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Die Selbstverteidigung und die Polizei


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Aber das wird ja wohl nicht das einzige Mittel sein, womit eine Frau rechtswidrige Angriffe auf ihr Leben, auf ihre Gesundheit, auf ihre geschlechtliche Selbstbestimmung, auf ihre Freiheit und auf ihr Vermögen abwehren kann. Wurde nicht besprochen, wird aber vielleicht in einer anderen Sendung noch kommen.

Die Einleitung des Beitrages war skandalös. Da wurde nämlich wörtlich Folgendes gesagt:

„Waffen zur Selbstverteidigung werden von der Polizei grundsätzlich abgelehnt.“

  • Wer hat das bitte von sich gegeben?
  • Welcher Polizist, welcher Sicherheitspolitiker sagt so etwas?
  • Wer gibt der Polizei (wer immer da dahintersteckt) das Recht, Waffen grundsätzlich abzulehnen?
  • Kennt dort keiner das Gesetz? Den Notwehrparagraphen?
  • Steht dort nicht, daß man sich der notwendigen Verteidigung gegen einen Angriff bedienen darf?
  • Also natürlich auch Waffen, auch Schußwaffen zur Selbstverteidigung nehmen kann? Und steht das nicht sogar im Waffengesetz ausdrücklich drinnen?

Mehr und Quelle: http://www.iwoe.at/inc/nav.php?id=301
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Leider können aus diesem Grund Waffen oft das genaue Gegenteil von dem bewirken, wozu sie ursprünglich gedacht waren. Personen, die dazu in der Lage sind, sich im Falle eines Überfalls bzw. eines Angriffs, körperlich und mental gegen gewaltsame Übergriffe zur Wehr zu setzen, können dabei viel häufiger erfolgreich sein, als jene, die sich ihren, oft vermeintlichen Schutz, durch Selbstverteidigungswaffen wie Pfefferspray, Messer, Tränengas oder Schreckschusspistolen suchen.

Das üblich Problem - mit einem Messer bewaffnet zur Schießerei gehen ist fatal.

Wer also z.b. Pfefferspray dabei hat, aber zu dämlich ist, es effektiv einzusetzen, wird sicher mehr Haue vom Täter bekommen als ohne Gegenwehr, zumindest statistisch gesehen.

Die staatlichen Stellen machen es sich jedoch zu einfach, indem sie pauschal behaupten, daß Selbstverteidigungswerkzeuge abzulehnen seien. Richtig wäre, Kurse zur efektiven Notwehr anzubieten.

Auf der Affeninsel wird IMHO derjenige bestraft, der SV-Mittel vorhält und einsetzt.

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Das üblich Problem - mit einem Messer bewaffnet zur Schießerei gehen ist fatal.

Kommt auf die Entfernung drauf an. Bei allem unter 7m ist ein Messerangreifer tendentiell im Vorteil.

Die staatlichen Stellen machen es sich jedoch zu einfach, indem sie pauschal behaupten, daß Selbstverteidigungswerkzeuge abzulehnen seien. Richtig wäre, Kurse zur efektiven Notwehr anzubieten.

Das wäre beim Bedürfnisgrund SV neben der zu absolvierenden Sachkunde von vorher Nicht-LWB, nun aber wegen SV LWB, als weitere Ausbildungs- und Handhabungsmaßnahme der Politik anzubieten. Als Verhandlungsmasse sozusagen.

Auf der Affeninsel wird IMHO derjenige bestraft, der SV-Mittel vorhält und einsetzt.

War da nicht mal ein Fall vor 2 oder 3 Jahren, wo ein Hausbesitzer einem Einbrecher eine Draufgebrannt hat und verknackt wurde? Er hätte sich nach Meinung des Gerichts lieber in Embrionalstellung auf dem Boden liegend singend Gegenstände in den After einführen lassen.:blabla:

Oder so ähnlich.

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