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Waffenbesitzer müssen in Bremen zahlen


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Die Bremer Innendeputation hat am Mittwoch der neuen Waffengebühr zugestimmt. Mit dem Betrag von rund 140 Euro pro Kontrolle sollen die Kontrollen von Waffenbesitzern finanziert werden. SPD und Grüne erklärten, damit müsse nicht mehr der Steuerzahler für diese Kosten aufkommen. Zunächst hatte der Senat geplant, eine Steuer auf den Besitz von Waffen einzuführen.

http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/politikwaffensteuerdeputation100.html

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Die Bremer Innendeputation hat am Mittwoch der neuen Waffengebühr zugestimmt. Mit dem Betrag von rund 140 Euro pro Kontrolle sollen die Kontrollen von Waffenbesitzern finanziert werden. SPD und Grüne erklärten, damit müsse nicht mehr der Steuerzahler für diese Kosten aufkommen. Zunächst hatte der Senat geplant, eine Steuer auf den Besitz von Waffen einzuführen.

http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/politikwaffensteuerdeputation100.html

Grübel... ich frage mich ernsthaft, ob Waffen überhaupt am ersten Wohnsitz (ordungsgemäß) verwahrt werden müssen.....

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Wer eine Waffe besitzt, wird einmal im Jahr vom Stadtamt kontrolliert.

Kann mir einer mal erklären, wo die Begründung für die jährliche Kontrolle im Gesetz steht?

Bekommt man dann auch so eine Siegelmarke wie vom TÜV auf den Tresor geklebt?

Sieht für mich wie eine verdeckte Waffensteuer aus, incl. eines weiteren oder mehrere Arbeitsplätze.

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Kann mir einer mal erklären, wo die Begründung für die jährliche Kontrolle im Gesetz steht?

Bekommt man dann auch so eine Siegelmarke wie vom TÜV auf den Tresor geklebt?

Sieht für mich wie eine verdeckte Waffensteuer aus, incl. eines weiteren oder mehrere Arbeitsplätze.

Ich weiss garnicht, warum man sich auf eine so magere Gelddruckmaschine einlässt.

Jährliche Überwachung der von den Bürgern besessenen Autos auf eine gültige TÜV-Plakette ist doch da viel einträglicher - und fast mit Sicherheit werden einige davon Tödliche Unfälle verursachen.

Ein solches Gefahrenpotential in allgemeiner Bürgerhand muss einfach viel besser kontrolliert werden.

Bei der Gelegenheit kann man gleich auch die in der Küche vorhandenen, unter das Waffengesetz fallenden Messer katalogisieren....

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Wir müssen da mal ansetzen über die Kontakte, die wir im Bereich der Waffensteuer gesammelt haben.

Ich empfehle eine konzertierte Aktion. Jeder Bremer Waffenbesitzer soll per geeigneten Nachweisen Digitalfotos/ Rechnungskopie/ etc. bei der Ankündigung einer Kontrolle nachweisen, dass er über die entsprechenden Vorkehrungen zur Aufbewahrung verfügt und gleichzeitig die persönliche Vorlage seiner Waffen zur Überprüfung der vollzähligkeit anbieten.

Und dann die Kontrolle ablehnen ... Insbesondere unter dem hinrtergrnd, dass hier auf kaltem Weg wieder eine Abgabe eingeführt werden soll

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Mein Vorschlag für betroffene Bremer:

Niemand ist gezwungen die Waffen an seinem Wohnort aufzubewahren:

1) nicht zu Hause sein, gerade falscher Moment, bitte später wiederkommen

2) dann dem Amt mitteilen, die Waffen befinden sich gerade in der Wohnung eines Bekannten außerhalb von Bremen, in einem Schrank zu dem dieser natürlich keinen Schlüssel hat. Somit befinden sich keine Waffen im Zuständigkeitsbereich der Bremer Behörde. -> Keine Kontrolle möglich -> keine Gebühr möglich

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  • 3 weeks later...

http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/4400-Gebuehren-fuer-Waffenkontrollen-in-Bremen-stehen-fest/

"Die Kontrollen werden jeweils durch zwei Mitarbeiter durchgeführt. Darüber hinaus ist ein Vorbereitungs- und Nachbereitungsaufwand in der Waffenbehörde erforderlich. So müssen abgegebene oder sichergestellte Waffen registriert und verwahrt werden, Bescheide an Betroffene erstellt und gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt oder Strafverfahren eingeleitet werden. Insgesamt ist der Aufwand mit 139 Euro zu beziffern. Für die Nachkontrolle bei Beanstandungen ist eine Gebühr von 70 Euro vorgesehen."

Ferner wurde beschlossen, in Bremen auch für Regelüberprüfungen der Zuverlässigkeit (§ 4, Abs. 3 WaffG) eine Gebühr zu erheben. Je nach Aufwand sollen hierfür zukünftig zwischen 25 und 75 Euro berechnet werden.

Kompletter Text im obigen Link abrufbar.

Können wir Bremen nicht der Queen schenken?

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Offensichtlich wird dort mit mindestens einer jährlichen Kontrolle aller WBK-Inhaber gerechnet.

Aus dem WaffG und seiner Begrüdnung ist nicht zu entnehmen, das dies ein regelmäßige, wiederkehrende Prüfung wie die Regelüberprüfung, für die ein fester Rahmen vorgeschireben ist. Vielmehr qohl ein stichprobenartige, unregelmäßige Kontrolle.

Nächste Runde.

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Vielmehr qohl ein stichprobenartige, unregelmäßige Kontrolle.

Im WaffG steht nur, dass Waffenbesitzer der Waffenbehörde die ordnungsgemäße Lagerung der Waffen nachweisen müssen (--> Bringepflicht) und dass den Behörden zur Überprüfung der zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen der Zugang zu Wohnräumern zu gestatten ist.

Es ist weder von unangemeldeten noch von regelmäßigen Kontrollen die Rede, auch nicht von Nachzählen von Waffen oder Munition. Wenn die Behörde meine Schränke sehen möchte, dann gewähre ich den Zugang, aber nur mit Anmeldung.

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