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Das wäre dann ein Novum in Sachen BDMP. Leider kann ich es nicht glauben.

sowas nennt man Provokateure - für dich ja kein Fremdwort lieber Motz von der dunklen Seite ... :gulp:

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Ist da irgendwas grösseres im Busch? Herr Ladage ist auch zum 30.06 zurückgetreten.

scheint so ...

(Thomas A. Ladage geb. Scholle)

wobei Herr Wagenfuehr auf der HP noch als Vize angegeben wird

@ Jürgen,

war nicht persönlich gemeint ...

Posted

Wie meinen?

Es rumort wieder im BDMP. In Sachsen sind mehrere SLGn geschlossen zum BDS übergelaufen. Als Gründe wurden beispielsweise die angerbliche Geldverschwendung des Präsidiums bei der neuen Geschäftsstelle genannt.

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so ist es JM, deshalb bin ich ja in beiden Verbänden obwohl ich 80% der Meisterschaften im Rahmen des BdMP schiesse

wenn der DSB Einzelmitglieder nehmen würde wäre ich auch darin

das mit den Füssen abstimmen ist schon in Ordnung schadet uns aber in dem Falle eher

Klaus

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scheint so ...

(Thomas A. Ladage geb. Scholle)

wobei Herr Wagenfuehr auf der HP noch als Vize angegeben wird

Klar, weil er vom Amt des VP ja auch erst zum 31.7.2012 zurücktritt.

@ Jürgen,

war nicht persönlich gemeint ...

Na dann

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Thomas Artur Ladage neuer persönlicher Rechtsreferent

Mit Wirkung vom 01.07.2012 habe ich Herrn Thomas Artur Ladage zu meinem Rechtsreferenten bestellt.

Dieter Graefrath

Präsident

==> klick ....... :confused:
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Ob der BDMP irgendwann mal wieder in ruhiges Fahrwasser kommt

Ich hoffe das sehr... seit Gräfrath habe ich als normales mitglied mal überaschend guten und sogar persönlichen Kontakt zum Präsidium.

Ich habe zumindest Gräftrath und Ladage durchaus als angenehme Gesprächspartner erlebt.:friends2:

Den Rest kann ich nicht einschätzen.

  • 3 weeks later...
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Es rumort wieder im BDMP. In Sachsen sind mehrere SLGn geschlossen zum BDS übergelaufen. Als Gründe wurden beispielsweise die angerbliche Geldverschwendung des Präsidiums bei der neuen Geschäftsstelle genannt.

Gibt`s auch mal was Neues?

:vampire::nar::opa:

Posted

ja, den Beschluss des Präsidiums vom 09.06.2012

Anlage zur OBwrB

Ausführungsbestimmungen für die Befürwortungspraxis nach

§ 14 WaffG Abs. 3 Waffengesetz (WaffG)

diese neue Regelung ist deutlich restriktiver als die gesetzlichen Grundlagen sowie die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen... :wallb:

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