Jump to content

20 freiwillige MPU-Kandidaten im Raum NRW gesucht


rugerclub

Recommended Posts

Ein Forschungsprojekt an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf soll Psychologen bei den medizinisch-psychologischen Untersuchungen helfen, welche das Waffengesetz für GK-Schützen unter 25 Jahren vorschreibt. Dazu werden etwa 20 Testkandidaten benötigt, die ihre MPU für ihre Mitarbeit an der Uni-Studie kostenlos ablegen können.

Von der Seite der Betroffenen wird das Projekt von der Europäischen Legalwaffen-Föderation (E.L.F.) unterstützt und anderen Interessenverbänden wie etwa dem Deutschen Schützenbund . Die Leitung hat der Düsseldorfer Diplom-Psychologe Yorck Neuser inne, der sein Konzept gegenüber VISIER-Online erläutert:

Die medizinisch psychologische Untersuchung nach § 6 WaffG. hat vor allem auf der Seite der Sportschützen für Verunsicherung gesorgt. Sie wirft teilweise ganz neue Fragestellungen auf, die bisher im Rahmen psychologischer Begutachtungen nicht behandelt wurden.

Eine Untersuchung kann von der Behörde angesetzt werden, weil berechtigte Zweifel an der persönlichen Eignung eines Antragstellers oder eines Waffenbesitzers bzw. Dienstwaffenträgers (Berechtigtem nach dem Waffengesetz) bestehen. Sie ist außerdem bei Waffenbesitzern bzw. Antragstellern unter 25 Jahren automatisch vorgeschrieben, wenn großkalibrige Waffen erworben werden sollen bzw. schon erworben worden sind.

Im ersten Fall wirft die Fragestellung keine außerordentlichen Probleme auf, abgesehen davon, dass der entsprechende Gutachter auch in Fragen des Waffenrechts sachkundig sein muss. Hier wird durch die Art, die Beschreibung und die Begründung der Zweifel (seitens der Behörde) genau definiert, was zu untersuchen ist.

Problematischer hingegen ist der zweite Gutachtenanlass. Hier ist einzig und allein das Alter eines Menschen ausschlaggebend. In der Regel liegen hierbei keine besonderen Auffälligkeiten vor, die eine Begutachtung notwendig machen würden (Es handelt sich um völlig unbescholtene Bürger). Die Fragestellung des Gesetzgebers für den Gutachter ist es, herauszufinden, ob eine Nichteignung vorliegt oder nicht und ob der Antragsteller über die erforderliche geistige Reife im Umgang mit großkalibrigen Schusswaffen verfügt oder nicht.

Als mögliche Fälle von Fehlbegutachtungen gibt es entweder eine falsch-positive Begutachtung (Nichteignung wird bescheinigt, obwohl Eignung vorliegt) oder eine falsch negative Begutachtung (Eignung wird bescheinigt, obwohl Nichteignung vorliegt).

Beide Arten von Fehlgutachten können wiederum unterschiedliche Folgen nach sich ziehen. Im Fall einer falsch-positiven Begutachtung würde ein gesetzestreuer Bürger, der bisher völlig unauffällig war und vielleicht sogar im Rahmen seiner Wehrtätigkeit seinem Land mit der Waffe gedient hat, in eine bestimmte Ecke gedrängt; er würde aus seiner Sicht auf einer Stufe mit Kriminellen, psychisch Labilen und Menschen mit mangelndem Verantwortungsbewusstsein gestellt werden.

Dies würde, sollte es öffentlich werden, das öffentliche Ansehen von Psychologen erheblich beeinträchtigen; noch bedeutend mehr als etwa eine fehlerhafte Begutachtung bei einer medizinisch psychologischen Untersuchung im Rahmen einer verkehrspsychologischen Begutachtung, da hier in der Regel die Probanden vorher auffällig geworden sind. Daher ist es besonders wichtig, die Begutachtung so zu gestalten, dass die Ergebnisse und die Ergebnisfindung transparent und nachvollziehbar sind.

Noch problematischer können die Folgen einer falsch-negativen Begutachtung sein, nämlich dann wenn eine Person als geeignet beurteilt wurde und danach mit der Waffe straffällig wurde. Man stelle sich vor Robert S. (Amokläufer von Erfurt) wäre vorher im Rahmen einer psychologischen Begutachtung als geeignet im Umgang mit Waffen eingestuft worden. In einem solchen Fall müsste der entsprechende Gutachter in der Lage sein lückenlos zu belegen, warum er zu seinem Urteil gekommen ist.

Daher ist es wichtig, dass sich der Gutachter durch die Art seiner Datenerhebung und Validierung von Daten durch Dritte selber auch für den Fall absichert, dass ein Proband später straffällig wird. Hierbei ist es besonders wichtig, im Gutachten selbst, genau die Daten und die derzeitigen Lebensumstände des Probanden zu beschreiben und darauf zu verweisen, dass die getroffenen Schlussfolgerungen nur unter diesen Rahmenfaktoren gelten und nicht ein Leben lang Gültigkeit behalten (auch wenn dies der Gesetzgeber gerne sehen würde).

Die genaue Formulierung einzelner Passagen erweist sich hier als besonders wichtig, da diese Gutachten gegebenenfalls auch vor Gericht Stand halten müssen. Hiermit sind auch erfahrene Gutachter teilweise überfordert, weil ihnen hierfür Hintergrundwissen über das neue Waffenrecht fehlt.

Aus diesen Problemen heraus erwuchs bei den betroffenen Interessengruppen (Psychologen, Sportschützen, Dienstwaffenträgern und Vertretern des Bundesministerium des Inneren) eine gemeinsame Forderung nach einer einheitlichen nachvollziehbaren und qualitativ hochwertigen Begutachtung. Beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begründet sich dies zum einen aus der Sorge um das Ansehen der Psychologen und zum anderen zur Abwehr von möglichen Schäden für Psychologen durch Klagen. Der DSB (Deutsche Schützenbund) will einerseits eine objektive, nachvollziehbare und nicht von Vorurteilen belastete Begutachtung und andererseits in jedem Fall verhindern, dass sich ein solcher Vorfall wie der in Erfurt wiederholt, da dies dann schwerwiegende Konsequenzen für die Sportschützen durch eine weitere Verschärfung der Gesetzgebung haben könnte.

Auch das Bundesministerium des Inneren ist an einer Regelung interessiert, bei der sich die entsprechenden Interessenverbände schon selber angenähert haben und selber eine einheitliche Lösung gefunden hätten. Dies würde ermöglichen, mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Problematisch ist, dass viele Psychologen noch nie mit dem Waffenrecht in Kontakt gekommen sind und auch nicht über Sachkunde auf diesem Gebiet (Waffensachkunde und Wissen um Sportschiessen oder die private Sicherungsbranche) verfügen. Dies ist zwingend erforderlich, um in diesem Bereich gutachterlich tätig zu werden. Hier wäre für Gutachter eine entsprechende Weiterbildung in diesem Fachgebiet sinnvoll.

Dass dies so ist, zeigt sich auch daran, dass viele Psychologen, Amtsärzte und Fachärzte gar nicht daran interessiert sind, in diesem Bereich gutachterlich tätig zu werden. So sind schon Fälle bekannt geworden, in denen ein betroffener Sportschütze seit Monaten bei den entsprechenden Gesundheitsämtern und Technischen Überwachungsvereinen versucht, einen Gutachter zu finden und bisher immer vertröstet oder sogar weggeschickt wurde, mit der Bitte nicht wieder zu kommen! Viele Gutachter wollen, auch aus Unwissenheit, mit Waffen und Begutachtungen in diesem Zusammenhang nicht zu tun haben.

Außerdem ist problematisch, dass der Gesetzgeber in seiner Vorgabe, was gemessen werden soll, den Begriff der ?geistigen Reife? einführt, ohne zu erklären, was darunter verstanden werden soll. Hierfür muss zuerst einheitlich definiert werden, was die geistige Reife in diesem Zusammenhang ausmacht, damit auch immer in Gutachten das gleiche untersucht und gemessen wird.

Die Definition eines Konstruktes der geistigen Reife, die Wahl und Überprüfung geeigneter Tests, das Erstellen eines beispielhaften Explorationleitfadens (strukturiertes Interview) und die Erstellung eines ersten Entwurfes geeigneter Gutachtenbausteine, hat sich ein Forschungsprojekt an der Heinrich Heine Universität zur Aufgabe gemacht.

Darüber hinaus sollen alle beteiligten Interessengruppen (Psychologen, Sportschützen, Dienstwaffenträger in der privaten Sicherungsbranche und Mitarbeiter des BMI) an einen Tisch geholt werden, um eine von allen Seiten getragene Lösung zu finden und auch umzusetzen. Erste Gespräche mit den einzelnen Interessengruppen wurden bereits in diesem Zusammenhang geführt.

Das Forschungsvorhaben, das jetzt auch mit medialer Unterstützung der 2002 gegründeten Europäische Legalwaffen-Föderation (E.L.F.) vorangetrieben wird, wurde von dem Diplom-Psychologen Yorck Neuser ins Leben gerufen und wird auch von ihm koordiniert. Herr Neuser ist selbst seit 1996 Sportschütze, im Vorstand des Schiessclubs an der Uni Düsseldorf 1971 e.V. im RSB. und bildet seit 1998 Sportschützen in Waffensachkunde und Waffenhandhabung aus. Darüber hinaus verfügt er über mehrjährige praktische Erfahrungen im Bereich der verkehrspsychologischen Begutachtung und Beratung sowie der Eignungsdiagnostik. Neben seiner Tätigkeit an der Universität berät er außerdem Unternehmen der privaten Sicherungsbranche im Bereich Human Resources, Weiterbildung und als Experte in Fragen rund um das neue Waffenrecht. Darüber hinaus ist er als Privatdozent für allgemeine Psychologie in Pflegeschulen tätig und ist Qualitätsbeauftragter für Bildungseinrichtungen nach DIN ISO 9000ff.

Aufgrund dieser umfassenden Erfahrungen und Kenntnisse, die für diese Aufgabenstellung erforderlich sind, wird Herr Neuser mit Kollegen und Mitarbeitern im November und Dezember die ersten Begutachtungen persönlich vornehmen und auch spätere Untersuchungen begleiten. Er selbst wird unterstützt von Frau Univ. Prof. Gloger-Tippelt, Fachbereich Entwicklungspsychologie.

Dabei sollen zuerst die Gültigkeiten und Aussagekraft verschiedener Tests für diese Fragestellung überprüft werden, um herauszufinden, welche Tests tatsächlich notwendig sind. Anschließend wird die Handhabbarkeit der Tests und der erstellten Explorationsvorlage durch unterwiesene Diplom Psychologen durch praktische Anwendung überprüft. Im Rahmen dieser Validierungsphase können sich ca. 20 Personen an der Uni Düsseldorf kostenlos begutachten lassen.

Interessierte melden sich bitte entweder telefonisch oder per Mail bei Yorck Neuser.

Die Ergebnisse aus den ersten Untersuchungen sowie Vergleichuntersuchungen mit anderen Personengruppen und die ersten Versionen einheitlicher Textbausteine für die Erstellung der Gutachten werden spätestens im Februar vorliegen. Diese sollen dann schnellstmöglich in ein komprimiertes Schulungsmodul umgesetzt werden, welches dann über die Deutsche Psychologen Akademie Interessierten zugänglich gemacht werden kann, um sie als Fachpsychologen auch für diesen Bereich weiterzubilden. Diese Ausbildung soll dann auch von Herrn Neuser vorgenommen werden.

Fragen und Anregungen:

Yorck Neuser

Tel. (0211) 811 2273

E-Mail: mpu@elf-ev.org

mit weiteren Infos zu Aufgaben und Zielen von E.L.F

Link to comment
Share on other sites

  • 3 years later...

Verbrecher haben leichtes Spiel im Datennetz

Das Internet ? es ist nicht gut oder böse. Es ist so wie die Menschen, die sich darin bewegen.

Erfahrene Surfer agieren im Netz so vorsichtig und misstrauisch, als müssten sie nachts barfuß durch die gefährliche New Yorker Bronx schleichen. Sie wissen: Wer sich im virtuellen Dschungel auf Erkundungsreise begibt, der tut es auf eigenes Risiko.

Denn das Netz ist voll von Viren und Spionageprogrammen (Trojaner), die nach schlecht geschützten Computern spähen. Wer sich mit einem ungeschützten PC ins Internet einloggt, wird in wenigen Sekunden verseucht. Im besten Fall vermüllen die fiesen Programm-Biester den Bildschirm mit unerwünschter Sexwerbung, im schlimmsten Fall spähen sie Passworte und Pin-Nummern fürs Online-Banking aus.

Paradox: Der Normalo-Surfer wähnt sich im Internet durch seine scheinbare Anonymität sicher ? und hinterlässt dabei eine breite Datenspur. Über seine ?IP-Adresse? (die Kennung, die jedem Computer zugewiesen wird) ist er leicht zu identifizieren.

Der professionelle Internet-Täter hat dagegen keinerlei Mühe, in die totale Anonymität abzutauchen. Um die Spur zu verwischen, reicht es schon, im anonymen Internet-Café zu surfen. Oder sich mit einer

?gestohlenen? IP-Adresse einzuloggen. Den Ärger bekommt dann später

der ahnungslose Besitzer.

Erst seit 2004 führt das BKA eine zentrale Statistik über das Tatmittel Internet. 1 180 00 Straftaten sind dort erfasst, wovon knapp 80 Prozent Betrugsdelikte waren. Die Dunkelziffer ist ungleich größer.

Überhaupt nicht erfassbar ist die Anzahl der gemeingefährlichen Seiten, auf denen sich Kriminelle über Bombenbau austauschen, Terroristen zu Anschlägen verabreden, Waffenhändler von der MP bis zum Panzer alles verscherbeln, womit sich schießen lässt, wo Drogen oder illegale Pornos vertrieben werden.

Im Dschungel der weltweit verteilten Server haben es Polizisten schwer. Sie sind an die Gesetze in ihrem Land gebunden. In Deutschland ist die Rechtslage wie geschaffen, um Kriminelle zu schützen und Ermittler zu behindern.

Im Fall der libanesischen Kofferbomber Dschihad H. und Youssef Mohamad H. ergaben sich abenteuerliche Beschränkungen. Detlef Puchelt (53), Sprecher des LKA Bayern: ?Die hatten ihre Bombenbauanleitung aus dem Internet.? Dem Betreiber der entsprechenden Seite passierte nichts. Puchelt: ?Die Veröffentlichung der Bauanleitung war nicht strafrechtlich bewehrt, da sie mit dem Hinweis versehen war, man solle die einzelnen Komponenten nicht zusammenfügen.?

Polizisten, die zum Beispiel in einem Kinder-Chat nach Pädophilen suchen, haben es schwer. In manchen Bundesländern sind sie gesetzlich verpflichtet, sich auf Nachfrage als Ermittler zu outen ...

Quelle = bild.de

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)