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100 Euro Strafe für Meininger wegen Besitz von Platzpatronen


Jägermeister

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Wegen des Besitzes von Platzpatronen muss ein junger Mann aus Meiningen jetzt 100 Euro Strafe zahlen. Nach zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten pochte die Staatsanwaltschaft auf ein Verfahren und das Gericht lässt Milde walten. Meiningen. Eine Berufungsverhandlung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz hatte M. gerade hinter sich. Doch schon saß der Mann, Jahrgang 1948, wieder auf der Anklagebank, weil bei einer Zwangsräumung seiner Meininger Wohnung im Oktober 2010 Munition gefunden wurde. Im Keller stand eine Kiste mit Gewehrpatronen. Mit solchen Platzpatronen hat die Volksarmee zu DDR-Zeiten bei Manövern geschossen. Für die über 100 Platz-Patronen hatte M. keine waffenrechtliche Erlaubnis, dafür aber unglaublich schräge Argumente. Die Rede zu seiner Verteidigung war kaum nachzuvollziehen und klang abenteuerlich: Mit dem Erfurter Chef für Arbeitsschutz habe er die Prüfung für Feuerwerker gemacht und später sogar für den damaligen Minister Trautvetter ein Feuerwerk veranstaltet. Er habe "ganze Panzerkolonnen verschrottet", sei der "größte Schrotthändler im Bezirk Suhl" gewesen. Nicht nur zu seiner Vita kamen merkwürdige Erklärungen, ebenso zur Herkunft der Munition. Er habe die Munition auf einem Mellrichstädter Flohmarkt "bewusst aus dem Verkehr gezogen". Und das, weil er eigentlich in Bad Berka ein Museum für ostdeutsche Feuerwerker einrichten wollte. Ganz offensichlich lebte der Angeklagte noch gedanklich in einer anderen Zeit und blendete die heute geltenden Vorschriften einfach aus.

Trotz des vermeintlich geringen Vergehens stand M. vor Gericht, weil er aus verschiedensten Gründen vorbestraft ist und unmittelbar vor dem Waffenfund gerade frisch aus dem Gefängnis gekommen war. Das Gericht konnte das Verfahren nicht einstellen. Der Staatsanwalt pochte formal darauf, dass M. den Unterschied zwischen Pyrotechnik und Platzpatronen hätte kennen müssen. Und ihm fehlte von diesem Mann Einsicht. Mit der geringen Geldstrafe von 100 Euro, die das Gericht schließlich verhängt hat, wurde die Verhältnismäßigkeit dann aber doch noch gewahrt. Wohin M. nach der Verhandlung lief? Bei der Angabe seiner persönlichen Daten sagte M., er schlafe unter der Brücke.

Quelle: http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/100-Euro-Strafe-fuer-Meininger-wegen-Besitz-von-Platzpatronen-2143270011

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