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Kontrollen: Nicht alle Waffenbesitzer sollen bluten


Jägermeister

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„Ich habe keine Lust, die Kosten für die Waffenkontrolle mitzutragen“, stellte er (Frank Schwemmle (SPD)) fest und kündigte an, die Sache in den Gemeinderat zu bringen, falls der Ausschuss die Kostenpflicht ablehne.

Das passierte dann auch.

Sieben Stadträte der Freien Wähler, CDU und FDP stimmten gegen die Gebührenpflicht.

Drei Räte von SPD und Grüne/FFL votierten dafür.

Alfred Weinmann (SPD) und Monika Riegraf (Grüne/FFL) enthielten sich der Stimme. „Da sieht man, wo die mächtige Lobby sitzt“, sagte daraufhin Schwemmle in Richtung des bürgerlichen Lagers. Dies verbat sich Rolf Kurfess (FW-Fraktionsvorsitzender) , indem er auf die oben genannten Enthaltungen verwies.

so langsam bestätigt sich das Feindbild

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so langsam bestätigt sich das Feindbild

Ich weis gar net was Du hast Klausi Mausi....PDT_Armataz_02_26

Der gute Herr Schwemmle hat doch völlig Recht. Ich zitiere:

Die Kosten soll der bezahlen, der sie verursacht hat.

Zynismus Ein:

Richtig ihr Schlaumeier. Nämlich die Stadt bzw. Kommune, die verursacht doch die Kosten, mit dieser nutzlosen und vermeintlich Verfassungswidrigen Heimsuchung. Oder hat eine Waffenbesitzer die Kontrolle selbst veranlasst? Zynismus Aus!

:drinks:

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Zynismus Ein:

Richtig ihr Schlaumeier. Nämlich die Stadt bzw. Kommune, die verursacht doch die Kosten, mit dieser nutzlosen und vermeintlich Verfassungswidrigen Heimsuchung. Oder hat eine Waffenbesitzer die Kontrolle selbst veranlasst? Zynismus Aus!

:drinks:

:drinks: jo mei...die spinnen, die deutschen..

Edited by Jägermeister
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Wie es wohl wäre, wenn man diesem Bereich etwas mehr Aufmerksamkeit widmen würde?

http://nachrichten.t-online.de/familiendrama-in-leipzig-junge-schrie-um-hilfe/id_57441988/index

Hier wird man wohl mit dem Hinweis auf die Nachbarn von der Verantwortung des Amtes ablenken.

Warum wird bei diesem Klientel nicht mehr unverhofft ("anlaßlos") kontrolliert - wobei es bei der bekannten Drogensucht ja Anlaß genug geben würde.

Ach ja, ich vergaß - Verletzung der Persönlichkeitsrechte und Unverletzlichkeit der Wohnung usw.

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