Jägermeister Posted May 4, 2012 at 09:09 PM Share Posted May 4, 2012 at 09:09 PM In dieser Auktion ist der Schweißpunkt, der die offene Visierung fixiert, angeblich das ausschlaggebende Kriterium, ob der HA eine Kriegswaffe ist oder nicht. Stimmt dies? Wir bieten aus einem umfangreichen gepflegten Sammlernachlass im Auftrag der Erben ohne Garantie, Gewährleistung und Rücknahme eine SLB MAS 1949-56 in einem sehr guten Zustand an. Die Viesiereinrichtung wurde mal durch einen Schweißpunkt blockiert, der aber Fachmännisch zurückgebaut wurde und damit ist der gesamte Vierweg wider bis zu 1200 m frei benutzbar. Am Schaftholz sind einige Druckstellen und Kratzer feststellbar wie diese nun mal bei militärisch genutzten Waffen vorkommen, aber keine Brüche der Risse. Die militärische Waffenbeschichtung ist flächendeckend vorhanden. Alles in Allem eine gute Sammlerwaffe die in diesem guten Zustand sicher nicht alle Tage erhältlich ist. Die Waffe hat natürlich deutschen Beschuss. Die Firma JABAWA GmbH dient als lizenzierter Waffenhändler aufgrund des geltenden Waffenrechts (Erforderlichkeit von EWB/WBK usw.) lediglich als Besitzmittler, wenn beim Eigentümer für Erbwaffen, bei Hobbyaufgabe oder behördlichem Entzug der WBK/EWB usw. kein Recht zum Besitz von Waffen besteht. Eine Besichtigung ist nach Absprache möglich und erwünscht, ebenso die Selbstabholung innerhalb von ca. 14 Tagen. Die o.a. Versandkosten sind nur gültig wenn der Käufer das Paket innerhalb der normalen Postauslieferungszeiten persönlich entgegennehmen kann. Durch unsere Firma ist kein Auslandsversand möglich, Auslandskäufer müssen sich um den Export selbst kümmern. Eine Einlagerung ist nach der Bezahlung bis zur Erteilung des Jahresjagdscheines oder einer anderen Genehmigung bis zu 9 Monate möglich. - Bitte beachten Sie auch unsere anderen Angebote – Am 04.05.2012 um 09:29:39 Uhr fügte der Verkäufer folgende Ergänzung hinzu: Auf Grund eines sehr aufmeksamen e-Guners, der feststellte da die Visierbegränzung entfernt wurde, ist es wieder eine Militärwaffe. Wir setzen wieder einen Schweißpunkt, der die Visiererhöhung nur bis 300m zuläßt, so ist auch die Waffe wieder den KWK Gesetz entspricht. http://www.egun.de/market/item.php?id=3842481 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted May 4, 2012 at 09:50 PM Share Posted May 4, 2012 at 09:50 PM Der Schweißpunkt wurde damals amtlich gefordert, genau wie z.B. die Zukleisterung von Riemendurchbrüchen im Schaft oder das Abflexen des Bajonetthalters... - Eigentlich Schnee von gestern. Aber schauen wir mal in die aktuelle Kriegswaffenliste: d)halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre Und da ist der Knackpunkt - das MAS ist jünger als Anno Fünfenvierzich. Somit nur dann keine Kriegswaffe, wenn es durch amtlichen Segen da rausgenommen wurde. Durch Entfernung des Schweißpunktes ist das aber hinfällig geworden. Wenn man es ganz genau nimmt, ist dieser Mangel durch Wiederanbringung des Schweißpunktes nicht geheilt. (Meine unmaßgebliche Meinung als rechtsinteressierter Laie). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Coltfan Posted May 5, 2012 at 05:03 AM Share Posted May 5, 2012 at 05:03 AM Ja, ich denke, das trifft es ziemlich genau. An deren Stelle hätte ich das zumindest nicht im Internet dokumentiert ... da könnte der Bestandsschutz dann weg sein. Wenn es denn einer merkt oder beanstandet ... aber kaufen würde ich das eher nicht ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted May 5, 2012 at 11:18 AM Share Posted May 5, 2012 at 11:18 AM ja, sehr schlechte Sache....auch die tolle "Wiederanbringung". Da stehen paar Dinge im Raum............Bearbeitung einer Kriegswaffe, Besitz einer Kriegswaffe..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted May 5, 2012 at 12:25 PM Share Posted May 5, 2012 at 12:25 PM Zum Glück sind wir ja ein ganz geheimes Geheimforum, wo Behördenvertreter sicher nieeeeeee mitlesen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted May 5, 2012 at 04:35 PM Share Posted May 5, 2012 at 04:35 PM aber egun ist ja noch viel geheimer............:gaga::gaga: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 5, 2012 at 05:30 PM Author Share Posted May 5, 2012 at 05:30 PM Mir geht es ja nicht darum, jemanden in die Pfanne zu hauen, sondern u.a. auf diese schwachsinnige Regelung hinzuweisen. Als wenn diese Waffe ohne Schweißpunkt "gefährlicher" wäre... :gaga: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted May 5, 2012 at 06:04 PM Share Posted May 5, 2012 at 06:04 PM Die Welt ist ja auch ohne Schusswaffen sichererererer. Link to comment Share on other sites More sharing options...
coltdragoon Posted May 5, 2012 at 07:04 PM Share Posted May 5, 2012 at 07:04 PM Hallo zusammen, anbei die aktuelle Liste unter Nr.29 sind die bösen Gewehre aufgeführt. Grusserl_kwl.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
coltdragoon Posted May 5, 2012 at 07:22 PM Share Posted May 5, 2012 at 07:22 PM Stimmt dies? Ja, gilt auch für andere Waffen z.B. VZ 52/57, M14 Diese Waffe wird mit regelmäßig mit 10 Schussmagazin, entferntem Visierschweisspunkt, entfernter Bajonetthalterung oder eingebautem Bajonett angeboten. Kauf oder Verkauf so einer Waffe bringt den Entzug sämtlicher Waffengenehmigungen und Knast mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe. Selbstverständlich gibt es Ausnahmen mit roter WBK oder Waffensachverständige. Interessant sind auch SLG95, M14 mit MFD Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 5, 2012 at 09:54 PM Author Share Posted May 5, 2012 at 09:54 PM Was ist an der entfernten Bajo-Halterung schlimm? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted May 5, 2012 at 10:06 PM Share Posted May 5, 2012 at 10:06 PM Was ist an der entfernten Bajo-Halterung schlimm? Gemeint ist sicher das Wiederanbringen einer nach damaligen Vorgaben entfernten Bajonetthalterung. Suche nie einen Sinn in Gesetzen und Verordnungen, denn das kann unerwünschte Nebenwirkungen auf die psychische Gesundheit und den Verlust des Glaubens an eine gerechte/vernünftige Rechtsordnung nach sich ziehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 5, 2012 at 10:14 PM Author Share Posted May 5, 2012 at 10:14 PM Gemeint ist sicher das Wiederanbringen einer nach damaligen Vorgaben entfernten Bajonetthalterung. OK, das wäre selten dämlich! Genauso das Wiederanbringen von MFD an z.B. den Hakim. Passenderweise gab es damals den Hakim bei Frank und Monkia mit abgeschnittenem MFD zu kaufen. Die separaten MFD wurde nach Abverkauf der Waffen dann günstigst in den gleichen Filialen verkauft. Ratet mal, wer dann dort zugeschlagen hatte... :gaga: Suche nie einen Sinn in Gesetzen und Verordnungen, denn das kann unerwünschte Nebenwirkungen auf die psychische Gesundheit und den Verlust des Glaubens an eine gerechte/vernünftige Rechtsordnung nach sich ziehen. Weil ich sonst nix zu tun habe, verbringe ich damit fast jede Minute meiner freien Zeit. Hat auch gar keine Folgen gehabt bisher... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted May 5, 2012 at 10:26 PM Share Posted May 5, 2012 at 10:26 PM OK, das wäre selten dämlich! Ich denke, die, die das machen, sind der Meinung, durch den Wegfall des Anscheinsparagraphen aus dem alten WaffG wäre das jetzt legal. Sie verkennen nur, daß das eben nur legal ist bei Waffen, die auch ansonsten schon nicht mehr zu den gemäß Kriegswaffenkontrollgesetz definierten Kriegswaffen gehören - wie z.B. das US M1 Carbine (da Einführung 1944). Bei dem z.B. darf man es wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen - Bajohalterung, Durchbruch im Schaft... - aber eben nicht bei den neueren Kniften. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 5, 2012 at 10:31 PM Author Share Posted May 5, 2012 at 10:31 PM Zu diesem Thema gab es vor gar nicht allzu langer Zeit mal einen mehrteiligen Aufsatz in der DWJ. Muss ich mal rauskramen. Dort wurde der Verlust der Kriegswaffeneigenschaften u.a. von Vollautomaten alleine aufgrund der veralteten Technik abgehandelt. Selbst waffenrechtlich wäre dies kein Problem, nur sieht sowohl der Gesetzgeber als auch vor allem die Behörden dies bei weitem nicht so... Link to comment Share on other sites More sharing options...
coltdragoon Posted May 6, 2012 at 10:27 AM Share Posted May 6, 2012 at 10:27 AM http://www.egun.de/market/item.php?id=3842481 Das Angebot ist raus, waren wohl doch einige aufmerksam. Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted May 7, 2012 at 03:36 PM Share Posted May 7, 2012 at 03:36 PM Selbstverständlich gibt es Ausnahmen mit roter WBK oder Waffensachverständige. Ich würde behaupten, das es da auch keine Ausnahmen zum Erwerb von Kriegswaffen gibt......vor allem wenn die illegal zurück gebaut wurden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 7, 2012 at 03:55 PM Author Share Posted May 7, 2012 at 03:55 PM Gedankenspiel: Da wir nicht wissen, wie der Schweißpunkt abhanden gekommen ist (es kann ja sein, daß sich dieser im Laufe der Zeit gelöst hat, weil handwerklich schlecht ausgeführt) und die Waffe wohl ursprünglich rechtlich einwandfrei entmilitarisiert wurde, nun folgende Frage: Wie "repariere" ich als Sachkundiger diese Waffe, wenn mir auffällt, daß der Punkt flöten gegangen ist. Nur weil das Visier nicht mehr gepunktet ist, kann ich die Waffe wohl schlecht verschrotten lassen müssen, oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted May 7, 2012 at 04:55 PM Share Posted May 7, 2012 at 04:55 PM Da wir nicht wissen, wie der Schweißpunkt abhanden gekommen ist ... Doch, angeblich "fachmännisch entfernt". War sicher ein richtiger Eggsberte, dieser "Fachmann". Ansonsten, wenn sich der Punkt "von ganz alleine löst" - hält man sich strikt an die 3-Affen-Regel und bastelt nicht dran rum, denn das darf man nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
coltdragoon Posted May 7, 2012 at 06:19 PM Share Posted May 7, 2012 at 06:19 PM ...oder? Ich mache einen Schweisspunkt drauf, posaune es nicht im Internet heraus und halte die Schnauze ! Der Vogel (jabawa) hat massig negative Bewertungen und eine noch viel schlechtere Rechtschreibung Link to comment Share on other sites More sharing options...
coltdragoon Posted May 7, 2012 at 06:31 PM Share Posted May 7, 2012 at 06:31 PM Hier http://www.egun.de/market/item.php?id=3842483 bietet er eine Waffe ohne Beschuss an. Einen Neubeschuss ist nach seinem Angebot eine freiwillige Leistung für den Käufer. Der unbedarfte würde bieten..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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