Jump to content

Polizei erschießt in Wiesloch einen bewaffneten Mann


bopper

Recommended Posts

Ein Polizei hat am Mittwochmorgen in Wiesloch bei Heidelberg einen bewaffneten Mann erschossen. Der Mann hatte zuvor zwei Streifenpolizisten mit einem Dolch angegriffen, wie Zeugen berichteten. "Es war eindeutig eine Notwehrsituation", sagte ein Sprecher der Polizeidirektion in Heidelberg.

Und? Sollten sich die Sheriffs erstechen lassen?

Link to comment
Share on other sites

ja die Kommentare zeigen wieder das die Leute zuviel Actionfilme gucken.

Der Beamte tut mir leid, er hatte Sekunden zu entscheiden wie sich und seinen Kollegen heile aus der Situation bekommt und dann wird das anschließend Wochenlang zerpflückt und er muß sich wer weiß was für Fragen gefallen lassen ob es nicht hätte anders laufen können.

Link to comment
Share on other sites

ja die Kommentare zeigen wieder das die Leute zuviel Actionfilme gucken.

Der Beamte tut mir leid, er hatte Sekunden zu entscheiden wie sich und seinen Kollegen heile aus der Situation bekommt und dann wird das anschließend Wochenlang zerpflückt und er muß sich wer weiß was für Fragen gefallen lassen ob es nicht hätte anders laufen können.

Der Dienstkollege eines bekannten musste sich nach einem ähnlichen Einsatz ein Ermittlungsverfahren gegen sich gefallen lassen. :aua:

Link to comment
Share on other sites

Der Dienstkollege eines bekannten musste sich nach einem ähnlichen Einsatz ein Ermittlungsverfahren gegen sich gefallen lassen.

Das Ermittlungsverfahren wird so oder so eingeleitet. Gerade bei dienstlichem Schusswaffengebrauch und erst recht dann, wenn jemand zu Tode kam. Normaler Ablauf. Ein Ermittlungsverfahren heißt ja nicht automatisch, daß dies einen für den Schützen negativen Ausgang bedeutet. Wenn Notwehr, wovon ich in diesem Fall aus der Ferne betrachtet ausgehe, greift, ist alles gut.

Link to comment
Share on other sites

... Ein Ermittlungsverfahren heißt ja nicht automatisch, daß dies einen für den Schützen negativen Ausgang bedeutet. ...

Das Ermittlungsverfahren hat unabhängig vom Ausgang sofort und unmittelbar negative Folgen. Nämlich eine Beförderungssperre mindestens bis zur endgültigen Klärung, weiterhin werden i.d.R. anstehende Versetzungen/Umsetzungen zu anderen Dienststellen ausgesetzt, oder aber es findet eine zwangsweise Versetzung irgendwohin statt um den Betroffenen aus dem Blickpunkt der Öffentlichkeit zu nehmen.

Kurz gesagt: Karriereknick.

Link to comment
Share on other sites

In Berlin müssen sich die armen Polizisten selbst vor Gericht behaupten.

Die Stadt hält keine schützende Hand über ihre Gesetzeshüter.

Nur dann wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben, z.B. über die Gewernerschaft.

Und was bedeutet schützende Hand? Ganz zu recht will niemand in den Verdacht geraten zum zweiten Kurras zu werden.

Link to comment
Share on other sites

Das Ermittlungsverfahren wird so oder so eingeleitet. Gerade bei dienstlichem Schusswaffengebrauch und erst recht dann, wenn jemand zu Tode kam. Normaler Ablauf. Ein Ermittlungsverfahren heißt ja nicht automatisch, daß dies einen für den Schützen negativen Ausgang bedeutet. Wenn Notwehr, wovon ich in diesem Fall aus der Ferne betrachtet ausgehe, greift, ist alles gut.

So isses, das sagt erstmal Nix. Ansonsten meinen tiefen Respekt für die schnelle und entschlossene Handlung der Kollegen. Ihrem Einsatz ist es zu verdanken, dass es keine weiteren Verletzten und/oder gar Tote gegeben hat.

Danke.:appl:

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)