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Nachdem ich vorletzte Woche meine 153 meldepflichtigen Magazine aus Altbesitz der Behörde bekannt gegeben habe, kam heute ein DIN A4-Umschlag zurück mit meiner abgestempelten Aufstellung.

Und einem Gebührenbescheid über 10€…

Wer darf noch dafür löhnen?

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Moin!

Ich mach das am Wochenende fertig!

Musstet ihr irgendwelche Rechnungen einreichen? Oder geht das an Eides statt?

Hatte auch ein paar Beigaben …. und Geburtstagsgeschenke…., :icon_confused: …. Aber alle schon 10- 15 Jahre alt ….

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vor einer Stunde, earl66 sagte:

Musstet ihr irgendwelche Rechnungen einreichen? Oder geht das an Eides statt?

Nur anzeigen. Gibt meist ein Formblatt dafür.

Kaufnachweise verlangt nur das BKA. Allerdings hatte ich da auch nichts mehr zur Hand, wusste nur den Tag des Erwerbs. Soll wohl auch reichen. Mal schauen.

  • Like 1
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vor 11 Minuten, Jägermeister sagte:

Nur anzeigen. Gibt meist ein Formblatt dafür.

Kaufnachweise verlangt nur das BKA. Allerdings hatte ich da auch nichts mehr zur Hand, wusste nur den Tag des Erwerbs. Soll wohl auch reichen. Mal schauen.

Super! 
Vielen Dank! :up:

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Zitat

25.3.2
Amtshandlungen, insbesondere Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung der Gebührenschuldnerin oder des Gebührenschuldners veranlasst wurden, und nicht in 25.1, 25.2 und 25.3.1 aufgeführt sind
10 bis 500€

Eben mal in der Kostenverordnung nachgeguckt, wonach abgerechnet wurde.

Hauptsache nicht umsonst…
  

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Am 13.7.2021 at 16:24 , Jägermeister sagte:

Bin mal gespannt, ob das BKA kostenfrei bleibt wie versprochen.

Zumindest haben sie sich mit Nachforderungen von Unterlagen gemeldet und den Hinweis gegeben, dass die Antragsbearbeitung dauern würde und das Verfahren nicht das Verbot zum Stichtag aushebeln wird!

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Ich sitze gerade über meiner Magazinanmeldung.

Viele habe ich ja nicht. Gerade mal 3 Stück.

Aber bei 2 Stück habe ich tatsächlich keine Ahnung wann ich diese gekauft, bzw. wie ich überhaupt in den Besitz gekommen bin. Ich weiß nur es war deutlich vor 2017 wahrscheinlich schon vor 2010.

Reicht auch nur das Jahr als Angabe, oder wollen sie das genauer?

Auf dem Formular kann ich ankreuzen a) Magazin b) Magazingehäuse. Was meinen die denn mit Magazingehäuse?

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Nix angeben!

Nur anmelden.

Bei amtlicher Nachfrage: "Kaufdatum................keine Ahnung. Kaufbelege..............längst weggeschmissen. Ich hebe doch keine Rechnungen über Kleinbeträge auf."

 

GRUß

  • Like 2
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vor 2 Stunden, Elster1962 sagte:

Reicht auch nur das Jahr als Angabe, oder wollen sie das genauer?

Schreibe ca. 2010. Da Du ja keine Rechnung mehr hast, kannst Du auch nicht nachgucken.

Nachvollziehbar ist es, wenn die Waffe dazu in ähnlichem Zeitraum erworben wurde.

Ist ja nicht jeder wie ich, der auch bei in entfernten in Zukunft liegendem Waffenkauf schon bei jeder Gelegenheit Zubehör erwirbt.

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vor 2 Stunden, Elster1962 sagte:

Aber bei 2 Stück habe ich tatsächlich keine Ahnung wann ich diese gekauft, bzw. wie ich überhaupt in den Besitz gekommen bin.

Bei manchen Kunststoffmagazinen ist übrigens der Produktionszeitraum auf dem Magazinkörper angebracht.

  • Thanks 1

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