fall nix. Du hast keine 5-Jahreshöchstmenge. Zu 3: Nur mit dem SB. Wahrscheinlich momentan nur telefonisch. Ich mache sowas allerdings lieber persönlich.
tonga Posted April 12, 2021 at 07:00 PM Author Posted April 12, 2021 at 07:00 PM Danke für eure Kommentare. Da sieht man die unterschiedlichen Sichten. Ich dachte bis vor kurzem auch, dass ich keine 5-Jahres-Höchstmenge hätte. Jetzt bin ich aber nicht mehr so sicher... Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der das gleiche Problem hatte und von Erfahrungen berichten kann.
Jägermeister Posted April 12, 2021 at 07:04 PM Posted April 12, 2021 at 07:04 PM vor 26 Minuten, tonga sagte: Offenbar gibt es solche Einschränkungen "pro Einkauf" oder "pro Jahr", in meinem Fall steht aber nicht "pro x" dabei. Man könnte es also auch als Gesamtmenge über die 5 Jahre verstehen. Ich habe beispielsweise 8kg/Jahr drinstehen. Also NC. SP darf ich nur 5kg. Wenn ich verlängere, wird aber nur die Gesamtmenge zu Grunde gelegt, also geprüft, ob ich wirklich 40kg gekauft habe. Nur, wenn ich in einem Jahr (wegen Corona zum Beispiel) keine 8kg verladen bekomme, weil ich das nicht heiß delaborieren kann, wie soll ich dann 40 erreichen? Insofern ist deine Beschränkung sehr lebensnah gehandhabt, weil die Beschränkung nur auf die Kleine-Mengenregelung abzielt.
Gunfire Posted April 12, 2021 at 07:17 PM Posted April 12, 2021 at 07:17 PM Seiten 3,4,5 in meiner Sprengpappe. Hab mich gewundert, SP wurde durch NC ergänzt. Grüße Gunfire
Jägermeister Posted April 12, 2021 at 07:27 PM Posted April 12, 2021 at 07:27 PM vor 10 Minuten, Gunfire sagte: Hab mich gewundert, SP wurde durch NC ergänzt. Wo steht das? Ich lese da eher, dass Du kein Böllerpulver kaufen darfst. Und keine Ersatzstoffe.
Gunfire Posted April 12, 2021 at 07:32 PM Posted April 12, 2021 at 07:32 PM vor 2 Minuten, Jägermeister sagte: Wo steht das? Ich lese da eher, dass Du kein Böllerpulver kaufen darfst. Und keine Ersatzstoffe. Ich hab auch keinen Böllerschein gemacht, weil ich nicht Böllern will. Es steht genau das drin, was ich wollte, nur keine Höchstmenge. Was passt Dir da nicht? Grüße Gunfire
tonga Posted April 12, 2021 at 07:59 PM Author Posted April 12, 2021 at 07:59 PM vor 37 Minuten, Gunfire sagte: Seiten 3,4,5 in meiner Sprengpappe. Hab mich gewundert, SP wurde durch NC ergänzt. Ich wundere mich immer wieder, warum in solchen Erlaubnissen Beschränkungen aufgeführt werden, die doch sowieso gelten. In deinem Fall die "Zusammenlagerung im unbewohnten Raum". Die ist in der LR 410 geregelt, und die gilt unabhängig von dieser Eintragung. Bei mir steht: "Außerhalb einer genehmigten Schießsstätte darf mit Schusswaffen nur mitbehördlicher Erlaubnis geschossen werden." Sag bloß, das war mir durchaus bekannt, hab das WaffG einige Male studiert...
tonga Posted April 12, 2021 at 08:00 PM Author Posted April 12, 2021 at 08:00 PM vor 55 Minuten, Jägermeister sagte: Insofern ist deine Beschränkung sehr lebensnah gehandhabt, weil die Beschränkung nur auf die Kleine-Mengenregelung abzielt. Ja, wenn es "pro Jahr" gesehen wird.
Califax Posted April 12, 2021 at 08:05 PM Posted April 12, 2021 at 08:05 PM Mir wurde damals vermittelt, Menge für gesamten Gültigkeitszeitraum bis Verlängerung. 2
Gunfire Posted April 12, 2021 at 08:08 PM Posted April 12, 2021 at 08:08 PM (edited) Es gibt eine Mengenbegrenzung für das Lagern außerhalb des Hauses und eine für den Transport. An die muss sich jeder halten. Wir hatten einen in Nachbarverein, der mit Frau und 3 Kindern IPSC geschossen hat und immense Mengen Patronen geladen hat. Der war regelmäßig beim Pulverhändler und hat immer die Max-Menge mitgenommen. Grüße Gunfire Edited April 12, 2021 at 08:10 PM by Gunfire Fehlendes Wort
Califax Posted April 12, 2021 at 08:11 PM Posted April 12, 2021 at 08:11 PM (edited) Mengenbegrenzungen pro Lagerort gem. SprengLR 410 (aus dem Gedächtnis) sind zusätzlich zu beachten. Das hat nichts mit der Erwerbsmengenbegrenzung zu tun. Edited April 12, 2021 at 08:13 PM by Califax 1
Jägermeister Posted April 12, 2021 at 08:58 PM Posted April 12, 2021 at 08:58 PM vor 55 Minuten, tonga sagte: Ja, wenn es "pro Jahr" gesehen wird. Nein, bei dir ist es pro Einkauf! Und zwar bis insgesamt 3kg. Wegen der Lagermengenbegrenzung. Das macht ja auch Sinn, da damit automatisch eine Höchstmenge vorhanden ist. Der Händler kann nur die maximale Abgabemenge kontrollieren, Du bist für die Lagerung verantwortlich. Wenn Du also noch 2kg zu Hause hast, darfst Du eben nur noch 1kg dazukaufen.
Jägermeister Posted April 12, 2021 at 09:02 PM Posted April 12, 2021 at 09:02 PM vor einer Stunde, tonga sagte: Ich wundere mich immer wieder, warum in solchen Erlaubnissen Beschränkungen aufgeführt werden In meiner Roten steht als letztes drin: außer Schusswaffen, die unters Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Na herzlichen Glückwunsch, wie soll ich mit einer Erlaubnis nach Waffengesetz denn Kriegswaffen erwerben, die gar nicht diesem Rechtskreis unterliegen? Mal abgesehen davon, dass eine Erlaubnis des BMWi nötig wäre.
Jägermeister Posted April 12, 2021 at 09:03 PM Posted April 12, 2021 at 09:03 PM vor 1 Stunde, Gunfire sagte: Was passt Dir da nicht? Darum geht es nicht, ich kann nirgends die Erlaubnis für NC herauslesen.
Gunfire Posted April 12, 2021 at 09:39 PM Posted April 12, 2021 at 09:39 PM vor 31 Minuten, Jägermeister sagte: Darum geht es nicht, ich kann nirgends die Erlaubnis für NC herauslesen. Mein SB und mein Händler schon. Ich kenn eure Probleme nicht. Ich hab mit der Pappe schon einiges an NC gekauft. Ich hab aber auch sonst keine Probleme mit SB oder Händler. Liegt wohl am Schwäbischen. Grüße Gunfire
Jägermeister Posted April 13, 2021 at 03:39 AM Posted April 13, 2021 at 03:39 AM Ich lese da trotzdem nur SP.
Greenhawker Posted April 13, 2021 at 04:38 AM Posted April 13, 2021 at 04:38 AM vor 13 Stunden, Mike57 sagte: Hä,Hä, guter Gag vom Händler. Die Mengenbeschränkung gilt in der Regel für den Zeitraum der Gültigkeit. Nö, bei mir gibt es nur die Beschränkung, nicht mehr als gelagert werden darf. Wenn ich 20 kg im Monat verbrauche, dann ist das so, aber ich darf nicht mehr wie 3kg pro Einkauf kaufen. 1
Mike57 Posted April 13, 2021 at 07:39 AM Posted April 13, 2021 at 07:39 AM @Greenhawker Hier in RP gab es das seit ich die Pappe hab >30 Jährchen noch nie. Beschränkt inho bei der damalien ersten auf 2 x 20kg, danach auf 2 x 10KG. Da ich das BP nicht ausgenutzt habe, ab diesem nur noch 1 KG. Diese Anweisungen kommen aus den IMs um das phöse BP zu begrenzen... . Verbrauche ich mehr, kann ich auf dem Amt eine Nachtrag für erneute Menge stellen...
erik_fridjoffson Posted April 13, 2021 at 10:50 AM Posted April 13, 2021 at 10:50 AM Für Bayern gibt es eine Empfehlung vom Gewerbeaufsichtsamt für 20 kg SP und 10 KG Nitro für die Dauer von 5 Jahren.. wurde bei mir anstandslos eingetragen...
tonga Posted May 16, 2021 at 10:35 AM Author Posted May 16, 2021 at 10:35 AM Kurze Rückmeldung zum Abschluss. Mein Schein wurde problemlos verlängert. Entweder wird die Begrenzung hier wirklich "pro Einkauf" gesehen wie es der Händler interpretiert, oder der SB hat einfach nicht nachgerechnet, wieviel ich tatsächlich erworben habe. Im Endeffekt ist es mir egal, und nachfragen wollte ich auch nicht, man will ja keine schlafenden Beamten wecken... 1
Elster1962 Posted May 26, 2021 at 06:03 PM Posted May 26, 2021 at 06:03 PM Am 13.4.2021 at 05:39 , Jägermeister sagte: Ich lese da trotzdem nur SP. Ich habe heute mal einen Blick in meine Sprengstofferlaubnis geworfen (Scan folgt nach). Bei mir steht sinngemäß und analog zu Gunfire nur Treibladungspulver zu Wiederladezwecken und zusätzlich (weil ich den Schein für SP erst später gemacht habe) Treibladepulver zum Vorderladerschiessen drin. NC Pulver wird explizit nicht erwähnt. Also scheint das durchaus üblich zu sein, zumal mich auch nie ein Händler beim Erwerb von NC Pulver darauf angesprochen hat.
Gunfire Posted May 26, 2021 at 06:22 PM Posted May 26, 2021 at 06:22 PM Ich hab mit einigen Wiederladern im Verein gesprochen. Bei uns gilt der Begriff Treibladungspulver für alle Pulver außer Schwarzpulver, dieses wir explizit in der Sprengpappe eingetragen. Steht bei mir auf Seite 1. Erster Eintrag: xxx erhält hiermit aufgrund des § 27...........die Erlaubnis zum/zur VORDERLADERSCHIEßEN ....von/mit SCHWARZPULVER. Zweiter Eintrag: .....zum/zur LADEN UND WIEDERLADEN VON PATRONENHÜLSEN ..... von/mit TREIBLADUNGSPULVER Damit bekomme ich alle Pulver, die ich möchte, außer Böllerpulver, weil ich das nicht beantragt und keine Prüfung abgelegt habe. Grüße Gunfire
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