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Kurzwaffenerwerb durch Brauchtumschützen


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Antrag auf WBK-Grün für den VL-Revolver mit

# Sachkundenachweis

# Bestätigung der Re-Enactorvereinigung der (langen) Mitgliedschaft und daß zur darzustellenden Persona - Bürgerkriegsoffizier - ein Perkussionsrevolver gehört.

# § 27 hilft

# Begründung des Antrags

WBK-Gelb wird hier nicht genehmigt, ein Böllerbeschuß erscheint nicht vorstellbar.

Long Johns Wolf

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Da hat einer ne gelbe WBK über Sport und verleiht dann die Waffen an die entsprechenden Leute. Die haben alle ihren Pulverschein und gut ists.

Sehe ich anders. Der §27-Schein berechtigt nicht zum Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Auch nicht vorübergehend.

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Noch ein Knackpunkt:

Reenactments finden i.d.R auf Truppenübungsplätzen statt, für die Veranstaltung wird normalerweise eine Schiesserlaubnis (logischerweise nur zum Böllern) beantragt.

Zum einen ist es eine quasi geschlossenen Veranstaltung auf einem begrenzten Gelände, andererseits aber eben nur zum "Krachmachen".

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tut mir leid, dann hast du das thema verfehlt. oder was hat reenactment mit schießständen zu tun?

Nee ich dachte es eben auch, aber nach der Lektüre seines letzten Beitrages hat sich alles geklärt. Einer hat eine gelbe WBK und verleiht auf dem Stand.......ich sollte öfter aufmerksamer lesen.....:confused:

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Das ist ja auch kein Problem und wenn die Ausleih-Korona den §27 hat, dürfen die doch sogar selbst Laden, oder nicht?

Die dürfen sogar ohne selbst laden, wenn der Inhaber des §27 dabei steht und jeden Handgriff überwacht. Lehrer-Schüler... ist genauso wie beim Wiederladen.

Allerdings nur 1 Schüler pro Lehrer

Erik

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Dann dürfte man mit einem einzigen WBK Inhaber während der Veranstaltung auch verleihen?

Die Reenactors die ich kenne sind primär im Ausland aktiv, wie die das dort regeln weiß ich nicht.

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Wenn die Veranstaltung auf dem Schießstand stattfindet ("Freies Führen und Erwerben") bzw. der Veranstaltungsort ein (umfriedetes) Gelände ist und die Behörde entsprechende Genehmigungen erteilt hat. Wie das im Ausland ist, weiß ich nicht.

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Knifflig.

Die gelbe WBK ist spezieller als die grüne, da nur aufs Sportschiessen bezogen. Einschlägig ist hier also die grüne, die gelbe setzt jedenfalls grundsätzlich ein sportliches Bedürfnis (Wettkampf) voraus.

§ 8 ist da recht allgemein, wäre aber einschlägig. Leider ist eine scharfe Waffe nicht "erforderlich", wenn nur unscharf Lärm gemacht werden soll, da reicht auch ein Platzpatronenrevolver mit PTB, gibt ja auch open tops für Kartuschenmunition.

Erforderlichkeit wäre nur dann gegeben, wenn bei den reenactements auch regelmäßig Schießwettkämpfe mit diesen Waffen durchgeführt würden und dies quasi dazugehört. Das ist aber mW nicht unbedingt so, oder ?

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