Jump to content

Genehmigung der Sportordnung


Jägermeister

Recommended Posts

31.07.2012 – Mit Bescheid vom 20.6.2012 hat das zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln die vom DSB zur Genehmigung gestellten Änderungen der Sportordnung, hier Liste B, abgelehnt. Hiergegen hat der Deutsche Schützenbund inzwischen Widerspruch eingelegt, über den das Bundesverwaltungsamt selbst entscheidet.

Sollte der Widerspruch keinen Erfolg haben, bleibt dem DSB nur der Weg einer verwaltungsgerichtlichen Klage auf Genehmigung der Sportordnung vor dem Verwaltungsgericht Köln.

Quelle: http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/4496-Genehmigung-der-Sportordnung/

Link to comment
Share on other sites

Mit dem Bescheid vom 05.07.2011 hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln die zusätzlichen Disziplinen der Landesverbände des Deutschen Schützenbundes (sog. Liste B) genehmigt.

In dem nun 254 Seiten starken Dokument werden die Disziplinen von 18 Landesverbänden aufgeführt, die sich nicht in der Bundessportordnung wieder finden.

Eingesehen werden können die Disziplinen auf den jeweiligen

Internetseiten der Landesverbände, die die zusätzlichen Disziplinen schießen.

Quelle: http://www.dsb.de/dsb/statuten_des_dsb/

Komisch, vor 12 Monaten war das kein Thema. :n07:

Link to comment
Share on other sites

Mit Bescheid vom 1. März 2007 genehmigte das Bundesverwaltungsamt die Liste B zur Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e. V. (DSB). Damit eröffnen sich nach einem mehrjährigen Abstimmungsprozess zwischen Behörden, Schützenbund und den DSB-Landesverbänden zahlreichen Schützen die Möglichkeit, weitere Bedürfnisse für Sportwaffen geltend zu machen.

In der Liste B sind die bei den verschiedenen Landesverbänden des DSB geschossenen, in der Bundessportordnung nicht vertretenen Wettbewerbe aufgeführt. Dazu gehören verschiedene zusätzliche Unterhebel-Disziplinen, wie beispielsweise mit KK-Waffen und auf die 25-Meter-Distanz. Je nach Region sind auch Wettbewerbe für Zielfernrohrbüchsen, klassische Feuerstutzen, amerikanische Blockbüchsen, KK-Mehrlader, Selbstladebüchsen usw. berücksichtigt. Mit der jetzt vorliegenden Genehmigung können die betroffenen Schützen bei ihren Ordnungsämtern wieder die für diese regionalen Wettbewerbe benötigten Waffen beantragen. Nähere Informationen finden sich auf den jeweiligen Internet-Seiten der Landesverbände, zu denen man bequem über die DSB-Homepage (www.schuetzenbund.de) findet. Von den 20 Landesverbänden haben nur 4 keine regionalen Disziplinen angemeldet. Für die Mitglieder des Badischen Sportschützenverbandes, des Hessischen Schützenverbandes, des Niedersächsischen Sportschützenverbandes und des Westfälischen Schützenbundes bleibt es daher bei der bundesweit geltenden DSB-Sportordnung.

Quelle: http://www.dwj.de/magazin/aktuell/details/items/95.html

Link to comment
Share on other sites

Wir haben derzeit in Deutschland und Europa keine Finanzkriese, sondern eine Kriese des Rechts. Die Regierungen entfernen sich mit wachsendem Thempo von Verträgen, Rechtsprinzipien und Verfassungen. Diese Politbürokratie fürchtet den verfassungstreuen, rechtsstaatlichen Bürger mehr als die organisierte Kriminalität, deshalb führt sie den Kampf gegen den Legalwaffenbesitz auch deutlich härter als gegen die ausufernde Gewaltkriminalität.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)