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Jedermann-Pokalschießen <> Teilnahme u 18?


bopper

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Wie wird das bei euch gehandhabt:

Wir veranstalten ein Jedermann-Pokalschießen mit KK-Waffen. Waffen und Munition werden gestellt, eigene nicht erforderlich/gestattet.

Soll man da lieber von vornherein die Teilnahme auf Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr beschränken und Jugendlich ü 14 / u 18 ausschließen?

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KK - ab 14, ist doch klar.

Ihr wollt doch Jugend? Dann vergrätzt sie nicht!

Wollen wir ja nicht, andererseits hat man Angst, sich irgendwie in die Nesseln zu setzen bzw. scheut den bürokratischen Aufwand, um alle Eventualitäten auszuschließen.

Oder reicht der Hinweis

"Jugendliche ab 14 Jahren nur im Beisein der/des Sorgeberechtigten"

und gut?

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"Jugendliche ab 14 Jahren nur im Beisein der/des Sorgeberechtigten"

Für 14- und 15-Jährige braucht ihr allerdings eine Aufsicht, die die Berechtigung zur Kinder- und Jugendarbeit hat - z.B. JuBaLi.

Wann soll das Pokalschießen denn sein? Vielleicht überrede ich ja meine Große mitzumachen und eine JuBaLi hab ich auch. So weit ist Kamenz ja nun nicht.

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Das wäre super!

Das Pokalschießen ist am 14. Juli, habe gerade die entsprechende Seite in der Mache:

http://www.schuetzengesellschaft-kamenz.de/index.php?page=644861409&f=1&i=384542650&s=354213026&ss=644861409

Ich werde aber wahrscheinlich nur am Vormittag anwesend sein.

Philipp Wagenitz kommt wahrscheinlich auch, im Team der Sparkasse.

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Das Pokalschießen ist am 14. Juli, habe gerade die entsprechende Seite in der Mache:...Ich werde aber wahrscheinlich nur am Vormittag anwesend sein.

Schade. Da quäle ich gleich bei dir um die Ecke ein paar Flinten, aber die Zeiten sind noch nicht draußen. Da könnte ich höchstens am Nachmittag vorbeikommen.

Auf der von dir verlinkten Seite ist ja immer noch "ab 18" drin!

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Wie wird das bei euch gehandhabt:

...

Soll man da lieber von vornherein die Teilnahme auf Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr beschränken und Jugendlich ü 14 / u 18 ausschließen?

Für solche Schießen beantragen wir sogar eine Ausnahmeerlaubnis, um schon Jugendliche ab 12 mit dem KK schießen zu lassen.

(Am 6. und 7. Oktober ist so ein Anlass, nämlich der bundesweite Tag der Schützenvereine.)

Auf die rechtlichen Dinge wurde schon hingewiesen.

Ganz gut kommt auch zusätzlich solch ein Jahrmarktgewehrchen auf Rosenstände mit genügend Munition - natürlich kostenlos für die Kinder!

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Ganz gut kommt auch zusätzlich solch ein Jahrmarktgewehrchen auf Rosenstände mit genügend Munition - natürlich kostenlos für die Kinder!

Naja, so viele Kinder waren in der Vergangenheit beim Sparkassenpokal nicht gekommen.

Für die etwas größeren Kinder haben wir u. a. die BH-Schleuder. :00000733:

Spkpok02.jpg

Und so ein Bonbonschleudergerät gibts auch.

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Schade. Da quäle ich gleich bei dir um die Ecke ein paar Flinten, aber die Zeiten sind noch nicht draußen. Da könnte ich höchstens am Nachmittag vorbeikommen.

Übrigens: Seit die neue S 94 fertig ist, rutscht man von der AS Burkau bis direkt nach Kamenz in einer Viertelstunde durch, der Schießstand ist von besagter S 94 auch nicht weit entfernt.

Die ewige Zuckelei über die Käffer ist zum Glück passé.

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Für solche Schießen beantragen wir sogar eine Ausnahmeerlaubnis, um schon Jugendliche ab 12 mit dem KK schießen zu lassen.

(Am 6. und 7. Oktober ist so ein Anlass, nämlich der bundesweite Tag der Schützenvereine.)

Auf die rechtlichen Dinge wurde schon hingewiesen.

Es gab wohl Missverständnisse.

Leider sind solche Ausnahmen nur für einzelne Veranstaltungen möglich, wie z.B. Tag der offenen Türe, Jedermannschießen oder - wie jetzt beantragt den Tag der Schützenvereine.

Generelle Ausnahmen fürs Jugendtraining kenne ich nicht.

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@Califax Die Berechtigung zur beruflichen Jugendbildung sollte doch auch reichen?!

Das ist Sache der jeweiligen Verbände und Bestandteil der staatlichen Anerkennung.

Im DSB braucht man die JuBaLi - die Jugendbasislizenz.

Im BDS eine Schießleiterausbildung plus pädagogische Ausbildung (z.B. Meister, Kindergärtnerin, AdA-Schein etc.) UND die Anerkennung des Verbandes (der Landesverband beantragt das beim Bundesverband auf Antrag des Vereines, der auf Antrag des Antragstellers seinen Antrag stellt...).

Wie das bei anderen Verbänden gehandhabt wird, weiß ich nicht.

Für mich war der einfachste Weg der zweitägige JuBaLi-Lehrgang, da ich gleich danach ohne weiteres den Schein (einen scheckkartengroßer Ausweis) bekam.

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