Jägermeister Posted July 22, 2012 at 01:42 PM Share Posted July 22, 2012 at 01:42 PM Aus gegebenem Anlass weist der Deutscher Schützenbund erneut darauf hin, dass Vereine bzw. deren Vorsitzende dazu verpflichtet sind, die zuständige Aufsichtsbehörde unmittelbar darüber in Kenntnis zu setzen, sobald ein Mitglied, das zugleich Inhaber einer Waffenbesitzkarte ist, aus dem Verein ausgetreten ist. Wörtlich heißt es dazu in § 15, Abs. 5 WaffG: "Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen." http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/4401-Meldung-ausgetretener-Vereinsmitglieder-muss-unmittelbar-erfolgen/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
coltdragoon Posted July 22, 2012 at 01:45 PM Share Posted July 22, 2012 at 01:45 PM http://www.dsb.de/... Irgendwie ist der DSB für mich nicht maßgebend. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 22, 2012 at 01:55 PM Author Share Posted July 22, 2012 at 01:55 PM Irgendwie ist der DSB für mich nicht maßgebend. Der DSB nicht, aber das WaffG. Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50 AE Posted July 22, 2012 at 02:23 PM Share Posted July 22, 2012 at 02:23 PM lustg wirds dann für denn sportler wenn er verein und verband wechselt denk ich mir Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 22, 2012 at 02:25 PM Author Share Posted July 22, 2012 at 02:25 PM Einfachste Lösung: Erst neuen Verein/ Verband suchen und eintreten, dann dem Alten kündigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted July 22, 2012 at 02:29 PM Share Posted July 22, 2012 at 02:29 PM Einfachste Lösung: Erst neuen Verein/ Verband suchen und eintreten, dann dem Alten kündigen. Nur so! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted July 22, 2012 at 02:31 PM Share Posted July 22, 2012 at 02:31 PM ist eigentlich kein Problem der Austritt des Querulanten wird der Behörde gemeldet, der Muss entweder seinen neuen Verband angeben oder sein Bedürfnis in Form des Schießbuches o.ä. nachweisen Gruß Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 22, 2012 at 02:34 PM Author Share Posted July 22, 2012 at 02:34 PM Das ist für Otto-Normal- Schütze aber ohne Verband im Rücken gar nicht so einfach! Ich würde mir dies wegen der läppischen 50€/ Jahr (Verbandseinzelmitgliedschaft) nicht antun. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted July 22, 2012 at 02:37 PM Share Posted July 22, 2012 at 02:37 PM unsere/meine Behörde verlangt ohne Verbandszugehörigkeit lediglich den obligatorischen Nachweis von 12 Schießterminen pro Jahr und gut is ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 22, 2012 at 04:33 PM Author Share Posted July 22, 2012 at 04:33 PM Für das Fortbestehen des Bedürfnisses mag dies sein, ein weiteres Bedürfnis wird schwer werden. Wie gesagt: Mit unter 50 Öcken gehe ich dem galant aus dem Weg. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted July 22, 2012 at 04:49 PM Share Posted July 22, 2012 at 04:49 PM Wie gesagt: Mit unter 50 Öcken gehe ich dem galant aus dem Weg. das hatte ich auch nicht in Abrede gestellt da hast du vollkommen Recht, aber nicht jeder denkt so Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 22, 2012 at 04:54 PM Author Share Posted July 22, 2012 at 04:54 PM Mit ich meinte ich nicht mich. Ich brauche grundsätzlich nichts zu zahlen (außer der JJS- Verlängerung), um das Bedürfnis zu erhalten. Wenn ich "nur" Sportler wäre, würde ich es aber auf jeden Fall so machen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted July 23, 2012 at 05:39 AM Share Posted July 23, 2012 at 05:39 AM ... und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind tja, ist schon so eine Sache mit der Kündigung. Gesetzt der Fall, die Mitgliedschaft endet durch Kündigung x Monate vorher laut Satzung am 31.12 des Jahres, so wird die Meldung "unverzüglich" erst Anfang des nächsten Jahres fällig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50 AE Posted July 23, 2012 at 05:48 AM Share Posted July 23, 2012 at 05:48 AM Selbst wenn alles beim Wechsel im sportlichenbereich glatt geht, gibts sicher stress mit der Behörde. Diese will ja schliesslich das Bedürfniss nachgewiesen haben. Also kostet es wieder Zeit und Geld. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 23, 2012 at 06:14 AM Author Share Posted July 23, 2012 at 06:14 AM tja, ist schon so eine Sache mit der Kündigung. Gesetzt der Fall, die Mitgliedschaft endet durch Kündigung x Monate vorher laut Satzung am 31.12 des Jahres, so wird die Meldung "unverzüglich" erst Anfang des nächsten Jahres fällig. Wie kommst Du darauf? Ich meine eher, daß sich das "unverzüglich" auf den Zeitpunkt des in Erfahrung bringens der Information bezieht. Und ab dort hat der Verein eben unverzüglich der Behörde Meldung zu machen. Ob der Austritt erst mit dem 01.01. des Folgejahres wirksam wird oder sofort, spielt dabei keine Rolle. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted July 23, 2012 at 06:29 AM Share Posted July 23, 2012 at 06:29 AM Wie kommst Du darauf? Ich meine eher, daß sich das "unverzüglich" auf den Zeitpunkt des in Erfahrung bringens der Information bezieht. Und ab dort hat der Verein eben unverzüglich der Behörde Meldung zu machen. Meinen kannst du ja viel, aber eine gekündigte Mitgliedschaft endet, mit allen Rechten und Pflichten, erst zum satzungsmäßigen Zeitpunkt, außer es wird ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen. Noch einmal: ... und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind Der Verein hat die Meldung erst zu volllziehen, wenn die Mitglieschaft beendet ist! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted July 23, 2012 at 06:35 AM Share Posted July 23, 2012 at 06:35 AM Ich melde selbstverständlich wie es das Gesetz will. Da die Mitglieder die satzungsgemäße Kündigungsfristen einzuhalten haben, treten alle erst zum Jahresende aus. Zu diesem Zeitpunkt erhält die Behörde die Nachricht. Nicht ganz einfach ist übrigens oft die zuständige Behörde ausfindig zu machen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ReinickendorferFuchs Posted July 23, 2012 at 06:41 AM Share Posted July 23, 2012 at 06:41 AM Ähm, steht da was von Beendigung der Mitgliedschaft oder von Ausscheiden aus dem Verein? Wenn am 1.7. kündige und ab sofort dem Verein und seinen Aktivitäten fernbleibe, egal ob ich noch bis zum Ende des Jahres Mitglied bin und zahlen muss, dann bin ich nach allgemeinem Sprachverständnis ausgeschieden (aus dem Verein, der Gemeinschaft etc.). Im Zusammenspiel mit pösem Vorstand und pösem SB könnte es ein pöses Erwachen geben. Unverzüglich bedeutet konkret = ohne schuldhaften Verzug. Hilfreich: http://de.wikipedia.org/wiki/Unverz%C3%BCglichkeit Macht was daraus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted July 23, 2012 at 06:54 AM Share Posted July 23, 2012 at 06:54 AM ..., egal ob ich noch bis zum Ende des Jahres Mitglied bin und zahlen muss, dann bin ich nach allgemeinem Sprachverständnis ausgeschieden ... Nach meinem Sprachgebrauch nicht. Er bleibt sogar beim Verband gemeldet, ist versichert und kann an Meisterschaften teilnehmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted July 23, 2012 at 07:00 AM Share Posted July 23, 2012 at 07:00 AM Ähm, steht da was von Beendigung der Mitgliedschaft oder von Ausscheiden aus dem Verein? §15 WaffG (5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen. Gilt übrigens nur für Vereine in einem anerkannten Dachverband. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted July 23, 2012 at 07:18 AM Share Posted July 23, 2012 at 07:18 AM Die Mitgliedschaft endet, wenn nicht ein Sonderkündigungsrecht wahrgenommen wird, mit Ablauf des in der Regel in der Satzung festgelegten Termins. Das ist dann in der Regel Mitternacht. Es gibt auch Vereine, die nicht nur sechs Monate Kündigungsfrist haben, sondern zwölf Monate. Dann ist man aber immer noch zwölf Monate Mitglied. Und da hat der SB vor dem Ablauf des letzten tages nichts zu forden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ReinickendorferFuchs Posted July 23, 2012 at 07:24 AM Share Posted July 23, 2012 at 07:24 AM Ähm = Nun verständlich was ich sagen wollte? @Lusumi: Und genau da liegt der Haken. Auslegungssache. Zumindest kenne ich keine Rechtsprechung dazu. Er bleibt sogar beim Verband gemeldet, ist versichert und kann an Meisterschaften teilnehmen. Und das hängt wohl vom Verband ab. Negativbeispiel: VdRBw. Bist du als Mitglied immer automatisch Mitglied eines anerkannten Schießsportverbandes. Darfst dort aber nur als Mitglied einer RAG Schießsport schießsportlich aktiv werden... Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted July 23, 2012 at 07:26 AM Share Posted July 23, 2012 at 07:26 AM Im Zusammenspiel mit pösem Vorstand und pösem SB könnte es ein pöses Erwachen geben. für wen auch immer:rolleyes1: Datenschutz läßt grüßen:2cent: Unverzüglich bedeutet konkret = ohne schuldhaften Verzug. Hilfreich: http://de.wikipedia.org/wiki/Unverz%C3%BCglichkeit Macht was daraus. aus der gleichen Quelle: Der fachsprachliche Ausdruck ist damit – im Gegensatz zum allgemeinen Sprachgebrauch[2] – kein Synonym für sofort. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted July 23, 2012 at 07:45 AM Share Posted July 23, 2012 at 07:45 AM Ist doch ganz klar: Der VEREIN muß nicht den Austritt, sondern das Ausscheiden AUS DEM VEREIN melden. So stehts im Gesetz. Wann das Ausscheiden eintritt, hängt von der jeweiligen Satzung des Vereines ab. Es ist sogar denkbar, daß das Ausscheiden aus dem Verein "sofort" wirksam ist, aus dem Verband aber erst zum Ablauf des Kalenderjahres (wenn das die jew. Satzungen hergeben). "Unverzüglich" = ohne schuldhaftes Zögern - wird in der Regel mit 3 Arbeitstagen angesetzt, kann aber auch (z.B. im Falle einer besonderen Dringlichkeit) am selben Tag heißen: "Entscheidend ist daher die subjektive Zumutbarkeit." Wenn also die Kündigung schon 6 Monate vor dem Ausscheiden (z.B. zum Jahresende) erfolgte, sollte die Meldung schon in zeitlicher Nähe zum 2. Januar bei der zuständigen Behörde vorliegen. Da keine Formvorschrift vorliegt, reicht theoretisch ein Anruf. Aus Gründen der Beweissicherung wäre aber Fax oder Mail (mit angeforderter Lesebestätigung) dem vorzuziehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
coltdragoon Posted July 23, 2012 at 07:47 AM Share Posted July 23, 2012 at 07:47 AM ..Das ist dann in der Regel Mitternacht.... Jawoll, um 00:00:01 Uhr geht dann die Meldung ohne schuldhafte Verzögerung raus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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