Jägermeister Posted August 3, 2012 at 10:44 AM Share Posted August 3, 2012 at 10:44 AM 31.07.2012 – Mit Bescheid vom 20.6.2012 hat das zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln die vom DSB zur Genehmigung gestellten Änderungen der Sportordnung, hier Liste B, abgelehnt. Hiergegen hat der Deutsche Schützenbund inzwischen Widerspruch eingelegt, über den das Bundesverwaltungsamt selbst entscheidet. Sollte der Widerspruch keinen Erfolg haben, bleibt dem DSB nur der Weg einer verwaltungsgerichtlichen Klage auf Genehmigung der Sportordnung vor dem Verwaltungsgericht Köln. Quelle: http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/4496-Genehmigung-der-Sportordnung/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
coltdragoon Posted August 3, 2012 at 10:47 AM Share Posted August 3, 2012 at 10:47 AM Quelle: http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/4496-Genehmigung-der-Sportordnung/ Kennt jemand den Inhalt der geplanten Änderung, welche hier abgelehnt wird ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 3, 2012 at 10:52 AM Author Share Posted August 3, 2012 at 10:52 AM Mit dem Bescheid vom 05.07.2011 hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln die zusätzlichen Disziplinen der Landesverbände des Deutschen Schützenbundes (sog. Liste genehmigt. In dem nun 254 Seiten starken Dokument werden die Disziplinen von 18 Landesverbänden aufgeführt, die sich nicht in der Bundessportordnung wieder finden. Eingesehen werden können die Disziplinen auf den jeweiligen Internetseiten der Landesverbände, die die zusätzlichen Disziplinen schießen. Quelle: http://www.dsb.de/dsb/statuten_des_dsb/ Komisch, vor 12 Monaten war das kein Thema. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 3, 2012 at 10:54 AM Author Share Posted August 3, 2012 at 10:54 AM Mit Bescheid vom 1. März 2007 genehmigte das Bundesverwaltungsamt die Liste B zur Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e. V. (DSB). Damit eröffnen sich nach einem mehrjährigen Abstimmungsprozess zwischen Behörden, Schützenbund und den DSB-Landesverbänden zahlreichen Schützen die Möglichkeit, weitere Bedürfnisse für Sportwaffen geltend zu machen. In der Liste B sind die bei den verschiedenen Landesverbänden des DSB geschossenen, in der Bundessportordnung nicht vertretenen Wettbewerbe aufgeführt. Dazu gehören verschiedene zusätzliche Unterhebel-Disziplinen, wie beispielsweise mit KK-Waffen und auf die 25-Meter-Distanz. Je nach Region sind auch Wettbewerbe für Zielfernrohrbüchsen, klassische Feuerstutzen, amerikanische Blockbüchsen, KK-Mehrlader, Selbstladebüchsen usw. berücksichtigt. Mit der jetzt vorliegenden Genehmigung können die betroffenen Schützen bei ihren Ordnungsämtern wieder die für diese regionalen Wettbewerbe benötigten Waffen beantragen. Nähere Informationen finden sich auf den jeweiligen Internet-Seiten der Landesverbände, zu denen man bequem über die DSB-Homepage (www.schuetzenbund.de) findet. Von den 20 Landesverbänden haben nur 4 keine regionalen Disziplinen angemeldet. Für die Mitglieder des Badischen Sportschützenverbandes, des Hessischen Schützenverbandes, des Niedersächsischen Sportschützenverbandes und des Westfälischen Schützenbundes bleibt es daher bei der bundesweit geltenden DSB-Sportordnung. Quelle: http://www.dwj.de/magazin/aktuell/details/items/95.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted August 3, 2012 at 02:08 PM Share Posted August 3, 2012 at 02:08 PM Wir haben derzeit in Deutschland und Europa keine Finanzkriese, sondern eine Kriese des Rechts. Die Regierungen entfernen sich mit wachsendem Thempo von Verträgen, Rechtsprinzipien und Verfassungen. Diese Politbürokratie fürchtet den verfassungstreuen, rechtsstaatlichen Bürger mehr als die organisierte Kriminalität, deshalb führt sie den Kampf gegen den Legalwaffenbesitz auch deutlich härter als gegen die ausufernde Gewaltkriminalität. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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