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Frage an die Regierung


Hoss

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Hatte beim letzten Treffen mit unserem MdB diesen gebeten mal nachzuhacken wieviele Waffen denn nun abgegeben worden sind, was er dankenswerterweise auch tat.

Nun kam die Antwort:

Schriftliche Frage des Abgeordneten Stephan Mayer

vom 25. September 2003

(Monat September 2003, Arbeits-Nr. 9/238)

Frage

Wie viele und welche Arten von Waffen sind im Laufe der Amnestiefrist, die das am 1. April 2003 in Kraft getretene Waffengesetz bis 31. August 2003 bzw. zum 30. September 2003 vorsah, abgegeben worden?

Antwort

Die Frage spricht zwei unterschiedliche Sachverhalte an:

1. Bis zum 31. August 2003 lief die Frist nach § 58 Abs. 7 des Waffengesetzes, bei der es um die Entledigung von Waffen ging, die nach dem alten Waffengesetz nicht verboten waren, sondern erst am 1. April 2003 mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes einem Verbot unterworfen wurden. Für diese Fälle war dem Besitzer ein Wahlrecht eingeräumt, die Waffen unbrauchbar zu machen, einem Berechtigten zu überlassen oder einen Antrag auf Verbotsausnahme nach § 40 Abs. 4 des Waffengesetzes beim Bundeskriminalamt zu stellen. Eine Übergabe an Behörden ist in dieser Regelung nicht als eigene Art und Weise der Entledigung vorgesehen; unter Zugrundelegung der Variante des Überlassens an einen Berechtigten haben die - insoweit für den Vollzug zuständigen - Länder nichtsdestoweniger auch behördlicherseits solche verboten gewordenen Waffen entgegengenommen. Einzelne Länder haben sogar aktiv die Übergabe in behördlichen Gewahrsam durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit oder beispielsweise durch das Aufstellen von Containern zum Einwurf solcher Waffen auf Schulhöfen forciert. Eine Übersicht, wie viele solcher Waffen auf diese Weise abgegeben wurden, und eine Aufschlüsselung nach der Art der abgegebenen Waffen liegt hier nicht vor. Allerdings haben einzelne Länder Meldungen der verschiedenen Behörden und Dienststellen offenbar bereits gebündelt und ausgewertet und in Pressemitteilungen Erkenntnisse über diese Art der Abgabe mitgeteilt.

2. Bis zum 30. September 2003 läuft die Amnestiefrist nach § 58 Abs. 8 des Waffengesetzes. Diese bezieht sich auf Waffen, die bereits nach altem Waffengesetz unerlaubt besessen worden sind. Hier wird dann eine Nichtbestrafung nach Vorschriften des waffenrechtlichen Nebenstrafrechts angeboten, wenn der illegale Besitzer diese Waffen in dieser Frist unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt. Es ist davon auszugehen, dass nach Ablauf der Frist zunächst landesintern die Meldungen der verschiedenen Waffenbehörden und Polizeidienstellen gebündelt und ausgewertet Werden. Das Bundesministerium des Innern wird die Polizeien des Bundes befragen, ob und welche Waffen bei ihnen abgegeben worden sind.

Nach Ablauf eines angemessenen Erfassungs- und Auswertungszeitraums wird das Bundesministerium des Innern die Länder bitten, ihre Erfahrungen (Fallzahlen) mitzuteilen, um auf diese Weise die Wirksamkeit der o.g. Regelungen in einer Gesamtsicht bewerten zu können.

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  • 3 years later...

Da wir in unseren Forenthemen eh Bilder einfügen steht unser Albummod natürlich leer, was meint Ihr könnte man einfügen oder welche Verwendung könnte man mit dem Albummod anstreben, das gleich gilt für die Knowledge Base, macht mal ein paar Vorschläge wie man die Kategoerien füllen könnte.

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  • 3 weeks later...

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