CarlFriedrichvonBöttcher Posted August 8, 2012 at 11:56 AM Share Posted August 8, 2012 at 11:56 AM Schon oft diskutiert worden, auf ein Neues. In Bayern war per Erlass geregelt, das ein WS wie eine KW bei der Lagerung zu zählen ist. Hat jemand in NRW eine offizielle Auskunft, wie WS zur KW bei der Lageurng gezählt werden? Wie werden die drei Teile einer 1911 gezählt, wenn die 1911er zerlegt in drei Teilen Griffstück, Schlitten und Lauf gelagert wird? Link to comment Share on other sites More sharing options...
G43 Posted August 12, 2012 at 08:26 AM Share Posted August 12, 2012 at 08:26 AM Hallo Ich habe die Auskunft von meiner zuständigen Behörde (Köln) das jedes Wechselsystem als Waffe gewertet wird und mir deshalb einen zweiten Kurzwaffentresor gekauft. Habe für meinen WK1 1911 2 Wechselsysteme also 3 gewertete Kurzwaffen sowie für die CZ 2 WS, da ich aber noch meine 22er FN habe liege ich über der zulässigen Anzahl für den normalen Kurzwaffenschrank also habe ich noch einen Zweiten für diese gekauft. Kann natürlich sein das die Auslegung der Behörde freigestellt ist und Du die genaue Auskunft nur von deiner zuständigen Behörde bekommst. Gruß Micha Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted August 12, 2012 at 08:30 AM Share Posted August 12, 2012 at 08:30 AM Wie werden die drei Teile einer 1911 gezählt, wenn die 1911er zerlegt in drei Teilen Griffstück, Schlitten und Lauf gelagert wird? definitiv als eine KW und auf Nachfrage bei mir, die Wechselsysteme und Wechselläufe werden nicht als Waffe bei der Unterbringung gezählt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted August 12, 2012 at 09:40 AM Share Posted August 12, 2012 at 09:40 AM Letztens, also vor 1-2 Wochen, habe ich in Plauen (Vogtland) im "Bauhaus" noch einen B-Würfel mit Elektronicschloß von Burgwächter für 149,- Doppelmark bekommen, ein Schützenkamerad wollte den haben. Es war nicht der letzte dort. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted August 12, 2012 at 11:28 AM Author Share Posted August 12, 2012 at 11:28 AM Die Antwort aber nur mündlich habe ich auch mel bekommen. Etwas weit bis zu dem Baumarkt, denn für einen B-Würfel mit gutem Zahlenschloss ist das günstig. Schließbolzen auf einer oder auf drei Seiten? Hier sind die "günstigen" Angebote zur Zeit nicht am Lager. B-Würfel mit Schlüssel habe ich hinreichend, will noch was kleines B-mäßiges mit Zahlenschloss ohne Notschlüssel als Ergänzung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted August 12, 2012 at 12:50 PM Share Posted August 12, 2012 at 12:50 PM Schließbolzen auf einer oder auf drei Seiten? Siehe zum Bleistift hier: http://www.hitmeister.de/werkzeug/burg-waechter-sicherheitsschrank-combi-line-cl10e-49256721/?utm_source=googlebase_direct&utm_medium=organic&id_unit=10840488100097&ts=20120802_182345&gclid=CJ61j6KQ4rECFUHxzAodby0AYg Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted August 12, 2012 at 03:00 PM Author Share Posted August 12, 2012 at 03:00 PM :!: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 12, 2012 at 05:10 PM Share Posted August 12, 2012 at 05:10 PM Nach gefühlten 2 Jahrhunderten sind ja die Verwaltungsvorschriften endlich verabschiedet worden. Was sagt diese denn dazu? Und wie ist ein ministerieller Erlass gegenüber einer bundesweit eigentlich verbindlichen Regelung zu sehen? Also Ober sticht Unter. Wer ist Ober, wer Unter? Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted August 12, 2012 at 05:37 PM Author Share Posted August 12, 2012 at 05:37 PM Sofern ich nichts überlesen habe, steht dazu in den WaffVV, genau, richtig, nichts. Man geht da offensichtlich nur von ganzen Schusswaffen aus. Die Frage Lagerung zerlegte Schusswaffen oder Wechselsystem wird da nicht behandelt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted August 12, 2012 at 05:52 PM Share Posted August 12, 2012 at 05:52 PM richtig, weil auch eine in drei Teile zerlegte Waffe nur eine Waffe bleibt und da das Waffengesetz BUndesgesetz ist müsste es - wenn es nicht von der Sache her schon logisch ist - dort stehen Verwaltungsvorschriften sind Landessache und sidn Arbeitsgrundlage für die Verwaltungen, müssen sich aber im Rahmen des Waff.G. bewegen bei uns in Bbg. werden Wechselsysteme und - läufe als "zu Waffe in Spalte X... " eingetragen und zählen m.M. somit als Zubehör aber nicht als eigene Waffe bis jetzt wurde das auch so von meiner SBín gesehen Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted August 12, 2012 at 07:38 PM Author Share Posted August 12, 2012 at 07:38 PM So ist auch mein Verständnis. Die Verwaltungsvorschriften sidn aber von den Länder abgesegnete VVWaffV, die Bundesweit gelten. Das Problem liegt u.U. in der krativen Interpretation von Sachbearbeitern. Motiviation dazu erst mal nicht entscheidend. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted August 12, 2012 at 08:55 PM Share Posted August 12, 2012 at 08:55 PM Die Verwaltungsvorschriften sidn aber von den Länder abgesegnete VVWaffV, die Bundesweit gelten. nicks mit bundesweit, obwohl sie eigentlich deckungsgleich sein müssten da vom WaffenGesetz abhängig Link to comment Share on other sites More sharing options...
ReinickendorferFuchs Posted August 13, 2012 at 02:10 AM Share Posted August 13, 2012 at 02:10 AM Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012 ist bundesweit gültig! http://www.legalwaffen.de/resources/waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf Die Bundesländer können durch eigene Verwaltungsvorschriften, Dienst- und Geschäftsanweisungen grundsätzlich nur das regeln, was dort nicht erfasst ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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