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Sven

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Stehlender Polizist "untragbar"

Ein Polizist, der in seiner Dienstzeit einen Ladendiebstahl begeht, muss entlassen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Wenn ein Polizist in Uniform und mit Dienstwaffe ein solches Delikt begehe, verstoße er in besonders schwerer Weise gegen seine Pflichten.

Der Mann hatte Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier eingelegt. Dieses hatte ihn in einem Disziplinarverfahren aus dem Dienst entfernt. Zuvor war er bereits vom Amtsgericht Trier zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Polizist hatte in einer Drogerie eine Creme gestohlen, die rund acht Euro kostete.

Wegen des Vertrauensverlustes bei seinem Dienstherrn und bei der Allgemeinheit sei der Beamte im Polizeidienst "schlichtweg untragbar", hieß es in der Begründung des Oberverwaltungsgerichts. Der Mann habe der rheinland-pfälzischen Polizei in erheblichem Maße geschadet.

http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=1711150/uiyqfd/index.html

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