Jägermeister Posted April 23, 2021 at 04:48 PM Share Posted April 23, 2021 at 04:48 PM Der Bundestag hat am Mittwoch eine bundesweite „Notbremse“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese umfasst auch eine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Die Bitte des Deutschen Jagdverbandes (DJV), eine Klarstellung betreffend die Jagd in die Gesetzesbegründung aufzunehmen, hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages in seinem Bericht zum Gesetzentwurf aufgegriffen. Er hat deutlich gemacht, dass es keiner ausdrücklichen Ausnahme für die Jagd zum Zwecke der Tierseuchenbekämpfung im Gesetz bedürfe, weil sie bereits von der Generalausnahmeklausel erfasst sei. Dass die Jagd davon umfasst ist, bestätigten am Rande der Debatte auch weitere Abgeordnete. Weitere Informationen 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post earl66 Posted April 23, 2021 at 06:32 PM Popular Post Share Posted April 23, 2021 at 06:32 PM Also, wenn diese Kommunisten uns nur zur Schädlingsbekämpfung brauchen und uns ansonsten alle Knarren wegnehmen wollen, sollten wir geeint für 1 oder 2 Jahre die Jagd ruhen lassen! Und Urlaub machen! Berufsjäger werden betrunken gemacht ... Mal sehen ob die das dann immer noch wollen..... 3 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted April 23, 2021 at 07:26 PM Share Posted April 23, 2021 at 07:26 PM Zitat" Er hat deutlich gemacht, dass es keiner ausdrücklichen Ausnahme für die Jagd zum Zwecke der Tierseuchenbekämpfung im Gesetz bedürfe," aber nur dazu, den Rest der Jagd können sich die Jäger dann gleich mal abschminken. 1 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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