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Novellierung des Autorechts


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.- oder: wie komme ich legal an ein Auto?.

Nun, diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten, da muss man etwas weiter ausholen und erklären. Zunächst mal musst Du Mitglied in einem der großen Automobilclubs (ADAC oder AvD z.B.) werden. Dort musst Du regelmäßig (so 2 mal im Monat) mit Vereinsautos oder auch Leihautos auf deren Fahrstätte fahren gehen. Bist Du regelmäßig ein halbes Jahr lang in Deinem Verein gefahren, giltst Du als Sportfahrer und hast ein "Bedürfnis" für den Erwerb und Besitz von 2 Autos. Achtung: manche Automobilclubs verschärfen (in einer Art vorauseilendem Gehorsam) diese gesetzliche Grundlage und verlangen von Dir, dass Du ein Jahr lang regelmäßig im Verein gefahren bist!

Wie ist nun weiter vorzugehen? Dein Vereinsvorsitzender (manchmal auch der Landesvorsitzende) bescheinigt Dir, dass Du regelmäßig am Fahren im Verein teilgenommen hast. Zusätzlich musst Du eine Prüfung ablegen (früher nannte man sie im Volksmund "Führerscheinprüfung". Führerscheine gibt es aber nicht mehr, doch dazu kommen wir später) die sogenannte Sachkundeprüfung. Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil kannst Du zu allen Gesetzen der Verkehrsordnung, zu Wirkungen von Autos, deren maximaler Reichweite, Aufbau und Funktion von Autos sowie zu ihren wesentlichen Teilen befragt werden. Im praktischen Teil musst Du nachweisen, dass Du zuverlässig und sicher mit einem Auto umgehen kannst: betanken, enttanken, zerlegen, zusammensetzen, starten und nicht zuletzt auch fahren. Ob Du immer dort ankommst, wo Du hinfahren wolltest, ist nicht so wichtig. Hauptsache ist, dass Du Dein Auto sicher fahren kannst.

Mit dem Nachweis über die bestandene Sachkundeprüfung und der Be-scheinigung über die regelmäßige Teilnahme am Vereinsfahren gehst Du zu der zuständigen Behörde (das kann je nach Bundesland das Ordnungsamt, die Polizei oder eine andere Dienststelle sein) und stellst dort einen Antrag auf Erteilung einer Autobesitzkarte (ABK) sowie einer Benzinserwerbsberechtigung (BEB). Dabei musst Du angeben, welche Art Auto Du erwerben willst (also PKW, LKW) und welchen Hubraum das Auto haben soll und welches Benzin damit verwendet wird.

Die Behörde wird dann ca. 1-2 Monate prüfen und bearbeiten. Zu diesem Zweck holt sie eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister über Dich ein. Bist Du schon einmal straffällig geworden, dann hast Du Pech: Du bekommst niemals ein Auto! Ferner fragt die Behörde meist bei dem für Dich zuständigen Polizeirevier oder auch der Staatsanwaltschaft an, ob irgendwelche Auffällig-keiten über Dich bekannt sind. Es kann auch sein, dass ein Polizist zu Dir nach Hause geschickt wird, der Dir ein paar Fragen stellt und sich Deine Garage ansehen will. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht irgendwelche "Irren" Autos bekommen oder die Autos nicht sicher verwahrt werden.

Wenn diese Überprüfungen soweit alle zufriedenstellend durchgeführt worden sind, erhältst Du Deine ABK mit der Erwerbsberechtigung und die BEB. Die BEB ist selbstverständlich nur für das zum Auto passende Benzin gültig. Dafür berechtigt sie Dich aber zum Erwerb unbegrenzter Mengen von Benzin. Immerhin! Die Ausstellung einer ABK mit der BEB für ein Auto kostet 160,-- DM. Demzufolge für 2 Autos 320,-- DM.

Die Erwerbsberechtigung für Dein Auto ist 1 Jahr lang gültig. Damit gehst Du zum Autohändler, legst sie vor und darfst ein Auto kaufen. Der Händler trägt den Kauf dann in Deiner ABK ein. Innerhalb von 2 Wochen musst Du dies dann bei Deiner zuständigen Behörde melden. Sie stempelt dann Deine ABK nochmals ab und berechnet Dir dafür weitere 25,-- DM je Auto.

Nun bist Du also legaler Autobesitzer. Du darfst jetzt Dein Auto mit nach Hause nehmen, z.B. um es zu reinigen oder zu reparieren. Allerdings musst Du es immer sicher in der Garage verschließen. Aber Achtung: auf Deinem eigenen Grundstück oder in Deiner Wohnung darfst Du Dein Auto auch führen. Du führst Dein Auto, wenn Du Benzin einfüllst und es dann schiebst. Jaja, man muss noch nicht einmal fahren! Fahren darfst Du zuhause sowieso nicht, das darfst Du nur auf behördlich genehmigten Fahrplätzen.

Bei dem Transport Deines Autos zu einem solchen Fahrplatz - also zu Deinem Automobilclub z.B. - musst Du immer darauf achten, dass Du Dein Auto nicht führst! Also: das Benzin ist aus dem Tank zu entfernen und getrennt vom Auto zu transportieren. Besser ist es, wenn Du auch den Tank ausbaust, selbst wenn er leer sein sollte. Auto und Benzin müssen so transportiert werden, dass sie nicht mit weniger als 4 Handgriffen fahrbereit gemacht werden können. Sonst würdest Du Dein Auto nämlich in der Öffentlichkeit führen und das ist streng verboten!

Ansonsten solltest Du ab jetzt aufpassen, dass Du Dir nichts zu schulden kommen lässt, weil man Dir sonst u.U. Deine ABK wieder aberkennt und Du Dein Auto sofort verkaufen musst. Außerdem solltest Du weiterhin regelmäßig (also mindestens alle 2 Wochen) mit Deinem Auto in Deinem Automobilclub fahren gehen, weil die Behörde sonst annehmen könnte, dass Du ja gar kein Bedürfnis mehr zum Besitz eines Autos hast. Ist ja auch klar, warum solltest Du ein Auto besitzen dürfen, wenn Du eh nicht fährst!

Willst Du mehr als 2 Autos erwerben und besitzen wird´s schwierig. Jetzt brauchst Du in jedem Falle eine "Befürwortung" durch den Landesvorsitzenden Deines Automobilclubs. Dazu musst Du genau darlegen, wieso Du ein weiteres Auto benötigst. Sonst könnte nämlich der Landespräsident (oder später die Genehmigungsbehörde) auf die Idee kommen, dass Du ja auch mit Deinen schon vorhandenen Autos von A nach B fahren kannst und Du also kein weiteres Auto brauchst. Außerdem will der Präsident sehen, dass Du in ca. 70-80% der Fälle auch dort angekommen bist, wo Du hinfahren wolltest. Mit dieser "Befürwortung" stellst Du dann wieder bei der zuständigen Behörde einen "Antrag auf Erteilung einer Auto-Erwerbsberechtigung". Falls die Behörde Deiner Argumentation warum Du ein weiteres Auto benötigst (also ein "Bedürfnis" hast, sorry für das Wort, aber so ist das Amtsdeutsch nun mal) folgt, wird sie wieder 1-2 Monate zur Prüfung (siehe oben, Zentral-registerauszug usw.) brauchen und Dir dann gegen Zahlung von 160,-- DM eine weitere Autoerwerbsberechtigung mit Benzinerwerbsberechtigung in Deiner ABK eintragen. Aber das kennst Du ja schon.

Falls Du Dein Auto auch in der Öffentlichkeit führen willst, brauchst Du einen Führerschein. Der ist aber so gut wie gar nicht zu bekommen - es sei denn, Du bist Taxifahrer oder Politiker. Ansonsten musst Du nämlich nachweisen, dass Du über die normalen Maße hinaus mobil sein musst und von daher einen Führerschein benötigst. Aber wie gesagt, es ist fast unmöglich einen Führerschein zu bekommen. Man wird immer argumentieren, dass die Taxifahrer ja schließlich für Deinen Transport zuständig sind und wo kämen wir denn hin, wenn jeder sich situationsbedingt selber mit seinem Auto transportieren würde! Auch das Argument, dass Du ja schließlich weit draußen auf dem platten Land wohnst und es bestimmt 30-45 Minuten dauert, ehe ein Taxi kommt um Dich zu transportieren, wird Dir nicht helfen! Notfalls musst Du eben auf das Taxi warten oder zu Fuß gehen.

Dann gibt es noch sogenannte Autosammler. Das sind Menschen, die eine Sammel-ABK haben. Damit sind sie berechtigt, Autos, die zu ihrem Sammel-thema passen, zu erwerben. Allerdings müssen diese Autos fast ausnahmslos vor 1945 hergestellt worden sein. Moderne Autos sammeln ist nicht! Das Sammelthema muss historisch bedeutsam und möglichst neu sein. Dazu stellen meist Autosachverständige ein Gutachten über das Sammelthema aus - gegen Kohle natürlich! Vor der Ausstellung einer Sammel-ABK wirst Du allerdings einer harten Prüfung unterzogen. Du solltest schon die Entwicklungsgeschichte Deines Sammelautothemas in all ihren Ausprägungen und Sonderausstattungen kennen und diese auch in einen historischen Gesamtzusammenhang bringen können. Es schadet auch nicht, wenn Du ein oder zwei bedeutende Autos Deines Sammelthemas im Detail mit allen ihren Einzelteilen kennst. Du solltest schon sagen können, ob die Nockenwelle, die man Dir vorzeigt, nun von einem Mercedes oder einem BMW stammt?

Hast Du erst mal eine Sammel-ABK, dann musst Du besondere Vorkehrungen treffen, um Deine Autos sicher zu verschließen. Deine normale Garage reicht dann nicht mehr, denn mehr wie 5 Autos in einer Garage sieht die Behörde gar nicht gerne! Du baust besser gleich unter Deinem Haus ein besonders gesichertes Parkhaus, dann sollte es keine Probleme geben. Und Du solltest so mindestens einmal im Jahr ein Auto für Deine Sammlung erwerben, weil man sonst den Sammelzweck und den Sammelwillen nicht mehr erkennen kann und Dir die mühsam erlangte Sammel-ABK wieder abnehmen kann.

Problematisch wird´s, wenn Du stirbst und Deine Autos vererbst. Deine Erben haben ja in der Regel keine ABK. Daher ist es der einfachste Weg, dann die Autos in einen nicht-fahrfähigen Zustand zu versetzen. Dazu verschweißt ein Automacher z.B. den Motor. Dann dürften Deine Erben das Auto behalten. Ansonsten müssten sie eine ABK beantragen. Meist bekommen sie diese auch - wenn sie nicht straffällig geworden sind, aber das kennst Du ja schon... Allerdings wird man ihnen keine Benzinerwerbsberechtigung für das Auto ausstellen, damit sie nicht in Versuchung geraten, mit dem Auto zu fahren.

Eines kannst Du gleich vergessen: sogenannte "Anscheinsautos". Das sind Autos, die entweder tatsächlich zu militärischen Zwecken eingesetzt worden sind oder aber auch nur so aussehen, als seien sie militärische Autos. Da reicht schon die Farbe oder ein besonders auffälliger Kühlergrill und schon ist so ein Auto ein "Anscheinsauto" - und somit verboten für den privaten Auto-besitzer! Nicht, dass militärische Autos jetzt irgendwie gefährlicher wie normale Autos sind. Nein, aber stell Dir mal vor, was Trudchen Normalo für eine Angst bekommt, wenn sie sich auf Euren Fahrplatz verirrt und sieht, wie Du dort mit einem Militärauto fährst! Sie könnte ja glauben, es sei Krieg! Also: militärische oder "Anscheinsautos" is nicht. Was ein "Anscheinsauto" ist, bestimmt das jeweilige Bundesland. Dein Pech, wenn Du in NRW ein Auto ganz legal erworben hast, welches in Bayern z.B. als "Anscheinsauto" gilt. Du darfst dieses Auto nie durch oder nach Bayern transportieren, weil der Besitz dort strafbar wäre! Ach ja: der Begriff "Anscheinsauto" gilt auch für Spielzeugautos. Also: lass lieber die Finger von diesen Matchbox-Militärautonachbauten. Wenn man Dich damit erwischt, dann bist Du Deine ABK los, auch wenn es nur ein Spielzeugauto ist?

Du solltest Dich darauf einstellen, dass Du als legaler Autobesitzer nicht so gerne gesehen bist. Ist ja klar, wer ein oder auch mehrere Autos besitzen und fahren will, der kann ja nicht ganz richtig im Kopf sein. Ein potentieller Amokläufer und Mörder - glaubt zumindest die Gesellschaft. Hab ein bisschen Verständnis für Deine Mitmenschen, sie wissen es ja nicht besser. Wer kennt sich schon im Autorecht so genau aus? Und es passiert ja auch soviel mit Autos. Meist sind dies zwar illegale Autos, aber das spielt für die Presse erst mal keine Rolle. Kann ja niemand ahnen, dass Du ein mehrfach überprüfter und sachkundig ausgebildeter Fahrer bist.

Jetzt wirst Du wahrscheinlich sagen: "Was soll der ganze Schwachsinn?!?" Eigentlich hast Du ja Recht, aber bedenke mal, was all die Jahre mit Autos so angestellt wurde. Da gab es doch Zeiten, in denen der Besitz und das Führen von Autos nur schwach reglementiert war. Jeder hatte ein Auto und dementsprechend viel ist passiert. Jaja, teilweise bis zu 9.000 Tote pro Jahr! Nur, weil jeder ein Auto führte! Aber die Zeiten sind ja gott-sei-dank lange vorbei..

zugegeben, etwas alt aber immer noch gut :love:

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  • 3 years later...

US-TV-Sender CBS berichtet

Al-Qaida plant Anschläge gegen Urlauber in Europa

Waren die in letzter Minute vereitelten Anschläge auf Transatlantikflüge vom Londoner Flughafen Heathrow aus nur der erste Versuch?

Der US-Fernsehsender CBS berichtet: Das Terrornetzwerk al-Qaida plant Anschläge auf Flugzeuge und Europa ? mitten in der Urlaubszeit!

Der Sender beruft sich auf Geheimdienst-Informationen. Deren Erkenntnisse wiederum stammen aus Verhören von Terrorverdächtigen aus Afghanistan und Pakistan.

Al-Qaida wolle den Druck in Europa erhöhen, zitiert CBS einen arabischen Geheimdienstler.

Ein Verdächtiger soll ausgesagt haben, die Planungen für eine Wiederholung des Anschlags auf den britischen Flughafen Heathrow seien bereits fertig. Man müsse nur noch ?zur Tat schreiten?.

Ein möglicher Hinweis auf neue Terror-Aktivitäten: In den vergangenen sechs Monaten hat al-Qaida ausgebildete arabische Kämpfer aus den umkämpften Bergregionen Afghanistans abgezogen. Dies könnte nach Ansicht der Geheimdienste ein Indiz für eine wirklich bestehende Bedrohung sein.

Ein Terror-Experte gegenüber CBS: ?Wir haben beobachtet, dass mehrere hundert, vielleicht fünf- oder sechshundert, al-Qaida-Mitglieder, die sich an der afghanisch-pakistanischen Grenze befanden, das Gebiet verlassen haben.?

Im August hatte die britische Polizei eine Serie von Anschlägen auf Transatlantikflüge in die USA vereitelt. Die Attentäter sollen geplant haben, in Flaschen abgefüllten Flüssigsprengstoff im Handgepäck an Bord zu schmuggeln.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) rief in ihrer jüngsten Videobotschaft die Bürger angesichts von Terrorgefahr, Rechtsextremismus und Jugendgewalt zu Wachsamkeit auf. Auch Generalbundesanwältin Monika Harms hat die Bundesbürger angesichts der terroristischen Bedrohung zu mehr Wachsamkeit aufgefordert. ?Die Gefahr liegt darin, dass die Gesellschaft möglicherweise nicht wachsam genug ist?, sagte Harms der BILD am Sonntag.

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