Jägermeister Posted July 23, 2012 at 07:58 AM Author Share Posted July 23, 2012 at 07:58 AM Ist doch ganz klar: Der VEREIN muß nicht den Austritt, sondern das Ausscheiden AUS DEM VEREIN melden. So stehts im Gesetz. Ja, nach dem Lesen des § ist mir die Sache nun auch klar. Nicht das Wissen seitens des Vereins über den Austrittswunsch zum Datum X des Mitglieds ist der entscheidende Zeitpunkt, sondern eben der konkrete Zeitpunkt des Ablaufs der Mitgliedschaft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted July 23, 2012 at 08:01 AM Share Posted July 23, 2012 at 08:01 AM Jawoll, ja Herr Geheimrat. Mit Emailprogramm und AutoFunktionenn doch überhaupt kein Problem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted July 23, 2012 at 08:09 AM Share Posted July 23, 2012 at 08:09 AM Mit Emailprogramm und AutoFunktionenn doch überhaupt kein Problem. ..und bitte nicht übertreiben, Mitglieder ohne WBK haben in der Meldung nichts zu suchen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted July 23, 2012 at 08:25 AM Share Posted July 23, 2012 at 08:25 AM ..und bitte nicht übertreiben, Mitglieder ohne WBK haben in der Meldung nichts zu suchen! Das Problem ist jedoch, daß der Verein nicht von jeder WBK wissen muß. Für die Meldepflicht ist es jedoch unerheblich, wer die Befürwortung ausgestellt hat. Beispiel: Frau Müller ist im SV Kleinkleckersdorf (DSB), weils ihr Heimatverein ist. Dort trainiert sie immer zusammen mit ihrem Mann, der ebenfalls dort Mitglied ist. Beide sind aber auch Einzelmitglieder im BDS-LV, von dort hat Frau müller ein Bedürfnis für eine KK-Pistole erhalten und dafür auch eine WBK ausgestellt bekommen. Die Kleinkleckersdorfer denken jedoch, daß diese Pistole auf der WBK ihres Mannes steht. Nach einem Zerwürfnis mit der Vereinsleitung kündigen Herr und Frau Müller ihre Mitgliedschaft zum Jahresende. Der Vereinsvorsitzende meldet jedoch nur den Austritt von Herrn Müller, da seiner Meinung nach Frau Müller keine WBK hat. Und - plumps - sitzt der Herr Vorsitzende in der §15-Falle. Er hätte sich absichern müssen, indem er eine schriftliche Erklärung zur Kündigung verlangt, in der die Austretenden versichern, keine WBK zu besitzen. Denn wenn er Frau Müller meldet, sie jedoch keine WBK hat, dann verstößt der Melder gegen die Datenschutzgesetzgebung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
coltdragoon Posted July 23, 2012 at 08:41 AM Share Posted July 23, 2012 at 08:41 AM ....Er hätte sich absichern müssen, indem er eine schriftliche Erklärung zur Kündigung verlangt, in der die Austretenden versichern, keine WBK zu besitzen.... Das geht einen Schritt zu weit ! Wir sind doch nicht bei der STASI Wenn ich austrete schreibe ich das an den Verein und was die sonst noch wollen ist mir dann egal... Soetwas nennt man vorauseilenden Gehorsam und ist auch vom Gesetz nicht gefordert. Der Verein meldet den Austritt und gut ist es. Die Behörde muss wissen wem sie was genehmigt hat und aufgrund von Umzug etc. im Besitz des Schützen ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted July 23, 2012 at 08:45 AM Share Posted July 23, 2012 at 08:45 AM Und - plumps - sitzt der Herr Vorsitzende in der §15-Falle. Er hätte sich absichern müssen, indem er eine schriftliche Erklärung zur Kündigung verlangt, in der die Austretenden versichern, keine WBK zu besitzen. Denn wenn er Frau Müller meldet, sie jedoch keine WBK hat, dann verstößt der Melder gegen die Datenschutzgesetzgebung. Wobei, solange Frau Müller weiterhin Mitglied im BDS-LV bleibt, passiert doch nichts! Erst wenn der BDS verlassen wird, muss von diesem die Meldung erfolgen. Was ist denn der Sinnn dieser Meldepflicht? Es ermöglicht den SB, verdachtsabhängig das Fortbestehen des Bedürfnis zu überprüfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted July 23, 2012 at 08:51 AM Share Posted July 23, 2012 at 08:51 AM Der Verein meldet den Austritt und gut ist es. Die Behörde muss wissen wem sie was genehmigt hat und aufgrund von Umzug etc. im Besitz des Schützen ist. hier beißt sich doch die Katze in den Schwanz: Der Verein hat keine Kenntnis von der WBK, meldet also nicht und die Behörde hat keine Kenntnis vom Austritt, prüft also nicht. Und meldet der Verein ausgetretene Mitglieder ohne WBK der Behörde, dann verstößt er gegen Datenschutzbestimmungen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted July 23, 2012 at 08:57 AM Share Posted July 23, 2012 at 08:57 AM Das kann je nach Konstellation zu interessanten Zeiten führen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 23, 2012 at 08:58 AM Author Share Posted July 23, 2012 at 08:58 AM hier beißt sich doch die Katze in den Schwanz: Der Verein hat keine Kenntnis von der WBK, meldet also nicht und die Behörde hat keine Kenntnis vom Austritt, prüft also nicht. Und meldet der Verein ausgetretene Mitglieder ohne WBK der Behörde, dann verstößt er gegen Datenschutzbestimmungen! So oder so zeigt sich wieder, daß der geschäftsführende Vorstand im Worst Case immer gekniffen ist. Das ist wohl einer der Gründe, warum Vorstände immer seltener aus gestandenen Mittelständlern bestehen, die etwas bewegen können und wollen. Stattdessen zieht es immer mehr Profilierungssüchtige dortrein. So ist zumindest bei mir in der Region der Trend. Fazit: Als Vorstand steht man immer mit einem Bein im Knast. Von daher sollte man die Damen und Herren schon unterstützen, deren Job möchte ich nicht machen (habe ich auch schon trotz mehrfacher Nachfragen abgelehnt). Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted July 23, 2012 at 09:14 AM Share Posted July 23, 2012 at 09:14 AM So oder so zeigt sich wieder, daß der geschäftsführende Vorstand im Worst Case immer gekniffen ist. Sofern ich nichts Überlesen habe, trifft das in diesem Fall nur teilweise zu! Jedenfalls finde ich im §53 Bußgeldvorschriften keinen Bezug auf den §15 Abs. 5. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted July 23, 2012 at 09:29 AM Share Posted July 23, 2012 at 09:29 AM Interessant ist die Konstellation im VdRBw (vor allem bei aktiven Soldaten). Sie sind ja nur Mitglied im Verband (nicht in der RK - dort werden sie nur geführt/verwaltet/betreut). Wenn sie über die RK/RAG die Waffe erworben haben, jetzt versetzt werden und sich aus der RK/RAG "abmelden", hat der Vorsitzende theoretisch keine Kontrolle mehr, wenn und wann das Mitglied aus dem Verband austritt. Und ob der Bundesverband den Waffenbesitz seiner Mitglieder registriert - ???? Wobei hinzukommt, daß der RK-Status kein Vereinsstatus ist; er ist theoretisch nicht einmal eine selbständige Gliederung. Solange sie im Bereich des jeweiligen Landesverbandes bleiben, dürfte der Landesbeauftragte Kenntnis vom Waffenbesitz haben, wird aber der Landesverband gewechselt - ?? Es laufen zwar diverse Listen hin und her (der Datenschutz läßt grüßen), inwieweit die aber ein klareres Bild ergeben, darf bezweifelt werden. Diese ganze Melderei ist wenig durchdacht und eine einzige Fehlkonstruktion. Es läuft immer wieder auf die einzig mögliche Forderung zu - - DAS BEDÜRFNIS MUSS WEG ! ! ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
coltdragoon Posted July 23, 2012 at 09:34 AM Share Posted July 23, 2012 at 09:34 AM hier beißt sich doch die Katze in den Schwanz... Jein, in NRW wird bei einem Umzug in eine andere Stadt vom Waffenbesitzer eine Bescheinigung des Vereins verlangt in welcher die Mitgliedschaft bestätigt wird. Ich kenne einen Waffenbesitzer dessen Verein sich vor dieser Meldepflicht aufgelöst hat, nicht umgezogen ist und seine Waffe immer noch im Safe hat. Nur ein Zufall, Umzug oder ein Denunziant wird dies ändern... Ich war 15 Jahre 1.Vorsitzender eines Schießsportvereins und hatte keinerlei Probleme mit der Meldepflicht. Ich bin Betreiber eines Kurzwaffenstands mit 18m Länge und 1500 Joule Geschoßfang, samt Verein und 1.Vorsitzender und kann mich über diese Diskussion nur wundern. Bei diesen hier genannten "Problemen" müsste ich permanente Angstzustände haben. Habe ich aber ganz und gar nicht... Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted July 23, 2012 at 09:56 AM Share Posted July 23, 2012 at 09:56 AM 18m ist aber etwas kurz für diverse Disziplinen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
coltdragoon Posted July 23, 2012 at 10:36 AM Share Posted July 23, 2012 at 10:36 AM 18m ist aber etwas kurz für diverse Disziplinen. Für 10 Vereinsmitglieder und als Zweitverein allemal lang genug ! Öffnungszeit: 24 Std täglich Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted July 23, 2012 at 10:56 AM Share Posted July 23, 2012 at 10:56 AM Spricht man den zustaendigen Funktionaer dann korrekt als "Herr Blockwart" an? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted July 23, 2012 at 11:17 AM Share Posted July 23, 2012 at 11:17 AM Was ist denn der Sinnn dieser Meldepflicht? Kannst du dich an den Fall der Dame aus Lörrach erinnern? Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted July 23, 2012 at 11:42 AM Share Posted July 23, 2012 at 11:42 AM (edited) Kannst du dich an den Fall der Dame aus Lörrach erinnern? Die Erinnerung hatte mich nicht getäuscht: Bereits 1998 war sie aus dem Schützenverein ausgetreten. Die zuständige Waffenrechtsbehörde hätte ihr die Erlaubnis damit entziehen müssen und können, doch dies geschah nicht. "hätte ... müssen" ging doch garnicht, da es zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilungspflicht durch den Verein bestand. In wie weit eine Mitteilungspflicht durch den Sprotschützen bestand, kann ich nicht nachvollziehen, irgendwie ist mir die unten angesprochene Auflage nicht so bewußt. Fundstelle: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/vermeidbare-katastrophe-polizei-haette-waffen-von-amokschuetzin-einziehen-muessen/1941804.html Doch auch der Rechtsanwalt Volker Reil von einem Schützenverein in Lörrach bestätigt die Probleme im Waffenrechtsvollzug: „Schon vor 2003 wurden den Schützen Waffenbesitzkarten regelmäßig nur unter der verwaltungsrechtlichen Auflage erteilt, einen Austritt aus dem Verein unverzüglich der Behörde zu melden. Wenn da also behauptet wird, eine Kontrolle über das Fortbestehen des Bedürfnisses sei erst seit 2003 möglich gewesen, dann ist das eindeutig falsch.“ Edited July 23, 2012 at 11:43 AM by schuster Rechtschreibung Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted July 23, 2012 at 11:52 AM Share Posted July 23, 2012 at 11:52 AM Also für meine ersten zwei WBK's lange vor 2003 ist auf den Bescheiden eine Auflage wie Mitteilung zum Austritt aus dem Verein / Verband nichts vorhanden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 23, 2012 at 01:02 PM Author Share Posted July 23, 2012 at 01:02 PM Auf meinen beiden ersten WBKs von 2001 ist ein Stempel auf der letzten Seite (amtliche Vermerke), so weit ich mich erinnern kann. Gucke nachher mal nach. Link to comment Share on other sites More sharing options...
coltdragoon Posted July 23, 2012 at 01:11 PM Share Posted July 23, 2012 at 01:11 PM Auf meinen beiden ersten WBKs von 2001... 2001 ? Da ist der Jägermeister aber noch nicht soooooo lange dabei.....:cool: Weder auf meinen WBK seit 1986 oder den Bescheiden steht oder stand jemals so etwas... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 23, 2012 at 01:15 PM Author Share Posted July 23, 2012 at 01:15 PM 2001 ? Da ist der Jägermeister aber noch nicht soooooo lange dabei..... Nö, isser noch nicht. Hat ja erst mit 25 den Jagdschein gemacht. Und in Vorbereitung darauf eben in den Schützenverein eingetreten. Damals musste man ja nur 6 Monate Mitgliedschaft nachweisen und das wars. Meine erste Waffe war damals eine .222 Rem Mag als MEHRLADER! Hui, was fürn Aufstand in dem DSB-wir-schießen-aber-nur-KK-Langwaffen-oder-höchstens-GK-Einzelladerwaffen-Verein... Aber nun wieder Back to Topic. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted July 23, 2012 at 01:17 PM Share Posted July 23, 2012 at 01:17 PM (edited) Isse Jägermeister halt noch etwas jünger als wir. Ist bei mir nicht anders wie bei Dir. Es gab in den Bescheiden seit 1987 keine derartigen Auflagen. Und auf den WBK's ist da nix an Auflagen gepinselt bis auf die Tatsache, das man nach 2003 beim Antrag auf die neue gelbe meine alte gelbe zu einer neuen gelben geändert hat. Hätte Klagen müssen und bei der Kosten Nutzen Analye habe ich es dann sein gelassen. Edited July 23, 2012 at 01:30 PM by CarlFriedrichvonBöttcher Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted July 23, 2012 at 01:19 PM Share Posted July 23, 2012 at 01:19 PM Selbst wenn alles beim Wechsel im sportlichenbereich glatt geht, gibts sicher stress mit der Behörde. Überhaupt nicht. Kurzer Anruf beim SB: Ich höre dann und dann auf und wechsele zum Verein xy. Thema durch. Nennt sich Vorabinfo (im Gegensatz zu "Vorauseilender Gerhorsam") Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 23, 2012 at 01:23 PM Author Share Posted July 23, 2012 at 01:23 PM Überhaupt nicht. Kurzer Anruf beim SB: Ich höre dann und dann auf und wechsele zum Verein xy. Thema durch. Nennt sich Vorabinfo (im Gegensatz zu "Vorauseilender Gerhorsam") So habe ich es auch einem Vereinskollegen geraten, nur das statt Telefon das Telefax genommen wurde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted July 23, 2012 at 01:26 PM Share Posted July 23, 2012 at 01:26 PM 2001 ? Da ist der Jägermeister aber noch nicht soooooo lange dabei.....:cool: Mein Gott, wie die kleinen Kinder, die sich darum streiten, wer weiter von der Rinne stehen kann. Ich weis es nicht (mehr), ob ich solche verwaltungsrechtliche Auflagen in der Vergangenheit unterschrieben habe. Ist auch nicht mehr wichtig, da ich immer noch in einem Verein bin und die Meldepflicht berücksichtigt wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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