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Wirbel um Schreckschusspistole in Kreuznacher Kreisverwaltung: Mitarbeiter hat abgegebene Waffe „einfach vergessen“


Jägermeister

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Zitat

Beim Aufräumen eines Dienstzimmers fand ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung eine Schreckschusspistole in einem Schreibtischcontainer. Der Kollege, ein Amtsleiter, dessen Schreibtisch und Büro er räumen sollte, war schon seit Längerem krankgeschrieben. Weil dieser nicht den erforderlichen kleinen Waffenschein für die Schreckschusswaffe hatte, erhielt er einen Strafbefehl und sollte 30 Tagessätze á 140 Euro Geldstrafe zahlen. Dagegen legte er Einspruch ein. Nun wird der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt.

https://www.rhein-zeitung.de/region/aus-den-lokalredaktionen/oeffentlicher-anzeiger_artikel,-wirbel-um-schreckschusspistole-in-kreuznacher-kreisverwaltung-mitarbeiter-hat-abgegebene-waffe-einfa-_arid,2283996.html

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Du hast sogar das korrekte Wort benutzt.

Besitz bedeutet die tatächliche Gewalt über eine Sache auszuüben.

Viele Leute verwechseln das mit Eigentum.

Nun stellen sich zwei Fragen:

Ist diese Gewaltausübung in den Amtsräumen legal?

und

Nachdem die Waffe im Amt abgegeben wurde und der Gegenstand nicht weitergeleitet wurde, war es dann eine widerrechtliche Besitzaneignung?

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