Nightingale Posted May 12, 2012 at 08:09 AM Share Posted May 12, 2012 at 08:09 AM Gibt es sowas wie eine Musterbelehrung für Gastschützen, möglichst kurz und anwaltsicher? Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted May 12, 2012 at 09:59 AM Share Posted May 12, 2012 at 09:59 AM Googel mal "belehrung gastschütze". Da findest Du einige. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted May 12, 2012 at 10:29 AM Share Posted May 12, 2012 at 10:29 AM http://www.sportschuetzen-dornberg.de/umsetzung/pdf/Gastunterweisung.pdf Die scheint ziemlich gut zu sein. "Kurz" und "anwaltsicher" schließen sich leider aus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted May 12, 2012 at 12:32 PM Share Posted May 12, 2012 at 12:32 PM "Kurz" und "anwaltsicher" schließen sich leider aus. So sieht es aus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted May 12, 2012 at 01:28 PM Share Posted May 12, 2012 at 01:28 PM Ich halte es mit Jeff Cooper..... und wenn es ein mir unbekannter/neuer Gastschütze ist, bleibt immmer einer am Mann, da kann er unterschreiben was er will. Link to comment Share on other sites More sharing options...
10er Posted May 12, 2012 at 01:38 PM Share Posted May 12, 2012 at 01:38 PM Am besten mit der geladenen und geholsterten Waffe, könnte ja sein, dass wieder einer "ganz einfach" an eine Waffe kommen will. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 14, 2012 at 01:45 PM Share Posted May 14, 2012 at 01:45 PM Am besten mit der geladenen und geholsterten Waffe, könnte ja sein, dass wieder einer "ganz einfach" an eine Waffe kommen will. Brauchst Du nicht grün zu schreiben, mache ich so. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Coltfan Posted May 17, 2012 at 08:55 AM Share Posted May 17, 2012 at 08:55 AM Na ja, wenn man sie nun gar nicht kennt ... Ansonsten ist es wichtig, dass abgeklärt ist, ob und welchen Versicherungsschutz es da gibt ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 17, 2012 at 07:20 PM Share Posted May 17, 2012 at 07:20 PM Wir, ein junger, aufstrebender Verein mit zweistelligen-%- Mitgliederzuwächsen im Jahr haben schon etwa 15 Gäste zeitgleich bei unseren Schießen gehabt. Die Standsituation und die mir teilweise völlig unbekannten Nicht-WBK-Inhaber, die sich teilweise übers Internetz bei uns angemeldet haben zum Probeschießen, lassen mich da ein wenig vorsichtig werden. Genügend Beispiele, daß sich auf diese und ähnliche Art Waffen illegal beschafft wurden, gibt es zu Hauf in der Vergangenheit. Da ich ganz gerne lebe, habe ich bei meiner Standaufsicht eben eine geladene KW im Holster. Und die Vereinskollegen machen es dann genauso. @Coltfan: Welchen Versicherungsschutz meinst Du? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted May 17, 2012 at 07:39 PM Share Posted May 17, 2012 at 07:39 PM @Coltfan: Welchen Versicherungsschutz meinst Du? Ich bin zwar nicht Coltfan , aber ich denke er meint die Gastschützenversicherung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 17, 2012 at 08:39 PM Share Posted May 17, 2012 at 08:39 PM Die haben wir über den Verein bzw. Verband abgeschlossen. Was nützt mir die Versicherung, wenn meine Hinterbliebenen den Wert der auf dem Schießstand gestohlenen Waffen ersetzt bekommen, weil ich PC-konform als Schlachthammel fungiert habe? Das war noch nie meine Rolle. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted May 17, 2012 at 09:01 PM Share Posted May 17, 2012 at 09:01 PM Vor zwanzig Jahre hätte ich noch gesagt, du hast einen an der Waffel, heute würde ich das nicht mehr sagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JHS Posted May 17, 2012 at 09:55 PM Share Posted May 17, 2012 at 09:55 PM Wenn man dies schon so handhabt, bringt EINE Aufsicht mit geladener Waffe im Holster nichts. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Coltfan Posted May 17, 2012 at 11:04 PM Share Posted May 17, 2012 at 11:04 PM Ich dachte, dies wäre ein Thread über die Haftung gegenüber Gastschützen und kein Selbstschutzthema ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted May 17, 2012 at 11:19 PM Share Posted May 17, 2012 at 11:19 PM Ja, schon gut. Wie weit geht meine Fürsorgepflicht der Gesellschaft gegenüber, muß ich mir tatsächlich ein Holster besorgen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Coltfan Posted May 17, 2012 at 11:56 PM Share Posted May 17, 2012 at 11:56 PM Was willst Du machen, wenn sich einer der Geladenen auf einmal als Waffenbeschaffer entpuppt und Dir "seine" Kanone ins Gesicht hält ? Den Helden spielen ? :pani: Bei uns schiessen idR nur Gäste, die einer von uns persönlich angesprochen und mitgebracht hat Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 18, 2012 at 06:57 AM Share Posted May 18, 2012 at 06:57 AM Was willst Du machen, wenn sich einer der Geladenen auf einmal als Waffenbeschaffer entpuppt und Dir "seine" Kanone ins Gesicht hält ? Den Helden spielen ? :pani: Der hätte bei uns auf dem Stand nur dann ein Möglichkeit zu verschwinden, wenn er alle umlegt. Um es einmal platt zu formulieren. Und da mache ich nicht mit, zumindest nicht ohne Gegenwehr. Bei uns schiessen idR nur Gäste, die einer von uns persönlich angesprochen und mitgebracht hat Das ist bei uns eben anders. Hat uns auch schon überraschend nette Mitglieder eingebracht, das möchte ich noch einmal betonen. Denn die hätten ohne Internetzpräsenz nie zu uns gefunden. Bei diesem Tun besteht aber eben ein Restrisiko, wie überall im Leben. Ein Risiko, daß wir aber minimieren können. Aktiv. Das Einzugsgebiet unseres Vereins ist nun einmal der Großraum Hamburg mit all seinen Facetten. Auf dem Dorf mag es anders sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 18, 2012 at 06:59 AM Share Posted May 18, 2012 at 06:59 AM ... muß ich mir tatsächlich ein Holster besorgen? Bei uns gibt es ohne Holster kein KW- Schießen auf dem Stand! Es sei denn, der Schütze leiht sich die Waffe von einem nebenstehend ihn beaufsichtigendes Mitglied. Wie ich schon ausführte, ist bei uns dies u.a. der Standbeschaffenheit geschuldet. Holster = Safety first! Link to comment Share on other sites More sharing options...
lobo-s Posted May 19, 2012 at 06:27 PM Share Posted May 19, 2012 at 06:27 PM Der EINZIG sichere Platz einer Waffe ist am MANN/FRAU. Wer etwas anderes behauptet ist ein I-diot. Ende! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 20, 2012 at 07:19 PM Share Posted May 20, 2012 at 07:19 PM Hmmmm... 2.50.5 Sicherheit Das Tragen von Waffen in Holstern ist verboten. Quelle: DSB- Sportordnung Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted May 20, 2012 at 07:39 PM Share Posted May 20, 2012 at 07:39 PM Je nach Verband gibt es halt unterschiedliche Auffassungen. Holster beim BDS in den Standarddisziplinen von der 25 m Linie kommt auch nicht gut. Auspacken nur am Stand mit der Waffenmündung in Richtung Geschossfang. Bei der den .22lfB Pistolen akzeptiert beim BDS auf Bezirk / Land diese Gummischutzpuffer für das Patronenlager gegen das Auftreffen des Schlagbolzens auf den Rand des Patronenlagers, aber keine Pufferpatronen, auch nicht mit Fähnchen und buntem Plastikpatronenimitat. Vorderlader werden am Ladetisch ausgepackt und der ist im Rücken des Schützen, wenn er am Schützenstand in Zielrichtung steht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
lobo-s Posted May 20, 2012 at 09:22 PM Share Posted May 20, 2012 at 09:22 PM Hmmmm... Quelle: DSB- Sportordnung Das ändert für Profis an den Fakten sicher nichts. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 21, 2012 at 04:40 AM Share Posted May 21, 2012 at 04:40 AM Das ändert für Profis an den Fakten sicher nichts. Dem DSB geht es dort sicherlich nicht um Fakten, sondern darum, martialisches Auftreten (was auch immer das mit Holstern zu tun hat) zu verhindern. Wenn ich mir allerdings die Waffenhandhabung auf einigen Ständen gerade beim statischen Schießen auf 25m angucke, kriege ich sofort Gändeshaut. Deswegen und weil wir auf einem nach 360° offenen Stand schießen, ist bei uns die Einweisung von neuen Mitgliedern/ Gästen Pflicht, sowie das Nutzen von Holstern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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